{"id":"bgbl1-1961-25-3","kind":"bgbl1","year":1961,"number":25,"date":"1961-04-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/25#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-25-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_25.pdf#page=13","order":3,"title":"Volkszählungsgesetz 1961","law_date":"1961-04-13T00:00:00Z","page":437,"pdf_page":13,"num_pages":4,"content":["Nr. 25 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. April 1961                         437\nGesetz über eine Zählung der Bevölkerung\nund der nkhtlandwirtschafUichen Arbeitsstätten\nund Unternehmen im Jahre 1961\nsowie über einen Verkehrszensus im Jahre 1962\n(Volkszählungsg esetz 1961)\nVom 13. April 1961\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-             2. Für bewohnte Gebäude, Bodenbewirtschaftung\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                         und Binnenfischerei\na) BatJ.jahr, Art und Ausstattung der Gebäude\nund ihre räumliche Einteilung;\n§ 1\nb) Größe der bewirtschafteten Bodenfläche,\n(1) Am 6. Juni 1961 werden eine Volks- und Be-                  Beschäftigung     familienfremder   Arbeits-\nrufszählung mit Feststellungen über die bewohnten                  kräfte; bei bewirtschafteten Gesamtflächen\nGebäude sowie eine Zählung der nichtlandwirtschatt-                unter 0,5 ha Art der Nutzung;\nlichen Arbeitsstätten und Unternehmen (allgemeine\nArbeitsstättenzählung) durchgeführt.                           c) Bestand und Art von Binnenfischereibe-\ntrieben.\n(2) Am 30. September 19G2 wird ein Verkehrs-\nzensus durchgeführt, der alle in § 5 Nr. 1 und 3                                     § 4\nbezeichneten Arbeitsstätten und Unternehmen so-             Bei der allgemeinen Arbeitsstättenzählung wer-\nwie bis zu 15 vom Hundert der in § 5 Nr. 2 bezeich-      den erhoben:\nneten Arbeitsstätten und Unternehmen umfaßt.                1. Art der Arbeitsstätten und Unternehmen und\nder ausgeübten Tätigkeiten;\n2. Zahl und Art der Voll- und Teilbeschäftigten;\n§ 2                            3. Rechtsform der Unternehmen;\nZu den in § 1 bezeichneten Zählungen können              4. Unternehmen von Vertriebenen und Sowjet-\nProbebefragungen und Kontrollbelragungc,n '>,>wie              zonenflüchtlingen;\neine Gebäudevorerhebung durchgeführt werden.                5. Art der vorhandenen Transportmittel und Ver-\nkehrseinrichtungen sowie Zahl der vorhande-\nnen Kraftfahrzeuge.\n§ 3\nBei der Volks- und Berufszählung werden er-                                       § 5\nhoben:\nBei dem Verkehrszensus 1962 werden erhoben:\n1. Als Merkmale zu Person, Familie und Haushalt\n1. Bei Arbeitsstätten und Unternehmen des ge-\na) Angaben        zur    Person,   Stellung  zum         werblichen Verkehrs\nHaushaltsvorstand, Religionszugehorigkeit,\na) Art und Tätigkeiten dieser Arbeitsstätten\nStaatsangehörigkeit, zweiter Wohnsitz; Zu-\nund Unternehmen;\nzug in den Geltungsbereich dieses Gesetzes,\nAngaben über Vertriebene, Sowietzonen-              b) Zahl der Voll- und Teilbeschäftigten nach\nflüchtlinge, ehemalige Kriegsgefangene und              der Art ihrer im Verkehr ausgeübten Funk-\nInternierte; abgeschlossene Ausbildunu an               tionen und nach der Stellung im Betrieb\neiner Berufsfach-, Fuch- oder Hochschule;               sowie die von ihnen in einem Monat ge-\nleisteten Arbeitsstunden;\nb) für abwesende Haushaltsmitglieder außer-\ndem Grund der Abwesenheit und Art der               c) Zahl, Art und Kapazität der Transportmittel\nUnterkunft am Aufenthaltsort, für besuchs-              und Verkehrseinrichtungen;\nweise Anwesende Grund der Anwesenheit               d) Umsatzstruktur, Aufwendungen für Wich-\nund ständiger Wohnort;                                  tige Fremdleistungen und tür Lölme und\nc) für bestehende Ehcm das Eheschließunus-                  Gehälter im Geschäftsjahr 1961;\nj ahr;                                              e) Anschaffung und Verkauf von Anlagever-\nd) Stellung im Erwerbsleben; Arbeitsstätte,                 mogen in den Geschäftsjahren 1960 und\nUmfang der Erwerbstdtigkeit, ausgeübter                  1961.