{"id":"bgbl1-1962-22-1","kind":"bgbl1","year":1962,"number":22,"date":"1962-06-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/22#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1962-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1962/bgbl1_1962_22.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Durchführung des § 27 des Soldatenversorgungsgesetzes","law_date":"1962-06-13T00:00:00Z","page":421,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["421\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1962                       Ausgegeben zu Bonn am 27. Juni 1962                                                                            Nr. 22\nTag                                                1 n ha 1 t                                                                           Seite\n13. 6. 62 Verordnung zur Durchführung des § 27 des Soldatenversorgungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . .                           421\n19. 6. 62 Vierte Vcrorclmmg zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundes-\nentschi.icligungsgesctzcs .................................................... : . . . . . . . . . . . .                         422\n22. 6. 62 Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen . . . . . . . . . . . .                              423\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   424\nVerordnung\nzur Durchführung des § 27 des Soldatenversorgungsgesetzes\nVom 13. Juni 1962\nAuf Grund des § 27 Abs. 4 Satz 2 des Soldaten-\nversorgungsgesetzes in der Fassung vom 8. Septem-\nber 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1685) verordnet die\nBundesregierung:\n§ 1\nAls Krankheiten im Sinne des § 27 Abs. 4 des\nSoldatenversorgungsgesetzes werden die in der\nSpalte II der Anlage zur Berufskrankheiten-Verord-\nnung genannten Krankheiten bestimmt. Für diese\nKrankheiten gelten die in Spalte II bezeichneten\nMaßgaben.\n§ 2\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 7. Mai\n1961 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur\nDurchführung des § 27 des Soldatenversorgungs-\ngesetzes vom 3. Oktober 1958 (Bundesgesetzbl. I\nS. 720) außer Kraft.\nBonn, den 13. Juni 1962\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister\nfür Familien- und Jugendfragen\nDr. Wuermeling\nDer Bundesminister der Verteidigung\nStrauß\nZ 1997 A"]}