{"id":"bgbl1-1961-36-2","kind":"bgbl1","year":1961,"number":36,"date":"1961-06-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/36#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-36-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_36.pdf#page=1","order":2,"title":"Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung","law_date":"1961-05-30T00:00:00Z","page":621,"pdf_page":1,"num_pages":28,"content":["621\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1961                            Ausgegeben zu Bonn am 3. Juni 1961                                     .Nr. 36\nTag                                                 Inhalt                                             Seite\n30.5.61       Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung                                              621\nAndert Bundesgesetzbl. JII 111-1-1.\n1. 6. 61     Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen .. .     649\n1. 6. 61     Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen .. .   649\nVerordnung\nzur Änderung der Bundeswahlordnung*)\nVom 30. Mai 1961\nAuf Grund des § 53 des Bundeswahlgesetzes vom                3. § 20 erhält folgende Fassung:\n7. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 383) wird verordnet:                                     ,,§ 20\nArtikel I                                     Berichtigung des Wählerverzeichnisses\nDie Bundeswahlordnung vom 16. Mai ·1957 (Bun-                       (1) Vom Beginn der Auslegungsfrist ab ist die\ndesgesetzbl. I S. 441, 532) wird wie folgt geändert:                Eintragung oder Streichung von Personen sowie\ndie Vornahme sonstiger Änderungen im Wäh-\n1. § 6 wird wie folgt geändert:                                   lerverzeichnis nur noch auf rechtzeitigen Ein-\na) An Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:                   spruch zulässig. § 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2\n„Der Stellvertreter des Wahlvorstehers soll              sowie § 27 bleiben unberührt.\nin der Regel als Beisitzer berufen werden.\"                 (2) Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich\nunrichtig oder unvollständig, so kann die Ge-\nb) In Absatz 8 wird nach Satz 2 folgender Satz\nmeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen\neingefügt:\nbeheben; der Nachtrag von Wahlberechtigten\n„Der Wahlvorstand ist beschlußfähig, wenn                ist nur innerhalb der Auslegungsfrist zulässig.\ner nach Satz 1 besetzt ist.\"                             Fälle, die Gegenstand eines Einspruchsverfah-\n2. § 15 wird wie folgt geändert:                                  rens bilden, sind ausgenommen. § 19 Abs. 3\na) In Absatz 1 erhält Satz 1 folgende Fassung:                 bis 5 findet entsprechende Anwendung.\n,,In das Wählerverzeichnis werden alle Wahl-                (3) Alle vom Beginn der Auslegungsfrist ab\nberechtigten eingetragen, die am 35. Tage                vorgenommenen Änderungen sind in der Spalte\nvor der Wahl (Stichtag) für einen Wahlbezirk             „Bemerkungen\" zu erläutern und mit Datum und\nbei der Meldebehörde angemeldet sind.\"                   Unterschrift des vollziehenden Beamten zu ver-\nb) Als neuer Absatz 2 wird eingefügt:                          sehen.\n(4) Nach Abschluß des Wählerverzeichnisses\n.,(2) Ein Wahlberechtigter, der seine Woh-\nkönnen Änderungen mit Ausnahme der in § 49\nnung nach dem Stichtag, aber vor dem Be-\nAbs. 2 vorgesehenen Berichtigungen nicht mehr\nginn der Auslegungsfrist in einen anderen\nvorgenommen werden.\"\nWahlbezirk verlegt, ist im Wählerverzeich-\nnis zu streichen. Wahlberechtigte, die sich           4. In § 22 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „Ablauf\"\nnach dem Stichtag, aber vor dem Beginn der               durch das Wort „Beginn\" ersetzt.\nAuslegungsfrist anmelden, sind bei der An-\n5. § 24 wird wie folgt geändert:\nmeldung darauf hinzuweisen, daß sie nur\nauf Antrag in das Wählerverzeichnis des                  a) Absatz 3 und Absatz 4 Satz 2 werden ge-\nneuen Wahlbezirks aufgenommen werden.                        strichen.\nDie Anträge auf Aufnahme in das Wähler-                  b) Die bisherigen Absätze 4, 5 und 6 werden\nverzeichnis sind bei der Anmeldung entge-                    Absätze 3, 4 und 5.\ngenzunehmen. Wenn eine Person, die sich\n6. § 25 erhält folgende Fassung:\ninnerhalb des in Satz 1 genannten Zeit-\nraumes abmeldet, vom Wahlrecht ausge-                                           ,,§ 25\nschlossen ist, oder wenn ihr Wahlrecht ruht,                       Ausstellung von Wahlscheinen\nso verständigt die Behörde des Fortzugsorts                 (1) Wahlscheine dürfen nicht vor Beginn der\ndie Behörde des Zuzugsorts.\"                             Frist für die Auslegung des Wählerverzeichnis-\nc) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4.                      ses erteilt werden.\n•) Ände,rt Bundesgesetzbl. III 111-1-1.\nZ 1997 A","622                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\n(2) Der Wcü1lschcin muß von dem damit be-                  (8) Verlorene Wahlscheine werden nicht er-\nauftragten Bcdi<:nsletc•n eigenhändig unter-               setzt.\"\nschrieben wercl(m und mit dem Dienstsiegel\nversehen sein. Die Verwendung von Vordruk-             7. In § 30 Abs. 4 erhält Nummer 2 folgende Fas-\nken, in die die Unterschrift eingedruckt ist, ist          sung:\nunzulässig.                                                ,,2. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahl-\n(3) Ergibt sich aus dem Antrag nicht, daß der                  vorschlag unterstützen, müssen ihn auf dem\nWahlberechtiGte vor einem Wahlvorstand wäh-                       Formblatt persönlich und handschriftlich\nlen will, so sind dem Wahlschein beizufügen                       unterschreiben; neben der Unterschrift sind\nFamilienname, Rufname, Geburtstag, Wohn-\nein amtlicher Stimmzelte] des Wahlkreises,\nort und Wohnung des Unterzeichners anzu-\nein amtlicher Wahlumschlag nach dem Muster                        geben.\"\nder Anlage 4 a, eine Sicgelmarke nach dem\nMuster der Anlage 4 b und                         8. In § 35 Abs. 3 erhalten die Sätze 3 und 4 fol-\nein amtlicher Wahlbriefumschlag nach dem                   gende Fassung:\nMuster der Anlage 5, auf dem die vollstän-           ,,Bei der Anforderung ist der Name der Partei,\ndige Anschrift. des Kreiswahlleiters sowie           die die Landesliste einreichen will, anzugeben.\ndie Bezeichnung der Gemeindebehörde, die             Der Landeswahlleiter hat die Angabe im Kopf\nden Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabe-             der Formblätter zu vermerken.\"\nstelle), ange_geben ist.\n9. In § 41 erhält Absatz 3 folgende Fassung:\nDer Wahlberechtigte kann diese Papiere nach-\n,, (3) Die Wahlbriefumschläge sollen 12,5 X\nträrJlich, bis spätestens am Wahltage 12 Uhr,\nanfordern.                                                  17,6 cm (DIN B 6) groß und purpurrot, die Wahl-\numschläge für die Briefwahl blau sein.\"\n(4) Der Wahlschein und die Briefwahlunter-\nlagf~n dürfen nur dem Wahlberechtigten per-             10. § 45 wird wie folgt geändert:\nsönlich ausgehändigt oder ihm durch die Post\na) Als ·neue Nummer 8 wird eingefügt:\nübersandt oder amtlich überbrncht werden. Die\nSendung muß von der Gemeindebehörde frei-                         ,.8. Verschlußmaterial für die Wahlurne,\".\ngemacht werden.                                             b) Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9.\n(5) Uber die ausgestellten Wahlscheine führt\ndie Gemeindebehörde ein Wahlscheinverzeich-             11. In § 47 erhält Absatz 1 folgende Fassung:\nnis, in dem die Fälle des § 22 Abs. 1 und die                 ,,(1) Die Gemeindebehörde sorgt für die er-\ndes Abs. 2 getrennt gehalten werden. Das Ver-               forderlichen Wahlurnen.\"\nzeichnis kann auch in der Form geführt werden,\ndaß in einem Wahlscheinblock Durchschriften             12. In § 52 Abs. 6 erhält Buchstabe b folgende Fas-\nder erteilten Wahlscheine zurückbehalten wer-               sung:\nden. Auf dem Wahlschein wird die Nummer                     „b) ihn nicht in einem amtlichen Wahlumschlag\nvermerkt, unter der er in das Verzeichnis einge-                    oder in einem amtlichen Wahlumschlag ab-\ntragen ist. Werden nach Abschluß des Wähler-                       geben will, der offensichtlich in einer das\nverzeichnisses noch Wahlscheine erteilt, so ist                     Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von\ndarüber ein besonderes Verzeichnis nach Satz 1                      den übrigen abweicht oder einen deutlich\nbis 3 zu führen.                                                   fühlbaren Gegenstand enthält.\"\n(6) Wird ein Wähler, der bereits einen Wahl-\nschein erhalten hat, im Wählerverzeichnis ge-           13. § 57 wird wie folgt geändert:\nstrichen, so ist der Wahlschein für ungültig zu             a) Die Absätze 3 und 6 erhalten folgende Fas-\nerklären. Das Wahlscheinverzeichnis ist zu be-                   sung:\nrichtigen. Die Gemeindebehörde verständigt den\n,, (3) Die Gemeindebehörde bestimmt im\nKreiswahlleiter, der alle Wahlvorstände des\nEinvernehmen mit der Anstaltsleitung einen\nWahlkreises über die Ungültigkeit des Wahl-\ngeeigneten Wahlraum. Für die verschiedenen\nscheins unterrichtet.\nTeile eines Anstaltswahlbezirks können· ver-\n(7) Die Gemeindebehörde übersendet dem                       schiedene Wahlräume bestimmt werden. Die\nKreiswahlleiter                                                   Gemeindebehörde richtet den Wahlraum her.\"\ndas allgemeine Wahlscheinverzeichnis sofort                           ,, (6) Der Wahlvorsteher oder sein Stellver-\nnach Abschluß des Wählerverzeichnisses auf                treter und zwei Beisitzer können sich unter\nschnellstem Wege und                                      Mitnahme einer verschlossenen Wahlurne\neine Abschrift des besonderen Wahlscheinver-                    und der erforderlichen Stimmzettel und Wahl-\nzeichnisses so rechtzeitig, daß sie spätestens            umschläge in die Krankenzimmer und an die\nam Wahltage vormittags bei dem Kreiswahl-                  Krankenbetten begeben, um dort die Wahl-\nleiter eingeht.                                            scheine sowie die Wahlumschläge mit den\nHat die Gemeindebehörde noch Wahlscheine                        Stimmzetteln entgegenzunehmen und die\ngemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 ausgegeben, so teilt                    Umschläge in die Wahlurne zu legen. Dabei\nsie die Namen der Wahlberechtigten am Wahl-                     muß auch bettlägerigen Wahlberechtigten Ge-\ntage spätestens bis 15 Uhr fernmündlich dem                     legenheit gegeben werden, ihre Stimmzettel\nKreiswahlleiter mit, der sie in den Verzeich-                    unbeobachtet zu kennzeichnen. Nach Schluß\nnissen nachträgt.                                                