{"id":"bgbl1-1961-58-2","kind":"bgbl1","year":1961,"number":58,"date":"1961-08-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/58#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-58-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_58.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verhütung des Auftretens und zur Bekämpfung des Kartoffelnematoden","law_date":"1961-07-26T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1086                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nDienstvcrh~jltnisses der Berechnung der Ver-                 „Der Bundesminister für Verteidigung\nsorgungsbezüge nach den §§ 11 und 12 die                    kann diese Befugnisse sowie seine Befug-\nGesamtdienst.zeit zugnmde zu legen; Beträge,                nisse nach § 31 Satz 2 und 4, § 32 Abs. 1\ndie auf Grund eines früheren Dienstverhält-                 Nr. 1, § 33 Abs. 4 und § 34 Abs. 2 Satz 2 im\nnisses nach den §§ 11 bis 13 gezahlt worden                 Einvernehmen mit dem Bundesminister\nsind, sind am:urechncn. Der Umfang einer                    des Innern auf andere Behörden seines\nBerufs! ördcrung richtet sich nach der Gesamt-             Geschäftsbereichs übertragen.\"\ndienstzeit; Zeiten einer auf Grund eines frü..,          b) In Absatz 2 Satz 1 werden das Komma\nhcren Dienstverhältnisses gewährten Ausbil-                 nach dem ·wort ,,.dürfen\" sowie die folgen-\ndung ode>r W<!iterbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2             den Worte „abgesehen von dem Fall des\nsind auf die nunmehr zustehende Ausbildung                   § 19 Abs. 1 Satz 4,\" gestrichen.\noder Weiterbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 an-·            c) In Absatz 3 Satz 2 werden hinter den Wor-\nzurechnen . \"\nten,,§ 11 Abs.5,\" die Worte,,§ 13b,\" ein-\n5. f Jin lcr § 13 a wird folgender § 13 b eingefügt:           gefügt sowie die Worte ,,§ 19,\" und „71,\"\ngestrichen.\n„d) Beurlaubung ohne Dienstbezüge\n15. §§ 51 und 52 werden gestrichen.\n§ 13b\n16. § 62 wird wie folgt geändert und ergänzt:\nDie Wehrdicnslzeil, in der ein Soldat auf\nZeit ohne Dienstbezüge beurlaubt worden ist,             a) Dem Absatz. 3 wird folgender Satz an-\nwird bei der Berechnung der Dbergangs··                     gefügt:\ngebührnissc und lJberga.ngsbeihilfen nicht be-               ,,Satz 1 gilt entsprechend für einen Solda-\nrücksichtigt, es sei denn, daß die Berücksichti-            ten auf Zeit, dem nach § 73 ein Unterhalts-\ngung allgemein zugestanden ist.\"                            beitrag bewilligt ist.\"\nb) Folgender Absatz 6 wird neu angefügt:\n6. In § 18 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:\n,, (6) Soweit sich die Umzugskostenbei-\n„Hat der BcruJssoldat vorher einen Dienstgrad               hilfe nach der Umzugskostenstufe, dem\nnicht gehabt, so setzt der Bundesminister für               Familien- oder Hausstand oder dem\nVerteidigung im Einvernehmen mit dem Bun-                   Lebensalter des Soldaten bemißt, sind die\ndesminister des Innern die ruhegehaltfähigen                Verhältnisse im Zeitpunkt der Beendigung\nDienstbezüge bis zur Höhe von fünfzig vom                   des Dienstverhältnisses zugrunde zu le-\nHundert der Sätze nach § 17 fest.\"                          gen.\"\n7. § 19 wird gestrichen.\n17. § 63 wird wie folgt geändert und ergänzt:\n8. In § 23 Satz 1 wird der Punkt durch ein Semi-            a) Die Uberschrift erhält folgende Fassung:\nkolon ersetzt und der nachfolgende Halbsatz\nangefügt:                                                       „2. Einmalige Unfallentschädigung für\n„das gleiche gilt für die Zeit einer praktischen                      besonders gefährdete Soldaten\"\nTätigkeit. oder eines Besuches einer Bau-, In-           b) Absatz 1 erhält folgende Fassung:\ngenieur- oder sonstigen Fachschule.\"                            ,, (1) Ein Soldat, der\n9. In § 27 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt:                          1. als Angehöriger des besonders\ngefährdeten fliegenden Personals\n„Der Umstand, ddß der Berufssoldat wegen\nwährend des Flugdienstes,\nder Entfernung seiner ständigen Familien-\nwohnung vom Dienstort an diesem oder in                                2. als Angehöriger des springenden\ndessen Nähe eine Unterkunft hat, schließt die                              Personals der Luftlandetruppen\nAnwendung der Nummer 2 auf den Weg von                                     während des Sprungdienstes,\nund nach der Familienwohnung nicht aus.\"                               3. im Bergrettungsdienst während\ndes Einsatzes und der AusbH-\n10. In § 31 Salz 4 werden die Worte „oder der                                  dung,\nnach § 46 Abs. 1 letzter Satz zuständigen Be-\nhörde\" gestrichen.\n4. als Kampfschwimmer oder Mi-\nnentaucher während des Kampf-\n11. In § 33 Abs. 4 und § 34 Abs. 2 Satz 2 werden                               schwimmer- oder Minentaucher-\ndie Worte „oder die nach § 46 Abs. 1 letzter                               dienstes,\nSatz zuständige Behörde\" gestrichen.                                   5. als Minendemonteur während\n12. In § 38 Satz 1 wird das Wort „sechzigsten\"                                 des dienstlichen Einsatzes an\n1\ndurc 1 das \\N ort „fünfundsechzigsten\" und in                              Minen unter \\'\\lasser,\nSatz 2 das \\Vort „fünfundfünfzigste'' durch das                        6. als Angehöriger des Versuchs-\nWort „sechzigste\" ersetzt.                                                 personals während der dienst-\nlichen Erprobung von Minen und\n13. In § 41 Abs. 2 werden die Worte „als Sterbe-\nähnlichen Kampfmitteln oder\ngeld (§ 122 des Bundesbeamtengesetzes)\" ge-\nstrichen.                                                              7. als Angehöriger des besonders\ngefährdeten    Munitionsuntersu-\n14. § 46 wird wie folgt geändert:                                              chungspersonals während des\na) Absatz 1 Satz 3 erhält die folgende Fas-                                dienstlichen Umgangs mit Muni-\nsung:                                                                 tion"]}