{"id":"bgbl1-1961-97-1","kind":"bgbl1","year":1961,"number":97,"date":"1961-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/97#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-97-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_97.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete","law_date":"1961-12-22T00:00:00Z","page":2141,"pdf_page":1,"num_pages":10,"content":["2141\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1_961                 A usgcgeben zu Bonn am 30. Dezember 1961                                                                                                                  Nr. 97\nTag                                                                            In h a l t                                                                                      Seite\n22. 12. 61 Verordnung über di(~ Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen\nGebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2141\n1-:linweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger                                                                                                                          2151\nVerordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie\nund die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 22. Dezember 1961\nAuf Grund des § 2 Abs. 4, des § 68, des § 73 Abs. 2                                         Deiche usw., die den Verlauf der Zollbinnenlinie\nund des § 78 Abs. 1 Nr. 2 des Zollgesetzes vom                                                 bestimmen, sowie Städte und Orte, die von der\n14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737) wird ver-                                             Zollbinnenlinie berührt werden, gehören zum Zoll-\nordnet:                                                                                        grenzbezirk, soweit in Anlage 2 nichts anderes be-\n§ 1                                                             stimmt ist.\nSeezollgrenze\n§ 3\n(1) Seezollgrenze ist die Zollgrenze an der Küste                                              Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind\nund an Flußmündungen.\nDie Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen\n(2) Jeweilige Strandlinie ist die Linie, an der sich\nsind, ergeben sich aus Anlage 3. Straßen, Wege,\nLand und Wasser unter dem Einfluß von Ebbe und\nBahnkörper, Gewässer, Deich~ usw., die den Verlauf\nFlut jeweils begrenzen. Ungewöhnliche Naturereig-\nder Begrenzungslinie bestimmen, sowie Städte und\nnisse beeinflussen sie nicht.\nOrte, die von der Begrenzungslinie berührt werden,\n(3) vVo die Seezollgrenze von der jeweiligen                                                gehören zu den der Grenzaufsicht unterworfenen\nStrandlinie abweicht und wo sie an Flußmündungen                                               Gebieten, soweit in Anlage 3 nichts anderes be-\nverläuft, ergibt sich aus Anlage 1. Ist die jeweilige                                          stimmt ist.\nStrandlinie durch andere als die in Anlage 1 bezeich-\nneten Gcwi:isser oder Hafeneinfahrten unterbrochen,                                                                                                § 4\nso bildet die Gerade zwischen dem am weitesten in                                                                                   Geltung in Berlin\ndie Sec vorspringenden Landspitzen oder Hafen-\nbauten die Seezollgrenze.                                                                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n(4) Feste Anlagen in der See gehören als Inseln                                             blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nzum Zollgebiet.\nauch im Land Berlin.\n§ 2\nZollbinnenlinie                                                                                                            § 5\nDer Verlauf der Zollbinnenlinie ergibt sich aus\nInkrafttreten\nAnlage 2. Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer,                                                      Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1962 in Kraft.\nBonn, den 22. Dezember 1961\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nProf. Dr. Hettlage\nl. 1997 A","2142                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nAnlage 1\nDie Seezollgrenze weicht von der jeweiligen\nStrandlinie ab\nA. im Küstengewässer bei Neustadt in Holstein:             Wilhelm-Koogs zusammentreffen, mit dem östlidJ.en\nSeezollgrenze ist die Gerade, die die südliche Gemeinde-   Schnittpunkt der Strandlinie des linken Ufers der Elbe-\ngrenze der Stadt Neustadt auf dem Westufer der Neu-        mündung und der Zollgrenze des Freihafens Cuxhaven\nstädter Bucht mit der südwestlichen Ecke des Lotsen-       verbindet;\nhauses auf der Jonathanwiese auf dem Ostufer ver-\nbindet;                                                    J. in der Wesermündung:\nB. im Küstengewässer bei Heiligenhafen:                    Seezollgrenze ist die Gerade von der auf dem rechten\nWeserufer gegenüber dem Ortsteil Nordenham-Einswar-\nSeezollgrenze ist die Gerade, die das Leuchtfeuer Strand-\nden aufgestellten Tafel .Zollgrenze• zu der am linken\nhusen mit der Ostspitze der Halbinsel Graswarder\nWeserufer 750 m südwestlich der Anlegestelle der Fähre\nverbindet;\nBlexen-Bremerhaven am Fuß des DeidJ.es aufgestellten\nC. in der Kieler Förde:                                    Tafel .Zollgrenze\";\nSeezollgrenze ist die Gerade, die den nordöstlichsten\nPunkt der Steinmole bei Stein am Ostufer mit dem           K. im ostfriesischen Wattenmeer:\nBülker LeudJ.tturm am Westufer der Förde verbindet;        Seezollgrenze ist die Gerade von der DeidJ.ec:ke bei\nD. in der Eckernförder Bucht:                              SdJ.illighörn bis zum südöstlidJ.en Endpunkt des Leit-\nSeezollgrenze ist eine Gerade, die das Südufer mit dem     dammes der Insel Oldeoog, vom westlidJ.en Endpunkt\nNordufer verbindet. Sie beginnt auf dem Südufer am         des Leitdammes von Oldeoog die Gerade zum Ostanleger\nWestende des Steilufers östlidJ. des Gasthauses Kiekut     der Insel Wangerooge, von der Westspitze von Wanger-\nund endet auf dem Nordufer bei der Landungsmole            ooge beim Westturm die Gerade zur Ostspitze der Insel\nsüdöstlidJ. des Hemmelmarker Sees;                         Spiekeroog, von der Nordwestspitze von Spiekeroog bei\nder Giftbude die Gerade zur Nordostspitze der Insel\nE. in der Flensburger Förde:                               Langeoog, von der Westspitze von Langeoog bei den\nSeezollgrenze ist die Gerade, die den Markstein auf dem    Flinthörn-Dünen die Gerade bis zur Nordostspitze der\nOstufer 100 m nordostwärts der Nordostecke der Marine-     Insel Baltrum, von der Nordwestspitze von Baltrum die\nBadeanstalt Mürwik mit dem Markstein auf dem vVest-        Gerade zur Nordostspitze der Insel Norderney, von der\nufer 18 m nördlich der Ostseebadbrück:e verbindet;         Westspitze von Norderney bei der Marienhöhe die Ge-\nrade zur Nordostspitze der Insel Juist bei Kalfamer,\nF. im nordiriesischen Wattenmeer:                          von der Nordwestspitze von Juist bei Haak die Gerade\nSeezollgrenze ist die Gerade, die die Tonne B im Lister    zur Nordspitze der Insel Borkum und vom Westrand von\nTief mit der Nordwestecke der Insel Sylt (Ostindien-       Borkum die Seezollgrenze der Emsmündung bis zum\nfahrer-Huk) verbindet, von der Südspitze der Insel Sylt    redJ.ten Emsufer in Höhe des Leuchtfeuers Wybelsum;\ndie Gerade bis zur Nordspitze des Kniepsandes der\nInsel Amrum sowie die Gerade, die die Südwestspitze        L in der Emsmündung:\nder Insel Amrum mit der Westspitze der Halbinsel\nSeezollgrenze ist die nach Deutschland hin liegende\nEiderstedt (Badestrand St. Peter) verbindet;\nBetonnungslinie vom Westrand der Insel Borkum bis zur\nG. in der Eidermündung:                                    letzten seewärts der Linie Wybelsum-Termunten ge-\nSeezollgrenze ist die Gerade, die das Spannbüllhörn auf    legenen Tonne und von dort aus die Gerade zum rechten\ndem Eiderstedter Ufer mit dem Hundeknöll auf dem           Emsufer in Höhe des Leuchtfeuers Wybelsum. Beim\nDithmarsdJ.er Ufer verbindet;                              Emder Hafen ist Seezollgrenze die Zollgrenze des Frei-\nhafens Emden. Vom Schnittpunkt der Linie Petkumer\nH. in der Elbemündung:                                     Kirdlturm-Pegelhaus bei Pogum mit dem rechten Ems-\nSeezollgrenze ist die Gerade, die den Punkt, in dem die    ufer ist Seezollgrenze die Gerade zum linken Emsufer in\nSeedeidJ.e des Dieksander Koogs und des Kaiser-            Höhe des Pegelhauses bei Pogurn.