der Stimmabgabe sind die verschlossene","Nr. 36 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                            623\nWahlurne und die Wahlscheine in den Wahl-            und übergibt Wahlumschlag und Stimmzettel\nraum dc~s Anstal t.swahlbczirks zu bringen.          dem Wahlvorsteher. Gibt weder der Wahlum-\nDort bleibt die Wahlurne bis zum Schluß der          schlag noch der Stimmzettel Anlaß zu Bedenken,\nall~Jemeinen Stimmab~Jabe verschlossen. Ihr          so liest der Wahlvorsteher vor, für welchen Be-\nInhalt wird mi1 dem Tnlwlt der allgc~meinen          werber die Erststimme und für welche Landes-\nWahlurne vPrnien(Jf und zusc1mmen mit den            liste die Zweitstimme abgegeben worden ist Ist\nübri\\Jefl Stimmen des Anstaltswahlbezirks            nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme\nansqc,ziihH. DPr Vorqcmg wird in der Wahl-           abgegeben worden, so liest er vor, für welchen\nniederschrift vernwrkt.\"                             Bewerber oder für welche Landesliste die\nb) Als rwuer Absutz 9 wi r<l einqefügt:                   Stimme abgegeben worden ist, und sagt an, daß\ndie nicht abgegebene Stimme ungültig ist. Bei\n,, (9) Das Wahlergebnis des Anstaltswahl-\nleer abgegebenen Wahlumschlägen und unge-\nbezirks <h1rf nicht vor Schluß der allgemeinen\nkennzeichneten Stimmzetteln sagt er an, daß\nWahlwil ermittelt werden.\"\nbeide Stimmen ungültig sind. Gibt ein Wahlum-\nc) Der bisherige Absatz 9 wird Absatz 10.                 schlag oder Stimmzettel Anlaß zu Bedenken oder\nenthält ·ein Wahlumschlag mehrere Stimmzettel,\n14. § 62 wird wie folgt geändert:                             so behält der Wahlvorsteher die Beschlußfassung\na) Absatz 1 (~rhä lt folgende Fassung:                    dem Wahlvorstand nach Absatz 2 vor. Die vom\nWahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammeln\n,,(1) Wer durch Briefwahl wählt,\nkennzcidmet persönlich seinen Stimmzettel,                     1. die Stimmzettel, auf denen die Erst-\nleqt ihn in den amtlichen Wahlumschlag und                         stimme und die Zweitstimme oder nur\nverschließt diesen mit der beigefügten Siegel-                     die Erststimme abgegeben worden sind,\nmarke,                                                             getrennt nach den Bewerbern, denen\nunterschreibt die auf dem Wahlschein vor-                          die Erststimme zugefallen ist,\ngedruckte eidesstattlicht~ Erklärung unter An-                 2. die Stimmzettel, auf denen nur die\ngabe des Ortes und Tages,                                          Zweitstimme abgegeben worden ist,\nsteckt den verschlossenen amtlichen Wahl-                      3. die leer abgegebenen Wahlumschläge\numschlag und den unterschriebenen Wahl-                            und die ungekennzeichneten Stimm-\nschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag,                         zettel,\nverschließt den Vvahlbriefurnschlag und\n4. die Wahlumschläge, die Anlaß zu Be-\nübersendet den \\JVal1lbrief durch die Post an\ndenken gaben, mit den zugehörigen\nden darauf angc!gcbenen Heimatkreiswahl-\nStimmzetteln, die Stimmzettel, die An-\nleiter.\"\nlaß zu Bedenken gaben, und die Wahl-\nb) Als neuer Absatz 2 wird eingcfüqt:                                  umschläge mit mehreren Stimmzetteln\n,, (2) Der Stimmzettel ist unbeobachtet zu        je für sich und behalten sie unter ihrer Aufsicht.\nkennzeichnen und in den Wahlumschlag zu\nlegen. In Krank(m--, Pfh~9e- und Getangenen-             (2) Anschließend      entscheidet der Wahlvor-\nanstalten sowie Klöstern und Massenunter-             stand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf\nkünften ist Vorsorge zu treffen, daß den Er-          den in Absatz 1 Nr. 4 genannten Stimmzetteln\nfordernissen des Satzes 1 entsprochen werden          abgegeben worden sind. Der Wahlvorsteher\nkann. Für die Stimmabgabe behinderter Wäh••           gibt die Entscheidung mündlich bekannt und\nler gilt § 53 sinn~Jemäß; hat der Wähler den          sagt bei gültigen Stimmen an, für welchen Be-\nStimmzettel durch eine Vertrauensperson               werber oder für welche Landesliste die Stimme\nkennzeichnen lassen, so hat diese auf dem             abgegeben worden ist. Er vermerkt auf der\nWahlschein eidesstattlich zu versichern, daß          Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stim-\nsie den Stimmzettel gemtjß dem erklärten              men oder nur die Erststimme oder nur die Zweit-\nWillen des Wählers gekennzeichnet hat.\"               stimme für gültig oder ungültig erklärt worden\nc) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.                  sind und versieht die Stimmzettel mit fortlau-\nfenden Nummern.\"\n15. § 63 wird wie folgt geändert:\n17. In § 68 werden Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5\na) Buchstabe a erhält folgende Fassung:\nHalbsatz 2 gestrichen.\n,,a) die Zahl der Wahlberechtigten,\".\nb) Buchstabe b wird qestrichen.                       18. § 69 wird wie folgt geändert:\nc) Die Buchstaben c bis g werden Buchstaben b\nbis f.                                                a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:\n,,(1) Dber die Wahlhandlung und die Fest-\n16. § G5 erhält folgende Fassung:                                  stellung des Wahlergebnisses wird vom\n,,§ 65                              Schriftführer eine Wahlniederschrift nach\ndem Muster der Anlage 24 aufgenommen\nZählung der Stimmen\nund von den anwesenden Mitgliedern des\n(1) Nachdem die Wahlumschläge sowie die                    Wahlvorstandes unterzeichnet. Beschlüsse\nStimmabgabevermerke und Wahlscheine gezählt                    nach § 52 Abs. 7, § 55 Satz 3 und § 65 Abs. 2\nworden sind, öffnet ein Beisitzer die Wahlum-                  sowie Beschlüsse über Anstände bei der\nschläge einzeln, nimmt den Stimmzettel heraus                 Wahlhandlung oder bei der Ermittlung des","624                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 19G1, Teil I\nWahlc~rfJelmisses sind in der Wahlnieder-                   die Bereitstellung und Ausstattung des\nschrift zu verrncrk<:n. Dieser werden beigefügt             Wahlraums sorgt, die Wahlvorsteher ver-\ndie Z~ihllisten,                                            pflichtet, die Wahlvorstände über ihre Auf-\ndie Stimmzelfel und Wdhlumschläge, über                     gaben unterrichtet. sie einberuft und ihnen\ndie der WdhlvorstFJnd nach § 65 Abs. 2               etwa notwendige Hilfskräfte zur Verfügung\nbesonders beschlossen bat,                           stellt.\ndie Wahlscheine, über die der Wahlvorstand                 (4) Der Kreiswahlleiter ordnet die Wahlbriefe\nmich § 55 besonders beschlossf-~n hat.\"         nach den darauf vermerkten Gemeinden (Aus-\nb} Als neuer Absatz 3 wird eingefügt:                       gabestellen) und verteilt sie auf die einzelnen\n,, (3) Die Gemeindebehörde übersendet dem           Wahlvorstände. Er übergibt jedem Wahlvor-\nKreiswahlleiter die Wahlni<~derschriften ihrer          stand die Wahlscheinverzeichnisse (§ 25 Abs. 7)\nWahlvor~.tände mit dem Anlogen auf schnell-             der ihm zugeteilten Gemeinden.\nstem Wege. fü~steht die Gemeinde nns mehre-                (5) Verspätet eingegangene Wahlbriefe wer-\nren Wahlbezirken, so fiiqt sie eine Zusammen-           den vom Kreiswahlleiter angenommen. mit den\nstellung der Wahlerqcbnisse der einzelnen               in Absatz 1 vorgeschriebenen Vermerken ver-\nWahlbezirke nach dem Muster der Anlage 25               sehen und ungeöffnet verpackt. Das Paket wird\nbei.\"                                                   von ihm versiegelt, mft Inhaltsangabe versehen\nund verwahrt, bis die Vernichtung der Wahl-\n19. In § 70 erhält Absatz 1 folgende Fassung:                    briefe zugelassen ist (§ 89).\"\n,,(1) Hat der Wahlvorstand seine Aufgabe er-\nledigt, so schlägt der Wahlvorsteher                     21. § 72 erhält folgende Fassung:\n1. die Stimmzettel, geordnet und gebün-                                   ,,§ 72\ndelt nach Wahlkreisbewerbern, nach                  Feststellung des Briefwahlergebnisses\nStimmzetteln, auf denen nur die Zweit-\nstimme abgegeben worden ist, und                (1) Der Wahlvorstand öffnet die Wahlbriefe\nnach ungekennzeichneten Stimmzet-            einzelr. und entnimmt ihnen den Wahlschein\nteln,     ·                                  und den Wahlumschlag. Wenn der Schriftführer\nden Namen des Wählers im Wahlscheinverzeich-\n2. die leer abgegebenen Wahlumschläge,\nnis gefunden hat und Beanstandungen nach\n3. die eingenommenen Wahlscheine,               Absatz 2 nicht zu erheben sind, wird der Wahl-\nsoweit sie nicht der Wahlniederschrift beigefügt             umschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt,\nsind, je für sich in Papier ein, versiegelt die ein-         nachdem der Schriftführer die Stimmabgabe im\nzelnen Pakete, versieht sie mit Inhaltsangabe                Wahlscheinverzeichnis durch Unterstreichen des\nund übergibt sie der Gemeindebehörde.\"                       Namens des \\tVählers vermerkt hat. Die Wahl-\nscheine werden gesammelt.\n20. § 71 erhält folgende Fassung:\n(2) Ein Wahlbrief ist zurückzuweisen, wenn\n,,§ 71                                   1. dem Wahlumschlag kein gültiger Wahl-\nBehandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung                             schein oder kein mit der vorgeschriebe-\nder Feststellung des Briefwahlergebnisses                          nen eidesstattlichen Versicherung ver-\n(1) Der Kreiswahlleiter vermerkt auf jedem                           sehener Wahlschein beigefügt ist,\neingehenden Wahlbrief den Tag und bei Ein-                          2. der Wähler nicht im Wahlscheinver-\ngang am Wahltage außerdem die Uhrzeit des                               zeichnis eingetragen ist,\nEingangs. Er sammelt die Wahlbriefe ungeöffnet                      3. weder der Wahlbrief noch der Wahl-\nund hält sie unter Verschluß.                                           umschlag verschlossen ist,\n(2) Der Kreiswahlleiter trifft durch nähere\n4. der Stimmzettel nicht in einen amtlichen\nVereinbarung mit dem Postamtsvorsteher Vor-                             Wahlumschlag gelegt ist oder in einen\nkehrungen dafür, daß alle am Wahltage bei dem                           amtlichen Wahlumschlag, der offensicht-\nZustellpostc1mt seines Sitzes noch vor Schluß                           lich in einer das Wahlgeheimnis gefähr-\nder Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe zur                               denden Weise von den übrigen abweicht\nAbholung hereitgeha lten und von einem Beauf-                           oder einen deutlich fühlbaren Gegen-\ntraqten des Kreiswahlleiters gegen Vorlage                              stand enthält.