{"id":"bgbl1-1960-24-1","kind":"bgbl1","year":1960,"number":24,"date":"1960-05-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/24#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1960-24-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1960/bgbl1_1960_24.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes","law_date":"1960-05-16T00:00:00Z","page":305,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["305\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1960                      Ausgegeben zu Bonn am 19. Mai 1960                                                                                                               Nr.24\nTag                                                                      Inhalt:                                                                                          Seite\n16.5.60   Drittes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes                                                                                                             305\n11. 5, 60 Hinweis zu den Grundsätzen für die einheitliche Durchführung des Weingesetzes vom 2. No-\nv•ember 1933 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   306\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . .. . . . . . . . .. . . . . .. . . . . .. . . . . . . . .. . . .                                          307\nIn Teil II Nr. 20, ausgegeben am 28. April 1960 sind veröffentlicht: Gesetz zu den Verträgen vom 22. September 1958\nüber die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Osterreich.\nVeröffentlichung der Europäischen Gemeinschaften (Nachrichtlicher Abdruck):\nDer Beratende Ausschuß der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - Neufassung der\nGeschäftsordnung.\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes\nVom 16. Mai 1960\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel I\nDas Sozialgerichtsgesetz in der Fassung vom\n23. August 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 613) wird wie\nfolgt geändert:\nNadl § 210 wird eingefügt:\n,.§ 210 a\nBis zum 31. Dezember 1960 kann in den Senaten\nder Landessozialgeridlte ein Hilfsrichter an Stelle\ndes einen der weiteren Berufsrichter mitwirken.~\nArtikel II\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nArtikel III\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 16. Mai 1960\nDer Bundespräsident\nLübke\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Justiz\nSchäffer\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nBlank\nDer Bundesminister der Justiz\nSchäffer\nZ 1997 A"]}