{"id":"bgbl1-1960-20-4","kind":"bgbl1","year":1960,"number":20,"date":"1960-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/20#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1960-20-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1960/bgbl1_1960_20.pdf#page=38","order":4,"title":"Neufassung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung","law_date":"1960-04-20T00:00:00Z","page":278,"pdf_page":38,"num_pages":11,"content":["278                 Bundcsg(\\Sel.zblatt, Jahrgang 1960, Teil I\nBekanntmachung der Neufassung\nder Du rd1iührungsbestimmungen zum Verskherungsteuergesetz\nVom 20. April 1960\nAuf Grund des § 11 Abs. 2 des Versicherung-\nsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung\nvom 24. Juli 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 539) wird\nnachstehend der Wortlaut der Durchführungs-\nbes timrnungen zum Versicherungsteuergesetz unter\nBerücksichtigung der Verordnung zur Änderung der\nDurchführungsbestimmungen zum Versicherung-\n~,teuergesetz vom 23. Dezember 1959 (Bundesge-\nsetzbl. I S. 808.) unter der Uberschrift „Versicherung-\n.s teuer-Durchführungsverordnung\" bekanntgemacht.\nBonn, den 20. April 1960\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nProf. Dr. He t tl a g e","1,)r. 2U         'Jdg der Ausgabe: Bonn, den 29. April 19G0                               279\nV cm it'.11:ßrung::; leucr--Dcrchiiihrungsv erord ,nmg\nin c.Jer Fil.ssung vom W. April 1060\n(Verssmv 1960)\nA . A l 19 e rn c l n e 13 l' ', 1 i n I m u n g e n               (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für\nclie inländische Geschäftstelle eines ausländischen\n§                                        Versicherers, der die Leitung des Geschäfts im\nInland übertragen ist.\n(J) OrUich zuständjg ist\n§ 3\n1. bei ci.ncrn inländischen Versicherer\ndas Finanzamt, in dcss,en Bezirk der Ver-                                           Mitteilungspflkht\nsicherer seinen Wohnsitz (Sitz, Geischäfts-                       (1) Die mit der Aufsicht über die Verisicherungs-\nleitung) hat. Hal der Vcrnskherer die                         unternehmen betraut,en Behörden teilen dem Finanz-\nErfüllung dor Steuerpflicht einem Bevoll-                      amt die zu ihrer Kenntnis gelangenden Versicherer\nmächliqten übertragen, so ist das Finanzamt                    mit.\nzusttindig, in dessen Bezirk der Bevoll-                          (2) Die    Registerbehörden (Vereins- und Ge-\nmlichtigtc seinen Vvohnsil:z (Sitz, Geschäfts-                nossenschaftsregister) haben Vereine und Genossen-\nlcitnnq) hal;\nschaften, die skh mit dem Abschluß von Verskhe-\n2. bei eirwrn uuslündisdwn Versicherer                            rungen befassen, nach der Eintragung in das\ndus Fin,1J1'1.anlt, in clcc,;scn Bezirk die in-                Register dem Finanzamt mitzuteilen; das gilt auch\nh\\ndi:;d1c Ct~'.,ch;;dlslcUe Jiegt, die die Lei-               dann, wenn die Vereine oder Genossenschaften ihre\ntunu dr)r Cesch:ilLt'. im lnland hat. Hat der                 Leistungen als Unterstützungen ohne Rechtsanspruch\nau.slündisdw Versicherer die Erfüllung der                     bezeichnen.\nSteuerpflicht einem Bcvollmiichtiuten über-                                                   § 4\ntragen, so i.st das Pinunzamt zuständig, in\ndes,Sen Bezirk der Bevollmächtigte seinen                            Steuerberechmmg bei Einrechnung der Steuer\nWohnsllz. (Sitz, Gei,chü ftslcitung) hat.                                     in das Versicherungsentgelt\n(2) Hat der VersichcnmgsnC'lrnwr selbst die Steuer                        Berechnet der Versicherer die Steuer nach § 5\nzu entrichten (§ 7 Abs. 3 dr)s Gesetzes), so ist da1s                     Abs. 2 des Gesetzes von dem Gesamtbetrag der Ver-\nFinanzamt zust.ündiq, in des~;cn Bezirk der Versi-                        sicherungs,entgelte eins.chließlich der St,euer, so sind\ncherungsnehmr~r seinen VVohnsilz (Sitz, Geschäftis-                       von diesem Gesamtbetrag statt 5 vom Hundert 4,762\nleitung) hat.                                                             vom Hundert zu erheben.\n(3) Im übrigen gcll.cn die Vorschriften de1s § 73 a\nder Reichsabgubc:nocdnung entsprechend.                                                                  § 5\nAmmahme von der Besteuerung bei\nViehversicherungen\n§ 2\nAnmcldtn1gspfHcM                                        Sind he'i einer Viehversicherung statt einer Ver-\nsicherungsumme feste Entschädigungsbeträge für\n(1) Der inländische Versicherer hat die Eröffnung                     jedes Stück Vieh vereinbart, so gilt die Ausnahme-\nseine·s Geschi:iftsbolriebs binnen zwei Wochen dem                        vorschrift des § 4 Nr. 9 des Ge1setzes nur, wenn der\nFinanzamt anzumelden. Das gloid1e gilt für eine                           Höchstbetrag der Ersatzpflicht de s Versicherers\n1\nPerson oder eine Personenvc~rcinirJung, die an                            g,e,genüber einem Versicherung1snehmer im Zeit-\neinem VersichcrunrJsvcrtrag im Sinne des § 2 Ahs. 1                       punkt der Zahlung des Versicherungs,ent,g-elts\ndies Gesetzes beteiligt ist.                                              7500 Deutsche Mark nicht übersteigt.\n(2) Zugleich mit der Anmeldung hat der Ver-\nsicherer dem Finanzamt anzuzeigen, ob er die Er-\nfüllung der Slem~rpflicht selbst übernehmen oder                                      B. B e s t e u e r u n g s verfahren\nden zur Empfangnahme von Prämienzahlungen\nermächtigten Personen (Bevollmächtig,ten) über-                                   I. Entrichtung der Steuer durch den\nVersicherer\ntragen will. In der Anzciqe hat der Versicherer alle\nBevollmächtigten, de.nen er di,e Erfüllung der Steuer-                                                    § 6\npflicht übertragen hi:lt, unk~r Anuabe ihres Wohn-\nsitzes (Sitzes, Geschäftsleitung) und des Umfangs                                         Art der Steuerentrichtung\nder Ubertragung a.ufzuführen.                                                 (1) Vernicherer haben die Steuer im Abrechnungs-\n(3) Verärnd,erungen gegenüber den in der Anmel-                       verfahren zu entr,ichten. Das gleiche gilt für Bevoll-\ndung (Absaitz 1) oder Anzeige (Absatz 2) gemachten                       mächUg-be, die zur Entgegennahme des Ver1siche-\nAngaben hat der Versicherer binnen zwei Wochen                            rungsentg1elts ermächtigt sind.\ndem Finanzamt anzuz,eigen.                                                   (2) Abrechnungszeitraum ist das Kaleruderjahr.","280                                                      Bunde.sgesetzblatt, Jahrgang 1960, Te!i1l I\n(3) Die Steiwr wird vom Prfünicn-Istbetrag be-                                      1. daß    in den Geschäftsbüchern alle Ver-\nrechnet. Dils Finan:t.ilmt kc111n crnf Antrug zulassen,                                     sicherungsentg1elte und aUe Steuerbeträge\nddß di,e: Sl('tH'1 vorn Prdrn:(:n-Sollbc!Lrag berechnet                                     eingetragen sind,\nwird. Bei Ikn)d1nun~J der Si.t;uer vom Prämien-Soll-                                    2. daß er die Angaben nach bestem Wissen\nbcüc:1q muß der Vcr~ich(:r<,r clir; Steuer für nicht                                        und Gewissen gemacht hat.\nZ.i h I lHlU('n liPi dr,r Abrechnung für\ndrnj(:,1i~Jen /\\bn!rI1nunus:r.cilrt1urn absetzen, in dem                          (4) Die Abschlußzahlung iist gleichzeiUg mit der\nc r ci; C!                           ~Jil nz od r, r Lc i lv1ci ~;c in Abgang  Einreichung der Anmeldung zu le isten.   1\nuo:.; !.c llt (s to rnic: r i.) J1 i1 t.                                          (5) Ist für einen Abrechnungszeitraum Ver,siche-\n(4) Haben TTl('illcrc Vc1sicl1l:lll vinc Versicherung                      rungsteuer nicht zu entrichten, so muß der Ver-\nfür dcn:-;c,!bcn Vc:                                 cilrner in d8r Weise      sicherer dies dem Finanzamt anzeigen.\nqcmcinsd1aftlich ülwrnouirnr,n. ddß Jeder von ihnen\nau:; der Vcrsichl,ru:1~J zu c:inc:m bcsLürnatcn Anteil                                                         § 9\nbcrechliqt rmd                                Let ist, so darf einer der                            Festsetzung der Steuer\nVersiclH:rcr die Steuer auc:h li.ir die übrigen Ver-\n,sid,erc:r entricl1tc,n. fa hiJ! in dic3!;,em Fall den                             Da,s Finanzamt setzt die Steuer auf beiden\nde•;                                      ts in seinen Stücken der Anmeldung fetst und gibt dem Ver-\nC,,:;c:h:ifLshüdwrn n,Hhric1JL1ich zu vermerken. Die                            sicherer durch Rückgabe des einen Stücks der\nVcrsicJ1L,rcr müssen in ihren Geschäfts-                        Anmeldung di,e Steuerfestsetzung bekannt. Die Fest-\nbüchern i.lTI(Jebe:n, wr'r die Si.E\"'.UCr für sie entrichtet                    sietzungsverfügung gilt als Steuerbescheid im Sinne\nh (l 1.                                                                         des § 212 der Reichsabgabenordnung. Sie ,soll auch\ndie Steuerberechnung und ihre Grundlagen sowie\n§ 7\neine Bel,ehrung enthalten, welches Rechtsmittel zu-\nGesch~iftsbücher                                lässig ist und binnen welcher Frist und bei welcher\nAls Gru                       iü1 dus Abrechnungsverfahren                  Behörde es e.inzuleg,en ist.\nd 1enen die Ccsc:hüftsbücher und die sie ergänzen-\nden Unterlagen des Versicherers. Sie müss,en alle                                                             § 10\nAngaben enthalten, die für die Beisteuerung von                                       Entrichtung der Steuer im Pauschveriahren\nBedeutung sind, insbosondcre\n(1) Das Finanzamt kann in Fällen, in denen die\n1. den Namen und dil! Anschrift des Versiche-\nFeststellung der Unterlagen für die Steuerfestset-\nrun9srwhmcrs,\nzung unverhältnismäßig schwierig s,ein würde, die\n2. die! Numnwr des                                                          Berechnung und Entrichtung der Steuer im Pausch-\n3. die Vcrsichcrun~Jsumrnc,                                                  verfahren zulassen.\n4. clds Versiehe nrn~JSt;n !gelt,                                              (2) Das Finanzamt setzt den Pauschbetrag jeweils\n5. den Steuerbetrag.                                                        für ein Jahr fest.\n(3) Die Vorschriften des § 8 Abs. 1 und 2 gelten\n0\n§\n'  0\nEnJricMm1H d~~r Steuer\n(1) Der Versicherer hat                       il!.!l  die für den Ab-              IL  ~ n tri c h tun g der Steuer durch den\nrechnungszeitrnum zu (:nlrichlendc Slcuc:r bis zum                                                Versicherungsnehmer\nFünfzehnten eines jeden Monals Abschlar1szahlun-\n~Jcn zu lei,sten. Die Abschlc1gszühlunvcn müssen bei                                                          § 11\nck:r Berechnung der Steuer nach dem Prümien-                                       (1) Nimmt ein Versicherungsnehmer eine Ver-\nIstbelrag dem PrJmieneingang des vorangegange-                                  sicherung bei einem Versicherer, der im Inland\nnen Monats, bei der Berechnung nach di:~m Prämien-                              weder seinen V✓ olmsitz (Sitz) noch einen Bevoll-\nPriimicnsoll des vorangegangenen                   mächtigten zur Entgegennahme des Versicherungs-\nVVird die Steuer nach der             entgelts hat, so muß der Versicherungsnehmer den\nfwrechnet (§ 5 Abs. l Nr. 2 des           Abschluß der Versicherung dem Finanzamt unver-\nGesetzes). mii,,:-:c:n diP i\\h•,di!agszahlungen dem                             züglich                 Das gleiche gilt für einen inländi-\nzwöUi:e:!n Teil de;r lü da•; vor,rnqc:gangcri.e Kalender-                       schen Vermittleir, der den Abschluß der Versiche-\njahr geschuldeten SI.euer cn                                                    rung vennittelt hat.