\neines von diE!sem erteilten Ausweises am Wahl-\nWerden gegen einen Wahlbrief Bedenken er-\ntage bis 18 Uhr in Empfnng genommen werden\nhoben, so beschließt der Wahlvorstand über die\n(3) Der        Kreiswahlleiter bestimmt, wieviel          Zulassung oder Zurückweisung. Die Zahl der\nWahlvorstünde qebildet werden müssen, um das                 beanstandeten, der nach besonderer Beschluß-\nWahlergebnis der Briefw<1hl noch am Wahltage                 fassung zugelassenen und die Zahl der zurück-\nfeststellen zu können. Für die Bildimq und die               gewiesenen Wahlbriefe sind in der \\'\\Tahlnieder-\nTätigkeit der 'Nahlvorstünrle gelten sinngemäß               schrift zu vermerken. Die zurückgewiesenen\ndie allqerneinen Vorschriften, jedoch mit der                Wahlbriefe sind samt Inhalt auszusondern, mit\nM<1ßgabe. daß                                                einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund\ndie Mitglieder nach Möglichkeit am Sitze des                 zu versehen, wieder zu verschliegen. fortlaufend\nKreiswahlleit<~rs wohnen sollen,                       zu numerieren und der Wahlniederschrift in\nder Kreiswc1hUeiter Ort und Zeit des Zusammen-               einem versiegelten Pn ket beizufiiqen. Die Ein-\ntritts des Wahlvorslandes bekanntmacht, für            sender zurückgewiesener oder verspätet einge-","Nr. 36 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                              625\ngangcner Wahlbriefe werden nicht als Wähler                     Ergebnis der Wahl im Wahlkreis und der\ngczi.ihlt; ihre Stimmen gellen als nicht abgegeben.             Wahl nach Landeslisten wahlbezirksweise\nmit Gemeinde-Zwischensummen unter :Hinzu-\n(3) Nachdem die Wahlumschlüge den Wahl-\nfügen des Briefwahlergebnisses nach dem\nbriefen entnommen und in die Wahlurne gelegt\nMuster der Anlage 25 zusammen. Ergeben\nworden sind, jedoch nicht vor Schluß der allge-\nsich aus der Wahlniederschrift oder aus\nmeinen Wahlzeit, stellt der Wahlvorstand das\nsonstigen Gründen Bedenken gegen die Ord-\nWahlergebnis mit den in § 63 unter Buchstaben b\nnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts, so klärt\nbis f bezeichneten Angc1ben nach den allge-\nsie der Kreiswahlleiter soweit wie möglich\nmeinen Vorschriften fest. Der Wahlvorstand\nauf.\"\nnimmt eine Wahlniederschrift nach dem Muster\nder Anlage 24 a auf. Der Wahlvorsteher ver-               b) In Absatz 4 erhält Satz 1 letzter Halbsatz\npackt die Unterlagen gemäß § 70 Abs. 1 und                      folgende Fassung:\nübergibt sie dem Kreiswahlleiter, der sie ver-                  ,, und fügt ihnen die durch Briefwahl abgege-\nwahrt, bis ihre Vernichtung zugelassen ist (§ 89).              benen sowie die bei den Wahlniederschriften\n(4) Das Wahlergebnis der Briefwahl wird vom                  befindlichen auf diesen Bewerber lautenden\nKreiswahlleiter in die Schnellmeldung für den                   Stimmzettel bei.\"\nWahlkreis (§ 68) und in die Zusammenstellung         23. § 83 wird gestrichen.\ndes endgültigen Wahlergebnisses des Wahl-\nkreises (§ 73) übernommen.                           24. In § 87 erhält Absatz 1 folgende Fassung:\n(5) Wenn der Bundeswahlleiter feststellt, daß              ,, (1) Der Kreiswahlleiter beschafft die Stimm-\ninfolge von Naturkatastrophen oder ähnlichen              zettel sowie die Wahlscheinvordrucke (An-\nEreignissen höherer Gewalt die regelmäßige Be-            lage 4), die Wahlumschläge für die Briefwahl\nförderung von Wahlbriefen gestört war, gelten             (Anlage 4 a), die Siegelmarken (Anlage 4 b) und\ndie dadurch betroffenen Wahlbriefe, die nach              die Wahlbriefumschläge (Anlage 5) für seinen\ndem Poststempel spätestens am Tage vor der                Wahlkreis.\"\nWahl zur Post gegeben worden sind, als recht-        25. In § 89 Abs. 2 werden die Worte in den Klam-\nzeitig eingegangen. In einem solchen Falle wer-           mern ,,§ 24 Abs. 6\" durch die \\tVorte ,,§ 24 Abs, 5\"\nden, sobald die Auswirkungen des Ereignisses              und die Worte ,,§ 72 Abs. 8\" durch die Worte\nbehoben sincl, spätestPns aber am 21. Tage nach           ,,§ 71 Abs. 5\" ersetzt.\nder Wahl, die durch das Ereignis betroffenen         26. Die Anlagen 1, 3, 4, 4 a, 4 b, 5, 7, 10, 15, 23, 24,\nWahlbriefe a11S(Jesondert und dem Wahlvor-                24 a, 25 und 26 erhalten die aus der Anlag~\nstand zur nachträglichen Feststellung des Wahl-           dieser Verordnung ersichtliche Fassung.\nergebnisses überwiesen.\"\nArtikel II\n22. § 73 wird wie folgt geändert:                           (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer\na) Absatz 1 erhält folqende Fassung:                 Verkündung in Kraft.\n,,(1) Der Kreiswahlleiter prüft die Wahl-        (2) Die sich aus dieser Verordnung ergebende\nniederschriften der Wahlvorstände auf Voll-      neue Fassung der Bundeswahlordnung wird im\nständiglrnit und Orclnun~Jsmlißigkeit. Er stellt Bundesgesetzblatt und im Gemeinsamen Ministerial-\nnach den Wahlniederschriften das endgültige      blatt bekanntgemacht.\nBonn, den 30. Mai 1961\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder","626                                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Tefl I\nAnlage 1\n(zu § 18)\nAuslegung des/ der Wählerverzeichnisse(s) zur Bundestagswahl am ................................................................................\n1. Das       Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für                                                                die Gemeinde -  di.e   Wahlbezirke        der   Ge·\nmeinde 1)           ................................................................................... liegt in der Zeit vom\n(21. bis 14. Tag vor der Wahl)\nwährend der Dienststunden 2),\nan Son~- und Feiertagen in der Zeit von 10 bis 13 Uhr 2)\n(Ort der Auslegung)\nzu jedermanns Einsicht aus.\nII. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der AuslegungsMst,\nspätestens am ................................................................ bis ................................ Uhr bei der Gemeindebehörde 3 ) Einspruch\n(14. Tag vor der Wahl)\neinlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift angebracht werden.\nWählen k,rnn nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.\nIII'). Wer in das \\Vählerverzeichnis eingetragen ist, hat in der Zeit von ................................................................................. ,.\nbis .......... .                             . ............................................ 4 )   eine Wahlbenachrichtigung erhalten.\nWer keine vVahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß Einspruch\neinlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.\nIV. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises ........................................................................................\n(Nr. und Name)\ndurch S tim m ab g a b e in einem b e li e b i gen W a h 1b e z i r k d i e s e s W a h 1k r e i s e s\noder\ndurch Briefwahl\nteilnehmen.\nV. Einen Wahlschein erhält auf Antrag\n1. ein in da.s Wilhlerverzeicbnis eingetragener Wahlberechtigter,\na) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahl-\nbezirks aufhält,\nb) wenn er nach Beginn der Auslegungsfrist seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt,\nc) wenn er infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines\nkörperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig-\nkeiten aufsuchen kann;\n2. ein nicht in das Vvählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,\na) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,\nb) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruch.sfrist entstanden ist,\nc) wenn sein Wahlrecht erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren\nfestgestellt wird.\nWahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Tage vor der Wahl 12 Uhr 5) bis\nZUID   ................................................. .                                       18 Uhr bei der Gemeindebehörde mündlich oder schriftlich\n(2. Tag vur der Wuhl)\nbeantragt werden.\nNicht eingetragene Wahlberechtigte können unter den angegebenen Voraussetzungen den Antrag noch\nam Wahllage bis 12 Uhr stellen.\nWer den Antrag für einen anderen stellt, muß nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. Der Grund\nfür die Ausstellung des Wahlscheins ist glaubhaft zu machen.\n1) Wenn mehrere Auslegestellen einnerichlet sind, diese und die ihr zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nrn. der Wahlbezirke\nangeben.\n1)  Wenn andere Zeiten be,stimmt sind, diese angeben.\n8)  Dienststelle, Gebäude und Zimmer angeben.\n4)  Einzusetzen ist die Zeit, in der die Wahlbenachrichtigungen ausgegeben worden sind. Wenn keine Wahlbenachrichtigungen aus-\ngegeben worden sind, streichen.\nII)  In größeren Gemeinden brauchen Anlräge nur bis zum 2. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, angenommen zu werden. Nichtzutreffendes\nstre,ic:hen.","Nr. 36 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                                                                            627\nVI. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, daß der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand\nwä.hlcn will, so erhült er mit dem Wahlschein zugleich\neinen amtlichen Slimmzettel des Wahlkreises,\neinen amtlichen blauen Wahlumschlag nebst Siegelmarke zu dessen Verschluß und\neinen amtlichen, mit der Anschrift des Kreiswahlleiters versehenen purpurroten Wahlbriefumschlag.\nDiese Papiere werden ihm von der Gemeindebehörde auf Verlangen auch noch nachträglich aus-\ngehändigt.\nBei der Briefwahl muß der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so\nrechtzcilig an den Kreiswahlleiter einsenden, daß der Wahlbrief dort spätesten·s am Wahltag bis\n18 Uhr eingeht.\nDer Wahlbrief wird innerhalb des Wahlgebietes gebührenfrei befördert. Er kann auch in der\nDienstslelle des Kreiswahlleiters abgegeben werden.\nNähere Hinweise durüber, wie der Wähler die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein\nang~geben.\n........................................................,. ................ , den ........,............................ 19.........._\nDie Gemeindebehörde","628                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nAnlage 3\n(zu § 21)\nGemeinde                                                                                                                                                Wahlbezirk .............................. ..\nKreis\nWahlkreis\nLand\nAbschluß des Wählerverzeichnisses\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag am ............................................... .