\nBeruf, Stellung im Beruf;                        2. Bei Arbeitsstätten und Unternehmen mit\ne) für Personen mit getrennter Wohn- und                 Werkverkehr\nArbeits- bzw. Ausbildungsstätte, außerdem           a) Art und Tätigkeiten dieser Arbeitsstätten\nAngaben über den Weg zur Arbeits- bzw.                   und Unternehmen im Verkehr;\nAusbildungsstätte;                                  b) Zahl der Voll- und Teilbeschäftigten -nach\nf) für Inhaber oder Leiter einer nicht1and-                der Art ihrer im Verkehr ausgeübten Funk-\nwirtschaftlichen Arbeitsstätte, außerdem                 tionen, sowie die von ihnen in einem Monat\nAngaben über die beschäftigten Personen.                 geleisteten Arbeitsstunden:.","438                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nc) Zcthl, Art und Kc1paziUit der selbst genutz-                               § 9\nten Trnnsport:m ittel und Verkehrseinrich-          (1) Alle mit den Zählungen und Befragungen nach\ntungen.                                         §§ 1 und 2 sowie mit der Bearbeitung der Zähl-\n3. Bei ArbcHssl.~i.Ucn und Unlernehmen, die neben      papiere befaßten Personen sind zur Verschwiegen-\nanderen TJLigkeiten auch Verkehrsleistungen         heit über alle persönlichen und sachlichen Angaben\nfür fremde Rechnung ausführen,                      verpflichtet, die bei der Zählung zu ihrer Kenntnis\naußer den Anuaben zu Nummer 2 auch An-               gelangen. Die Vorschriften des § 12 des Gesetzes\ngaben über die Erlöse für diese Verkehrs-           üt2r die Statistik für Bundeszwecke vom 3. Septem-\nleistungen im Geschäftsjahr 1961.                   ber 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314) bleiben unbe-\nrührt.\n§ 6                                (2) Die  Weiterleitung von Einzelangaben nach\nAuskunftspflichtig sind                                 §§ 3 und 4 mit Ausnahme der Angaben über Namen\n1. für die Volks- und Berufszählung die Haus-          und Anschrift der befragten Personen, Arbeitsstät-\nhaltsvorstände und die volljährigen Mitglieder      ten und Unternehmen für wissenschaftliche Zwecke\nder Haushalte sowie die Grundstücks- bzw.           ist zugelassen, wenn die Geheimhaltung (§ 12 Abs. 1\nGebäudeeigentümer oder -verwalter oder deren        und 4 des Gesetzes über die Statistik für Bundes-\nVertreter;                                          zwecke) gewährleistet ist.\n2. für die allgemeine Arbeitsstättenzählung sowie          (3) Die Gebäude- und Haushaltslisten der Volks-\nfür den Verkehrszensus die Inhaber oder Leiter      und Berufszählung können mit entsprechenden\nder Arbeitsstätten und Unternehmen.                 Unterlagen der Gemeinden verglichen werden; die\nAngaben über den Vor- und Zunamen, das Ge-\n§ 1                            burtsdatum und die Anschrift können zur Berichti-\ngung der Melderegister benutzt werden.\n(1) Die Landesregierungen bestimmen die Erhe-\nbungsstellen.\n(2) Zur Dbernahme der ehrenamtlichen Zähler-                                     § 10\ntätigkeit ist jeder Deutsche vom 18. Lebensjahr an            Der Bund gewährt den Ländern zum Ausgleich\nverpflichtet. Die Zählertätigkeit darf nur aus wich-       der Mehrbelastungen, die ihnen und den Gemeinden\ntigem Grunde abgelehnt werden. Jugendliche, die            durch dieses Gesetz und die damit zusammenhän-\ndas 16. Lebensjahr vollendet haben, können mit            genden ergänzenden Zählungen der Landwirtschaft\nZustimmung des Erziehungsberechtigten als Zähler          und des Handels auferlegt werden, eine Finanzzu-\neingesetzt werden.                                        