{"id":"bgbl1-1960-26-2","kind":"bgbl1","year":1960,"number":26,"date":"1960-06-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/26#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1960-26-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1960/bgbl1_1960_26.pdf#page=4","order":2,"title":"Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger","page":316,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["316                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil I\nArtikel 2                                                                Artikel 3\n(1) Die Berufsbezeichnung „Baumeister\" sowie                               Die Verordnung zur Abänderung der Baumeister-\ndie Berufsbezeichnungen, die das Wort „Baumeister\"                          verordnung vom 17. Januar 1934 und die Verord-\nenthalten und auf eine Tätigkeit im Baugewerbe                              nung zur Durchführung der Verordnung zur Ab-\nhinweisen, darf weiterhin führen, wer bei Inkraft-                          änderung der Baumeisterverordnung vom 17. Januar\ntreten dieser Verordnung zur Führung dieser Be-                             1934 (Reichsgesetzbl. I S. 34) werden aufgehoben.\nzeichnungen berechtigt ist.\n(2) Auf die Zeit, die ein Bewerber nach § 2 Abs. 1                                                 Artikel 4\nNr. 3 der Baumeisterverordnung in der Fassung des                              Diese Rechtsverordnung gilt auch im Land Berlin,\nArtikels 1 Nr. l als Bauführer nach Ablegung der                            sofern ,sie im Land Berlin in Kraft gesetzt wird.\nAbschlußprüfung abgeleistet haben muß, wird die\nZeit der von fäm bei Inkrafttreten dieser Verord-\nnung als Geselle, Facharbeiter, Bauführer oder Tech-                                                    Artikel 5\nniker abgeleisteten Tätigkeit angerechnet, soweit                              Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nsie drei Jahre übersteigt.                                                  kündung in Kraft.\nBonn, den 23. Mai 1960\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                  Tag des\nBezeichnung der Verordnung                                                     Bundesanzeiger                  Inkraft-\nNr.        vom                  tretens\nAnordnung über die Ubertragung von Zuständigkeiten des\nBundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nnach der Sechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung zum\nG 131\nVom 20. Mai 1960                                                                                       102     28.5.60                   1. 6. 60\nBekanntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz\nfür die Rheinschiffahrt über die Sichtzeichen der Wahrschau-\nposten an der Rheinbrücke Maxau bei Nacht\nVom 20. Mai 1960                                                                                       102     28.5.60                   1. 6. 60\nHeraus q c her; Der Bundesminister der Justiz. -· Ver I a q: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b H., Bonn/Köln. - Druck , Bundesdruckerei\nDas ßundcsqesclzhla1.t erscheint in drei Teilen In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach threr\nAusfortiqunq verkündet In Teil III wird dils als fortqeltend fcstqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes•\nrechts vom 10. Juli !D5B (Bundesqcsclzbl. I S 437) nach Sachqeb1etcn geordnet veröffentlicht. Bezugsbedmgunqen für Teil III durch den Verlag.\nBezucrsbeclinqunqcn für Teil I und ll: L il u f ende r Bez u q nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-\nzuzüqlich Zuslcllqcbühr. U in z e l stücke je anqefanriene 24 Seiten DM 0,40 geqen Vorei~sendunq des erforderliche~. Betraqes auf Post.scheckkonto\n.,Bundesqeselzblalt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzugl!ch Versandgebuhr DM 0,10."]}