{"id":"bgbl1-1962-54-1","kind":"bgbl1","year":1962,"number":54,"date":"1962-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/54#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1962-54-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1962/bgbl1_1962_54.pdf#page=2","order":1,"title":"Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Überbrückungszulage an Kriegsopfer für das Jahr 1962","law_date":"1962-12-21T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["762                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I\n(Bundesgesetzbl. I S. 1453), zuletzt geändert             2. für die Vermie,tung von Räumen zum\ndurch das Gesetz zur Änderung des Geset-                     Wohnen oder damit verbundene Neben-\nzes über den gewerblichen Binn~nschiffsver-                   leistungen oder für das Vermitteln einer\nkehr vom 1. August 1961 (Bundesgesetzbl. I                    solchen Vermietung fordert, sich ver-\nS. 1163).\"                                                    sprechen läßt oder annimmt.\n(2) Die Tat wird in den Fällen des Absatzes 1\n2. § 2 a erhält folgende Fassung:\nNr. 1 nur mit Ermächtigung der fachlich zustän-\n,,§ 2 a                           digen obersten Landesbehörde verfolgt. Die Er-\nPreisüberhöhung                        mächtigung kann zurückgenommen werden.\"\n(1) Einc~ Zuwiderhandlung, die nach den Vor-        3. In § 23 wird Satz 2 gestrichen.\nschriften dieses Gesetzes geahndet wird, begeht,\nwer vorsätzlich Entgelte, die infolge einer Be-                             Artikel 2\nschränkung des Wettbewerbs oder infolge der\nAusnutzung einer wirlschaftlichen Machtstellung          Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\noder einer Mangellage unangemessen hoch sind,         des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n1. in befugter oder unbefugter Betätigung\nin einem Beruf oder Gewerbe für Ge-\ngegenstände oder Leistungen des lebens-                           Artikel 3\nwichtigen Bedarfs fordert, verspricht,        Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nvereinbart, annimmt oder gewährt oder       dung in Kraft.\nDa,s vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 21. Dezember 1962\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister der Justiz\nBucher\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}