{"id":"bgbl1-1960-49-2","kind":"bgbl1","year":1960,"number":49,"date":"1960-09-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/49#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1960-49-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1960/bgbl1_1960_49.pdf#page=2","order":2,"title":"Vierzehnte Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung","law_date":"1960-08-30T00:00:00Z","page":722,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["722                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil I\nVierzehnte Verordnung\nüber Änderung der Ausg1ekhsteuerordnun.g\nVom 30. August 1960\nAuf Grund des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der\nFassung vom 1. September 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 791) verordnet die\nBundesn!gierung:\n§ 1\nDie Ausgleichsteuerordnung (Durchführungsbestimmungen zum Um-\nsatzstern~rgesetz - AStO) in der Fassung vom 8. Oktober 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 671), zuletzt geä.ndert durch die Verordnung vom 4. April\n1960 (Bundesgesetzbl. I S. 214), wird wie folgt geändert:          ·\n1. Die Liste der Durchschnittswerte -     Anlage 1 (zu § 4 Abs. 2) - wird\nwie folgt geändert:\na) Bei der Tarifnummer aus 22.05 wird in Spalte 3 der für Weißwein\nund Rotwein bestimmte Durchschnittswert 11 75\" geändert in „55\",\nder für anderen Dessert\\vein bestimmte Durchschnittswert 11 75\"\ngeändert in 1155\",\nder für Wein zur Herstellung von Wermutwein unter Zollsiche-\nrung bestimmte Durchschnittswert 11 50\" geändert in 11 35\",\nder für Wein zur Herstellung von Weinessig unter Zollsicherung\nbestimmte Durchschnittswert 11 30\" geändert in „21 \".\nb) Bei der Tarifnummer aus 22.09 wird in Spalte 3 der für Rum be-\nstimmte Durchschnittswert 11 300\" geändert in 11 270\",\nder für Arrak bestimmte Durchschnittswert „450\" geändert in\n,,400\",\nder für Whisky bestimmte Durchschnittswert 11 650\" geändert in\n,,450\",\nder für Cognak und Armagnak bestimmte Durchschnittswert 11 700\"\ngeändert in „500\",\nder für andere Branntweine bestimmte Durchschnittswert „330\"\ngeändert in 11250\",\nder für Likör bestimmte Durchschnittswert 11460\" geändert in „420\".\n2. Die Freiliste 1 -  Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2) -  wird wie folgt geändert:\na) Bei der Tarifnummer aus 05.12 werden hinter dem Schlußwort\n,,entrindet\" die Worte „oder von nicht benötigten Teilen befreit\"\nangefügt.\nb) Die Tarifnummer aus 12.01 wird wie folgt gefaßt:\n,,aus 12.01 Dlsaaten und ölhaltige Früchte, auch zerkleinert:\naus B - andere, ausgenommen zerkleinerte (gehackte\noder gehobelte) Erdnußkerne\".\nc) Bei der Tarifnummer aus 14.03 werden vor dem Wort „Istel\" die\nWorte „Piassava und\" eingefügt.\nd) Die Tarifnummer aus 25.30 wird wie folgt gefaßt:\n„aus 25.30 A -   natürliche rohe Borate und ihre Konzentrate (auch\nkalziniert)\".\ne) Bei der Tarifnummer aus 28.50 wird die Jahreszahl „ 1960\" ersetzt\ndurch 111962\"."]}