\nAnlage 2\nVerlauf der Zollbinnenlinie\nA. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion         Teile. Von da folgt sie über Pansdorf der Bundes-\nKiel                                                       straße W7, die sie bei der Abzweigung des Weges nadJ.\nRoge verläßt. Darauf verläuft sie über Roge, Sierhagen,\n1. Ostseeküste                                             Hasselburg, Krummbek, Bentfeld, Suxdorf und weiter\nDie Zollbinnenlinie beginnt im Schnittpunkt des von       in nordöstlidJ.er Richtung über Nienhagen, Niehof,\nPalingen nadJ. Westen führenden Landweges mit der SBZ-     Lensterbek bis zur Straße Grömitz-Cismar, entlang\nDemarkationslinie. Sie verläuft zunächst in nordöstlidJ.er  dieser Straße über Cismar, Grube bis zur Abzweigung\nRidJ.tung zur Kunststraße Wesloe-SdJ.lutup, folgt dieser   nach Oldenburg bei Augustenhof. Sie geht dann auf der\nStraße in westlicher RidJ.tung bis Wesloe und führt von    abzweigenden Straße in westlicher RidJ.tung über Göhl\ndort in gerader Linie zum SdJ.weizerhaus an der Trave-      nadJ. Oldenburg bis zur Einmündung in die Bundes-\nmünder Allee. Sie verläuft ansdJ.ließend durch die         straße 207, auf dieser in südlidJ.er Richtung bis zu der\nStraßen An der Hafenbahn, Hafenstraße, An der Unter-       Abzweigung des Weges nadJ. Lübbersdorf bei dem\ntrave, Holstenbrück:e, Holstentor, Puppenbrücke über den   Chauseehaus und auf diesem Wege über Lübbersdorf,\nLindenplatz zur Fac:kenburger Allee und durch die          Johannisdorf, Grammdorf, Wangels nadJ. Kükelühn. Von\nSdJ.wartauer Alee nach Bad Schwartau. Von der Stadt        hier läuft sie in westlidJ.er RidJ.tung auf der Straße\nLübeck gehören zum Zollgrenzbezirk nur die nordost-        Lensahn-Kaköhl über Nessendorf nadJ. Kaköhl, sodann\nwärts dieser Linie zur Lübecker Bucht hin liegenden        auf der Bundesstraße 202 über Lütjenburg bis zur Ab-","Nr. 97 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1961                               2143\nzweigung Seekrug. Von dort läuft die Zollbinnenlinie am     Von hier folgt sie der Bundesstraße 73 in südlicher\nNordufer des Selenter Sees entlang bis zum Weg nach         Richtung bis zur Kreuzung mit dem Weg, der über\nSalzau, auf diesem in nordwestlicher Richtung über          Wester-Ende-Altenbruch zur Bundesstraße 6 führt, zieht\nSalzau, Charlollenlhal, Stoltenberg zum östlichen Zipfel    sich an diesem Weg entlang nach Westen bis zur Kreu-\ndes Passader Sees, an seinem Nordufer entlang bis zur       zung mit der Bahnlinie Cuxhaven--Bremerhaven, fol'.JL\nAbzweigung der SLraße Schönberg-Kiel in Passade.            der Bahnlinie in südlicher Richtung bis an die Bundes-\nDieser folgt sje in südwestlicher Richtung über             straße 6 und verläuft dann am Ostrand der Bundes-\nProbsteierhagen, dann der Schönberger Landstraße, der       straße 6 bis „Hohen Lieth\".\nSchönkirchenerstraße, der Schwentinebrücke, der Schön-\nbergerstraße, der Werftstrnße in südlicher Richtung, der    2. Ab g r e n zu n g de s Z o 11 grenz b e z i r k s 1 ä n g s\nFrantziusallee und dem Ostring. Weiter folgt sie der        der Zollgrenze um den Freihafen Hamburg\nPickertslraße, der Kaiserstrnße und dem Karlstal, läuft     Die Zollbinnenlinie beginnt auf dem rechten Elbufer am\ndcmn in südlicher Richtung bis in die Werftstraße, folgt    Anleger Blankenese, verläuft längs der Blankeneser\ndarauf der Gablenzstraße, der Gablenzbrücke, der Hum-       Hauptstraße und der Elbchaussee und folgt durch das\nmelwiese, dem Sophicnblatt, der Andreas-Gayk-Straße,        hamburgische Stadtgebiet den folgenden Straßen: Klop-\nder Holstenstraße, der Willeslraße, dem Martensdamm,        stockstraße, Palmaille, Breite Straße, Schlachterbuden,\nder Dahlmannstraße, der Hospitalstraße, der Schitten-       Pinnasberg, Bernhard-Nocht-Straße,       Seewartenstraße,\nhelmstraße und der Feldstraße bis zur Esmarchstraße.        Rothesoodstraße, Böhmkenstraße, Krayenkamp, Ost-\nDieser folgt sie in westlicher Richtung bis zur Holtenauer- West-Straße, Deichtorplatz, Amsinckstraße, Högerdamm,\nstraße, hierauf der Holtenauerstraße, der Projensdorfer     Amsinckstraße, Billhorner Brückenstraße, Billhorner\nStraße und dem Steenbeker Weg bis Suchsdorf. Von der        Röhrendamm, Billhorner Mühlenweg, Billwerder Neuer\nStadt Kiel gehören zum Zollgrenzbezirk nur die inner-       Deich, Ausschläger Elbdeich, Bergedorfer Heerweg, An-\nhalb dieser Linie, d. h. die zur Kieler Förde und zum       dreas-Meyer-Brücke, Andreas-Meyer-Straße und Brenner-\nHafen hin liegenden Teile der Stadt. Von Suchsdorf          hof. Sie folgt dann dem Tatenberger Weg bis zur Taten-\nverläuft sie über den Viehdamm nach Kronshagen,             berger Schleuse, läuft längs des Hofschlägerwegs und\nweiter über Ottendorf, Quarnbek, Flemhude bis Achter-       des Hofschlägerdeichs, des Spadenländer Elbdeichs, des\nwehr und von dort an auf der Bundesstraße 202 bis           Ochsenwerder Elbdeichs bis zum Elbkilometer 609. Die\nBredenbek. Von .hier verläuft sie in nordwestlicher Rich-   Zollbinnenlinie überquert die Elbe, läuft von Bullen-\ntung entlang der Straße Bredenbek-Wakendorf-Kluven-         hausen süderelbabwärts längs des Neuländer Elbdeichs\nsiek, weiter in nordostwärtiger Richtung bis Osterrade-     bis an die Autobahn Hamburg-Bremen-Hannover, zieht\nFähre Sehestedt am Nord-Ostsee-Kanal. Vom Nordufer          sich an ihr entlang nach Süden bis an den Fünfhausener\ndes Nord-Ostsee-Kanals aus geht sie entlang der Straße      Landweg (Zubringer Neuland), folgt ihm nach Westen\nSehestedt-Neu-Holtsee-Haby-Groß-Wittensee, weiter in        bis an die Schlachthofstraße, verläuft dann nach Süden\nnördlicher Richtung über Hummelfeld bis zur Einmündung      die,ser und der Hörstener Straße entlang bis zur Straßen·\nin die Bundesstraße 76, dann in nördlicher Richtung bis     brücke über die Eisenbahn hart südlich des Bundesbahn-\nzur Südostecke der Großen Breite, am Ostufer der Schlei     hofs Hamburg-Harburg. Sie überquert hier die Bahnlinie\n(Große Breite) entlang bis zur Fähre Missunde und          Hamburg-Harburg-Lüneburg und verläuft dann nach\nweiter entlang der Straße Missunde-Taarstedt. Von           Norden längs der Hannoverschen Straße bis zur Kreu-\nTaarstedt aus geht sie auf der Straße nach Kappeln bis      zung der Bahnlinie Harburg-Buxtehude. Von dort ver-\nzur Einmündung in die Bundesstraße 201. Der Bundes-         läuft sie längs der Bahnlinie bis 600 m ostwärts Bahnhof\nstraße 201 folgt sie bis zum Kreuzungspunkt mit der         Daerstorf. Sie folgt dann der Hamburger Landesgrenze\nBundesstraße 199, dann der Bundesstraße 199 bis Mehlby      bis zur Elbe. Von hier verläuft sie in nördlicher Richtung\nund weiter der Landstraße Mehlby-Sterup. Von Sterup         über die Elbe bis zum Anleger Blankenese.\nverläuft sie in westlicher Richtung über Sörup, Satrup,\nBistoft, Gr. Solt, Wanderup, den Landweg Wanderup-          C. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion\nGroßenwiehe, die Landstraße Kl. Wiehe-Nordhackstedt-        Bremen\nHörup und weiter auf der Bundesstraße 199 über Leck         1. Abgrenzung des Zollgrenzbezirks längs\nnach Klixbüll und von hier in südwestlicher Richtung        der Seezollgrenze\nbis zum Kreuzungspunkt der Eisenbahn mit der Land-\nDie Zollbinnenlinie schließt bei der „Hohen Lieth\" an\nstraße Klixbüll-Niebüll.\ndie der Oberfinanzdirektion Hamburg an und verläuft\n2. N o r d s e e k ü s t e                                  weiter längs der Bundesstraße 6 nach Süden über Midlum\nund Holssel bis Sievern. Von hier folgt sie dem in süd-\nDie Zollbinnenlinie beginnt am Kreuzungspunkt der\nöstlicher Richtung führenden Feldweg nach Debstedt,\nEisenbahn mit der Landstraße Niebüll-Klixbüll und führt\nweiter in gleicher Richtung auf der Straße nach Deb-\nan der Ostseite der Bahnlinie Niebüll-Meldorf entlang\nstedterbüttel bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Bundes-\nüber Lindholm, Stedesand, Bredstedt, Husum, Friedrich-\nbahnlinie Bremerhaven-Bederkesa und führt dann in\nstadt, Lunden, Weddingstedt, Heide bis zum Bahnhof\ngerader Linie über Wehdenerdamm bis zum östlichen\nMeldorf; alle östlich der Bahnlinie liegenden Bahnhöfe\nOrtsrand von Laven. Von dort verläuft sie in südöst-\nund Teile von solchen werden in den Zollgrenzbezirk\nlicher Richtung bis zur Geeste und weiter, diese über-\ne!inbezogen. Vom Bahnhof Meldorf aus verläuft sie in\nwestlicher Richtung zur Bundesstraße 5 bei Buntenhof,      schreitend, in südlicher Richtung über Bramel am West-\nrand des Groß-Sellstedter Sees entlang über Wildes\nentlang der Bundesstraße 5 bis Kattrepel und weiter\nMoor bis zur Einmündung der Straße Hosermühlen-Bex-\nentlang der Straße Kattrepel-Neufeld bis Neufeld.