{"id":"bgbl1-1961-17-1","kind":"bgbl1","year":1961,"number":17,"date":"1961-03-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/17#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-17-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_17.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierte Ausnahmeverordnung zur StVZO","law_date":"1961-03-20T00:00:00Z","page":229,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["229\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1961                      Ausgegeben zu Bonn am 24. März 1961                                                                                              Nr. 17\nTag                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n20. 3. 61   Vierte Ausnahmeverordnung zur StVZO                                                                                                             229\n21. 3. 61   Altbaumietenverordnung Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   230\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  239\nIn Teil II Nr. 11, ausgegeben am 22. März 1961, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 10. Juni 1958\nüber die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. -- Bekanntmachung über den Geltungsbereich\ndes Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. - Bekanntmachung über die Verlängerung des Protokolls\nvon 1954 über die nach Ablauf des Deutschen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deutschen\nSchulden. - Bek,mntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes. - Bekanntmachung von Ände-\nrungen und Ergänzungen des Europäischen Währungsabkommens. - Bekanntmachung des Zusatzprotokolls Nr. 3 vom\n15. Januar 1960 zum Europäischen Währungsabkommen.\nVierte Verordnung\nüber Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung\n(Vierte Ausnahmeverordnung zur StVZO)\nVom 20. März 1961\nAuf Grund des § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrs-                                                                             § 2\ngesetzes wird nach Anhören der zuständigen ober-\nAbweichend von § 42 Abs. 1 und § 72 Abs. 2\nsten Landesbehörden verordnet:\nStVZO darf bis zum Ablauf des. 31. März 1963 das\nVerhältnis der Anhängelast zum zulässigen Gesamt-\n§ 1                                         gewicht des ziehenden Lastkraftwagens höchstens\n(1) Wird ein dreiachsiger Anhänger, der vor dem                       1,2 zu 1 betragen, wenn der Anhänger nach dem\n1. Januar 1958 erstmals in den Verkehr gekommen                           1. Januar 1958 als Ersatz für einen dreiachsigen An-\nist, hinter einem Lastkraftwagen mitgeführt, so darf                     hänger erstmals in den Verkehr gekommen ist und\nabweichend von § 32 Abs. 1, § 34 Abs. 3, § 42 Abs. 1                     der Anhängerschein - gegebenenfalls auch die An-\nund § 72 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-                          hängerverzeichnisse - einen entsprechenden Ver-\nOrdnung in der Fassung vom 6. Dezember 1960                              merk der Zulassungsstelle enthalten.\n(Bundesgesetzbl. I S. 897)\n1. die Zuglänge 20 m,                                                                                               § 3\n2. das zulässige Gesamtgewicht des Zuges                             Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n38 t, das des mitgeführten Anhängers aber                   leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nnicht mehr als 22 t,                                        blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 7 des Geset-\nzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. De-\n3. die Anhängelast mehr als das zulässige\nzember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 832) und mit Ar-\nGesamtgewicht des Lastkraftwagens\ntikel 9 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem\nbetragen, solange der dreiachsige Anhänger trotz                         Gebiet des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflicht-\neines vor dem 1. April 1961 rechtsverbindlich erteil-                     rechts vom 16. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 710)\nten entsprechenden Auftrags noch nicht durch einen                        auch im Land Berlin.\nzweiachsigen Anhänger ersetzt oder zu einem zwei-\nachsigen Anhänger umgebaut werden konnte. Dies                                                                               § 4\ngilt jedoch längstens bis zum Ablauf des 31. März 1962.\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\n(2) Der Führer des Zuges hat die Bestätigung                          kündung in Kraft.\neines Herstellers oder Händlers darüber, daß der\nvor dem 1. April 1961 erteilte Auftrag zur Ersatz-\nlieferung oder zum Umbau erst nach diesem Tage                           Bonn, den 20. März 1961\nausgeführt werden kann, mitzuführen und zustän-\ndigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszu-                                      Der Bundesminister für Verkehr\nhändigen.                                                                                                           Seebohm\nZ 1997 A"]}