{"id":"bgbl1-1960-4-1","kind":"bgbl1","year":1960,"number":4,"date":"1960-01-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/4#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1960-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1960/bgbl1_1960_4.pdf#page=28","order":1,"title":"Gesetz über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren","law_date":"1960-01-21T00:00:00Z","page":44,"pdf_page":28,"num_pages":1,"content":["44                                  BundiesigesetzblaH, Jahrgang 1960, Teil I\nGesetz über die Beschränkung der Berufung\nim verwaltungsgerichtlichen Verfahren\nVom 21. Januar 1960\nDer Bundestag hat      rlds   folgende   Gesetz be-        (3) Für die Berechnung des Wertes wiederkehren-\nschlossen:                                                 der Leistungen ist bei Streitigkeiten nach Absatz 1\n§ 1                              der Jahresbetrag maßgebend.\n(l) In Streitigkeiten auf den Gebieten des Preis-\n§ 2\nrechts, der öffentlichen Abgaben, der Kosten, der\nStrafen und des Zwangsgeldes mit einem Wert des               Das Gesetz findet auf solche Entscheidungen der\nBeschwerdegegenstandes unter dreihundert Deut-             Verwaltungsgerichte keine Anwendung, di,e vor\nsche Mark sowie auf den Gebieten der Wohnraum-             dem Inkrafttreten des Gesetzes verkündet oder zu-\nbewirtschaftung, der Notaufnahme von Deutschen             gestellt worden sind.\nin das Bundesgebiet, der Anerkennung als auslän-\ndischer Flüchtling und der Feststellung als heimat-                                 § 3\nloser Ausländer sowie des Aufenthalts- und Nieder-\nlassungsrechts der Ausländer findet die Berufung             Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nge::ren Urteile des Verwaltungsgerichts an das Ober-       des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nverwaltungsg,ericht nur statt, wenn sie in dem             1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nUrteil zugelassen ist.\n(2) Für die Zulassungs- und Beschwerdeverfahren                                  § 4\nigelten die Vorschriften des § 131 der VerwaHungs-           Das Gesetz tritt am 1. April 1960 in Kraft und am\ngerichtsordnung.                                           31. März 1965 außer Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 21. Januar 1960\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder"]}