\nhövede in die Straße Schiffdorf-Sellstedt. Von hier zieht\nB. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion         sie sich an der Straße Hosermühlen-Bexhövede entlang,\nHamburg                                                     bis diese am Ostrand von Bexhövede in die südwest-\nwärts nach Loxstedt führende Hauptverkehrsstraße ein-\n1. Abgrenzung des Zollgrenzbezirks längs der               mündet. Dieser folgt sie in südwestlicher Richtung über\nSeezollgrenze                                              Bexhövede, Loxstedt und Nesse bis zur Einmündung in\nDie Zollbinnenlinie schließt an die der Oberfinanzdirek-    die Bundesstraße 6, folgt dann dieser Straße etwa 900 m\ntion Kiel an und verläuft von Neufeld auf dem rechten       in südlicher Richtung bis zur Abzweigung der Haupt-\nElbufer in einer Geraden über die Elbe zur ostwärtigen      verkehrsstraße nach Stotel. Hier biegt sie nach Westen\nEcke der Einfahrt des Altenbrucher Hafens. Dann geht        ab und folgt nun der über Stotel-Holte führenden Straße\nsie in südlicher Richtung über den Bahnhof Altenbruch       bis Büttel, biegt hier wieder nach Süden ab und verläuft\nentlang der Bahnhofstraße. bis zur Ortsmitte Altenbruch.   nunmehr an der Straße entlang über Neuenlande, Rech-","2144                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\ntenfleth bis Sandstedt. Hier wendet sie sich nach Westen   Hier zweigt sie nach Westen ab, verläuft auf der Land-\nund führt am südlichen Ortsrand von Sandstedt vorbei       straße 9 über Hohenkirchen bis Altgarmssiel, dann in\nbis zum Weserdoich, folgt diesem in nördlicher Richtung    südwestlicher Richtung auf der Straße nach Groß Münch-\nbis zum Sielhafen von Sandstedt, läuft an dessen Süd-      hausen und weiter auf dem Berdumer- und dem Fun-\nmole entlang zur Weser und überspringt diese in gerader    nixer-Altendeich bis Altfunnixsiel. Von da verläuft die\nLinie zur Einmündung des Golzwarder Siels (Südseite)       Zollbinnenlinie auf den Straßen Werdum--Esens-Fulkum-\nin die Weser.                                              W esteraccum-Dornum-N esse - Hage - Norden - Süderneu-\n2. Abgrenzung des Z o 11 grenz bez i r k s 1 ä n g s der   land I -Charlottenpolder-Schoonorth-Wirdum-Loppersum\nZollgrenze um den Freihafen Bremen                         und auf der Bundesstraße 70 bis Suurhusen. Dann folgt\nDie Zollbinnenlinie bc~ginnt auf dem rechten Weserufer     sie dem Osterweg bis Tütelborg und dem Trecktief über\nbeim Anleger der Vegesacker Wagenfähre, überquert          Marienwehr bis zu dessen Einmündung in den Ems-Jade-\ndie Mündung der Lesum in gerader Richtung auf die          Kanal an der Uphuser Klappe. Anschließend verläuft sie\nNordwestspitze des Schönebec:ker Sandes zu und folgt       entlang dem Ems-Jade-Kanal, biegt etwa 250 m westlich\ndann der Uferlinie der Weser bis zum Nordausgang von       der Brücke in Uphusen in südostwärtiger Richtung ab\nNiederbüren. Sie überspringt hier die Weser zum rechten    und folgt dem nach Uphuser Schwager führenden Feld-\nUfer der Ochtum und läuft dann entlang der Landes-         weg bis zum Neuen Tief. Von hier verläuft sie in süd-\ngrenze bis zum Bahndamm der Eisenbahn Bremen--Olden-       westlicher Richtung entlang dem Neuen Tief und der\nburg. Sie biegt dort im spitzen Winkel ab und verläuft      Grenze der Kreise Emden und Leer bi,s zur Bahnlinie\nnun am Nordfuß des Bahndamms entlang bis zum Beginn         Emden-Rheine. Dieser folgt sie bis zur Kreuzung mit der\nder Eisenbahnbrücke. Hier wechselt sie auf die Ostseite    Straße Oldersum-Tergast. Sie überquert hier die Bahn-\ndes Bahndamms über, überspringt die Weser auf der          linie und folgt in südlicher Richtung der Ortsgrenze von\nstromaufwärts gelegenen Seite der Brücke und wechselt       Oldersum bis zur Oldersumer Schleuse, wo sie auf den\nam rechten Ufer der Weser wieder auf die westliche        Deich am rechten Emsufer trifft. Anschließend folgt sie\nSeite des Bahndamms. Weiter verläuft die Zollbinnen-        der inneren Deichfußlinie bis zur Einmündung der Leda\nlinie am Fuß der Westseite des Bahndamms bis zur           in die Ems bei Leerort. Hier überspringt die Zollbinnen-\nStraßenkreuzung Olbersstraße-Hans-Böckler-Straße. Sie      linie die Ledamündung und verläuft anschließend auf\nfolgt dem Straßenzug Hans-Böckler-Straße-Nordstraße-       dem rechten Ufer der Ems bis Dalumerfähr im Kreise\nBremerhavener Straße-Werftstraße bis zur Einmündung        Meppen, die Orte und Ortsteile am rechten Ufer der\nin die Straße Beim Industriehafen. Sie überspringt die     Ems sowie die den Flußlauf begradigenden Teile des\nStraße Beim Industriehafen und verläuft weiter an der      Dortmund-Ems-Kanals ausschließend. Von Dalumerfähr\nnördlichen Fußlinie des Bahndamms bis zur Bahnüber-        verläuft sie auf der Straße Geeste-Dalum-Wietmarschen\nführung an der Oslebshauser Heerstraße. Hier über-         bis zur Grenze der Kreise Grafschaft Bentheim und Lin-\nspringt sie den Bahndamm, verläuft weiter an der           gen. Ihr folgt sie bis zum Schnittpunkt mit der Bunde,s-\nwestlichen Seite der Grambker Heerstraße bis zur Mit-      straße 65 ostwärts Schüttorf, um dann in südlicher, ge-\ntelsbürener Landstraße, folgt dem Straßenzuge Mittels-     rader Richtung durch den Samerrott auf den Knick der\nbürener Landstraße- Hofstraße- Hinterm Hofe - Vor dem      Straße Schüttorf-Samern-Ohne zu stoßen. Auf dieser\nAhnewelgen bis zur Grenze des Ortsteils Werderland und     Straße verläuft sie bis Ohne und anschließend auf der in\nweiter dieser Grenze bis zur Lesumbroker Landstraße.       südlicher Richtung nach Wettringen führenden Straße bis\nJetzt folgt sie dieser Landstraße (die Burger Heerstraße   zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen.\nüberschneidend), der Grambkermoorer Landstraße und\ndem Lesumer Deich, die Werft Burrnester einschließend,     E. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion\nbis zur Autobahnbrücke, diese ausschließend. Sie über-     Münster\nquert die Lesum und verläuft dem Deich folgend auf dem\nStraßenzug Am Steindamm (die Bremer Heerstraße über-       Die Zollbinnenlinie schließt beim Eintritt der Landstraße\nschreitend), Deichweg, An der Lesumer Kirche, Am           Ohne-Wettringen in das Land Nordrhein-Westfalen an\nLesumhafen, Admiral-Brornmy-Weg, Am Wasser. Sie            die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion Hannover an\nverläuft weiter an der Ostseite des Grohner Löschplatzes,  und folgt dieser Landstraße in südlicher Richtung bis zur\nder Grohner Straße und der Straße am Grohner Markt         Abzweigung der Landstraße Bilk-Ochtrup. Dieser folgt\nbis zur Friedrich-1-Iumbert-Straße und folgt dann dem      sie in südwestlicher Richtung bis zum km 1,0 und führt\nStraßenzuge Friedrich-Humbert-Straße-Friedrich-Klippert-   von hier dem in südlicher Richtung abzweigenden Feld-\nStraße-Reeder-Bischoff-Straße-Alte Hafenstraße bis zum     weg bis zu seiner Einmündung in die Bundesstraße 54\nAnleger der Vegesacker Wagenfähre.                         entlang. Der Bunde,sstraße 54 folgt sie in südöstlicher\nRichtung bis zur Einmündung der Schützenstraße (Och-\nD. Im Zuständigkeitsbereich     der   Oberfinanzdirektion  trup). Sie folgt der Schützenstraße und anschließend der\nHannover                                                   Spinnereistraße in westlicher Richtung, bis die Spinnerei-\nstraße südlich Ochtrup die Landstraße Ochtrup-Nienborg\nDie Zollbinnenlinie schließt am linken Weserufer an der    erreicht. Dieser Landstraße folgt sie in südwestlicher\nSüdseite des Golzwarder Siels an die Zollbinnenlinie der   Richtung bis zur Einmündung in die Landstraße Epe-\nOberfinanzdirektion Bremen an. Sie verläuft am Golz-       Nienborg-Heek, der sie in südlicher Richtung bis zur\nwarder Siel bis zum inneren W eserdeichfuß und folgt in    Bahnlinie Burgsteinfurt-Ahaus-Stadtlohn folgt. Die Bahn-\nnordwestlicher Richtung der inneren Deichfußlinie bis      linie bestimmt den weiteren Verlauf in südlicher und\nzum Schmalenflether Sieltief. Sie geht dann an dessen      südwestlicher Richtung bis zum Bahnhof Almsick. Von da\nSüdseite bis zur Bundesstraße 212 und folgt ihr bis        geht die Zollbinnenlinie in nordöstlicher, südöstlicher\nRodenkirchen, verläuft weiter in westlicher Richtung auf   und südlicher Richtung längs der Gemeindestraße bis zur\nder über Rodenkircherwurp nach Varel führenden Land-       Einmündung in die Landstraße Stadtlohn-Legden. Dieser\nstraße 56 bis zur Südender Leke kurz vor Varel, wo sie     folgt sie etwa 1 km in östlicher Richtung, führt dann in\nentlang der Südender Leke nach Südwesten abbiegt, um       südlicher Richtung entlang der Gemeindestraße nach Bü-\nauf die Bundes:Straße 69 zu stoßen. Sie folgt dieser       ren, um bei deren Einmündung in die Landstraße Ge-\nStraße über Blauhand und Sande bis zur Abzweigung          scher-Holtwick dieser in südlicher Richtung bis Gescher\nder Bundesstraße 210, verläuft auf dieser Straße bis       zu folgen. Von Gescher folgt sie der Landstraße in süd-\nRoffhausen, dann in nordostwiirtiger Richtung auf der      östlicher Richtung bis zum Gabelpunkt Tungerloh-Pröb-\nLandstraße 97 über Langewerth bis Hölle und anschlie-      sting. Von hier führt sie entlang der Bundesstraße 67\nßend in nördlicher Richtung auf der Landstraße 10 über     in südwestlicher Richtung bis Velen, um dann der Straße\nSengwarden und Hooksiel bis St. Jooster Altendeich.        