\n(2) Das I•inc1nzdml d,uJ auf Antr,1g eines Ver-                                (2) Der Versicherungsnehmer muß jede Zahlung\nsicherers, der ~:;I                                 Versicherungsentgelte       eines Versicherungsentgelts binnen zwei Wochen\nnur in gsrin(Jcm Unil,rnq Vf:rcinnahrnt, die Leistung                           m,ch der Zahlung dem Finanzamt in zwei Stücken\nvon                                           ab :,idiend regeln.               nach Musier 2 amnelden. Er muß in der Anmeldung\nlirech 11rHJ~1,eitraurn ist clie Ver-          versichern, daß er die Angaben nach bestem Wissen\nsicherunqsteucr, <ii<' !;ich dll!' Crund der Geschüfts-                         und Gev1issen gemacht hat.\nbüdw:r crqibt, d(!'1l                      niln~'.amt bis zum 31. :März            (3) Das Finanzamt setzt die Steuer auf beiden\neines jeden Juh rc~j für das voranrJcgangene Ka-                                Stücken der Anrnelidung fest und gibt dem Ver-\nlenderjahr nach t\\1uslcr 1 in zwei Stücken anzumel-                             skherungsnehmer durch Rückgabe des einen Stücks\nden. Der VersidH:H:r muß in der Anmeldung die                                   der Anmeldung die Steuerfestsetzung und die\nentrichteten Abschh1gszahlm1acn vermerken und die                               Zahlungsfrist bekannt. Die Zahlungsfriist soll zwei\nAbschlußzahlun\\J r'.rrPdmPn. Er muß ferner in der                               Wochen nicht übersteigen. § 9 Sätze 2 und 3 gilt\nAnmeldung vers;dwrn,                                                            entsprechend.","Nr. 20 •-· Tag der AusgulJe: Bonn,                                                   ·.LJ.                     19CO                                                                 281\nMuster 1\n(§ 8 Abs. 3 VersStDV 1960)\nJ)ie Seiten 1 bis 4 des Vorclruck,s\nVerbindung zusammen, iw clG/3 die l·\\IU11e1,aunq\nPesfsc/zung durchgescluieben werden können.\n(Seite 1)\nSlell<:rlis!e:\nAn clc1s\nFinanzilrnl                                                                     ßille in zwei Stücken\nbis zum 31. März 19 ........\neinrnichen\nVersich.erungsteuer-Anmeldung\n19 ..... .\ndes ·-· der ..... .\nin .....\n(Ort)                                                                                                     (Straße, Nr.)\nFür das Kalcnderjr1hr 19 ........... ergibt sich auf Grund der Geschäftsbücher, die nach § 7 der Versicherung-\nste1H~r-Durchfiihrunqsverordnung als Grundlage für das Abrechnungsverfahren dienen, bei Berechnung der\nSteuer nach clt,rn Prürnien-lstbetrag - nach dem Prämien-Sollbetrag..,- nach der Ver-\ns ich er u n g s u 1n m e -·· eine Versicherungs teuer in Höhe von insgesamt\n......... DM ................ Pf\n(Dculschc Mmk in Worten)\nHierauf sind Joluende Abschlagszahlungen entrichtet:\n1 Am ........ ..                                           19............ für Januar                  19                                                                                     ....... DM ................ Pf\n2. am                                                      19..            für Februar                19 ..... .                             ................................................. DM         ................ Pf\n3. am            . ······· ············ .................. 19              für März                   19 .. .                                                           .......................... DM     ................ Pf\n4. am                                                      19 ......... .. für April                  19 ..                                                              .. ....................... DM    ................ Pf\n5. am                                                      19              für Mai                    19 ............                                                                   .. ........ DM    ................ Pf\n6. c1 rn                                                   19              für Juni                   19 ........... .                                                       ...................... DM    ................ Pf\n7 am                                                       19              für Juli                   19 .......... ..                                                                   ........... DM   ................ Pf\n8. urn                                            ........ 19 ............ für Autiust                19..... .                              .. ................................................ DM       ................ Pf\n9. am                                                      19              für September 19 ..... .                                                                                    ............. DM   ................ Pf\n10. um                                                       19              für Oktober                19 .......                                                                                .. ... DM ................ Pf\n11   am                                                      19 ..           für November 19 ..... .                                                                                            ...... DM   ................ Pf\n12. am                                                       rn              für Dezember               19 .... ..                                                                    ................ DM ................ Pf\ninsgesamt:                                                           ............................ DM ................ Pf\nals /\\hsc':!ußzc1hlun<\"J noch zu entrichtn1\nEs sind somit ---·-·-···-·                                                                                                                                                     ...................... DM ................ Pf\nzuviel enlrichtel\nDieser Bctraq i.r;I ,:n1 das Finanzc1ml (Finanzkasse)                                                                                                      in\nam                                                                                                                  ................. entrichtet worden. -- Dieser Betrag\nist von der J\\Ji1;clilaqsz,tl1lung lür Monat                                                                             ...... 19 ............ abgesetzt worden.\nIch versidH·rc\n- - - - •--·-, r,2ß\n1\nin   d('.ll  Ccsdlfirbhüclwrn alle Vc-,rsicbe:run9sentgelte und                                                                  Steuerbeträge eingetragen\nWir versichern\nich                                                                                                                                                                    höbe\nsind und daß                      die vo1·stehe11den Anga lwn nach bestem \\i\\/issen und Gewissen gemacht•-·----,\nwir                                                                                                                                           '                       haben\n..... , den .. ....................... ...................... ............................. 19 ......... .\n(Unlersd11·irt)","282                                     Bunclesgc>setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I\n(Seite 2)\nFinanzamt:                                                                                    ... , den.                                    . 19 ·····\nGeschtiftsstunclen:                                                                                      Zimmer:\nKassenslunden:                                                    Fernsprecher:                          Apparat:\nPostscheckkonto:\nBankkonten:\nVfg.\nGeschäftszeichen:             Steuerliste:                      1. An\n(in Zuschriften und bei Uber- Sollbuch-(Konto-)\nweisungen bitte angeben)\nNummer: ..\nVersicherungsteuer-Festsetzung\nDer für das Kalenderjahr 19 ...... (Abrechnungszeitraum) abzuführende\nGesamtsteuerbetrag wird festgesetzt auf ......................... .                                                               .. DM ..            .. Pf\nZuschlag wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der An-\nmeldung (§ 168 Abs. 2 AO) .................................... .                                                                ... DM .............. Pf\nzusammen:                                                .... DM ............. Pf\nHierauf sind entrichtet                                                                                                   ...... DM ............. Pf\nnoch zu entrichten\nEs s i n d - - - - - - - -                                                                                                       ... DM ............... Pf\nzuviel entrichtet\nDer Restbetrag von ...                                DM .      . ..... Pf ist bis zum .               . ········ ........................... 19.. .\nan das Finanzamt (Finanzkasse)                                                      zu entrichten.          Der zuviel entrichtete\nBetrag von                               ... DM       ... Pf ist\nBelehrung über Rechtsmittel und Folgen verspäteter Zahlung\nSie können gegen die Steuerfestsetzung Einspruch und gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags\nwegen verspiiteter Abgabe oder Nichtabgabe der Anmeldung sowie gegen die Anforderung des Säumnis-\nzuschlags B~schwerde einlegen.\nDer Einspruch und die Beschwerde sind beim Finanzamt schriftlich einznreichen oder zur Niederschrift zu\nerklären.\nDie Rechtsmittelfrist betriigt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser\nBescheid zugestellt worden ist. Als Tag der Zustellung gilt bei der Ubersendung durch einfachen oder\neingeschriebenen Brief der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post.\nIhre Verpflichtung, den festgesetzten Betrag fristgemäß zu zahlen, wird durch Einlegung von Rechts-\nmitteln nicht berührt.\nWenn Sie verspätet zahlen, so erhebt das Finanzamt nach den gesetzlichen Vorschr'iften einen Säumnis-\nzuschlag. Außerdem werden gegebenenfalls Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten erhoben.\n2. Vermerk zur Steuerliste (Steuerkartei)\n3. Der Finanzkasse, Buchhalterei\nzur Sollstellung und Absendung des Bescheids\n4.\n5.\n6.\n7. ZcJAIWv.\nI. V.II. A.","Nr. '.W        'füg der Ausgabe: Bonn, den 29. April 1960                                                                                                                       233\n(Seite 3)\nSic,ucrlistc:\nAn dds                                                                     ------· ·--· ···-·-\nFinc1nzmnt                                                                     Bit lc iu zwei Stücken\n[     bis zurn 31 ..März 19 ...... ..\ncinrPichcn\nVersicherungsteuer--Anmeldung\n19.\n•\nde:~;        der ...................... ..\ni11\n(( l1I)                                                                                                 (Straße, Nr.)\nViir das Kall!ndr·rjil 11 r rn.                          crqibt sich auf Grund der Geschäftsbücher, die nach § 7 der Versicherung-\nstcuc!r-Durd1füh 11111<;svcrordnunrJ als Grundlage für dcts Abrechnungsverfahren dienen, bei Berechnung der\nSlc!tic!r Jwch clcm l'riirnicn-lstbetrag -                                           nach dem Prämien-Sollbetrag - nach der Ver-\nsichcrungsurnmt, ---- oirn: Ver.sicberungsteuer in Höhe von insgesamt\n............. DM ................ Pf\n(DcuLd1c :·v1urk in Worten)\nHierc1uf sind folqc:11de Allschlaqszahlungen entrichtet:\nl. Am.                                                   19 ........... für    Januar                     19                                                                              ...... DM ........... Pf\n2. am      •...........                                  19.. ..... für         Februar                   19 .. .                                                                   .......... DM                  ..... Pf\n3. um                                                    19...           für   Mürz                       19 .. .                                                                                  DM .............. Pf\n4. am                                                    19 ...          für    April                     19                                                                                    ..DM              ...... Pf\n5.  iJlYl                                                19...           für    Mai                       19 ........... .                  ................ ,. ............................. DM        .............. Pf\n6. am                                                    19 ........... für     Juni                      19 .. .                    ....................................................... DM         .............. Pf\n7. am                                                    19              für   Juli                       19 .. .                                                                           ...... DM                   .Pf\n8. am                                                    19...           für    August                    19 .. .                                                          ..................... DM                     .Pf\n9. am                                                    rn....          für    September                 19 .. .                                                      ......................... DM                     .Pf\n10. am                                                     19. ...         für    Oktober                   19 .. .                                                                      ........... DM                   .Pf\n11. ain                                                   19......         für   November                  19 .. .                    ...................................................... DM           ............... Pf\n12. cl!Jl                                                 19........       für   Dezember                  19 ..                       ........,. .......................... .,.................... DM   ............... Pf\ninsgesamt:                      .......................................................... DM ......... Pf\nals Ahschlußzahlunq noch zu entrichten\nEs sind somit                                                                                                                                                                                   ...... DM .............. Pf\nzuviel entrichtet\nDic\"scr Betrag ist an das Finanzamt (Finanzkasse)                                                                                                 ..... in\nül1l                                                       durch ....... .                                                           entrichtet worden. -- Dieser Betrag\nist von der Ab.sc:h!t1r;s:.whlunq fiir Monat                                                                                    19 ........... abgesetzt worden.\nIch versichere                 J· r>\n----·---·--·--·--, c d.J in den Ccsch1iftsbüchern alle Versicherungsentgelte und alle Steuerbeträge eingetragen\nversichern\nich                                                                                                                                                                  habe\nsind und daß                            die vorstcd:c~ndcn An9aben nilcb bestem Wissen und Gewissen gemacht---.\nwir                                                                                                                                                                  haben\n.... , den                                                                       ......... 19........... .\n(Unterschrift)","284                                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Te~l I\n(Seite 4)\nPinilll,.ilml:                                                                                                   ..............................,. ....................... , den ......................................... 19 ............\n( ;cschüflss l umkn:                                                                                        ............. ., ...................................................... Zimmer: .............................. ..\nKusscnslundcn:             .                                                                                 Fernsprecher: ................................ Apparat: .............................. ..\nPos lsdH!ckkon Io:\nBünl<konLm1:               ...............................................................................\nCr:scl1iiflszc:i chen:                        S ll~uerlis Le: ......................... ..                      An\n(in Z1:sdHifi.cn 111Hl bei Ubcr-              So lllrnch-(Konto-)\nWPis111H1<,i1 bille unqchcn)\nNummer: ................................... .\nV ersicherungsteuer-Festsetzung\nDer für das Kalenderjahr 19 ........ (Abrechnungszeitraum) abzuführende\nGcsJmtsteuerbelrng wird feslgesetzt auf .......... , . . . . . . . . . . . . . . .                                                                ............................................................... DM ................ Pf\nZuschlag wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der An-\nmeldung (§ 168 Abs. 2 AO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                .. ............................................................. DM ................ Pf\nzusammen:                          ............................................................... DM ............... Pf\nIlierauf sind entrichtet                                                                                                                          .............................................................. DM ............... Pf\nnoch zu entrichten\nEs s i n d - - - - - - - -                                                                                                                          ........................................................,. ....... DM ................ Pf\nzu v icl cntTichlet\nDer Restbetrag von ............................................................ DM ................ Pf ist bis zum ................................................................ 19 .......... ..\nan das Finanzamt (Finanzkasse) ............................................................................... zu entrichten. -                                                             Der zuviel entrichtete\nBetrag von .....             ............................................... DM ................ Pf ist ........................................................................................................................ ..\nBelehrung üb·er Rechtsmittel und Folgen verspäteter Zahlung\nSie können gegen dio Steuerfestsetzung Einspruch und gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags\nweqen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Anmeldung sowie gegen die Anforderung des Säumnis-\nzuschlags Beschwerde einlegen.\nDer Einspruch und die Beschwerde sind beim Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu\nerklä.ron.\nDie RechlsmiLlelfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser\nBc~;cheid zuqestellt worden ist. Als Tag der Zustellung gilt bei der Ubersendung durch einfachen oder\ncirHJesduiebencn Brief der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post.\nJhre Verpflichtung, den festgesetzten Betrag fristgemäß zu zahlen, wird durch Einlegung von Rechts-\nmill.eln nicht berührt.\nWenn Sie verspiitet zahlen, so erhebt das Finanzamt nach den gesetzlichen Vor,schriften einen Säumnis-\nzuschla9. Außerdem werden gegebenenfalls Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten erhoben .\n.. ··\n/    Dienstsiegel ··..\n\\ .... Fina~~!mt~.. /","Nr. 20 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. April 1960                                                                                                                                          285\nMuster 2\n(§ 11 Abs. 2 VersStDV 1960)\nDie Seiten 1 bis 4 des Vordrucks hängen mit perforierter\nVerbindung zusammen, so daß die Anmeldung und die\nI'estsctzung durchgeschrieben werden können.\n(Seite 1)\nSteuerliste:\nAn das\nFinanzamt\nBitte       in      zwei Stücken\nbinnen\nzwei Wochen einreichen\nVersicherungsteuer-Anmeldung\nüber die Zahlung des Versicherungsentgelts\nunmittelbar an einen ausländischen Versicherer\ndes - der .............................................................................................................................................................................................................. .\nin .................................................................................................................................................................................................................................... .\n(Orll                                                                                                   (Straße, Nr.)\na) Dauer der                                                                                                                                         Vom\nVersicherunq                                         Betraq des qe_                                                                      Finanzamt                 ~\nb) Zeitraum, für                                          zahlten Entgelts                                                                   auszufülllen\nNummer                                              den die Zah-                                          (Prämien, Bei•\nTaq der                   träge, Vor•                    Umrech-                 Betraq des\ndes Ver-                Versiehe-                   lunq qelei-                                                                                                      gezahlten\nName (Firma) sicherunqs- runqszwcig,                                              stet wird                  Zahlunq des                bei.träge, Vor- nunqskurs\nVersiehe-              schüsse, Nach-                       für die                 Entgelts\nund Anschrift scbeins und Versiehe- c) Zahlungsart                                                                                                                                                                                        Vermerke\nrungs-                schüsse, Um-                    Währung                      (Sp. 6)                 Steuer•\ndes Versicherers Gcqensland runqsart                                               des Versiehe-\nlagen u. dgl.)                 (§ 5 Abs. 5 in Deutscher                               betraq\nder Ver-                                            rungsent-                      entgelts\nin der                   VersStG)                      Mark               (5 V H von\nsicherunq                                            gelts (ein-\nmaliq?                                                    jeweiligen                                                                       Spalte 8)\nwieder-                                                    Währung\nkehrend?)\n--~\"---- ,_.                                                                   -------                           --       -     -~-~\n1                            2                       3                            4                            5                            6                           7                         8                        9          10\n!\n1\n1\nIch versichere                                     ich                                                                                                                                                                                        habe\nWir versichern' daß -;- ~- dio vorstehenden Anqaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht\n1\n............... , den ............ .                                                            . .......... 19 ..\n(Unterschrift!","286                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, TeiI I\n(Seite 2)\nFinc1nzilml.:                                                                           .............................................. .,........ , den ........................................ 19 ............\nG<,~;chJHssl unde:n:                                                                                                                                          Zimmer: ....................... .\nKassc,nslundc,n:                                                                     Fernsprecher: ............................... . Apparat: ................. .\nPost.schcckkon Lo:\nBankkonlcn:\nVfg.\nGcsdüi I tszC' i r:lwn:              SLc:LH~rlisll!:                                 1. An\n(hilll, in /.,1sdirifl,·11 unrl hl,i Sollbuch-(Kcrn t.o-)\nOi>,·1wcis1111qt•1J ilJHJt,ben)\nNummer: .....\nVersid.1erungsteuer-::Festsetzung\nDer ilhzuf[ihrcnde Gesmnlslcucrbclrng wird festgesetzt auf                                                                                                               ............... DM .............. Pf\nZuscblutJ wcqt,n verspi.iLc!lcr Abgabe oder Nichtabgabe der An-\nmeldung (§ 16B Abs. 2 AO) ..................................... .                                                        ............................................................... DM ................ Pf\nzusammen:                                                     ............................... DM ................ Pf\nDer Betrng von ......... .                    .............. DM ................ Pf ist bis zum                                                                                      19 ............ an das\nFinunzamt (Fi11c1ni'.k,1ssc!)                                                              zu entrichten.\nBelehrunq über l<.echtsmittel und Folgen verspäteter Zahlung\nSie können ~j<)<Jcn die Sic)t1crh:slscl.zun~1 Einspruch und gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags\nwegen ver,;p!il.dc,r Ab\\JilfJC oder Nichla.bgabe der Anmeldung sowie gegen die Anforderung des Säumnis-\nzuschla(Js Desd1werde cinlc,Den.\nDer l~insprucl1 uncl die fü,t;d1 wcrcle sind beim Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu\nerk!ü1·cn.\nDie RcchtsmiLL:!Urist bcl.r/igl einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser\nBcc;dwjd zuqr~slcllt worrkn ist. Als Tag der Zustellung gilt bei der Obersendung durch einfachen oder ein-\ngeschriebenen Brief clcr clril:tc Ta.g nach der Aufgabe zur Post.\nIhre! Verpnid1l.11nq, den fcstqec!setzten Betrag fristgemäß zu zahlen, wird durch Einlegung von Rechtsmitteln\nnicht berührt.\nv/r!nn Sie vcrspülcl wh l<!n, so crlwbt das Finanzamt nach den gesetzlichen Vorschriften einen Säumnis-\nzuschlaq. Außc!rclem werden 11er1cbcncnfalls Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten erhoben.\n2. Vermerk zur Steuerliste (Steuerkartei)\n3. Der Fi 11,mzkasse, Buchhalterei\nzur Sollstcllung und Absendung des Bescheids\n4.\n5.\nCi.\n7. Zdi\\/Wv.\nI. V.II. A.","Nr. 20                  Tdg der Ausgabe: Bonn, den 29. April 1960                                                                287\n(Seile 3)\nSlcll(~rlistc~:\n/\\ n dds\nPi11c1n·1.,rn1t\nBitte  in zwei Stücken\nbinnen\nzwei Wochen einreichen\nVersi chemngs teuer-Anmeldung\nüber die Zahlung des Versicherungsentgelts\nunmittelbar an einen ausländischen Versicherer\n<leis         der\nin\n(Ort)                                                                              (Slraße, Nr.)\n·-\na) Dauer der                                                                                Vom\nVersicherung                      Betrag des ge.                                      Finanzamt\nb)                für               zahlten Entgelts                                    auszufülllen\nNummer                                      den die                           (Präm.ien, Bei-        Umrech-     Betrag des\ndes Ver-           Versiehe-                J un~J qelei-         Tag der       träge, Vor-        nungskurs      gezahlten\nN,11nc (Firnw)          sieh c ru n q s- ,                             sl.el wird          Zahlung des   beiträge, Vor-         für die        Entgelts\n~J,, •, vv ·,~ ~1\nuud /\\nscl1rifl         sclteins und                                c) Zahlnncisart         Versiehe-    schüsse, Nach- Währung                 (Sp. 6)                  Vermerke\nrungs-                                                           Steuer-\ndc,s Versicherers r            ..                 TUll(jSüfl              des Versiehe-                      schüsse, Um-        (§ 5 Abs. 5 in Deutscher         betrag\nVer-                                  runqscmt-             entgelts     lagen u. dgl.)       VersStG)          Mark\nsichenmr,                                                                           in der                                        (5 v. H. von\nw,lts (ein-\njeweiligen                                        Spalte 8)\nrnalig?\nwieder-                               Währung\nkehrend?)