{"id":"bgbl1-1960-34-1","kind":"bgbl1","year":1960,"number":34,"date":"1960-07-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/34#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1960-34-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1960/bgbl1_1960_34.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit","law_date":"1960-07-01T00:00:00Z","page":481,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["481\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1960                       Ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 1960                                                                           Nr. 34\nTag                                               Inhalt:                                                                             Seite\n1. 7. 60  Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit                                                                  481\nHinweis auf Verkündunuen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   482\nIn Teil II Nr. 30, ausgegeben am 23. Juni 1960, sind verkündet: Gesetz zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem\nGebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung\nanderer Fragen auf stcuerlid1em Gebiete. - Gesetz zum Abkommen vom 7. August 1958 zwischen der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Islümischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinde-\nrung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen. - Gesetz zum Abkommen vom 17. April 1959 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem\nGebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern. - Gesetz zum Ab-\nkommen vom 18. März 1959 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens.\n---------------1-illB____________________________\nGesetz\nüber Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit\nVom 1. Juli 1960\nDer Bundestag hat        das  folgende    Gesetz    be-  nungen ermächtigt. Die Landesregierungen können\nschlossen:                                                  die Ermächtigungen auf oberste Landesbehörden\nübertragen.\n§ 1\n§ 2\nSoweit das Gerichtsverfassungsgesetz und Bun-               Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndesgesetze auf den Gebieten der bürgerlichen Rechts-        des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\npflege einschließlich der Arbeitsgerichtsbarkeit, der       1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nStrafrechtspflege und des Bußgeldverfahrens Er-\nmächtigungen der obersten Landesbehörden zum                                                             § 3\nErlaß von Rechtsverordnungen vorsehen, sind die                Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nLandesregierungen zum Erlaß dieser Rechtsverord-            in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 1. Juli 1960\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister der Justiz\nSchäffer\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nBlank\nZ 1997 A"]}