Velen-Heiden--Raesfeld in allgemein südwestlicher Rich-","Nr. 97 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1961                                2145\ntung bis Racsfcld zu folgen. Von Raesfeld führt sie ent-    Der durch die nachstehende Linie umgrenzte Teil der\nlang der Bundesstraße 70 in südwestlicher Richtung bis      Stadt Aachen wird vom Zollgrenzbezirk ausgenommen:\nzur Grenze zwischen den Regierungsbezirken Münster          Drimbornallee von der Trierer Straße in Forst in süd-\nund Düsseldorf. Dieser Grenze folgt sie in westlicher       westlicher Richtung bis zur Raerener Straße; von dort\nRichtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße Dingden-       in allgemein nordwestlicher Richtung entlang der Raere-\nRingenberg.                                                 ner Straße, der Heißbergstraße, der Marienstraße, der\nEckenberger Straße, - der Neustraße, der Sebastianstraße,\nF. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion         dem Krugenofen und der Eynattener Straße bis hinter\nDüsseldorf                                                  deren Schnittpunkt mit der Eisenbahnlinie Aachen-Her-\nDie Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Grenze     besthal; der Eisenbahnlinie in südwestlicher Richtung\nzwischen den Regierungsbezirken Düsseldorf und Mün-         folgend bis zur Weißhausstraße, von dort in allgemein\nster mit der Straße Dingden-Ringenberg an die der Ober-     nordnordwestlicher Richtung entlang dem Straßenzug Im\nfinanzdirektion Münster an, verläuft entlang dieser         Brockenfeld, Kaiser-Friedrich-Allee, Limburger Straße,\nStraße bis Ringenberg (diesen Ort ausschließend) und        Lütticher Straße, An der Schanz, Junkerstraße, Turm-\nfolgt dann der nach Südwesten führenden Straße bis          straße, Professor-Pirlet-Straße, Seffenter Weg bis zum\nzur Einmündung in die Straße Loikum-Hamminkeln. Die-        Schnittpunkt mit der Stadtkreisgrenze; von dort der\nser Straße folgt sie in südlicher Richtung bis Hammin-      Stadtkreisgrenze folgend entlang der äußeren Umfrie-\nkeln, das ebenfalls außerhalb des Zollgrenzbezirks bleibt,  dung der Anstalt „Zum guten Hirten\" bis zur Straße\nund verläuft dann in allgemein westlicher Richtung ent-     Süsterfeld, dieser etwa 30 m stadtwärts folgend, dann\nlang der Straße Hamminkeln-Mehrhoog-Mehr (Mehr               die Straße überquerend und dem Privatweg durch das\nausschließend) bis zur Einmündung in die Landstraße         Gut Kackert (dieses in den Zollgrenzbezirk einschließend)\nVissel-Haffen-Bergswick. Ihr folgt sie (Haffen ausschlie-   folgend bis zur Roermonder Straße; von dort entlang\nßend) in allgemein nordwestlicher Richtung, bis sie auf     dem Privatweg nach Gut Rütsch (die Baulichkeiten des\nden Banndeich am rechten Ufer des Alten Rheins stößt.       Gutes aus dem Zollgrenzbezirk ausschließend); darauf\nDer Banndeich bestimmt ihren weiteren Verlauf bis zur       entlang der Rütscher Gasse, nach etwa 100 m in ost-\nEinmündung des Alten Rheins in den Rhein östlich von         wärtiger Richtung dem Fahrweg am Nordhang des Lous-\nRees. Hier überquert sie den Rhein und verläuft am lin-     berges folgend, weiter entlang der Buchenallee bts zum\nken Rheinufer von der Fährstelle bei Reeserschanz ent-      Fuße des Salvatorberges, von hier aus dem Fahrweg\nlang der in westlicher Richtung führenden Straße über       nordnordostwärts und weiter dem Soerser Weg folgend\nMühlenfeld nach Kalkar. Sie folgt dann in allgemein         bis zu dessen Schnittpunkt mit der Stadtkreisgrenze;\nsüdlicher Richtung den Straßen Kalkar-Keppeln-Uedem-        dann der Stadtkreisgrenze ostwärts und weiter nordost-\nKervenheim- Winnekendonk- Kapellen- Issum-Sevelen-         wärts der Krefelder Straße folgend bis zu ihrem Schnitt-\nNieukerk. Von Nieukerk, das außerhalb des Zollgrenz-        punkt mit dem Wurmbach; diesem bis zur Jülicher Straße\nbezirks bleibt, verläuft sie in südöstlicher Richtung ent-  folgend, dann in ostwärtiger Richtung entlang der Haupt-\nlang der Eisenbahnlinie Nieuk.erk-Aldekerk. bis zum         straße in Haaren, der Südstraße bis zur Eisenbahnunter-\nSchnittpunkt mit der Straße Aldekerk-Wachtendonk. Die-      führung bei „Auf der Hüls\", dem Zehnthofweg, der\nser folgt sie über Eyll in südwestlicher Richtung bis       Haarener Straße, der Hüttenstraße, der Katharinenstraße,\nWachtendonk. Die Zollbinnenlinie erreicht hier die Niers,   dem Freunder Weg und dem Hickelweg bis zur Trierer\ndie ihren weiteren Verlauf in südlicher Richtung bis zum    Straße.\nSchnittpunkt mit der Eisenbahnlinie Oedt-Vorst be-\nstimmt. Von hier folgt sie der Eisenbahnlinie bis Vorst,    H. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion\ndas außerhalb des Zollgrenzbezirks bleibt. Weiter ver-      Koblenz bis zum Anschluß an die Zollbinnenlinie der\nläuft sie in südöstlicher Richtung entlang der Straße       Oberfinanzdirektion Saarbrücken\nnach Süchteln, diesen Ort ausschließend, und hierauf in     Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Bundes-\nsüdwestlicher Richtung entlang der Straße nach Dülken,      straße 51 mit der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/\ndas außerhalb des Zollgrenzbezirks bleibt. In südlicher     Rheinland-Pfalz an die Zo1lbinnenLinie de,r Oberfinanz-\nRichtung folgt sie dann der Straße über Hardt nach          direktion Köln an, verläuft entlang der Bundesstraße 51\nRheindahlen (diesen Ort ausschließend) und weiter in        bis Stadtkyll und weiter entlang der Strraße Jünkernth-\nsüdwestlicher Richtung der Straße Mönchengladbach-          Birgel-Hillesheim-Lammersdorf bis Dohm. Dort über-\nErkelenz bis zur Grenze zwischen den Regierungsbezir-       quert sie in südwestlicher Richtung die Eisenbahnlinie\nken Düsseldorf und Aachen.                                  Gernlstein-Jünkerath, folgt der Str,aße über Bewingen\nbis zum Bahnhof Gerol,stein und geht enHang der Eisen-\nG. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Köln\nbahnlinie tn westlicher Rich1mng bis zum Schnittpunkt\nDie Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Nord-      mit der Straß,e, die von Lissingen nordwärts nach Gerol-\ngrenze des Regierungsbezirks Aachen mit der Bundes-         stein führt. Entlang dieser Straße verläuft sie in südöst-\nstraße 57 an die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion    licher Richtung nach Lissingen. Von hier führt sie in\nDüsseldorf an, verläuft entlang dieser Straße südwärts      westlicher Richtung entLang der Straße nach Büdesheim-\nüber Erkelenz, Baal bis Linnich zur Rurbrücke und von       Wallersheim und nach Süden über Hersrdorf hinaus bis\ndort ruraufwärts bis zur Bundesstraße 1 in Jülich. Dieser   zum Schnittpunkt mit der Straße Mürlenbach-Schönecken.\nfolgt sie bis zur Abzweigung der Straße nach Bourheim,      Dieser folgt sie in westlicher Richtung bis zur Bundes-\nPattern, geht entlang dieser Straße bis Pattern, von dort   straße 51 am Südausgang von Schönecken und dann der\nentlang den Straßen nach Inden und über Lamersdorf          Bunde,sstraße 51 in südlicher Richtung über WeUei1dorf-\nbis Weisweiler und weiter über den Verbindungsweg zur       Laseil-Seffem bis Rittersdorf. Weiter folgt s.ie dem Nims-\nBundesstraße 264. Dieser folgt sie in ostwärtiger Rich-     Bach nach Süden bis Messerich, verläßt ihn dort und folgt\ntung bis zum Ostausgang Langerwehe, verläuft als-           der Straße von Messerich bis zur Bundesstraße 257 am\ndann südwärts entlang der Straße über Schevenhütte,         Schnittpunkt mit der Eisenbahnlinie Bitburg-Irre!. Der\nKleinhau nach Brück-Hetzingen bis zur Kreuzung mit          Bundesstraße 257 folgt sie 500 m in nordöstlicher Richtung,\nder Eisenbahnlinie. Der Eisenbahnlinie südwärts folgend,    verläßt sie dort und folgt in südöstlicher Richtung\ngeht sie bis zum Nordwesteingang Heimbach, dann süd-        der Straße über Niederstedem-Eßlingen bis zur Bundes-\nwärts entlang der Straße Heimbach-Gemünd-Kall-Urft-         straße 51. Dieser folgt s ie in südlicher Richtung bis Meil-\n1\nMarmagen-Schmidtheim bis zur Bundesstraße 51, der sie       brück, verläuft von dort in östlicher Richtung entlang der\nin südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der      Straße über Ideinheim bis Auw, dwnn. in südlicher Rich-\nLandesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz folgt.     