\nDieses 'vVählerverzc~ichnis hat nach ortsüblidier Bekanntmachung vom ................................................................................\nin der Zeit vom ........................................................... 19 ........ bis zum ............................................................... 19 ........ zu jedermanns\nEinsicht ausgelegen.\nDie Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekanntgemacht\nworden 1 ).\nDie Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der \\V-ahl sind den Wahlberechtigten durch\ndie Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am .............................................................. 19 ....... .\nortsüblich bekanntgemacht worden 1 ).\nDas Wählerverzeichnis umlaßt\n............ Blätter -              Karten                 Berichtigung gemäß § 49\nKennziffer                                                                                                                                         der Bundeswahlordnung 2 )\nAl         Wahllx~rcchtiqle laut Wählc~rverzeichnis\nohne Spcrrvcrrnerk „ W\" (Wahlschein)                                                   _.................... Personen                                     .......... Personen\nA2         Wahlberechti~Jle laut Wählerverzeichnis\nmit Spcrrvcnncrk „ W\" (Wahlschein)                                                             ............. Personen                                   .......... Personen\nA 1 + A2           Im Wählerverzeichnis\ninsgesamt eingetragen                                                                        ............... Personen                                   .......... Personen\n.......... , den ............................................... 19 ....... .\nDie Gemeindebehörde\nBerichtigt nach § 49 dc!r Bundeswahlordnung 2 J\n....... , den                                          19\nDer Wuhlvorsteher\n1) Nichlzntrdf1~ndcs streichen.\n2) Nur auszufüilcu, wenn nc1ch Abschluß cl,)S Wäblervcrzeidmisses an einqctraqcne WahllJerechti~te vVahlscheine ausqestellt worden\nsind.","Nr. 36 -         Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                                                                                 629\nAnlage 4\n(zu § 23}\n(Vorderseite des Wahlscheins)\nNr .........................................\nNur gültig für den Wahlkreis ................................................................\nWahlschein\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag am                                                                                                                                                                19............\nHerr/ Frau/ Fräulein                                                                                                                      geb. am ................................, ...............................\n(Ruf- und Familienname)\nwohnhaft in ........................................ .                                                                                                                        Straße Nr ............... ..\n' kann gegen Abgabe dieses Wahlscheines an der Wahl des obengenannten Wahlkreises\n1. unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises\ndurch Stimmabgabe in einem beliebigen W a h 1bez i r k dieses Wahlkreises\noder\n2. durch Briefwahl\nteilnehmen.\n................................................................ , den ................................................ 19 ........\nDie Gemeindebehörde\n(Dienstsiegel)\nVerlorene Wa·hl scheine werden nicht ersetzt!\nFür Briefwähler\n(Vor Ausfüllung Rückseite beachten)\nEine gültige Stimmcibgabe liegt bei der Briefwahl nur vor, wenn die nachstehende eidesstattliche\nErklärung unter Anqabe dE~s Ortes und Tages unterschrieben worden ist.\nEidesstattliche Erklärung zur Briefwahl\nIch erkläre gegenüber dem Kreiswahlleiter des obengenannten Wahlkreises an Eides Statt, daß ich den\nbeigefügten Stimmzettel persönlich - gemäß dem erklärten Willen des Wählers*) - gekennzeichnet habe .\n........................................ ....................... , den ................................................ 19......\"\n(Ruf- und Familienname des WähleI1s oder der Vertrauensperson)\n•) Bel Kennzeichnung durch eine Vertrauensp~rson.","630                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\n(Riickseile des Wahlscheins)\nWichtige Hinweise für den Briefwähler\nWer durch Briefwahl wühlt,\nkennzcichnd l)(~rsünlich seinen Stimmzettel,\nkgt ihn in den bl,rnen Wahlumschlag und verschließt diesen mit der beigefügten Siegelmarke,\nuntcrsdircihl clic umslcdicn<l vorgedruckte eidesstattliche Erklärung unter Angabe des Ortes und des\nTages,\nsteckt den verschlossenen blamm Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den purpur-\nroten Wahlbriefumschlag,\nverschließt den Wahlbrief und\nübersendet ihn durch die Post an den darauf angegebenen Heimatkreiswahlleiter. Der Wahlbrief kann\nauch in der Dienststelle des Heimatkreiswahlleiters abgegeben werden.\nIhre Stimme ist nur gültig, wenn -der Wahlbrief am Wahltag\nbis l8 Uhr beim Heimatkreiswahlleiter eingeht!\nWer nicht Gd<1lir l,rnfcn will, daß sein Wahlbrief verspätet eingeht, muß ihn spätestens am\nFreitag vor d(~r Wilhl bis mittags, bei entfernt liegenden Orten noch früher zur Post geben.\nWahlbrief(: illls dem Ausland sollen möglichst früh eingeliefert und mit Luftpost versandt werden.\nDer Wahlbrief wird, wc~nn er im Wahlgebiet (Bundesgebiet, West-Berlin) zur Post gegeben wird, gebühren-\nfrei bcfürdPrt. (3ibt der Wühler den Wahlbrief nicht im Wahlgebiet zur Post, so muß er ihn freimachen.\nStimmabgabe behinderter Wähler\nBedient sieb ein Wühler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen an der Stimmabgabe\nbehindert ist (z. B Blinde, Armamputierte usw.), einer Vertrauensperson, so handelt diese für ihn nach\nden obigen Hinweisen.","Nr. 36 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961            631\nAnlage 4a\n(zu § 25)\n(Vorderseite des Wahlumschlags für die Briefwahl)\n(DIN C 6) blau\n\\Vahlumschlag\nIn diesen Umschlag dürfen Sie\nnur den Stimmzettel einlegen,\nnicht aber den ·wahlschein.\n(Ri.icksej/e des Wahlumschlags für die Briefwahl)\n-:-------- -----------~---------·-·------·-•-------------------------------,.\nNur SHmmzeUel einlegen,\nUmschlag verschließen und\ndann hier Siegelmarke\naufkleben.\nt\nNach dem Verschließen diesen Umschlag und den\nWahlschein mit der unterschriebenen eidesstatt-\nlichc~n Erklärung _in den purpurroten Wahlbrief-\numschlag legen.","632           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 19Gl, Teil I\nAnlage 4b\n(zu § 25)\nSiegelmarke\nzur Bundestagswahl\nim Wahlkreis ............................,. .......................\n(Nr. und Name des Wahlkreises)\nAuf die Rückseite des Wahlumschlags kleben.","Nr. 36 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                                                                           633\nAnlage 5\n(zu § 25)\n(Vorderseite des Wahlbriefumschlags)\n(DIN B 6) purpurrot\n....... -- ------------ ---. --. -- ....\n\"\n!::      l~=~r;:.~f:\ngebührenfrei\n!:.\nWahlbrief                                                             :_,. __________________________ :\nAn den\nHerrn Kreiswahlleiter des Wahlkreises\n(Nr. und Name)\nOrt 2 )   3)  ............................................................................................................................................\n(Straße und Hausnummer der Dienststelle)\n(Rückseite des Wahlbriefumschlags)\nIn diesen Wahlbriefumschlag\nmüssen Sie einlegen\n1. den W a h 1s c h e i n\nund\n2. den verschlossenen blauen W a h 1-\nu ms c h lag mit dem darin\nbefindlichen Stimmzettel\n1) Post.leitzahl einsetzen.\n2) Bestimmungsort in der postamtlkhen Schreibweise angeben.\n3) Schriftgröße etwa Tertia (Fettschrift).","634                                          ßundcsgcsctzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nAnlage 7\n(zu § 30)\nBlatt ........................................\nGültig sind nur Unterschriften,\ndie die Unlc!r,.c:tchn(:r persönlich und handschriftlich geleistet haben.\nAusgegeben\n............................................................... , den                                                  19 ........\nDer Kreiswahlleiter\nU nterschriftenliste\nfür die Bundestagswahl am ................................................................ 19 ...... ..\nIch irntep;Jüf'.lc hiermit durch meine Unterschrift den Kreiswahlvorschlag der .......................................................................... ..\n(Nc1me c.ler Partei oder Kennwort der Wählergruppe)\nin dem\n(Pamilienname, Rufname, Wohnort)\nals Bewerber im Wc1hlkreis\n(Nr. und Name)\nbenannt ist.\nLfd.        Persönliche und hand-              Familienname                     Geburtstag                                          Wohnort, Straße\nNr. 1)       schriftliche Unterschrift           und Rufname                 1                                 1                    und Hausnummer\ndes Unterzeichners in Blockschrift angeben\nt\n2\n----                          -----··\n1\n----·---\n4\n- - - --                                           -\n5\n----\n6\n----- -----                           ·•\nusw\n-------                        ..\nBeschuinigung des Wahlrechts 2)\nDie unter Nr.\ndieser Unterschriftenliste aufgeführten ........................ Unterzeichner sind Deutsche im Sinne des Artikels 116\n(Zahl)\nAbs. 1 des Grundqesdzes und haben am Wahltage seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz oder\ndauernden Aufenthalt im Wahlgebiet (§ 12 des Bundeswahlgesetzes). Sie s.ind weder vom Wahlrecht aus-\ngeschlossen (§ 13 des Bundeswahlgesetzes), noch ruht ihr Wahlrecht (§ 14 des Bundeswahlgesetzes) .\n................................................................ , den ................................................ 19 ........\nDie Gemeindebehörde\n(Dienstsiegel)\n1) Die fortlaufende Numerierung hat auf jedem Unterschriftenblatt mit der Nummer 1 zu beginnen.\n2)  Die Bescheiniqung wird auf der Rückseile des Formblatts vorgedruckt.","Nr. 36 -                   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                                                                                                  635\nAnlage 10\n(zu § 30)\nBescheinigung der Wählbarkeit\nfür die Bundestagswahl am ................................................................ 19 ....... .\nHerr /Frau/Fräulein ...... . ............................................................... .,.......................................................... , geb. am ....................... .,......................................