{"id":"bgbl1-1960-69-2","kind":"bgbl1","year":1960,"number":69,"date":"1960-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/69#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1960-69-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1960/bgbl1_1960_69.pdf#page=1","order":2,"title":"Gesetz über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken","law_date":"1960-12-21T00:00:00Z","page":1053,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["1053\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1960                 Ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 1960                                                                                                               Nr. 69\nTag                                                                      Inhalt:                                                                                            Seite\n21. 12, 60 Gesetz über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute,\nVersicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenredmnng der Berliner\nAltbanken ........................................................................... ,                                                                             1053\n15. 12. 60 Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten beim Bundesamt für Ver-\nfassungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1055\n21. 12. 60 Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1056\n22. 12. 60 Dritte Verordnung zur Änderung der Beförderungsteuer - Durchführungsverordnung 1955 . •                                                                             1063\nHinweis auf Verkündungen. im Bundesanzeiger .............. : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  1067\nIn Teil II Nr. 60, ausigegeben am 23. De,zeimber 1960, sind veröffenitlicht: Gesetz über den Bei1tri1tt der Bunde srnpublik                                                     1\nDeutschland zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Best,euerung von Straßenfahrzeugen zum pr,iv.aten Ge-\nbrauch im internatio,nalen Vmkehr. - Bekanntmachun,q über das Inkra.fttrnt,en de1s Abkommens zwischen der Btundes-\nrepubLik Deubschlarnd und dem Königreich Bel,gien über die geig,enseiti,ge Anerkeinnung und VoLLs.tr,eckung von gericht-\nlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffeTllblichen Urkunden in ZivH- unid Handelsisachen. - Bekanrntmachung\nüber Enteignungen für Zwecke der Deu tschen Bundesbahn. - V.ierundzwanzig.s,te Verordnung über ZoLltarifänderun-\n1\ngen zur Durchführunq des Gemeinsamen Maskte.s der Europäi,schen Gemeinscha1ft für Koh1,e und Stahl (Wälzlag,ersitahl\nusw.) - BekannLmachunq über den Geltungsbereich de,s Abkommens Nr. 8 der Internationalen Arbe1i·bs,orqainis,a.tion\nüber die Gewährung einer Entschädiqunq für Ar'beiitsfosigkei:t iinfo1lge von Schi,ffbruch (Inkr.arfttreten für die Schweiz). ---\nBekanntmachung über den Gcltunqshereich des Ubere.inkommens Nr. 15 der Internationalen Aribeits,o:rganis.ation über\nda.s Mindestalter für die Zulassung von Ju,gendLichen zur Beschäftiigunq alis Ko,Menzieiher (Trimmer) oder Heizer\n(Inkrafttreten für die Schweiz). - Bekanntmachung über den GeL1mng,shereich des Ubereinkommens Nr. 16 der Inter-\nnationa1len Arbeitsorqanisation über die pflichtmäßiqe ärztliche Unte11suchung der in der SeeschHf1ahrt beschä.ftiqten\nKinder und Juqendil:ichen (Inkrafttreten für die Schweiz). --· Bekanntmachunq über den Geiltungsberieiich des Uberein-\nkommens Nr. 17 der Internationalen Arbei,tsorganisation über die Entschädigurnq bei Betri,ehsunfüllen (Inkra.f.titrnten\nfür die Vereinigte Arabische Republik). - Bekanntmachung über den Geltungisbereich des Ubereinkommens Nr. 23 der\nInternati,onalen Arbeiilsorqanisation über die Heimschaffunq der Schiffisleute (Inkr aJftt.reten für die Schweiz). - Be~            1\nkanntmachung über den (3eltunqsbereich des Ubere:inkommens Nr. 98 der Internationalen Arbe.i1tsorganisa,tion über\ndie Anwendung der Grundsätze des Vereini,gu!Il,gsrechte,s und de:s Rechtes ZiU KoHektivver1handihi:ngen.\nVeröffonUichunqen der Europäischen Geirne1iinschaf,ten (Nachrichtlicher Abdruck):\nDer Gerichtshof der Eurnpä,i,schen Gemeinschaften - Di•enstanwe,isunq für den Kanzler.\nDer Ra1t der Europäi,schen Atomgeme.inschafit - Beschluß über die Änderunq des Anhangs V Tite1l II ZHfer 2 des Ver-\ntra,qes.