tung entlang der Kyll bis zu ihrer Einmündung in die\n\\","2146                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nMosel, sodann dem linken Ufer dm Mosel entlang his zu     Nordufer bis zur Ausmündung des Hafens in den Rhein.\ndem von Trier-Euren zur Mosd führenden Fahrweg, der       Von hier ist Zollbinnenlinie die Gerade, die das Nord-\nzwischen Flußkilometer 195 und 196 auf die Mosel stößt.   ufer der erwähnten Hafenausmündung mit dem nörd-\nDort überquert sie die Mosel in Richlung auf die Feyener  lichen Ufer der Ausmündung des Maxauer Hafens ver-\nBrücke und folgt der Bundesstraße 51 in allgemein süd-    bindet. Sie endet am Schnittpunkt dieser Geraden mit\nlicher Richlung über Mcrzlich-Konz-Könen-Ayl--Nieder-     der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg.\nleuken-Saarburg-Trnssem--FreucJenburg bis zu ihrem\nSchnittpunkt mit der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Saar-\nland.                                                     L. Im Zuständigkeitsbereich      der  Oberfinanzdirektion\nKarlsruhe\nDie Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Geraden,\nJ. Im Zuständigkeitsbereich      der  Oberfinanzdirektion\nSaarbrücken                                                die das Nordufer der Ausmündung des Maximiliansauer\nHafens mit dem nördlichen Ufer der Hafenausmündung\nDie Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Bundes-   des Maxauer Hafens verbindet, mit der Landesgrenze\nstraße 51 mit der Landesgrenze Saarland/Rhe,inland-Pfalz   Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz an die Zollbinnen-\nan die der Oberfinanzdirektion Koblenz an und verläuft     linie der Oberfinanzdirektion Koblenz an und folgt die-\nentlang der Bundesstraße 51 bis zur Saar bei Mettlach.     ser Geraden bis zur Nordspitze der letztgenannten Hafen-\nVon da ab führt sie entlang der Saar bis Brebach und       ausmündung. Von dort verläuft sie in einer Geraden zum\nverläuft weiter auf der Straße Brebach-Fechingen-Esch-     östlichen Hafenufer des Maxauer Hafens, diesem entlang\nri ngen - Ormesheim -Aßweiler - Blieskastel - W ebenheim- bis zur südöstlichen Hafenspitze, an der die alte Bahn-\nMi ttelbach bis zum Schnittpunkt dieser Straße mit der    linie Knielingen-Maxau nach Osten abbiegt. Sie folgt\nLandc-)sgrenze Saarland/Rheinland-Pfalz.                  dieser Bahnlinie bis zu deren Ubergalllg über die Alb.\nDie von der Zollbinnenlinie berührten Städte und Orte      Von hier verläuft sie auf dem Westufer der Alb an Knie-\ngehören nicht zum Zollgrenzbezirk. Die südlich der Zoll-   lingen vorbei bis zur Appenmühle. Von da folgt sie dem\nbinnenlinie liegenden Stadtteile von Saarbrücken gehö-    Westsaum des Feldweges zur Appenmühle bis zu der\nren zum Zollgrenzbezirk.                                  vom Nordwesten nach Südosten verlaufenden Verbin-\ndungsstraße Daxlanden-Grünwinkel (Pfalzstraße). Sie\ngeht am Südrand dieser Verbindungsstraße entlang bis\nK.    Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion    sie auf das Straßenkreuz am Südausgang von Grünwinkel\nKoblenz im Anschluß an die Zollbinnenlinie der Ober-      trifft. Von hier aus führt sie am ·westrand der Bundes-\nfinanzdirektion Saarbrücken                                straße 36 Grünwinkel-Durmersheim entlang bis zum\nDie Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Straße   Schnittpunkt mit der Grenze der Regierungsbezirke Nord-\nWebenheim-Mittelbach mit der Landesgrenze Saarland/       baden/Südbaden.\nRheinland-Pfalz an die Zollbinnenlinie der Oberfinanz-\ndirektion Saarbrücken an und folgt dieser Straße in süd-  M. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion\nöstlicher Richtung bis zur Einmündung in die Straße Alt-  Freiburg\nheim-Zweibrücken. Sie verläuft entlang dieser Straße      Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Bundes-\nin nordöstlicher Richtung bis zur Bahnüberführung südlich straße 36 (Westrand) mit der Grenze der Regierungs-\nIxheim, folgt der Westseite der Bahnlinie in Richtung     bezirke Südbaden/Nordbaden an die Zollbinnenlinie der\nHornbach bis auf die Höhe der Einmündung des Mühl-        Oberfinanzdirektion Karlsruhe an. Sie verläuft am West-\nthals in die Straße Zweibrücken-Hornbach, überspringt     rand der Bundesstraße 36 in südwestlicher Richtung, biegt\ndie Bahnlinie und die Straße in nördlicher Richtung und   300 m nordostwärts des Schnittpunktes der Straße Au am\nfolgt dem im Mühlthal zum Mühlthalerhof führenden         Rhein-Bickesheim mit der Bundesstraße 36 in südost-\nWeg. Sie verläuft weiter in nordöstlicher Rkhtung ent-    wärtiger Richtung ab und erreicht bei dem Bahnübergang\nlang der Verbindungsstraße vom Mühlthalerhof zur          der Straße Durmersheim-Ettlingen (diesen ausschließend)\nStraße Zweibrücken-Heideföingerhof, überquert diese       die Bahnlinie Karlsruhe-Freiburg. Sie folgt nun dem\nStraße und folgt in östlicher Richtung dem Feldweg zum    Westrand dieser Bahnlinie über Rastatt nach Süden (Bühl,\nTruppacherhof. Von hier verläuft sie entlang der Ver-     Achern, Offenburg und Lahr ausschließend) bis zur Ab~\nbindungsstraße Truppacherhof-Contwig bis zur Bahn-        zweigung der Kaiserstuhlnebenbahn beim Bahnhof Riegel\nlinie Zweibrücken-Landau und folgt der Südseite dieser    (diesen einschließend). Von hier verläuft sie weiter am\nBahnlinie bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Bundes-       Westrand dieser Bahnlinie über Riegel, Eichstetten bis\nstraße 10 beim Bahnhof Dellfold. Sie folgt dieser Bundes- nach Gottenheim und folgt jetzt der Landstraße Gotten-\nstraße in östlicher Richtung bis zur Straßengabel südlich heim-Waltershofen-Opfingen-Tiengen-Mengen-Offnadin-\nNünschweiler. Von hier führt sie in südöstlicher Richtung gen bis zur Einmündung in die Bunde,sstraße 3 (1 km süd-\nauf der Straße über Windsberg, Gersbach nach Winzeln.     lich Offnadingen). Auf dieser Straße g·eht sie 500 m wei-\nVon Winzeln verläuft sie in südlicher Richtung über den   ter bis zum Schnittpunkt mit der Bahnlinie Bad Krozin-\nWasserturm, an dem kleinen Littersbacu entlang, über      gen-Staufen. Von hier läuft sie am Westrand der Bahn-\ndie Littersbacher Mühle nach Niedersimten. Von dort       linie entlang über Staufen-Ballrechten bis nach Sulzburg\nfolgt sie in östlicher Richtung dem Feldwege nach Erlen-  und von hier gradlinig über die Höhen 364 (500 m süd-\nbrunn und verläuft dann in allgemein östlicher Richtung   westlich Bahnhof Sulzburg), 688 (Lausberg), 850 (Hohe\nentlang dem Feldweg über die Höhen 372 und 303 nach       Eiche, 2 km westlich Lipburg), 812 (Ame,isen-Buck, 2,5 km\nLemberg. Sie führt weiter entlang der Straße über Salz-   westlich Ober-Eggenen), 652 (1 km westlich Vogelbach)\nwoog bis zur Einmündung in die Straße Hinterweiden-       zur Höhe 548 (2 km südlich Kandern). Hier biegt die Zoll-\nthal--Dahn. Auf ihr verlüuft sie in südöstlicher Richtung binnenlinie nach Osten ab und wird von den nördlichen\nüber die Neudahner Mühle, Dahn, Re,ichenbach und          Gemarkungsgrenzen folgender Gemeinden gebildet: Woll-\nBusenberg bis zum Sdrnittpunk t mit der Straße Erlen-     bach, Schächtenhaus, Weitenau, Wieslet, Enkenstein,\nbach-Vorderweidc~nthal. Von hier folgt sie über Vorder-   Hausen, Raitbach, Hasel, Wehr, Hornberg, Niedergebis-\nweidenthal der Strnße über Birkenhördt nach Berg-         bach, Hogschür, Görwihl, Rotzingen, Wilfingen, Immen-\nzabern. Von dort verläuft sie entlang der Südseite der    eich, Remetschwiel, Bannholz, Bierbronnen, Nöggenschwiel,\nBahnlinie über Kapellen-Drusweiler-Barbelroth--Winden-    Weilheim, Aichen, Krenkingen, Untermettingen, Uhlin-\nKandel-Wörth bis zur Abzweigung des Hafengeleises         gen, Bettmaringen, Oberwangen, Unterwangen, Dillen-\nvon Maximiliansau. Sie~ geht diesc!m Hafengeleise entlang dorf, Lembach, Lausheim, Achdorf, Riedböhringen, Hon-\nzum Nordufer des Maximiliansauer Haf<~ns und folgt dem    dingen, Riedöschingen, Leipferdingen, Watterdingen,","Nr. 97 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1961                              2147\nWelschingen, Mühlhausen, Schlatt unter Krähen, Beuren      point, Fischbachau in nordostwärtiger Richtung nach Litzl-\na. d. Aach, Wiechs, Steißlingen, Wahlwies, Espasingen,      dorf. Sie folgt dann dem Litzldorfer Bach über Mooshäusl,\nLudwigshafen a. B., Bonndorf, Ncsselwangen, Uberlingen,     Spöck, Blodermühle bis zum Schnittpunkt des Baches mit\nDeiscndorf, Tüfingcn, Salem, Neufrach, Oberstenweiler,      der Eisenbahnlinie Rosenheim-Kufste,in. Dieser folgt sie\nBermatingen, Markdorf und Riedheim. Sie verläuft vom        nach Norden über Raubling bis zur Kreuzung mit der\nEndpunkt der nördlichen Gcrnarknngsgrenze der Ge-           Autobahn München-Salzburg bei Pfraundorf und verläuft\nmeinde Riedheim in ostwärtiger Richtung bis zum ost-       sodann der Autobahn entlang nach Osten bis zur Höhe von\nwärtigen OrtsausgantJ von Fuchstobel (diesen Ort aus-       Freidling. Hier zweigt sie in nördlicher Richtung ab nach\nschließend).                                              