_\n(Ruf- und Familienname)\nin ......................................................................................................................,. ............... , Beruf oder Stand .................................................................... .,.......... _\nWohnort                ..................................................................................................................... , vVohnung .....................................................................................................\nist am Wahltage seit mindestens einem Jahr Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes\nund nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen (§ 16 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes) .\n................................................................. , den ................................................ 19...... ..\nDie Gemeindebehörde\n(Dienslsieqcl)","636                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nAnlage 15\n(zu § 35)\nBlatt ................ ,.......................\nGültig sind nur Unterschriften,\ndie die Unterzeichner persönlich und handschriftlich geleistet haben.·\nAusgegeben\n................................................................ , den ................................................ 19...... ..\nDer Landeswahlleiter\nUnterschriftenliste\nfür die Bundestagswahl am ................................................................ 19....... .\nIch unterstütze hiermit durch meine Unterschrift die Landesliste der ...............................................................................................\n(Name der Partei)\nfür die Landcslisicnwahl in ..................................................................................................................................................................................................... ..\n(Name des La-nde,s)\nLfd.                                                        Familienname                          Geburtstag 1                                              Wohnort, Straße\nPersönliche und hancl-\nNr. 1)                                                        und Rufname                                                                                   und Hausnummer\nschriftliche Unterschrift 2 )                                                       1\ndes U n t erz e i c h n e r s in Blockschrift angeben\n1\n2\n3\n4\n---\n5\n6\nusw.\nBescheinigung des Wahlrechts 3)\nDie unter Nr. .....\ndieser Unterschriftenliste aufgeführten ........................ Unterzeichn~r sind Deutsche im Sinne des Artikels 116\n(Zahl)\nAbs. 1 des Grundgesetzes und haben am Wahltage seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz oder\ndauernden Aufenthalt im Wahlgebiet (§ 12 des Bundeswahlgesetzes). Sie sind weder vom Wahlrecht aus-\ngeschlossen (§ 13 des Bundeswahlgesetzes), noch ruht ihr v\\lahlrecht (§ l4 des Bundeswahlgesetzes) .\n................................................................ , den ................................................ 19...... ..\nDie Gemeindebehörde\n(Dienstsieuel)\n1) Die fortlaufende NmncricrunrJ hat auf jedem Untcrschriftenblatt mit der Nummer 1 zu beginnen.\n2) Die St1rnm!,rnq von linlr,rscl11il!c·11 ist ersl. ,:1i1;;~;:;1q, w,·, n die 1.,rndc'·,li~ie aufgestellt ist. Vorher gt\"leistele Unterschriften sind ungültig.\n0\n3) Die BescheinisJUll\\J wird uuf der RiickseHe des Formblatts vor~Jedruckt.","Nr. 36 -          Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                                                                                637\nAnlage 23\n(zu § 68}\nWahlbezirk Nr. 1)\nBriefwahlvorstand Nr.                  1)\nGemeinde 1 )       ...... .\nWahlkreis 1)\nSchnellmeldung über das Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag\nam ................................................................ 19....... .\nDie Meldung erstattet auf schnellstem Wege (Fernsprecher, Fernschreiber, Telegramm, Bote)\nder Wahlvorsteher an die Gemeindebehörde,\ndie Gemeindebehörde an den Kreiswahlleiter,\nder Briefwahlvorstchcr an den Kreiswahlleiter,\nder Kreiswahlleiter an den Landeswahlleiter.\nKennziffer 2 )\nA1    + A 2.       Wahlberechtigte~)\nB.     Wähler\nC.     Ungültige Erstslimmen\nD.     Gültige Erststimmen\nVon den gülti~JC'n Erststimmen entfallen auf\nPmlei od()r Kc!1rnwort                                                                                                                        Stimmenzahl\n1.\n2 . ............................ .\n(usw. lt. Stimmzettel)\n·························•\"'''''''''''\"''\"''..\nZusammen ................................................\nAls gewühlt gcHen kann der Bcwcrber 4 )\n(Partei oder Kennwort)\nE.     Ungültige Zweitstimmen\nF.     Gülli~Je Zweitstimmen\nVon den qültigen Zwc~itstimmen entfallen auf\nLand es liste                                                                                                                     Stimmenzahl\n1. .............................. .\n(Bezeiclrnunq der Landesliste)\n2.                                                                                                                                                    ···············································•\n(usw. lt. Slimmzellel)\nZusammen\n(Unterschrift)\nBei telefonischer Wr:itermclclung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt sind.\nDurchgegeben:                                                                     Uhrzeit:                                                            A ufgeno-mmen:\n(Unterschrift dc,s Meidenden)                                                                                                                        (Unterschrift des Aufnehmenden)\nDie Schnrdlmcldu1HJ isl nach Ermittlung des \\Vahlergebnisses sofort weiterzugeben.\n1) Nichtzutrdfcndcs streichen.\n2)  Nach Abschnitt X der W<1hlniederschrift (Anlaqe 24), bei der Briefwahl nach Abschnitt VIII der Wahlniederschrift (Anlage 24 a)1\nsiehe il11ch ZUSiHTlllJt'.llslcl!unq Ar.l\"'i'' ?.5.\n3) Vo1n ßr:t'l\\v;1hlvur~1(d1!rl ni<hl dtl ,-,r:1'.i\"1:!i    1\nfl.\n4) Nur in der Sclmcllmcldung des Kreiswahlleilers angeben.","638                                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nAnlage 24\n(zu § 69)\nWahlbezirk Nr. ...................... ..\nGemeinde ..... .\nKreis\nWahlkreis ..... .\nLand ....\nWahlniederschrift\nzur\nBundestagswahl am ................................. .                                                                                             19............\nden .................................................................................... 19............\n(Ort)\nI. Zu der auf heute anberaumten Bundestagswahl\nwaren für den Wahlbezirk ........................................................................................................... vom Wahlvorstand erschienen:\n1. .................................... .                                                                                            als Wahlvorsteher\n2.                                                                                                                                   als stellvertretender Wahlvorsteher\n3.                                                                                                                                   als Schriftführer\n4.                                                                                                                                   als Beisitzer\n5.                                                                                                                                   als Beisitzer\n6.                                                                                                                                   als Beisitzer\n7.                                                                                                                                   als Beisitzer\n8.                                                                                                                                   als Beisitzer\n9.        .......................................................................................................................... als Beisitzer\n10.                                                                                                                                   als Beisitzer\n(Ruf- und Familiennamen)\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\n1. ................................................................................................................................\n2 . ................................................................................................................................\n3.\n(Ruf- und Familiennamen)\nII. Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, daß er die übrigen Mitglieder des Wahl-\nvorstandes durch Handschlag zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtete. Er be-\nlehrte sie über ihre Aufgaben.\nEin Abdruck des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lag im Wahlraum vor.\nIII. Der Wahlvorstand stellte fest, daß sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer\nwar. Sodann wurde die Wahlurne verschlossen. Der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Ver-\nwahrung.\nIV. Damit die Wähler unbeobachtet den Stimmzettel behandeln konnten, war(en) im Wahlraum ................\nWahlzelle(n) mit Tisch(en) aufgestel1t, ein Nebenraum - ................ Nebenräume - hergerichtet, der -\ndie - nur vom Wahlraum aus betretbar war - waren, und dessen - deren - Eingang vom Wahl-\ntisch übersehen werden konnte.\nV. Mit der Wahlhandlung wurde um ................ Uhr ................ Minuten begonnen. Vor Beginn der Stimm-\nabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich\nausgestellten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen\nWahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein\" oder den Buch-\nstaben „W\" eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlußbescheinigung der\nGemeindebehörde und bescheinigte das auf der Abschlußbescheinigung.","Nr. 3G -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                   639\nVI. Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren nicht zu verzeichnen.\nAls besondere Vorfälle waren zu verzeichnen:\n(z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 52 Abs. 6 und 7 und des § 55 der Bundes-\nwahlordnung)\nUber die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr ................. bis Nr .................\nbeigefügt.\nVII. Von 18 Uhr 1) ab wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe\nzugelassen.\nUm ................ Uhr ................ Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch\nwurden alle nicht benutzten Stimmzettel und Wahlumschläge entfernt.\nVIII. a) Nunmehr wurde die Wahlurne geöffnet, die Wahlumschläge wurden entnommen und ungeöffnet\ngezählt.