\nIn Teil II Nr. 61, ausgegtiben am 28. Dezember 1960, sind veröffentlicht: Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-\nBau- und Betriebsordnung (BO), der vereinfachten Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (vBO), der Ei,senbahn-Bau-\nund Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (BOS) und der vereinfachten Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für\nSchmalspurbahnen (vBOS). -- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 88 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung.\nGesetz über die Bildung von Rückstellungen\nin der Umstellungsrechnung der Geldinstitute,\nVersicherungsunternehmen und Bausparkassen\nund in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken\nVom 21. Dezember 1960\nDer Bundestag hat das folgc;nde Gesetz beschlos-                                       ber 1957 (Bundesgesetz:bl. I S. 1296) nach Maßg,a;be\nsen:                                                                                      der Achtunddreißigsten Durchführungsverordnung\nzum Umstellungsgesetz Rückstellungen in ihrer\n§ 1                                                          ~mstellungsrechnung bilden.\n(1) Geldinstitute, Versichernngsunternehmen und                                            (2) Berliner Altbanken dürfen für Versorgungs-\nBausparkassen dürfen für Versorgungsverpflichtun-                                         verpflichtungen aus § 61 des Gesetzes zur Regelung\ngen aus § 61 des GQselzt)S zur Regelung der Re(~hts-                                      der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des\nverhiiltnisse der unlt\\r Artikel 131 des Grundgesetzes                                    Grundgesetzes fallenden Personen nach Maßgabe\nfallenden Personen in d(!r Fassung vom 1 l. Septem-                                       des § 8 Abs. 3 des Altbanken-Bilanz-Gesetzes vom\nZ 19!cl7 A","1054                               Bundeisge1s,etzblatt, Jahrgang 1960, Teil I\n10. Dezember 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt              1. für Versicherungsunternehmen Artikel 1 der\nfür Berlin S. 1488) Rückstellungen in ihrer Alt-                Durchführungsbestimmung Nr. 5 zur Umstel-\nbankenrechnung bilden.                                          lungsergänzungsverordnung vom 15. Mai 1950\n(Verordnungsblatt für Groß-Berlin I S. 211),\n§ 2\n2. für Bausparkassen Artikel 8 Abs. 1 A c der\nDie Bundesregierung wird ermächtigt, Vorschrif-              Durchführungsbestimmung Nr. 7 zur Umstel-\nten über die Berechnung der in § 1 zugelassenen                 lungsergänzungsverordnung vom 26. Oktober\nRückstellungen durch Rechtsverordnung zu erlassen.              1950 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin I S. 494).\n§ 3\n§ 4\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1           Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.\nurnd des § 14 des Dritten Uberlcilungsgesetzes vom\n4. Januar 1952 (Bundesgesctzbl. I S. 1) auch im Land\nfü~rlin. Dabei sind an Stelle der Achtunddreißigsten                               § 5\nDurchführun,g svcrordnung zum Umstellungsgesetz\n1\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nanzuwenden                                                 kündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nßonn, den 21. Dezember 1960\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard\nD·er Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nDer Bundesminister der Justiz\nSchäffer\nDer Bundesminister der Finanzen\nEtzel","Nr. 69 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1960  1055\nAnordnung über die Ernennung und Entlassung\nvon Beamten beim Bundesamt für Verfassungsschutz\nVom 15. Dezember 1960\n'\n1.\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des\nBundespräsidenten über die Ernennung und Entlas-\nsung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom\n17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) in der Fassung\nder Anordnung des Bundespräsidenten vom 13. Juni\n1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383) übertrage ich wider-\nruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und\nEntlassung der Bundesbeamten der Besoldungs-\ngruppen A 1 bis A 10\ndem Präsidenten des Bundesamtes für Verfas-\nsungsschutz\nfür seinen Geschäftsbereich.\nII.\nFür besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung\nund Entlassung der in Ziffer I genannten Bundes-\nbeamten vor.\nIII.\nDiese Anordnung tritt am 1. Januar 1961 in Kraft.\nBonn, den 15. Dezember 1960\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder"]}