{"id":"bgbl1-1961-59-2","kind":"bgbl1","year":1961,"number":59,"date":"1961-08-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/59#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-59-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_59.pdf#page=2","order":2,"title":"Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1110                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\n§ 3                           bis zum 31. März 1963 einen Zwischenbericht über\nDie Sachverständigenkommission gibt sich eine       den Stand der Arbeiten.\nGeschäftsordnung. Sie stellt einen Arbeits- und                                 § 5\nZeitplan auf. Geschäftsordnung und Arbeits- und         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nZeitplan bedürfen der Genehmigung der Bundes-         des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nregierung.\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n§ 4\nDie Bundesregierung leitet den Bericht der Sach-                              § 6\nversti:indigenkommission mit ihrer Stellungnahme        Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndem Bundestag und dem Bundesrat zu; sie erstattet     dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 1. August 1961\nDer Bundespräsident\nLübke\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm"]}