{"id":"bgbl1-1963-17-1","kind":"bgbl1","year":1963,"number":17,"date":"1963-03-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/17#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1963-17-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1963/bgbl1_1963_17.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft","law_date":"1963-03-26T00:00:00Z","page":165,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["165\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1963                       Ausgegeben zu Bonn am 30. März 1963                                                                                                                   Nr. 17\nTag                                                                             Inhalt                                                                                          Seite\n26. 3. 63 Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung\nvon Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    165\n22. 3. 63 Verordnung über die Erstattung von Grundsteuer nach § 12 a Abs. 5 des Grundsteuer-\ngesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   166\n25. 3. 63 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  167\n.Andert Bundesgesetzbl. 111 2124-1-6.\n26.3.63   Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kaffee                                                                                                                       171\n.Andert Bundesgesetzbl. 111 2125-4-3.\n27. 3. 63 Dritte Verordnung zur Änderung der Anlage II des Wehrsoldgesetzes (Dritte Ubungs-\ngeldverordnung} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            173\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger...........................................                                                                                    176\nIn Teil II Nr. 8, aus,gegeben am 23. März 1963, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 24. Januar 1959\nüber die Fischerei im Nordostatlantik. - Fünfte Vern,rdnung zur Änderung des Abschöpfungstarifs (Verwendungs-\nve<rkehre mit Eiprodukten der Tarifnr. 04.05-B-I). - Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen\nBundesbahn. - Bekanntmachung über den Ge,ltungsbe,reich des Ubereinkommens über die Änderung von Namen und\nVornamen (Inkrafttreten für die Türke,i}. - Bekanntmachung über den Geltung,sbereich des Ubereinkommens über\nden internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangeleigenheiten (Inkrafttreten für die Türkei).\nZweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer\ndes Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen\nauf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft\nVom 26. März 1963\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                                           Artikel 2\nrates das fo~gende Gesetz beschlossen:                                                               Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nArtikel 1                                                               (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nIn § 9 des Gesetzes über die Sicherstellung von\nLeistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirt-\nschaft vom 22. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I\nS. 785) in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni\n1962 (Bundesgesetzbl. I S. 425) werden die Worte                                                                                           Artikel 3\n,,31. März 1963\" durch die Worte „30. Juni 1964\"                                                    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nersetzt.                                                                                        dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 26. März 1963\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard\nZ 1997 A"]}