\nDie Ziihlung ergab                                                                               Wahlumschläge\n(= Wähler B)\nb) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.\nDie Zählung ergab                                                                                 Vermerke\nc) Mit Wahlschein haben gewählt                                                                       Personen (B 1)\nb)    +       c) zusammen                                                       Personen\nDie Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der Wahlumschläge unter a) überein. - Die Gesamt-\nzahl b) + c) war um ........................ größer •·- kleiner als die Zahl der Wahlumschläge. Die Verschieden-\nheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgendem:\nIX. Hierauf öffnete ein Beisitzer die Wahlumschläge einzeln, nahm den Stimmzettel heraus und übergab\nWahlumschlag und Stimmzettel dem Wahlvorsteher. Gab weder der Wahlumschlag nod1 der Stimm-\nzettel Anlaß zu Bedenken, so las der Wahlvorsteher vor, für welchen Bewerber die Erststimme und\nfür welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. War nur die Erststimme oder nur\ndie Zweitstimme abgegeben worden, so las er vor, für welchen Bewerber oder für welche Landes-\nliste die Stimme ab9egeben worden war, und sagte an, daß die nicht abgegebene Stimme ungültig\nist. Wenn der Wahlumschlag leer oder der Stimmzettel ungekennzeichnet abgegeben worden war,\nsagte er an, daß beide Stimmen ungültig sind. Gab der Wahlumschlag oder der Stimmzettel Anl3.ß zu\nBedenken oder enthielt ein Wahlumschlag mehrere Stimmzettel, so behielt der Wahlvorsteher die\nBeschlußfassung dem Wahlvorstand vor. Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten\n1. die Stimmzettel, auf denen die Erststimme und die Zweitstimme oder nur die Erststimme abgegeben\nworden waren, getrennt nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,\n2. die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,\n3. die leer abgegebenen Wahlumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,\n4. die Wahlumschläge, die AnJaß zu Bedenken gaben, mit den zugehörigen Stimmzetteln, die Stimm-\nzettel, die Anlaß zu Bedenken gaben, und die Wahlumschläge mit mehreren Stimmzetteln\nje für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.\nAnschließend entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den in\nNummer 4 genannten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Ent-\nscheidung jeweils mündlich bekannt und sagte bei den für gültig befundenen Stimmen an, für welchen\n1) Im Falle de,s § 43 Abs. 2 der Bundeswohlordnung zu dem festgesetzten Zeitpunkt.","640                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nBewcrlwr oder welche Landesliste sie abgegeben worden waren. Er vermerkte auf der Rückseite\njedes Stimrnzeftc~ls, ob bcicie Stimmen oder nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig\noder ungültiq erk Hirt worden sind, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die\nStimmzettel sind als Anlagen Nr ................ bis ................ beigefügt.\nDie Zählung der Stimmen erfolgte mit Zähllisten. Der Listenführe:r. verzeichnete jede aufgerufene\ngültige und ungültige Stimme in der in Betracht kommenden Spalte der Zählliste, indem er fort-\nlaufend eine Zahl abstrich und den Aufruf laut wiederholte.\nX.                                                                                        W ahlergebuis\nDie Zahlenangaben für die Zeilen A 1, A 2 und A 1 + A 2 sind der berichtigten Bescheinigung über\nden Abschluß des Wählerverzeichnisses zu entnehmen.\nKennziffer 2)                                                                                                                                                                                                 Personen\nAl.          Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „vV\"\n(Wahlschein)\nA2.          Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk                                                                                             „ W\"\n(Wahlschein)\nA 1   +   A2.           Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen\nB.           Wähler insgesamt (Nr. VIII a)\n. B 1.         Darunter Wähler mit Wahlschein\n(Nr. VIII c)\nErgebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 3 )\nC.                Ungültige Erst stimmen .............................................. ..\nD.                Gültige Erst stimmen ............................................... .\nVon den gültigen Erst stimmen entfielen auf                                                                                                                                              Erst-\nstimmen\nNr.                   Ruf- und Familienname der Bewerber, Partei\n1.\n2.\n3.\n(laut Stimmzettel)                                                                                Zusammen\nErgebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen)                                                                                                   4)\nE.                Ungültige Zweit stimmen ............................................... .\nF.                Gültige Zweit stimmen ............................................... .\nVon den gültigen Zweit stimmen entfielen auf                                                                                                                                           Zweit-\nstimmen\nNr.                                       Bezeichnung der Landeslisten\n1. .......................... ···································· ....................................................................................... ..\n2.\n3. ··············•······························ .. ·· .......................................................................................................\n(laut Stimmzettel)                                                                                Zusammen\nXI. Die Zä.hllislen wurden vom Listenführer ·und Wahlvorsteher unterschrieben und sind als An-\nlagen Nr. ................ bis Nr. ................ beigefügt.\nXII. Das Wahlergebnis (Nummer X) wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung übertragen, sodann\nauf schnellstem Wege telefonisch -                                          durch Boten -                           an ................................................................................... übermittelt.\n2) Wahlniederschriften und die Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind iL\ndie Schnellmeldunq bei ders;PIIH·n Kc•nnzifler einzutragen, mit der sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.\n3) Summe C     + D muß mit 13 übc1 einstimmen.\n4) Summe E     + F muß mit B üiJereinslimmen.","Nr. 36 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                             641\nAnwc's0.nd waren währ<~nd der Wahlhandlung immer mindestens 3 Mitglieder des Wahlvorstandes,\ndM1111tc•r d<·r Wahlvorslchcr und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, während der Feststellu'1g\nd1'.s Wdiilf'r(Jdlllisscs allr! MitgJiPda.\nDie Wühlhilndlunq sowi<' die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlicr.\nVorstclwndt! Ni<!clcrschnt1 wurde vorgE!lesen, von dem \\Nahlvorsteher,                       dem Stellvertreter, dem\nSchri!Uülucr und den Beisitzern genehnugl und wie folgt vollzogen:\nDer Wahlvorsteher                                                  Die Beisitzer\nDer Stellvertreter\nDer Schriftführer\nNach Schluß des Wahlgeschäfts wurden alle Stimm.zettel und Wahlscheine, die nicht dieser Nieder-\nschrift be1qefüqt srnd, wie tolgt verpackt:\nPaket nnt den Stirnmz<'ttdn, geordnet und gebündelt nach Wahlkreisbewerbern, nach Stimmzetteln,\nauf dPn<!n nur die Zwe1ts1Jmme abgegeben worden 1st, und nach ungekennzeichneten Stimmzetteln,\nPaket mit den leer abqc~gebenen Wahlumschlägen,\nPaket mit den einqenommenen Wahlscheinen.\nJedes Paket wurde verschnürt, versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Num,ner des\nWahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen.\nDem Beauftraqten der Gc>merndebehörde werden übergeben\n1. diese Wahlniederschrift,\n2. die verswgelten Pakete, das Wählerverzeichnis, die Wahlumschläge, die Wahlurne - gegebenen-\nfalls mit Schloß und Schlüsseln - und die sonst von der Gemeinde zur Verfügung gestellten\nAusst.attungsgegensttmde.\nDer Wahlvorsteher\nDie Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen wurde am ........................................................................\n........................ Uhr von dem Unt.erze1dmelen aut ihre Vollsta.ndigkeit überprüft und übernommen.\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)","642                                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgctng 1961, Teil I\nAnlage 24a\n(zu § 72)\nBriefwahlvorstand ................\nWahlkreis ...\nLand .......\nWahlniederschrift\nzur\nBundestagswahl am\nüber die Feststellung des Briefwahlergebnisses\nden ........................................................................ 19 ...... ..\n(Ort)\n1. Zur Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl waren vom Briefwahlvorstand Nr. .............................. ..\nerschienen:\n1.                                                                                                                                                   als Wahlvorsteher\n2. ................................................................................................................................................. als stellvertretender Wahlvorsteher\n3.                                                                                                                                                   als Schriftführer\n4.                                                                                                                                                   als Beisitzer\n5..... .                                                                                                                                             als Beisitzer\n6 ..... .                                                                                                                                            als Beisitzer\n7.                                                                                                                                                   als Beisitzer\n8.                                                                                                                                                   als Beisitzer\n9.                                                                                                                                                   als Beisitzer\n10 ................. ..                                                                                                                               