{"id":"bgbl1-1961-13-1","kind":"bgbl1","year":1961,"number":13,"date":"1961-03-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/13#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_13.pdf#page=1","order":1,"title":"Zwölftes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes","law_date":"1961-03-06T00:00:00Z","page":141,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["141\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1961                             A usgcgeben zu Bonn am 11. März 1961                                                                                  Nr. 13\nTag                                                   Inhalt                                                                                          Seite\n6. 3. 61   Zwölftes Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes .... , , .. , ...•..... , . . • . . . . . . . . . . . . . . . • •                              141\nAndert Bundcsgeselzbl. lll 100-1.\n2. 3. 61   Gesetz zur Ergiinzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbah-\nnen und Straßenbahnen ................................................. , . . . . . . . . . . . . . .                                         142\n8. 3. 61   Auslandsfleischbcschau-Vcrordnung . • . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . •   143\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger .••...........•........••••.. , • . . . . . . . • • . •                                            162\nIn Teil II Nr. 8, ausgegeben mn 7. März 1961, sind veröffentlicht: Geset 4 zu dem Europäischen Ubereinkommen vom\n29. April 1957 zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. -· Verordnung über die Inkraftsetzung einer Änderung\nder Konvention vom 5. April 194G der Internatiom1len Uberfischungskonferenz.\nZwölftes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes*)\nVom 6. März 1961\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                 (4) Der Bund kann für Dienststrafverfahren\nrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79                          gegen Bundesbeamte und Bundesrichter Bundes-\nAbs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:                                   dienststrafgerichte sowie für Dienststrafverfahren\ngegen Soldaten und für Verfahren über Beschwer-\nArtikel I                                     den von Soldaten Bundesdienstgerichte errichten.\"\nDas Grundgeselz für die Bundesrepublik Deutsch-\nland vom 2]. Mai 1949 (Bundcsgesctzbl. S. 1) wird                                                                Artikel II\nwie folgt geändert:                                                        Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n1. Artikel 96 Abs. 3 wird [JPstrichcn.                               dung in Kraft.\n2. Artikel 96 a crhült folucnde Fassung:                                   Das vorstehende Ge,setz wird hiermit verkündet.\n„Artikel 96a\n(1) Der Bund kann für Angelegenheiten des\nBonn, den 6. März 1961\n9ewerblichen Rech Lsschufzes ein Bundesgericht\ncrrichlen.                                                                                    Der Bundespräsident\n(2) Der Bund kann Wehrst.wfgcrichte für die                                                                  Lübke\nStreilkrüfte als BtrndcsfJCrichtc errichten. Sie kön-\nnen die Strnfuc:richtsbMkcil nur im Vcrtcidiuungs-                    Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nfalle sowj1.c über Angchörinc der Streitkräfte                                                        Ludwig Erhard\nausüben, die in clas Ausland entsandt oder an\nBord von KrierJsschif!cn cin~Jcschifft sind. Das                                 Der Bundesminister der Justiz\nNähere rerJelt ein Bundcsgesclz. Di<:se Gerichte                                                              Schäffer\ngehören zum Geschi:iftsbr)reich des Bundesjustiz-\nministers. Ihre ha uptc1mtlichen Richter müssen die                             Der Bundesminister des Innern\nBefähigung zum Richteramt haben.                                                                         Dr. S c h r ö d e r\n(3) Oberes Bundesuericht für die in Absatz 1\nund 2 genannten Ccrid1Lc ist der Bundesgerichts-                       Der Bundesminister für Verteidigung\nhof.                                                                                                            Strauß\n•) Ändert Dundcsqcsc:Lzbl. III 100-1.\nZ 1997 A"]}