{"id":"bgbl1-1963-19-1","kind":"bgbl1","year":1963,"number":19,"date":"1963-04-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1963-19-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1963/bgbl1_1963_19.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Zweiten Änderungsgesetzes zum AVAVG","law_date":"1963-04-03T00:00:00Z","page":181,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["181\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1963                           Ausgegeben zu Bonn am 9. April 1963                                                                                                            Nr. 19\nTag                                                                          Inhalt                                                                                          Seite\n3. 4. 63  Gesetz zur .Änderung des Zweiten .Änderungsgesetzes zum A VA VG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          181\nÄndert Bundesgesetzbl. III 810-5.\n2. 4. 63  Verordnung über die Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 31 d des Gesetzes\nzur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des\nöffentlichen Dienstes ........... , ...................... ·.................................                                                                        182\nErsetzt Bundesgesetzbl. III 2037-1-4.\n26. 3. 63  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 66 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungs-\nwidrigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   190\nBetrifft Bundesgesetzbl. III 454-1.\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       191\nGesetz zur Änderung\ndes Zweiten Änderungsgesetzes zum A VA VG *)\nVom 3. April 1963\nDer Bundestag hat              das   folgende              Gesetz be-                        Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Ge-\nschlossen:                                                                                      werbeordnung entsprechend mit der Maßgabe,\n§ 1\ndaß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 für\ndiese Betriebe nicht erfüllt sein müssen.\"\nArtikel Vll des Gesetzes über Maßnahmen zur\nFörderung der ganzjährigen Beschäftigung in der\nBauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergän-                                                                                                § 2\nzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und                                                 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nArbeitslosenversicherung (Zweites Anderungsgeselz                                           des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nzum AVAVG} vom 7. Dezember 1959 (Bundesgesetz-                                              (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nblatt I S. 705} wird wie folgt neugefaßt:\n„Artikel VII                                                                                                      § 3\nIm Saarland gelten bis zum 31. März 1964 die                                                Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nVorschriften der §§ 143 d bis 143 n für die übrigen                                      in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 3. April 1963\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nBlank\n*) Andert Bundesgesctzbl. III 810-5.\nZ 1997 A"]}