{"id":"bgbl1-1962-48-2","kind":"bgbl1","year":1962,"number":48,"date":"1962-12-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/48#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1962-48-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1962/bgbl1_1962_48.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des Vertriebs bestimmter Waren im Reisegewerbe","law_date":"1962-11-30T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["690                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I\nUnterhaltszuschusses nach § 2 der Unterhaltszu-           (2) Bemessen sich Versorgungsbezüge nach den\nschußverordnung in der Fassung vom 19. Januar          Dienstbezügen für den Monat Dezember 1962, so ist\n1961 (Bundesgesetzbl. I S. 53) entsprechend.           die Zulage außer Betracht zu lassen.\n§ 3\n§ 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n(1) Bei der Anwendung von Anrechnungs- und           des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nRuhensvorschriften bleiben die Zulagen nach die-        (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nsem Ge.setz unberücksichtigt. Würde sich nach die-\nsem Gesetz für einen Berechtigten ein Anspruch auf                                § 4\nmehrere Zulagen ergeben, so ist nur die höhere            Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Dezember\nZulage zu gewähren.                                    1962 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 3. Dezember 1962\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nKiesinger\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister des Innern\nHöcherl\nDer Bundesminister der Finanzen\nDr. Starke"]}