{"id":"bgbl1-1962-1-1","kind":"bgbl1","year":1962,"number":1,"date":"1962-01-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/1#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1962-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1962/bgbl1_1962_1.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","law_date":"1962-01-02T00:00:00Z","page":1,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1\nBundesgesetzblatt                                                                                                                                             (\nTeil I\n1962                        Ausgegeben zu Bonn am 9. Januar t962                                                                                                                   Nr. 1\nTag                                                                               Inhalt                                                                                          Seite\n2. 1. 62    Bekanntmachung über die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages\nAndert Bundesgesetzbl. 1ll 1UH-1.\n4. 1. 62   Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstel-\n,lungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   2\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger ............ ,,, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       3\nIn Teil II Nr. 58, ,ausgegeben am 30 .. Dezember 1961, sind veröffent1icht: Zofüarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1962),\n- Berichtigung des Deutschen Zolltarifs 1962. - Zweite Veror:dnung zur Änderung de,s Deutschen Zolltiar.ifs 1962\n(AngleichungszoiH für Vollmilchpulver). - Dritte Verordnung zur Änderung des Deubsdien Zolltarifs 1962 (Ang,le,i-\nchungszoll für Fonrda:ntmasse). - Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 de1s Gesetzes zur Ausführung des Arti-\nkelis 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Emopäischen Wirtschafts-\ng,emeins,chaft. - Fünfte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Unrtersuchungsordnung. -Bekanntmachung über\ndas· Außerkrafüreten des Hande1sabkommens zwirscll'en dem Deutscb.en Reidl und der Republik Portugal und des Brief-\nwechsels vom 14. Mai 1958. - .Bekanntmadmng über dais Außerkrafttreten des Hande11'sabkommens zwiis,chen dem\nDeutschen Reich und dem Königreich Spanien sowie der Zusatzvereinbarungen vom 21. Dezember 1934 und vom 12. Juli\n1937 und des Zus,atzprotokoills vom 8. März 1958.\nBekanntmachung übe.r die Änderung\nder Gesdtäftsordnung des Deutsdien Bundestages *)\nVom 2. Januar 1962\nDer Deutsche Bundestag hat seine gemäß Artikel                                                       Vorschlags der Fraktionen gewählt werden. Bei\n40 Abs. 1 des Grundgesetzes beschlossene Geschäfts-                                                     der Festlegung der Zahl der Schriftführer und\nordnung (Bekanntmachung vom 28. Januar 1952 -                                                           ihrer Verteilung auf die Fraktionen ist § 12 der\nBundesgesetzbl. II S. 389), zuletzt geändert durch                                                      Geschäftsordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1\nBeschluß vom 27. Oktober 1955 (Bekanntmachung                                                           der Geschäftsordnung zu beachten.\"\nvom 6. Dezember 1955 - Bundesgesetzbl. II S. 1048),\ndurch Beschluß vom 13.. Dezember 1961 wie folgt                                                   2. § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält folgende\ngeändert:                                                                                               Fassung:\n1. § 3 der Geschäftsordnung erhält folgende Fas-                                                               (1) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten,\n11\nsung:\nseinen Stellvertretern., je einem Parlamenta-\n.. § 3\nrischen Geschäftsführer der Fraktionen und den\nWahl der· Schriftführer                                                            Schriftführern. Die. Mitglieder des Vorstandes\nDer Bundestag beschließt die Zahl der Schrift-                                                   können sich in den Vorstancfssitzungen durch\nführer. Sie können gemeinsam auf Grund eines                                                        Mitglieder des Ältestenrates vertreten lassen.\"\nBonn, den 2. Januar 1962\nDer Bundesminister des Innern\nHöcherl\n•) Ändert Bundesgesetzblatt. III 1101-1.\nZ 1997 A"]}