Freidling, folgt der Straße nach Teisendorf, sodann der nach\nOffenwang, läuft von dort in gerader Linie nach Schön-\nN. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion         ram und auf der nordostwärtigen Straße weiter nach Dor-\nStuttgart                                                  fen. Von hier geht die Zollbinnenlinie in nordwestlicher\nDie Zollbinnenlinie schließt beim ostwärtigen Ortsaus-     Richtung auf der Straße über Frohnholzen nach Zeifen,\ngang von Fuchstobel an die der Oberfinanzdirektion Frei-   von da den Mühlbach (Achenbach) entlang bis Kirchan-\nburg an und führt entlang der Straße Fuchstobel-Hefig-      schöring und sodann weiter auf der Straße über Rotan-\nkofen zur 1Negegabel am Nordausgang des Ortes Hefig-      schöring, Kumberg, Hohenbergham, Gessenhausen nach\nkofen. Von hier geht sie in gerader ostsüdostwärtiger      Tengling. Von hier folgt sie der Straße in nördlicher\nRichtung über Reute bei Taldorf zu Punkt 412 bei Weiler,   Richtung nach Wiesmühl, erreicht -         die Straße ver-\nwo sie die Schussen und die Bahnlinie Ravensburg-Fried-    lassend - in nordwestlicher gerader Linie Bergham und\nrichshafen überquert und entlang dieser Bahnlinie in süd-  folgt von da der Straße über Tyrlaching bis Kirchweidach.\nlicher Richtung nach Hasenwinkel führt. Sie verläuft dann  Sie zieht sich dann in nordostwärtiger Richtung auf der\nin gerader Linie südostwärts über Hohenreute nach Sig-     Straße nach Brandhub hin und weiter auf der Straße über\ngenweiler und folgt weiter der Straße Obereisenbach-       Halsbach, Zeitlarn, Racherting, Schralling, Trinkberg bis\nTannau-Dietmannsweiler - Elmena u - Bernried-N eukirch-    Schönberg. Nun verläuft sie, die Bahnlinie bei Hecketstall\nUhetsweiler - Goppertsweiler - Pflegelberg - Mindbuch -    überquerend, auf der Straße nach Burgkirchen (Alz), wei-\nGrub-N eura vens burg-Kn olpers-Engetsweiler-Degetswei-   ter der Alz entlang nach Schützing und weiter in gerader\nler-Volklings bis zum Schnittpunkt diese,r Straße mit der  nördlicher Richtung über Bergham (Inn), den Inn auf der\nLandesgrenze Baden-Württemberg/Bayern.                     Brücke überschrnitend, nach Marktl. Hierauf geht sie in\ngerader, fast nördlicher Richtung bis Babing und folgt\ndann in nordostwärtiger Richtung der Straße über Schild-\n0. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion        thurn nach Tann. Anschließend folgt sie in nordostwärti-\nMünchen\nger Richtung der Straße bis Edermanning, dann in nörd-\nDie Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Straße    licher Richtung der Straße über den Weiler Mayerhof\nDegetsweiler-Volklings mit der Landesgrenze Bayern/        nach Wittibreuth, läuft dann in nordostwärtiger Richtung\nBaden-Württemberg an die der Oberfinanzdirektion Stutt-    zunächst auf der Straße nach Ulbering und von da in ge-\ngart an. Sie führt entlang dem Weg in Richtung Stocken-    rader, fast ostwärtiger Richtung nach Kösslarn. Von hier\nweiler bis zur Bahnlinie nach Immenstadt und folgt die-    führt sie auf der Straße über Thanham, den WeHer\nser in nordostwärtiger Richtung bis zum Bahnhof Hergatz.   Maierhof, die Bahnlinie Pocking-Pfarrkirchen und die\nHier biegt sie nach Süd-Südosten ab, überquert die         Rott überquerend, nach Schwaim. Jetzt folgt sie der\nStraße Lindau-Isny, führt der Straße Hergatz-Opfenbach     Straße in ostwärtiger Richtung über Karpfham, Poigham\nentlang bis Mellatz und dann in allgemein südostwärti-     nach Unterschwärzenbach, erreicht auf der Straße über\nger Richtung entlang der Straße über Ratzenberg, Linden-   Kleeberg, Hader, Hütting, Grund, Bad Höhenstadt die\nberg, Rothach nach Weiler. Alsdann folgt sie der Straße    Ortschaft Fürstenzell und führt weiter auf der Str.aße\nbis zur Einmündung in die Alpenstraße südlich von          über Scheuereck nach Götzenmann. Von hi;r folgt sie der\nSimmerberg, verläuft längs der Straße über Simmerberg,     Straße in nördlicher Richtung über Jägerwirth bis Eben,\nBurkatshofen nach Kalzhofen und weiter entlang der         läuft über Sandbach zum Stromkilometer 2242,2 und mün-\nStraße bis Sonthofen. Darauf folgt sie zunächst der Straße det nach Uberschreitung der Donau in die linke Donau-\nbis Rettenberg und führt weiter in allgemein nordost-      uferstraße Nr. 125 ein. Auf dieser läuft sie nordostwärts\nwärtiger Richtung entlang der Straße über Sterklis, Vor-   bis zur Ortschaft Bösensandbach, wo sie die bezeichnete\nderburg, Rieder, Petersthal nach Memersch. Sodann folgt    Straße wieder verläßt. Sie folgt in nordostwärtiger Rich-\nsie dem Feldweg Memersch-Haag nach Haag, verläuft          tung der Straße über Otterskirchen nach Kirchberg. In\nentlang der Straße über Oy, Guggenmoos nach Maria-         nordostwärtiger Richtung führt sie weiter über Klössing\nRain, überschreitet hier die \\Verlach und führt entlang    und Pilling nach Neukirchen v. Wald. Dann folgt sie der\nder Straße über Schneidbach nach Lachen. Von hier folgt    Straße über Neppersdorf und Kalteneck nach Hutthurm\nsie der Straße in nordostwärtiger Richtung bis Rückholz,   und hierauf der Straße über Büchlberg zum Nordausgang\nverläuft entlang der Straße ostwärts über Seeg nach Roß-   von Hauzenberg. Von dort verläuft sie in nördlicher Rich-\nhaupten, wendet sich auf der Straße nordostwärts nach      tung entlang der Straße über Bauzing-Hemmerau nach\nLechbruck und folgt der Straße, den Lech überschreitend,   Waldkirchen, führt dann entlang der Straße Wotzmanns-\nnach Steingaden. Von Steingaden aus geht sie - immer       reut-Karlsbach nach Freyung v. W. Von da verläuft s,ie\nden Straßen folgend - bis Rottenbuch, sodann über Saul-    auf der Straße über Bierhütte nach Hohenau und endlich\ngrub, Oberammergau bis Oberau und schließlich nach         auf dem nordwestwärtigen Weg nach Sägmühle. Von hier\nFarchant. Hier verläßt sie die Straße und verläuft, die    folgt sie - die Richtung beibehaltend - der Straße bis\nBerge gerade ostwärts durchquerend, bis Wallgau. Von       zu ihrer Einmündung in die Straße Schönanger-Neuschön-\ndort folgt sie der Straße bis Einsiedl und darauf dem Süd- au und, dieser in westlicher Richtung folgend, zur Wege-\nund dem Ostufer des Walchensees bis Sachenbach. Wei-       gabel nach Haslach und weiter entlang der Straße über\nter folgt sie der Straße nach Jachcnau, wendet sich hier   Haslach, Draxlschlag, St. Oswald, Höhenbrunn, Reichen-\nleicht nach Norden und führt in gerader Linie quer durch   berg bis zur Einmündung in die Straße Grafenau-Spiegel-\ndie Berge, die Isar bei Lenggries überschreitend, über den au. Ihr folgt sie über Spiegelau-Klingenbrunn-Frauenau-\nFockenstein in ostwärtiger Richtung zur südlichsten Aus-   Dörfl bis zur Abzweigung nach Flanitz, verläuft dann ent-\nbuchtung des Tegernsees. Seinem Südufer folgt sie bis      lang der Straße Flanitz-Lichtenthal und stößt wieder auf\nzur Ausbuchtung bei Rottach~-Egcrn, läuft über Schwaig-    die Straße Frauenau-Zwiesel. Sie folgt nunmehr in nord-\nhof und die untere Krainsbergcr Alm zur Südspitze des      westlicher Richtung der Straße Zwiesel-Langdorf nach\nSchliersees und von da weiter über Fischhausen, Lehen-     Bodenmais, von hier in nordwestlicher Richtung der","2148                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nStraße Drachsdsri(!d-Arn bruck-Traidersdorf-Grub nach      reuth, Mitterteich, Rosenbühl, Konnersreuth nach Dorn-\nKötzting und weiter der Strnße Gehstorf-Reckendorf-        hof. Sie geht dann entlang dem Verbindungsweg nach\nLederdorn nach Rossbach. Von hier verläuft sie in west-    Ha.id, Seußen, Teichmühle, Garmersreuth, Böhnmühle, so-\nlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des Regen mit der     dann entlang der Straße über Thiersheim, Höchstädt,\nGrenze der Regierungsbezirke Niedt~rbayern/Oberpfalz.      