weisung in Höhe von 1,35 DM Je Einwohner. Maß-\n(3) Der Zähler ist berechtigt und verpflichtet, die     gebend ist die Wohnbevölkerung, die das Statisti-\nnotwendigen Eintragungen selbst vorzunehmen, so-           sche Bundesamt für den 6. Juni 1961 feststellt. Die\nweit dies zur Erfüllung des Zählungszweckes er-            Finanzzuweisung ist in drei gleichen Teilbeträgen\nforderlich und der Auskunftspflichtige hiermit ein-        am 1. Juli 1961, 1. Juli 1962 und 1. Juli 1963 zu\nverstanden ist.                                            zahlen.\n§ 8                                                      § 11\n(1) Der Bund, die Länder, die Gemeinden, Ge-               Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des, § 13 Abs. 1\nmeindeverbände und sonstige Körperschaften des             des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nöffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre Bedienste-     (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nten auf Anforderung der Erhebungsstellen für die\nZählertätigkeit zur Verfügung zu stellen.\n§ 12\n(2) Lebenswichtige Tätigkeit öffentlicher Dienste\ndarf durch diese Verpflichtung nicht unterbrochen             Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nwerden.                                                    dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 13. April 1961\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister des Innern\nDr. S c h r ö de r","Nr. 25 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. April 1961                  439\nEinbai»ddechen                          lü, den Jahrgani 1960\nTe i I I: 2,- DM zuzüglich 0,80 DM Porto und Verpackung\nTeil II: 6,- DM (3 Einbanddecken) zuzüglich 0,90 DM Porto und Verpackung\nAusführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift wie in den vergangenen Jahren\nLieferung erfol~Jt gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto\n„Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung\nVERLAG „BUNDESGESETZBLATTu BONN· POSTFACH","440                                            Bundesgersetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\nSammlune des Bundesrechts,\nBundesgesefzbloH Teil III\nBisher erschienen:\nFolge 1: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - t. Lieferung                 Folge 11: Sachgebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) -\n30 Gerichtsverfassunq und Berufsrecht der Rechtspfleqe -           9. Lieferunq\n300 Gerichtsverfassunq      301 Richter - 302 Entlastung\n42 Gewerblicher Rechtsschutz - 420 Patentrecht - 421\nder Gerichte, Rechtspfleqer. (44 Seiten; Einzelhezuq               Gebrauchsmusterrecht -      422 Recht der Arbeitnehmer-\n1.54 DM 7uzüqlich O IS DM Versandqebühren.l                        erfindungen - 423 Warenzeichenrecht - 424 Gemeinsame\nFolge 2: Sachgebiet 3 [Rechtspfleqe) - 2 Lieferung                    Rechtsvorschriften -     43 Vorschriften qeqen den un-\n31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 310 Zivil-           lauteren Wettbewerb - 44 Urheberrecht - 440 Urheber-\nprozeß, Zwanqsversteiqerung und Zwangsverwaltung -                  rechtliche Vorschriften - 441 Verlagsrecht - 442 Ge-\n311 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtunq (206              schmacksmusterrecht - Anhanq 01-42, 01-43, 01-44 Mehr-\nSeiten; Einzelbe7uq 7.21 DM zmüqlich 0.25 DM VPTs,md-              seitiqe Verträge     (220 Seiten; Einzelbezuq 7,70 DM\nqebühren l                                                         zuzüqlich 0,35 DM Versandqebühren.)