{"id":"bgbl1-1960-10-1","kind":"bgbl1","year":1960,"number":10,"date":"1960-03-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/10#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1960-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1960/bgbl1_1960_10.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Bundesdisziplinarkammern","law_date":"1960-02-19T00:00:00Z","page":129,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["129\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1960                      Ausgegeben zu Bonn am 5. März 1960                                                                                                          Nr.   10\nTag                                                                 Inhalt:                                                                                         Seite\n19. 2. 60 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Bundes-\ndisziplinarkammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   129\n25. 2. 60  Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durch-\nführung des Bundesentschädigungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         130\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               134\nDieser Nummer liegen die zeitlichen Ubersichten und das Sachverzeichnis für Teil I und II des Bundesgesetz-\nblattes, Jahrgang 1959, bei. Beim Binden des Teils I sind die zeitlichen Ubersichten für Teil I und II mit dem Titel-\nblatt am Anfang, das Sachverzeichnis hinter der letzten Nummer des Jahrgangs einzufügen.\nZweite Verordnung zur Änderung\nder Verordnung über die Errichtung von Bundesdisziplinarkammern\nVom 19. Februar 1960\nAuf Grund des § 32 Abs. 1 der Bundesdisziplinar-                                      durch die Worte\nordnung in der Fassung der Anlage zu dem Gesetz                                              „Bundesdisziplinarkammer X\nzur Änderung und Ergänzung des Dienststrafrechts                                                 in Düsseldorf bei der Oberfinanzdirektion\"\nvom 28. November 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 761),                                       ersetzt.\ndes Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 551) und des Beamtenrechtsrahmen-\ngesetzes vom 1. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 667)                                                                                   § 2\nwird verordnet:                                                                         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n§ 1                                                     Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nDie Verordnung über die Errichtung von Bundes-                                   gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 16 des\ndisziplinarkammern vom 5. Januar 1953 (Bundesge-                                   Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Dienst-\nsetzbl. I S. 7) in der Fassung der Verordnung vom                                  strafrechts vom 28. November 1952 auch im Land\n17. Juli 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 445) wird wie folgt                            Berlin.\ngeändert:\nIn § 2 Abs. 1 werden die Worte                                                                                                       § 3\n„Bundesdisziplinarkammer X                                                        Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nin Düsseldorf bei der Oberpostdirektion\"                                  kündung in Kraft.\nBonn, den 19. Februar 1960\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Sc h r öde r\nZ 1997 A"]}