als Beisitzer\n(Ruf- und Familiennamen)\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\n1.\n2.\n3.\n(Ruf- und Familiennamen)\nII. Der Wahlvorsteher eröffnete die Feststellungsverhandlung um ................ Uhr damit, daß er die übrigen\nMitglieder des Wahlvorstandes durch Handschlag zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben\nverpflichtete. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.\nEin Abdruck des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lag vor.\nIII. Der Wahlvorstand stellte fest, daß sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und\nleer war. Sodann wurde die Wahlurne verschlossen. Der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Ver-\nwahrung.\nIV. Der Wahlvorstand stellte weiter fest, daß ihm vom Kreiswahlleiter ......................................... Wahlbriefe sowie\ndie dazugehörigen Wahlscheinverzeichnisse übergeben worden sind.\nV. Hierauf öffnete ein Beisitzer die Wahlbriefe einzeln, entnahm ihnen den Wahlschein und den Wahl-\numschlag und üb•~rgab sie dem Wahlvorsteher. Dieser las aus dem \\Nahlschein den Namen des Wäh-\nlers vor. Nachdem der Schriftführer den Namen im ·wahlscheinverzeichnis gefunden hatte und weder\nder Wahlschein noch der Wahlumschlag zu beanstanden war, legte der Wahlvorsteher den Wuhl•\numschlag ungeöffnet in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkte die Stimmabgabe im Wahlschein-\nverzeichnis durch Unterstreichen des Namens des Wählers. Ein Beisitzer sammelte die Wahlscheine.","Nr. 36 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                643\nEs wurden ins0esamt ..... .              Wahlbriefe beanstandet. Davon wurden durch Beschluß zurückgewiesen\n......... Wahlbriefe, weil dem Wahlumschlc:1g kein gültiger Wahlschein oder kein mit der vor-\ngcschridJenen eidesstattlichen Versicherung versehener Wahlschein bei-\ngdü~Jt war,\nWahlbriefe, weil der Vv'cthler nicht im Wahlscheinverzeichnis eingetragen war,\nWahlbriefe, wPil weder d<~r Wahlbrief noch der Wahlumschlag verschlossen war,\nWahlbriefe, weil der Stimmzettel nicht in einem amtlichen vVahlumschlag lag oder in\n<)irn~m amtlichen Wahlumsdllag, der offensichtlich in einer das Wahlgeheim-\nnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühl-\nbaren Gegenstand enthielt.\nZusammen ........... .       Wahlbriefe.\nSie wurden samt Inhalt ausgesondert,\nmit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,\nwieder verschlossen,\nfortlaufend numeriert und\nder Wahlniederschrift in einem versiegelten Paket beigefügt.\nNach besonderer Beschlußfossung wurden ...................... Wahlbriefe zugelassen und nach Absatz 1 Satz 2\nbis 5 behandelt.\nVI. Nachdem alle bis 18 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet, die Wahlumschläge entnommen und\nin die Wahlurne gelegt worden waren, wurde die Wahlurne geöffnet. Die Wahlumschläge wurden\nentnommen und ungeöffnet gezählt.\na) Die Zählung ergab                                                             ........................... Wahlumschläge\n(= Wähler B, zugleich B 1)\nb) Daraufhin wurden die in das Wahlscheinverzeichnis eingetra-\ngenen Stimmabqabevennerke 9ezählt. Die Zählung ergab                      ............................... Vermerke\nc) Sodann           wurden   die  Wahlscheine      gezählt.  Die Zählung\nergab                                                                     ............................... Wahlscheine\nDie Zahl der Wahlumschläge, der Stimmabgabevermerke und der Wahlscheine stimmte - nicht -\nüberein. Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich\naus folgendem:\nVII. Hierauf öffnete ein Beisitzer die Wahlumschläge einzeln, nahm den Stimmzettel heraus und übergab\nWahlumschlag und Stimmzettel dem Wahlvorsteher. Gab weder der Wahlumschlag noch der Stimm-\nzettel Anlaß zu Bedenken, so las der Wahlvorsteher vor, für welchen Bewerber die Erststimme und\nfür welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden war. War nur die Erststimme oder nur die\nZweitstimme abgegeben worden, so las er vor, für welchen Bewerber oder für welche Landesliste die\nStimme abgegeben worden war, und sagte an, daß die nicht abgegebene Stimme ungültig ist. Wenn\nder Wahlumschlag leer oder der Stimmzettel ungekennzeichnet abgegeben worden war, sagte er an,\ndaß beide Stimmen ungültig sind. Gab der Wahlumschlag oder der Stimmzettel Anlaß zu Bedenken\noder enthielt ein Wahlumschlag mehr.ere Stimmzettel, so behielt der Wahlvorsteher die Beschluß-\nfassung dem Wahlvorstand vor. Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten\n1. die Stimmzettel, auf denen die Erststimme und die Zweitstimme oder nur die Erststimme abgege-\nben worden waren, getrennt nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,\n2. die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,\n3. die leer ab9egebenen Wahlumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel,\n4. die Wahlumschläge, die Anlaß zu Bedenken gaben, mit den zugehörigen Stimmzetteln, die Stimm-\nzettel, die Anlaß zu Bf,deuken gaben, und die Wahlumschläge mit mehreren Stimmzetteln\nje für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.\nAnschließend entschied der \\,\\Tahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den in Num-\nmer 4 genannten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung\njeweils mündlich bekannt und sagte bei den für gültig befundenen Stimmen an, für welchen Be-\nwerber oder welche Landesliste sie abgegeben worden waren. Er vermerkte auf der Rückseite jedes\nStimmzettels, ob beide Stimmen oder nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder\nungültig erklärt worden sind, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die Stimm-\nzettel sind als Anlagen Nr. ........ bis ........ beigefügt.","644                                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nDie Zählung der Stimmen erfolgte mit Zähllisten. Der Listenführer verzeichnete jede aufgerufene\ngültige und llfHJültiqe Stimme in der m Betracht kommenden Spalte der Zählliste, indem er fort-\nlaufend eine Zahl abstrich und den Aufruf wiederholte.\nVIII.                                                                                                    Wahlergebnis\nKennziffer 1)\nB. (zugleich B 1).                        Zahl der Wähler (Nr. VI a)\nErgebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen)\nC.            Ungültige Erst stimmen 2)\nD.            Gültige Erst stimmen 2 )\nVon den gültigen Erst stimmen entfiele,t1 auf\nNr.                               Ruf und Familienname der Bewerber, Partei                                                                                                      Erst stimmen\n1. ·········································································································································································\n2. ································ .......................................................................................................................................\n3 .....................................................................\n(laut Stimmzettel)\nZusammen\nErgebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen)\nE.            Ungültige Zweit stimmen 3)\nF.            Gültige Z w e i t stimmen 3)                                       ....................................... _\nVon den gültigen Zweit stimmen entfielen auf\nNr.                                                  Bezeichnung der Landeslisten                                                                                               Zweitstimmen\n1. ........................................................................................................................................................................\n2. .......................................................................................... .\n3 . ........................................................................................................................................................................\n(laut Stimmzettel)\nZusammen\nIX. Die Zühllisten wurden vom Listenführer und Wahlvorsteher unterschrieben und sind als Anlagen\nNr ......................... bis ........................ beigefügt.\nX. Das Wahlergebnis (Nummer Vill) wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung übertragen und\nsodann auf schnellstem Wege telefonisch - durch Boten - an den Kreiswahlleiter übermittelt\nAnwesend waren während der Oltnung und Prüfung der vVahlbriefe immer mindestens 3 Mitglieder\ndes Wahlvorstandes, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter. wäh-\nrend der Feststellung des Wahlergebnisses alle Mitglieder. Die Ermittlung und die Feststellung des\nWahlergebnisses waren öffentlich.\n1) Wahlniederschriften und Meldevordrucke                                       sind aufe•inander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen de,s Wahlergebnisses sind in die\nSchnellmelc.lung bei derselben Kennziffer einzutragen, mit der sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.\n1) Summe C + D muß mit B übereinstimmen.\n3) Summe E + F muß mit B übereinstimmen.","Nr. 36 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                       645\nVorstehende Niederschrift wurde vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, dem Slellvertreter, dem Schrift-\nführer und den Beisitzern genehmigt und wie folgt vollzogen:\nDer Wahlvorsteher                                             Die Beisitzer\nDer Stellvertreter\nDer Schriftführer\nNach Schluß des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Nieder-\nschrift beigefügt sind, wie folgt verpackt:\nPaket mit den Stimmzetteln, geordnet und gebündelt nach Wahlkreisbewerbern, nach Stimmzetteln,\nauf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden ist, und nach ungekennzeichneten Stimmzetteln,\nPaket mit den leer abgegebenen Wahlumschlägen,\nPaket mit den eingenommenen Wahlscheinen.\nJedes Paket wurde verschnürt, versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlvorstandes und der\nInhaltsangabe versehen.\nDem Beauftragten des Kreiswahlleiters werden übergeben\n1. diese Wahlniederschrift,\n2. die versiegelten Pakete, die Wahlscheinverzeichnisse, die Wahlumschläge, die Wahlurne - ge-\ng<~benenfc1Jls mit Schloß und Schlüssel - und die sonst zur Verfügung gestellten A.usstattungs-\ngegenstände. ·\nDer Wahlvorsteher\nDie Wahlniederschrift mit ctlkn darin verzeichneten Anlagen wurde am ................................................:..................... ..\n................................ Uhr von   dPtn  Unterzeichneten auf ihre Vollständigkeit überprüft und übernommen.