\nFolge 3: Sad1geb1et 3 (Rechtspfleqe) - 3. Lieferunq                 Folge 12: Sachgebiet 2 (Verwaltunq) - t. Lieferung\n31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 312 Straf-            20 Allgemeine innere Verwaltung - 200 Behördenaufbau\nverfahren. Strafvollzug, Strafreqister - 313 Haftentschä-           - 201 Verwaltunqsverfahren und -zwanqsverfahren -\ndiqungen. Gnadenrecht - 314 Auslieferung und Durch-                 202 Verwaltm.1gsqebühren. (20 Seiten; Einzelbezuq 0,70 DM\nführunq (112 Seiten; Einzelbezuq 3,92 DM zuzüqlich                  zuzüqlich 0.20 DM Versandqebühren.l\n0.15 DM Versilndgebühren l\nFolge 4: Sachgebiet 3 [Rechtspfleqe) - 4. Lieferung                 Folge 13: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 5. Lieferung\n31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 315 Frei-             21 Besondere Verwaltunqszweiqe der inneren Verwal-\nwillige Gerichtsbarkeit - 316 Verfahren bei Freiheits-              tunq - 210 Paß-, Ausweis- und Meldewesen - 211 Per-\nentziehungen - 317 Verfahren in LandwirtschaftssaC'hen              sonenstandswesen. (40 Seiten; Einzelbezug 1,40 DM zu-\n- 318 Beqlauhiqunq öffontlicher Urkunden (80 Seiten;                züqlich 0.20 DM Versandqebiihren.l\nEinzelbezug 2.80 DM znzüolich 0.15 DM Versandoehühren.l\nFolge 14: Sachqebiet 2 (Verwaltung) - 7. Lieferung\nFolge 5, Sachgebiet 3 (Rechtspfleqe) - 6 Lieferung                    21 Besondere Verwaltunqszweiqe der inneren Verwal-\n36 Kostenrecht - 360 Gerichtskostenqcsetz - 361 Kosten-             tung - 212 Gesundheitswesen - 2122 Ärzte und son-\norrlnung - 362 Kosten der Gerichtsvollzieher -         363          stiqe Heilberufe - 2123 Zahnärzte und Dentisten - 2124\nKostPn im Bereich der Jns1izverwaltnng      364 Gebiihren-          Hebammen und Heilhilfsberufe. (112 Seiten; Einzelbezug\nbefrpfungen - 165 .Justizheitreihunosordnunq - 366 Ent-             3,92 DM zuziiqlich 0,25 DM Versandqebühren.l\nschärlionnq der ehrcnam11ichen Beisitzer bei den Gerich-\nten     367 Entschiidiqnno von Zeuoen nnd Sachverständi-          Folge 15: Sachqebiet 3 (Rechtspfleqel - 5. Lieferung\ngen      3fi8 GebiihrPnordnung fiir RPchtsanwälte -- 369\nGebühren und Auslagen von Rechtsbeiständen. (108 Sei-              32-35 Gerichte für besondere Sachgebiete. (80 Seiten;\nten; Einzelhezuq 3.71 DM zuzüqlich 0.15 DM Versand-                Einzelbezuq 2,80 DM zuzüglich 0,25 DM Versandgebühren.)\ngehiihren l\nFolge 16: Sachqebiet 2 (Verwaltung) - 10. Lieferung\nFolqe 6: Sachqebict 1 (Staats- und Verfassungsrecht) -                 21 Besondere Verwaltunqszweiqe der inneren Verwal-\nEinzige LiPferunq                                                   tunq - 213 Bauwesen - 214 Sachleistunqsrecht, Enteiq-\n10 Verfassunqsrecht -      11 Staatliche Organisation -             nunqsrecht - 215 Ziviler Bevölkerunqsschutz (68 Seiten;\n12 Verfassunqsschutz - 13 Bundesqrenzschutz. (256 Sei-             Einzelbezuq 2.38 DM zuziiqlich 0,25 DM Versandqebühren.l\nten; Einzelbezuq 8.96 DM zuzüqlich 0.50 DM Versand-\nqehiihren.l                                                       Folge 17: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 6. Lieferung\nFolge 7: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 13. Lieferunq                    21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwal-\n23 Raumordmmq, Bodenverteilunq, Wohnungsbau-. Sied-                 tunq - 212 Gesundheitswesen - 2120 Orqanisation des\nlungs- und Heimstättenwesen. Wohnraumbewirt.schaftunq,               Gesundheitswesen - 2121 Apotheken- und Arzneimittel-\nKleingartenwesen, Grnndstücksverkehrsrecht /außer land-             wesen, Gifte (160 Seiten; Einzelbezug 5,60 