{"id":"bgbl1-1961-46-1","kind":"bgbl1","year":1961,"number":46,"date":"1961-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/46#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-46-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_46.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes","law_date":"1961-06-29T00:00:00Z","page":813,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["813\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1961                               Aus~·egcben zu Bonn am 5. Juli 1961                                                                                               Nr. 46\nTag                                                                 Inhalt                                                                                         Seite\n29. 6. 61     Drittes Gcselz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes............                                                                    81.3\nAndcrt 13unde,<;ge.setz/Jl. III 240-1.\n30. 6. 01     ßuudessoziaJhiHegesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  815\nAndcrt Bundesgesclzbl. lll 240-1, 241-1, 361-1, 362-1.\n30. 6. 61     Zwc!ite Verordnung über die Gewährung von Betriebsbeihilfe für Betriebe der Landwirt-\nschaft, des Garlen- und des Weinbaues (Gasöl-Betriebsbeihilfe-VO-Landwirtschaft) . . . . . . . .                                                         842\nIn Teil II Nr. 32, ausgegeben am 1. Juli 1961, sind veröffentlicht: Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen\nZolltarifs 1961 (Erdbeeren, Apfelkraut usw.). - Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961\n(Angleichungszoll für Vollmilchpulver). - Elfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Anglei-\nchungszoll für Fondantmasse -             Neufassung). -             Siebenundzwanzigste Verordnung über Zolltarifänderungen zur\nDurchführung des C~cmeinsamcn Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.\n- 2. Halbjahr 1961). -- Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung und der Verordnung über die\nZusammenlegung der deutschen und niederländischen Grenzabfertigung des Eisenbahngüterverkehrs im Bahnhof\nVenlo, -        Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarungen und der Verordnung über die Errichtung\nnebenc~inanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen an der deutsch-belgischen Grenze in Losheimergraben\nund die Grenzablertigung in Zügm1 während der Fahrt zwischen den Bahnhöfen Lüttich (Guillemins) und Köln (Hbf).\nDrittes Gesetz\nzur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes *)\n(3. ÄndG BVFG)-                                      .\nVom 29. Juni 1961\nDer Bnndestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                 sondere Zwangslage anzuerkennen, wenn die\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                                          Existenzgrundlage zerstört oder entscheidend\nbeeinträchtigt worden ist oder wenn die Zer-\nstörung oder entscheidende Beeinträchtigung\nArtikel I\nnahe bevorstand.\"\nDas Bundesvertriebern~ngesetz in der Fassung vom                                      b) Folgender Absatz 2 wird eingefügt:\n14. August 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1215) wird wie\nfolgt geändert und ergänzt:                                                                          ,, (2) Von der Anerkennung als                                      Sowjet-\nzonenflüchtling ist ausgeschlossen,\n1. § 3 wird wie folgt geändert:\n1. wer dem in der sowjetischen Besat-\na) Absatz 1 erhält folgende Fassung:                                                                             zungszone und im sowjetisch be-\n,, (1) Sowjetzonenflüchtling ist ein deutscher                                                           setzten Sektor von Berlin herr-\nStaatsangehöriger oder deutscher Volkszuge-                                                                 schenden Syst~m erheblich Vor-\nhöriger, der seinen Wohnsitz in der sowje-                                                                  schub geleistet hat,\ntischen Besatzungszone oder im sowjetisch                                                             2. wer während der Herrschaft des\nbesetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt                                                                 Nationalsozialismus oder in der\nhat und von dort geflüchtet ist, um sich einer                                                              sowjetischen Besatzungszone oder\nvon ihm nicht zu vertretenden und durch die                                                                 im sowjetisch besetzten Sektor von\npolitischen Verhältnisse bedingten besonde-                                                                  Berlin durch sein Verhalten gegen\nren Zwangslage zu entziehen. Eine besondere                                                                 die Grundsätze der Menschlichkeit\nZwangslage ist vor allem dann gegeben,                                                                      oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen\nwenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und                                                                  hat,\nLeben oder die persönliche Freiheit vorge-                                                            3. wer die freiheitliche demokratische\nlegen hat. Eine besondere Zwangslage ist                                                                    Grundordnung der Bundesrepublik\nauch bei einE!m schweren Gewissenskonflikt                                                                  Deutschland einschließlich des Lan-\ngegeben. Wirtschaftliche Gründe sind als be-                                                                des Berlin bekämpft hat.\"\n•) Ändert ßundcsg<;sclzbl. Ill 240-1.                                                    c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.\nZ 1997 A","814                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\n2. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:                        Eine besondere Zwangslage ist vor allem dann\n,, (2) § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Nr. 1,           gegeben, wenn eine unmittelbare Gefahr für\n4 bis 6, Abs. 3 und 4 sowie § 3 Abs. 2 Nr. 2 und 3         Leib und Leben oder die persönliche Freiheit\nsind sinngemäß anzuwenden.\"                                vorgelegen hat. Eine besondere Zwangslage ist\nauch bei einem schweren Gewissenskonflikt ge-\n3. In § 101 Nr. 1 erhält § 1 Abs. 2 des Notaufnahme-          geben. Wirtschaftliche Gründe sind als beson-\ngesetzes folgende Fassung:                                 dere Zwangslage anzuerkennen, wenn die\n,, (2) Diese besondere Erlaubnis darf Personen          Existenzgrundlage zerstört oder entscheidend\nnicht verweigert werden, die aus den in Ab-                beeinträchtigt worden ist oder wenn die Zerstö-\nsatz 1 genannten Gebieten geflüchtet sind, um              rung oder entscheidende Beeinträchtigung nahe\nsich einer von ihnen nicht zu vertretenden und             bevorstand.\"\ndurch die politischen Verhältnisse bedingten be-\nsonderen Zwangslage zu entziehen, es sei denn,                               Artikel II\ndaß sie                                                   Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n1. dem in der sowjetischen Besatzungs-        des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nzone und im sowjetisch besetzten Sek-      (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\ntor von Berlin herrschenden System\nerheblich Vorschub geleistet haben                              Artikel III\noder\nDer Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge\n2. während der Herrschaft des National-\nund Kriegsgeschädigte wird ermächtigt, den Wort-\nsozialismus oder in der sowjetischen\nlaut des Bundesvertriebenengesetzes in der neuen\nBesatzungszone oder im sowjetisch be-\nFassung bekanntzumachen, die sich aus den Ände-\nsetzten Sektor von Berlin durch ihr\nrungen und Ergänzungen in Artikel I und im Elften\nVerhalten gegen die Grundsätze der\nGesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes\nMenschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit\nvom 29. Juli 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 545) ergibt.\nverstoßen haben oder\n3. die freiheitliche demokratische Grund-\nArtikel IV\nordnung der Bundesrepublik Deutsch-\nland einschließlich des Landes Berlin        Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nbekämpft haben.                            dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 29. Juni 1961\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Vertriebene,\nFlüchtlinge und Kriegsgeschädigte\nvon Merkatz"]}