Hebanz, Marktleuthen, Kirchenlamitz, Oberschieda, Unter-\nschieda, Schwarzenbach (Saale), Fattigau, Oberkotzau,\nP. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion        über den Vorort Moschendorf nach Hof (Saa,le). Von Hof\nNürnberg                                                   (Saale) verläuft sie entlang der Straße Hof-Plauen (Vogtl)\nDie Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt des Regen     über Haid bis zum Austritt aus dem bayer ischen Landes-\n1\nmit der Grenze der Regierungsbezirke Oberpfalz/Nieder-     gebiet.\nbayern an die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirekbion      Von der Stadt Hof (Saale) gehört nur der eingemeindete\nMünchen an und verläuft entlang dem Regen nach Cham.       Vorort Moschendorf, der im Norden vom Otterbach, im\nVon hier zieht sie sich längs der Straße über Pemfling,    Westen von der Str,aße nach Oberkotzau und im Süden\nSchatzendorf, Bernried, Rötz, Winklarn, Schneeberg, Lind,  und Osten von der Stadtgrenze begrenzt wird, zum Zoll-\nPirkhof, Pullenried, Tröbes, Saubersrieth, Moosbach, Burg- grenzbezirk. Die Straße Plauen-Hof (Bunde,sstraße 173)\nstreswitz, Vohenstrauß, Altenstadt, WaMthurn, Franken-     gehört vom Eintritt in die Stadt Hof (Saale) an (Nord-\nreuth, Grafenreuth, Floß, Plößberg, Liebenstein, Tirschen- osten) nicht zum Zollgrenzbezirk.\nAnlage 3\nGebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind\nA. Tm Bereich der Eidermündung und des Giselau-Kanals      Sie folgt dieser Straße etwa 200 m nach Norden bis zur\nEinmündung in die Bundesstraße 73, der sie über Belum\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von\nund Neuhaus bis zur Straßengabel Neuhaus-Geversdorf/\nder folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: Vom\nNeuhaus-Kadenberge folgt. Sie zieht sich sodann an der\nSchnittpunkt der Zollbinnenlinie mit der Untereider bei\nStraße nach Geversdorf entlang, überquert in ostwärtiger\nFriedrichstadt verläuft sie eideraufwärts 100 Meter bei-\nRichtung die Oste und die Osteniederung bis „Neue-\nderseits des Eiderufers bis zur Einmündung des Giselau-\nschleuse\". Dabei werden die Oste und ihr Ufergelände\nKanals, weiter 100 Meter beiderseits des Giselau-Kanals\nin einer Breite von beiderseits 200 m bis Basbek-Osten\nbis zur Einmündung in den Nord-Ostsee-Kanal.\nin die Uberwachung einbezogen. Die Begrenzungslinie\nfolgt dann weiter dem Weg nach Hohenlucht der Straße\nB. Im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals                       über Hollerdeich-Oderquart-Holler-Wischhaf en-N euland-\nDrochtersen-Bützfleeth bis Stade. In Stade verläuft sie\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von      über die Freiburger Straße und den Schleusenweg bis\nder folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: Von       an da.s Anschlußgleis der Gasanstalt, ihm und an-\nder Fähre Kudensee verläuft sie in nordostwärtiger         schließend der Straße „Am Hafen\" nach Süden folgend\nRichtung beiderseits des Nord-Ostsee-Kanals in einem       bis zum Salztor, wo sie im rechten Winkel nach Osten\nAbstand von 100 Meter bis Westerrönfeld, auf dem           umbiegt und über die Altländer Straße bis zum Hinter-\nWestufer d1:~s Kanals den alten Burger Hafen (sog.         deich führt. An ihm und der Moorwettern zieht sie sich\nKattensteg) einschließend. Vom Westufer des Kanals an      entlang bis Horneburg, läuft weiter längs des Hohen\nder Südwestecke Gerhardshain geht sie entlang der          Hinterdeichs und der Landwettern bis an die Straße\nUntereider, durch die Hollesenstraße bis zur Gabelung      Jork-Dammhausen, folgt bis nach Dammhausen dieser\nBüdelsdorf-Sehestedt und weiter auf der Straße nach        Straße und sodann im rechten Winkel nach Südosten\nSehestedt bis zum Schnittpunkt mit der Zollbinnenlinie     umbiegend der Straße nach Buxtehude. In Buxtehude\nbei Sehesledt. Vom Ostufer des Kanals verläuft sie dann    bilden Schützenhofweg, Liebfrauenkirchhof, Fischerstraße,\nauf der Dorfstraße Westerrönfeld in nordostwärtiger        Moorthorstraße, Harburger Straße die Begrenzungslinie\nRichtung, weiter entlang der Kieler Straße bis zur Bun-    und anschließend die Bundesstraße 73 bis zum Schnitt-\ndesstraße 202, dieser in ostwärtiger Richtung folgend      punkt mit der Bahnlinie Buxtehude-Harburg, an der sie\nbis zur Abzweigung nach Rade und darauf in Richtung        sodann bis zur Kreuzung mit der Hamburger Landes-\nRade bis zur Gabelung etwa 1 km südlich Rade. An-          grenze entlangläuft. Sie folgt dann gleichlaufend mit der\nschließend folgt sie dem Wege ostwärts Rade bis zur        Zollbinnenlinie der Landesgrenze bis zur Elbe. Von hier\nEinmündung in die Straße Rade-Langenrade. Dieser           überquert sie in nördlicher Richtung die Elbe bis zum\nStraße folgt sie bis Langenrade. Von dort geht sie in      Anleger Blankenese. Auf der rechten Elbuferseite ver-\nnördlicher Richtung bis Steinwehr, von Steinwehr in        läuft sie dann weiter vom Anleger Blankenese gleich-\n100 Meter Entfernung am Kanalufer entlang bis zur Fähre    laufend mit der Zollbinnenlinie längs der Blankeneser\nSehesledt.                                                 Hauptstraße und der Elbchaussee bis zur Einmündung\nder Dockenhudener Straße. Die Begrenzungslinie verläuft\ndann nach Nordwesten längs der Dockenhudener Straße,\nC. Im Bereich der Elbemündung und der Unterelbe\nBlankeneser Bahnhofsplatz, Blankeneser Landstraße,\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von      Rissener Landstraße, W edeler Landstraße und Rissener\nder folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: Auf       Chaussee nach Wedel. In der Stadt bilden Rissener\nder linken Elbuferseite vom Altenbrucher Hafen gleich-     Straße, Rosengarten (einschl. Bahnhofsgelände), Mühlen-\nlaufend mit der Zollbinnenlinie verläuft sie in südlicher  straße, Am Marktplatz, Rolandstraße, Schauenburger\nRichtung über den Bahnhof Altenbruch, entlang der          Straße und Holmer Straße die Begrenzungslinie. Sie läuft\nBahnhofstraße bis zur Ortsmitte Altenbruch. Von hier       sodann längs der Landstraße nach Dtersen, folgt in der\nfolgt sie zunächst in südlicher und dann in ostwärtiger    Stadt zunächst der Pinnau-Allee bis zum Gelände der\nRichtung der Bundesstraße 73 bis zu ihrem Schnittpunkt     ,,Feldmühle Papier- und Zellstoffwerke AG\", das sie -\nmit der Bahnlinie Cuxhaven-Stade be,i Otterndorf. Von      sich an seiner Umzäunung bis zur Straße Oertberg ent-\nda ans verläuft sie längs der Bahnlinie nach Südosten      langziehend - einschließt, wobei ,sie die Pinnau parallel\nbis zur Kreuzung mit der Struße Otterndorf-Osterbruch.     zur Pinnau-Allee überquert. Sie folgt sodann den Straßen","Nr. 97 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1961                            2149\nOertberg, Großer Sand, Großer Wulfhagen, Marktstraße,     denstraße, Landrat-Christian-Straße, Lüder-Clüver-Straße,\nKreuzstraße, Mühlenstraße, Lohe und weiter der Land-      Kapt.-Dallmann-Straße, Rönnebedcer Straße, Dillener\nstraße nach Elmshorn. Durch Elmshorn führt sie über       Straße, Farger Straße, Rekumer Straße und der Ver-\nKöhnholz, Klostersande und Reichenstraße bis an die       kehrsstraße in nördlicher Richtung über Neuenkilchen,\nBahnlinie Hamburg-Neumünster, der sie - den Bahn-         Rade, Aschwarden, Wurthfleth, Reditebe, We1sabe,\nhof mit seinen Zufahrten einschließend - nach Norden      Offenwarden bis Sandstedt. Von hier ab ist sie die in\nbis zur Schulstraße folgt, läuft weiter über Schulstraße, westlicher Richtung verlaufende Zollbinnenlinie bis zur\nGerberstraße, Sandberg, Am Deich und Krude und führt      Südmole des Sandstedter Sielhafens und weiter die\ndann längs der Straße nach Herzhorn und Borsfleth über    Weser überspringend bis zur Einmündung des Golz-\nNeuendorf-Moorhusen-Obendeich bis an die Bahnlinie        warder Siels.\nG!