DM zuzüglich\nund forslwirtsC'haftlichem Grundstücksverkehrsrecht) 1196           0,3~ DM Versandqebühren.l\nSeiten; Einzelhezuq 6 86 DM zuzüolich 0,35 DM Versand-\nqebiihren l                                                       Folge 18: Sachqebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) -\nFolqe 8: Sachgebiet 2 [Verwaltunq) - 2. Lieferung                     10. Lieferung\n20 Allqemeine innere Verwaltunq - 203 Recht der im                  45 Strafrecht - 450 Strafgesetzbuch und zugehöriqe Ge-\nDienst des Bundes und der bundesumnittelharen Körper-              setze - 451 Juqendgerichtsqesetz - 452 Wehrstrafrecht -\nschaften dPs öffenllichen Rc,chts stehenden Personen -               453 Einzelne strafrechtliche Nebenqesetze - 454 Recht\n2010 Beamte - 2011 Disziplinarrecht. (164 Seiten: Einzel-          der Ordnunqswidriqkeiten. (120 Seiten; Einzelbezug\nbezuq 5,74 DM zuzüqlich 0,35 DM Versandqebühren.)                   4,20 DM zuziiqlich 0,35 DM Versandqebühren.)\nFolqe 9: Sachqebiet 2 (Verwaltunq) - 14. Lieferung                   Folge 19: Sachgebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) -\n24 Vertriebene. Flüchtlinqe. Evakuierte, politische Häft-           5. Lieferung\nlinge und Vermißte (60 Seiten; Einzelhezuq 2,10 DM\n41 Handelsrecht - 411 Börsenrecht - 4110 Börsenvor-\nzuziiqlich 0.25 DM Versanclochühren.l                               schriften - 4111 Zulassunq zum Börsenhandel - 4112\nFolge 10: Sachqebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) -                  Feststellunq des Börsenpreises - 4113 Abwicklunq von\n4. Lief0runq                                                        Börsengeschäften - 4114 Zulassunq zum Börsentermin-\n41 Hanrfolsrecht - 410 Allqemeines Handelsrecht. [128               handel - 415 Einzelzulassunqen zum Börsenterminhandel.\nSeiten; Einzelbezug 4.48 DM zuzüqlich 0,35 DM Versand-               (40 Seiten; Einzelbezug 1,40 DM zuzüglich 0,20 DM Ver-\ngehühren.l                                                          sandgebühren.)\nBestellungen sind zu richten an:\nSammlung des Bundesrechts\nBundesgesetzblatt Teil III, Köln 1, Postfach.\nDie Sammlung kann im Abonnement nur für alle Sachqebiete bezogen werden. Der Preis beträqt 5 Pf pro qeliefertes Blatt\nim Format DJN A 4 einschl Umschlag und Versandkosten. Eine Abonnementsbestellung bei der Post ist nicht möglich.\nRechnunqserteilunq erfolqt postnumerando durch den Verlag nach dem Umfanq der qelieferten Hefte\nHefte einzelner Sachqebiete können bezoqen werden zum Preise von 7 Pf pro Blatt einschl. Umschlaq zuzüql1ch Versand-\nkosten qeqen VoreinsPndung des entsprechenden Betraqes auf Postscheckkonto K ö 1 n 1128 „Sam m I u n g des\nBundesrechts           Bundesqesetzblatt Teil III\" oder nach Bezahlunq auf Grund einer Vorausberechnunq.\nHeraus q e b e I Dei Bundesm1n1st.e1 de1 Justiz. - Ver I a q: Bundesanzeiqer Verlaqsqes m. b H, Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei\nDas Bundesqesetzbldl1 erscheint 111 drei Teilen In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAuslert1qunq verkiindP! ln Teil !11 wird das als fortqeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10 Juli 1958 (Bundesq<'setzbl I S 437) nach Sachqehieten wordnet veröffentlicht Bezugsbedinqunqen. für Teil III durch den Verlaq\nBezuqslwd1nqunqr.n für Teil I und II Lau I ende r Bez u q nur durch die Post Bezugs p r e 1 s vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5.-\nzuzüqlich Zuslellqebühr Ein z e Ist ü c k e ic anqetanqene 24 Seiten DM .l.40 qeqen Voreinsendung des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto\n.Bundesqesetzblat1\" Kiiln 399 oder nilch Bezahlunq auf Grund einer Vorausrechnung Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandqehiihr DM0.10"]}