{"id":"bgbl1-1961-11-4","kind":"bgbl1","year":1961,"number":11,"date":"1961-02-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/11#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1961-11-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1961/bgbl1_1961_11.pdf#page=1","order":4,"title":"Fünftes Gesetz zur Änderung des Getreidegesetzes","law_date":"1961-02-23T00:00:00Z","page":117,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["117\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1961                   Ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 1961                                                                             Nr. 11\nTag                                                 Inhalt                                                                              Seite\n23.2.61    Fünftes Gesetz zur Änderung des Getreidegesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       117\n23.2.61    Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz ................................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       119\n23.2.61    Fünftes Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        128\n21. 2. 61  Verordnung über die Höhe des Tage- und Ubernachtungsgeldes und des Beschäftigungstage-\ngeldes der Beamten ......................... ; .................... ·......................                                      129\nAndert Bundesgesetzbl. III 2032-2 u. 2032-2-2.\n22.2.61    Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des\nSoldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1961 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . .      130\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   131\nIn Teil II Nr. 5, ausgegeben am 21. Februar 1961, sind veröffentlicht: Verordnung über Erläuterungen zum Deut-\nschen Zolltarif 1961. - Bekanntmachung über die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu\nEntscheidungen von Organen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft. -\nBekanntmachung über die Berichtigung des Anhangs II des Internationalen Ubereinkommens über den Freibord\nder Kauffahrteischiffe.\nVeröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (Nachrichtlicher Abdruck):\nDer Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Haushaltsordnung über die Aufstellung und Ausführung des\nHaushaltsplans der EWG und über die Verantwortung der Anweisungsbefugten und der Rechnungsführer [Art. 209a)\nund c) des Vertrages]. - Der Rat der Europäischen Atomgemeinschaft - Haushaltsordnung über die Aufstellung\nund Ausführung des Verwaltungshaushaltsplans der EAG und über die Verantwortung der Anweisungsbefugten und\nder Rechnungsführer [Art. 183 a) und c) des Vertrages]. - Hinweis.\nIn Teil II Nr. 6, ausgegeben am 22. Februar 1961, sind veröffentlicht: Verordnung über eine Erweiterung der Ver-\nbotszonen für das Ablassen von 01 vor der kanadischen Atlantikküste. - Bekanntmachung über den Geltungs-\nbereich des internationalen Ubereinkommens für die Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris.\nVeröffentlichung der Europäischen Gemeinschaften (Nachrichtlicher Abdruck):\nDer Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Verordnung Nr. 7 a zur Aufnahme bestimmter Waren in die\nListe des Anhangs II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.\nFünftes Gesetz zur Änderung des Getreidegesetzes\nVom 23. Februar 1961\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                     Worte „die in Absatz 1 Satz 1 genannten Erzeug-\nschlossen:                                                       nisse nach ihrer Verbringung\" ersetzt.\nArtikel 1                             3. In § 8 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte .des ihr\nDas Ge,setz über den Verkehr mit Getreiide und                angebotenen Brotgetreides\" durch die Worte\nFuttermitteln (Getreidegesetz) i111 der Fassung vom              .,der ihr angebotenen Erzeugnisse~ ersetzt.\n24. November 1951 (Bunde:sgesetzbl. I S. 900), zu-            4. In § 8 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte „darf das\nletzt geändert durch das Vie,rte Gesetz zur Ände-                Brotgeitreide\" durch die Worte „dürfen die Er-\nrn111g des Getreidegesetzes vom 27. Juni 1960 (Bun-              zeugnisse\" ersetzt.\ndes,gese,tzbl. I S. 479), wird wie folgt geändert:\n5. In § 8 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „das Brot-\n1. § 8 Abs. 1 Satz 1 e,rhält folg·ende Fassung:                  geitreide\" durch die Worte „die Erzeugnisse\" er-\n• Wer aus dem Ausland Brotgetreide oder Malz,                setzt.\nauch geröstet, einführt ode,r aus sonsti,gen Ge-          6. § 8 Abs. 8 erhält folgende Fassung:\nbieten in das Bundesgebi,et ve,rbringt, hat diese               .. (8) Der Bundesminister kann bestimmen, daß\nErzeUJgnisse spätestem bei de-r Zoll- oder Grenz-            auch folgende Erzeugnisse den Vorschriften der\nabfertJigung der Einfuhr- und Vorratsstelle zum              Absätze 1, 3, 5 und 7 unterworfen werden oder\nKauf anzubieten.\"                                            Gegenstand der Vorratshaltung sind, soweit dies                                        ,\n2. In § 8 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „das Brot-              zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist\ngetreLde nach se,iner Verbringung\" durch die                 ode,r soweit es die Marktlage erfordert:\nZ 1997 A","118                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I\n1. ande1re Gotrnidea,rten sowie Mehl,                       7. feine Backwaren, auch mi't beli.ebigem\nGrieß, Dunst und Schrot,                                    Gehalt an Kakao,\n2. Körner von Roggen, We izen, Gerste,\n1\n8. ge•röste,te Kaffoerrniittel auf Getreide-\nHaf m, Ma:i,s, Buchwe1izen, Hi:rse alle,r                   basis.\"\nArt und Reis, geschält, geschliffen,          7. In § 9 wird das Wort „Brotgetreide\" durch di.!e\nperlförrni,g   geschliffein,     g.equetscht,    Worbe „dte iJn § 8 Abs. 1 Satz 1 genannten Er-\n(einschließlich Flocken), aufge,schlos-\nzeugnisse\" ersetzt.\nsen odm i n ähnlicher Weli1s•e be- oder\n1\nverarbe1itet,\n3. Ma.lzextrakt,                                                          Artikel 2\n4. Zubereiitungcm zur Ernährung von Kin-            Dieses Ge:se1tz g1ilt nach Maßgabe deis § 13 Abs. 1\ndern odor zum Diät- ode r Küchenge-\n1\ndes Dritten UbeirleLtu:ng:s,gesetzes vom 4. Januar 1952\nbrauch auf der Grundla,ge von Mehl,           (Bundes,gesetzbl. I S. l) auch im Land Berlin. Rechts-\nSttirke odeir Malzextrakt, auch mit           verordnungen, die auf Grund di1ese,s Ges.etze:s eir-\neinem Gehalt an Kakao von weni,ge1r           lassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des\nals 50 Gewichtshundmttei:len,                 Dritten Ubeirl-eiiitung sge1setzes.\n1\n5. Teiigwaren,\n6. Brot, Schiffszwieback und andere ge-\nArtikel 3\nwöhnliche Backwaren, ohne Zusatz\nvon Zucker, Honi:g, Eiern, Fett, Käse            Diese:s Ge,setz tritt am Ta,ge nach se1i1ne r Verkün-\n1\noder Früchten,                                dung illl Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrate,s\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 23. Februar 1961\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nDr. Meyers\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nSchwarz"]}