\n~--- ·--~----                               ~---~   ·-·\n1                      2                      3                      4                  5               6                 7                8             9         10\nlch versichere                             ich                                                                                                                             habe\nWir versichern, daß wir die vorstehenden AnrJaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben •\n....................................................................................... ,de •                                           ......... 19.....\n(Unterschrift)","288                                                                        Bundesgese,tzblatt, Jahr,gang 1960, TeU I\n(Seite 4)\nFinanzamt:                                                                                                                         ........................................................ ,den ........................................ 19 ............\nGeschäftsstunden:                                                                                                                                                                                         Zimmer: ............................... .\nKassenstunden:                                                                                                                 Fernsprecher:                                                              Apparat: .............................. ..\nPostscheckkonto:\nBankkon len:\nGeschäftszeichen:                                  Steuerliste:                                                                     An\n(bille in Zuschriften und bei\nUIJerweisunqc-11 anrieben)\nSollbuch-(Konto-)\nNummer: ................... .\nV ersich~_rungsteuer-Festsetzung\nDer abzuführende Gesamtsteuerbetrag wird festgesetzt auf                                                                                                             ............................................................... DM ................ Pf\nZuschlag wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der An-\nmeldung (§ 168 Abs. 2 AO) ..................................... .                                                                                                                                   .. ............................... DM ................ Pf\nzusammen:                                     ................................................ DM ................ Pf\nDer Betrag von .........                                            ................ DM ............... Pf ist bis zum ................................................................. .. 19 ............ an das\nFinanzamt (Finanzkasse)                                                                                               .............. zu entrichten.\n················································ .............................................................................................................................................................................\nBelehrung über Rechtsmittel und Folgen verspäteter Zahlung\nSie können gegen die Steuerfestsetzung Einspruch und gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags\nwegen verspütcler AbrJabe oder Nichtabgabe der Anmeldung sowie gegen die Anforderung des Säumnis-\nzuschlags Beschwerde einlegen.\nDer Einspruch und die Beschwerde sind beim Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu\nerklären.\nDie Rechtsmittelfrist betri:igt einen Monat.                                                        Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser\nBescheid zugestellt worden ist. Als Tag der Zustellung gilt bei der Ubersendung durch einfachen oder ein-\ngeschriebenen Brief cler dritte Tag nach der Aufgabe zur Post.\nIhre Verpllichtung, den festgesetzten Betrag fristgemäß zu zahlen, wird durch Einlegung von Rechtsmitteln\nnicht berührt.\nWenn Sie vcrspütct zahlen, so erhebt das Finanzamt nach den gesetzlichen Vorschriften einen Säumnis-\nzuschla9. Außerdem wc~rden gegebenenfalls Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten erhoben.\nDi em: ls i e\\JC 1\ncl('S\nJ,'in un 1.d rn Ls\n----------···---·-----         -----------·---·--- ..· - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nilu11dv:-;•,1:rnslc:r der Justiz. - Ver I a tJ: Bundesil11ze1ger Verlaqs,1cs. m. !J_                                                                              l3orrn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\ncr\"d1\"ii:I in d1'.'i Teikn ln Teil l und II werden die Gesetze und                                                                               eHHdnunm:~n in zeitlicher Reihenfolqe nach ihrer\nAwdcrli(Jt111q vr·!'l,1i,1<1,,1 In Tr,i\\ 111 wird dc1s ,ils forl<J<dtend                                                                 Bundesrecht illll                                des                           übc:r die ,:,<11w1liuJ.1L des ll•rndes-\nrcchts vom 10 . .Juii J'J:iB {l,u11dc·sqc::;<'l·1.bl. l S 1137) nr1d1 Soctir1c1:,1ellcn geordnel veröffentlichl. Bezu9sbedinqungen für Teil III                                                                                                               den Verlag.\nBc·1.m1,,IJccli1HJ11mjr•n 1111 T,:il 1 1111d ll: L<1Hfl!ncl1)r llezuq 111n durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Tciilund.                                                                                                                        II jeDM5,--\nzru:üqiirh Z.111;1<-llqcdiiil,r. 10: in 7. c 1 s l ü c k C! je anqc)fcJnqenc 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto\n.,ßundesqesc'I ;hl,ll I\" l<iiln :l'J!l oder nach ßcwhlnnq uuf Grund einer Vorausrechnunq. Preis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 15."]}