{"id":"bgbl1-1962-30-1","kind":"bgbl1","year":1962,"number":30,"date":"1962-08-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/30#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1962-30-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1962/bgbl1_1962_30.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Durchführung des § 81 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes","law_date":"1962-07-20T00:00:00Z","page":513,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["513\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1962                       Ausgegeben zu Bonn am 2. August 1962                                                                             Nr. 30\nTag                                                  Inhalt                                                                               Seite\n20. 7.62     Verordnung zur Durchführung des § 81 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes                                                  513\n20. 7.62     Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes                                                  514\n20. 7.62      Verordnung zur Durchführung des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes .................... .                                       515\n24. 7.62     Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz und im\nBundesministeriun1 des Innern ......................................................... .                                        516\nHebt auf Bundesgeselzbl. lll 2030-6-2 und 2030-6-3.\n24. 7.62     Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung .....                                           524\n27. 7. 62    Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der\nWeinwirtschaft ....................................................................... .                                         527\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   528\nIn Teil II Nr. 18, aus~Jeqeben am 29. Juni l 962, sind veröffentlicht: Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deut-\nsclwn Zolltarifs 1962 (GA 1T-Aus~Jleichszugesl.ändnisse). -- Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen\nZolltarifs 19G2 (Kraft wagt!n zum Befördern von Personen). - Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deut-\nsct,'?ll 7.ollldlifs 1%2 (ßc,schlc!unigun9 - 2. Teil) mit Anlagenband ,.Deutscher Zolltarif 1962/ll\".\nVerordnung zur Durchführung\ndes § 81 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes\nVom 20. Juli 1962\nAuf Grund des § 81 Abs. 5 Satz 1 des Bundes-                               oder einer gleichartigen Einrichtung bei\nsozialhilfegesetzes vom 30. Juni 1961 (Bundesge-                              voller Unterbringung Behinderter in der\nselzbL I S. 815) verordnet die Bundesregierung mit                            Einrichtung durchgeführt werden.\nZustimmung des Bundesrat.es:                                      Satz 1 gilt für den Lebensunterhalt der Behinderten\nnur, sov1'eit er in der Einrichtung gewährt wird.\n§ 1\n(2} Von der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1\n(1) Die Eingliederungshilfe für Behinderte nach               kann abgesehen werden, wenn eine Einrichtung\n§ 39 Ahs. 1 des Gesetzes ist im Falle des § 81 Abs. 1             nicht vorhanden oder ihre Inanspruchnahme aus\nNr. 1 des Gesetzes der in einer Ansta.lt, einem Heim              besonderen Gründen des Einzelfalles nicht zumut-\noder einer gleichartigen Einrichtung gewährten                    bar ist und wenn die erforderlichen Eingliederungs-\nHilfe nach Art und Umfang vergleichbar, wenn                      maßnahmen im häuslichen Lebensbereich durchge-\n1. die Eingliederungsmaßnahmen in einer der             führt werden.\nEingliederung Behinderter dienenden Ein-                                                          § 2\nrichtung ohne volle Unterbringung des Be-\nhinderten in der Einrichtung durchgeführt               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nwerden und                                           Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 152 des Bundes-\n2. die Eingliederungsmaßnahmen voraussicht-\nsozialhilfegesetzes auch im Land Berlin.\nlich für einen längeren Zeitraum erforder-\nlich sind und\n§ 3\n3. die erforderlichen Eingliederungsmaßnah-\nmen nach Art und Umfang denen entspre-                  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nchen, die in einer Anstalt, einem Heim               kündung in Kraft.\nBonn, den 20. Juli 1962\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister des Innern\nHöcherl\nZ 1997 A"]}