\n(Unterschrift des Beauftragten des Kreiswahlleiters)","c:,:i\nAnlage 25                                                                                                                                                                                                   ~\nO')\n(zu §§ 69 Abs. 3, 73 Abs. 1, 74 Abs. 1)\nWahl zum Deutschen Bundestag                                                  Gemeinde\nKreis\nWahlkreis\nam\nLand\nZusammenstellung\nder endgültigen Ergebnisse der Wahl\nWahlberechtigte                                     Wähler               Wahl in den Wahlkreisen          Wahl nach Landeslisten 2)\nWahlbezirk-Nr.\n-                                                                                                                                     Von den\ntc\nlaut Wählerverzeidrnis                                                                                                                        Von den     C:\nGemeinde                                                                                                                                  gültigen                        gültigen    :,:l\nErststimmen       Erststimmen   Zweitstimmen     Zweitstimmen    c..\n-\n1\nlfd.                                                                            nach                                                                      entfallen auf                   entfallen auf  D\n1    insgesamt                    darunter mit                                                                   7Jl\nNr.                                                                          BWO § 22       (A 1 + A 2      insgesamt                                    den Bewerber                   die Landesliste c..Q\nKreis                                                     Abs. 2                                      Wahlschein                                                                    CC\nohne Sperr-     mit Sperr-                        +A3)                                                                                                      Ul\n-                    vermerk .W\"    vermerk „W\"\n(Wahlschein)\n1)\nun-\ni                               1\n~\n(Wahlschein)                                                                                                                 un-   j  ...                    N\nBriefwahlergebnis\nWahlkreis\ngültig    gültig                 gültig I gultrg\ns\n~\n---\nA1              A2              A3              A              B             B 1        C         D    1  1  2  1 3 1-\n1\nE    !   F    1  1\n2  131-    c....,\n1                         pi\np-\nc.q\npi\ncE\n......\n(D\nCl\n,_.\n>-1\n1\n~~\n1\ni\n!                                                       1\n1) Nur vorn Kreiswahlleiter auszufüllen und aus den ihm nach § 25 Abs. 7 übersandten Wahlscheinverzeichnissen zu entnehmen.\n2) Wenn Zweitstimmen nach § 6 Abs. 1 S-atz 2 des Gesetzes unberücksichtigt bleiben, sind in die Zusammenstellung des Kreis-,\nLandes- und Bundeswahlleiters neben den unbereinigten auch die bereinigten Zweitstimmenzahlen aufzunehmen.","Nr. 3G -·- Tug der Ausgabe: Bonn, den 3. Juni 1961                                                                                                                                  64'1\nAnlage 26\n(zu § 73)\nWahlkreis ................................................................................\nNkdrma:hriH Uher d!e Sitzung des Kreiswahlausschusses\nzur Pestslellung der Wahlergebnisse im Wahlkreis\n................. , ....................... , den ................................................................................ 19 ........... .\nI. Zur Pesl.slcllung de1 Ergelmisse <lcr Bundesttigswahl am ................................................................................ im Wahlkreis\n.............. trat heute, am ................................................................................ 19 ............ nach ordnungs-\n(Nr. und Nume)\ngemäßer Ladung der Kreiswt1hlm1sschuß zusammen.\nEs erschienen:\n1.                                                                                                                               als Vorsitzender\n2.                                                                                                                               als Stellvertreter\n3 ................ .                                                                                                             als Beisitzer\n4.                                                                                                                               als Beisitzer\n5 .............. ·····                                                                                                           als Beisitzer\n6.                                                                                                                               als Beisitzer\n7.                                                                                                                               a.ls Beisitzer\n8 ............................ ..                                                                                                als Beisitzer\n(Familicnn,wie, Rufname, Wohnort)\nFerner waren zugezogen:\nals Schriftführer\nals Hilfskraft\nC)rt und Zeit dt~r Sit:wng sowie die Tagesordnung waren nach § 5 der Bundeswahlordnung öffentlich\nbekanntgemacht worden.\nII. Der Kreiswilhlm1ssdmß ndhm Einsicht in die Wahlniederschriften der ........................ Wahlvorstände des\n(Zahl)\nWahlkreises und in die als /\\ n laqe bei9efügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken\nund Gemeinden. Der Kreiswahlausschuß stellte fest, daß die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgen-\nden --· keinen                      Beunstundungen oder Bedenken Anlaß gaben: ................................................................................................\nDer Kreiswahlausschuß traf dazu folgende Entscheidungen: .......................................................................................................... -\nDie Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl\nergab folgende Gesamtergebnisse für den Wahlkreis:\nKennziffer•)\nA. Wahlberechtigte\nB. Wähler\nC. Ungültige Erststimmen\nD. Gültige Erststimmen\n•) Kennziffer nach der Zusammenstellunn der Anlage 25.","648                                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nVon den gülligen Erststimmen entfielen auf\nBewerber (Fc1milienname)                                                                                  Partei (Kennwort}                                                                Erststimmen\n1. ·································· ····································································\n2. ·······································································································\"\n3.\n(usw. laut Stimmzettel)\nE. Ungültige Zweitstimmen\nF. Gültige Zweitstimmen\nVon den gültigen Zweitstimmen entfielen auf\nLandesliste (Bezeichnung)                                                                                                                                                          Zweitstimmen\n1. ··································\n2. ·····································································\"··· ............................................................................................................. .\n3.\n(usw. laut Stimmzettel)\nNach der Feststellung der Gesamtergebnisse wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte\nZusammenslellung nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreiswahlleiter, von\nden Beisitzern und von dem Schriftführer unterschrieben.\nIII. Der Kreiswahlnusschuß stellte fest, daß der Bewerber ............................................................................................................................\n(Kreiswahlvorschlag Nr. ................ ) die meisten Stimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis\ngewühlt ist.\nDer Kreiswahlausschuß stellte fest, daß der Bewerber ............................................................................. :............................................. ..\n(Kreiswahlvorschlc1g Nr. ................ ) und der Bewerber ........................................................................... (Kreiswahlvorschlag\nNr. ............ ) die meisten Stimnwn bei Stimmengleichheit auf sich vereinigen. Daraufhin zog der Kreis-\nwahlleiter das Los, das auf den Bewerber ..... !.........., .............................................................................................................................. .\n(Kreiswahlvorschlag Nr. ................ ) fiel.\nIV. Auf Grund der Wahl des parteilosen Bewerbers ........................................................................................................................................\nwurden an I land der von den C~emeinden angeforderten Stimmzettel und der den Wahlniederschriften\nbeigdügten gültigen Stimmzettel, auf denen die Erststimme für den gewählten Bewerber abgegeben\nworden ist, ermittelt, für welche Landeslisten die Zweitstimmen abgegeben worden sind. Der Kreis-\nwahlausschuß stellle fest:\nZahl der für den Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen\nUngültige Zweitstimmen\nGültige Zweitstimmen\nVon den gültigen Zweitstimmen entfielen auf\n1. ······························································· ································································ .................................... .      ·······························································•·············••U\n2. ······························································································....................................................................\n3.\nusw.                                                 (Bezeichnung der Landesliste)\nV. Der Kreiswahlleiter gab das Wahlergebnis des Wahlkreises bekannt. Die Verhandlung war öffentlich.\nVorstehende Verhandlung wurde vorgelesen, von dem Kreiswahlleiter, den Beisitzern und dem Schrift-\nführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:\nDer Kreiswahlleiter                                                                                                                                                      Die Beisitzer\n1. .........................................................................................\n2. ........,. ...............................................................................\n3 . ........................................................................................\n4. ···························.............................................................\nDer Schriftführer\n5. ······························\"··········.............................................\n6 . ........................................................................................."]}