üdcstadt-Itzehoe (etwa 3 km südwestlich Krempe). an\nder sie nach Nordosten entlangläuft bis zur Kreuzung      E. Im Bereich des Seezollhafens Leer\nAlsenkamp-Kremperweg in Itzehoe. In der Stadt be-         ist der Grenzaufsidlt unterworfen das Gebiet, das von\nzieht sie das Hafengelände bei ihrem weiteren Verlauf     der folgenden Begrenzungslinie umsdl!ossen wird: An\nüber die Straßen Vor dem Delftqr, Reichenstraße, Krämer-  der Zollbinnenlinie auf dem redlten Ufer der Ledamün-\nstraße, Breite Straße, Kitchenstraße und Viktoriastraße   dung bei Leerort beginnend verläuft sie entlang der in-\nin das der Grenzaufsicht unterworfene Gebiet ein. Sie     neren Deidlfußlinie bis zum Esklumer Fährweg. Von hier\nführt sodann, den Bahnhof mit dem davorliegenden Stüdc    verläuft sie auf der dem Hafengebiet abgewandten Seite\nder Bahnhofsstraße einschließend, längs der Bahnlime      der Straßen Esklumer Fährweg-Groninger Straße-Kamp-\nItzehoe-Wilster-Brunsbüttelkoog bis an die Kreuzung       Neue Straße - Rathausstraße - Wilhelminengang - Norder\nmit der Straße St. Margarethen-Flethsee beim Bahnhof      Straße-Mühlenstraße-Ledastraße-Georgstraße - Sägemüh-\nSt. Margarethen. Von hier verläuft die Begrenzungslinie   lenstraße und weiter in deren Auslauf bis zum Deidl auf\nentlang der Straße nach Kuhlen-Kudensee. Sie folgt        dem remten Ufer der Leda. Sie folgt dann in ostwärtiger\ndann in nordwestlicher Richtung der Straße nach Süder-    Ridltung der inneren Deidlfußlinie, erreidlt über die\ndonn, von hier weiter in südwestlicher Richtung der       Eisenbahnbrüdce das linke Flußufer und folgt weiter auf\nStraße über Bahnhof Blangenmoor-Ivershörn-Belmermoor      diesem Ufer in westlidler Ridltung der inneren Deidl-\nin Richtung Brunsbüttel bis zu einem Punkt auf dieser     fußlinie, bis sie an der Ledamündung über den Sidle-\nStraße, der östlich der Einmündung der Straße von         rungsdeidl wieder die Zollbinnenlinie erreidlt.\nWesterbehnhusen in die Bundesstraße 5 liegt. Von\ndiesem Punkt ist die Begrenzungslinie die Gerade zur      F. Im Bereich des Seezollhafens Papenburg\nEinmündung der Straße von Westerbehnhusen in die_         ist der Grenzaufsidlt unterworfen das Gebiet, das von\nBundesstraße 5. Von hier folgt sie der Bundesstraße 5     der folgenden Begrenzungslinie umsmlossen wird: An\nin westlicher Richtung bis Kattrepel, wo sich die Zoll-   der Zollbinnenlinie auf dem redlten Ems-Ufer bei der\nbinnenlinie anschließt.                                   Deidlsmarte zur Fähre Papenburg-Halte beginnend ver-\nläuft sie auf der dem Hafengebiet abgewandten Seite der\nD. Im Bereich der Unterweser                              Straßen Halter Fähre-Papenburg, Wehrdeidl, Bahnhof-\nist der Grenzaufsicht unterworfen -das Gebiet, das von    straße, Hauptkanal links und, beim Olmühlenweg den\nder folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: An       Hauptkanal überquerend, Olmühlenweg, Deverweg, De-\nder Zollbinnenlinie am inneren Weserdeichfuß bei Golz-    verbrüdce und Bokeler Straße. Sie folgt dann dem in\nwardersiel beginnend verläuft sie in südlicher Richtung   nördlidler Ridltung parallel zum Deverhafen verlaufen-\nentlang der inneren Deichfußlinie bis zum Knidc der       den Industrieweg, weiter dem Südufer des Sielkanals\nLandstraße 206 westlich der Fettraffinerie Brake, folgt   und sdlließlich dem Bokeler \\Vasserwall bis zur Zoll-\ndem Nordrand dieser Landstraße in westlicher Richtung     binnenlinie unmittelbar nördlidl der Sdlleuse zum Sei-\nbis zur Boitwarder Kurve in Brake, führt nach Süden       tenkanal.\nam Westrand der Golzwarder- und Bahnhofstraße bis\nG. Im Bereich des Rheins\nzur Rönne!, folgt dem Lauf der Rönne! bis zum Schnitt-\npunkt der Bundesstraße 212 mit der Landstraße 207, führt  ist der Grenzaufsidlt unterworfen der Rhein von der\nin ostwärtiger Richtung weiter am Südrand der Land-       Zollbinnenlinie, die bei Rees den Rhein überquert, strom-\nstraße 207 bis zur Straßenabzweigung in Kirchhammel-      aufwärts bis zur Zollbinnenlinie, die beim Maxauer\nwarden; von hier verläuft sie am Westrand der Straße      Hafen/Maximiliansauer Hafen den Rhein überquert, mit\nKird1hammelwarden-Oberhammelwarden bis zur Bnidce         seinen Inseln, einem Uferstreifen von beiderseits 50 m\nüber das E!sflether Sieltief nördlich von Elsfleth, h,lgt und den Hafenanlagen; ferner die Altrheinarme und\ndiesem Siel bis zur Bundesstraße 212, führt nach Süden    die Fluß- und Kanalmündungen in dem genannten Rhein-\nam Westrand dieser Bundesstraße über Huntebrüdc bis       absdlnitt - letztere auf eine Stredce von 1 km - mit\nzur Straßenabzweigung in Schlüte, dann weiter am Süd-     einem Uferstreifen von beiderseits SO m und den Hafen-\nbzw. Westrand der Straße Dreisielen-Bettingbühren ent-    anlagen.\nlang bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Landstraße 217     Das unterworfene Gebiet beschränkt sich\nbei Ranzenbüttel, verläuft dann in ostwärtiger Richtung   1. in den Hafenanlagen von Mainz\nam Südrand der Landstraße 217 über Warfleth-Lem-             auf den Zoll- und Binnenhafen mit dem Gelände, das\nwerder bis zur Einmündung dieser Straße in die Bundes-       von der Gaßnerallee, der Rheinallee und der Straße\nstraße 75 bei Altenesch, sämtliche an der Straße liegen-     Am Zollhafen - alle genannten Straßen sind aus-\nden Orte und Ortsteile einschließend. Vom Südausgang         geschlossen - begrenzt wird;\nvon Altenesch verläuft die Begrenzungslinie am _Südrand\nder Häusergruppe Maytagshörne und am inneren Fuß          2. in den Hafenanlagen von Worms\ndes Ochtumdeiches entlang zum Südrand der Nobiskuhle         auf das Hafengelände, das eingesdllossen wird, durdl\nam Nordausgang von Brake, überspringt anschließend           die Pfrimm, den Rheingewannweg bis zur Eisenbahn-\ndie Ochtum und führt sodann bis zum inneren Deichfuß         unterführung, die Hafenstraße, den Nibelungenring,\ndes Weserdeiches an der Stelle seines Eintritts in das        den Barbarossaplatz und die Vangionenstraße und\nbremische Staatsgebiet nordostwärts des Dorfes Ochtum.        den Weg hinter den Hafengebäuden - alle genannten\nVon hier ab ist sie die in nordwestlicher Richtung ver-       Straßen, Plätze und Wege sind ausgesdllossen - in\nlaufende Zollbinnenlinie bis zum Anleger der Vegesadcer       südöstlidler Ridltung bis zum 50-m-Streifen am Rhein;\nWagenfähre. Sie folgt dann dem Straßenzuge Alte Hafen-    3. in den Hafenanlagen von Ludwigshafen\nstraße-Rohrstraße-Weserstraße-Fröbelstraße bis zur Ein-       auf den Stromhafen am Zollhof mit dem Ufergelände,\nmündung in die Lindenstraße. Sie folgt weiter der Lin-        das im Norden durch die Nordseite der Sdlnellum-","2150                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nschlaghalle und deren Verlängerung bis zum Bahn-         dann in nordwestlicher Richtung entlang der Bahn-\ngleis 1, im Westen durch das Bahngleis 1 und im          linie Mannheim-Karlsruhe bis 500 m vor dem\nSüden durch die Kaiser-Wilhelm-Straße begrenzt           Bahnhof Neckarau, weiter 150 m westlich bis zur\nwird; der Luitpoldhafen mit dem westlichen Ufer-         AngeLstraße; anschließend in südlicher Richtung ent-\ngelände bis zur Lagerhausstraße und mit dem östlichen    lang der Angelstraße bis zur Plinaustraße, nach We-\nUfergelände bis zum Bahngleis; der Mundenheimer          sten   in   250 m   Abstand    vom     Rheinufer   bis\nAltrheinhafen (Petroleumhafen) und der Kaiserwörth-      Rhein-km 416,750; vom Rhein-km 425 verläuft die\nhafen mit dem Gelände, das wie folgt begrenzt wird:      Grenze unter Einschluß des Schleusenwegs im Abstand\nDurch die Straße An der Kammerschleuse, die Obere        von 50 rn entlang dem ostwärtigen Ufer des Verbin-\nLagerhausstraße, die Kaiserwörthstraße, das parallel     dungskanals bis zum Neckar, neckaraufwärts entlang\nzur Schmalseite des Kaiserwörthhafens verlaufende        der Neckarvorlandstraße bis zur Kurpfalzbrücke-Nek-\nStück der Inselstraße und seine gedachte Verlänge-       kardamm bis zum Kanal-Kanaldamm bts einschließlich\nrung bis zum 50-m-Streifen am Rhein - alle genann-       Neckarschleuse Feudenheim-Damm auf dem rechten\nten Straßen ausgeschlossen - ;                           Neckarufer bis zur Helmholtzstraße-Ostufer des Bo-\n4. in den Hafenanlagen von Mannheim                         nadieshafens--Südostufer des Kaiser-Wilhelm-Hafens\nauf das Gebiet, das wie folgt umgrenzt wird: Von         bis zu dessen Spitze-Nordwestufer des Kaiser-Wil-\nRhein-km 411,750 in 200 m Abstand vom Rhein-             helm-Hafens-Südostufer    Industriehaf en-Wa1dhofbek-\nufer nach Norden - b1s Rhein-km 412,500 - ostwärts       ken-Altrhein bis zur Einmündung in den Rhein;\nin 200 m Abstand entlang dem Südufer des „Thys-       5. in den Hafenanlagen von Speyer\nsen-Hafens\" (Südliches Becken IV) bis in Höhe der        auf den Staatshafen und den Floßhafen mit dem Ge-\nOstspitze - nordostwärts bis zur Kreuzung der Rohr-      lände, das durch die Hafenstraße, den Schillerweg und\nhoferstraße mit dem Edinger Riedweg - ; entlang dem      den Speyerbach begrenzt wird; alle genannten Stra-\nEdinger Riedweg bis zur Schwetzinger Landstraße,         ßen und der Speyerbach sind ausgeschlossen."]}