{"id":"bgbl1-1959-56-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":56,"date":"1959-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/56#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-56-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_56.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes","law_date":"1959-12-23T00:00:00Z","page":813,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["813\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                  Ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1959                                                                                                                     Nr. 56\nTag                                                                            Inhalt:                                                                                          Seite\n23. 12.59   Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes                                                                                                                                   813\n23. 12. 59  Aton1geselz      . ... ... ... .. ........ .. .. . . .. .. . . .. .... ... . .. .. .. .. . . ... . .. .. .. .... .. .. . . .. .                                          814\n28. 12. 59  Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  829\n29. 12. 59  Zehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   831\n29. 12. 59  Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             832\n30. 12. 59  Siebente Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreide-\ngesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   833\n30. 12. 59  Geselz über steuerrechfüche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschafts-\nmitteln und bei Uberlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                   834\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           836\nGesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes.\nVom 23. Dezember 1959.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                                    Gefahren, die bei Freiwerden von Kern-\nrates zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen                                                                    energie oder durch ionisierende Strahlen\nBund und Ländern das folgende Gesetz beschlossen;                                                                  entstehen, und die Beseitigung radio-\n11\nArtikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingeha.'ten:                                                              aktiver Stoffe;                   •\n2. Nach Artikel 87 b wird folgender Artikel 87 c ein·\nArtikel I                                                                     gefügt:\nDas Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch-                                                                                       „Artikel 87 c\nland vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. 1) wird                                                         Gesetze, die auf Grund des Artikels 74 Nr. 11 a\nwie folgt ergänzt:                                                                                    ergehen, können mit Zustimmung des Bundes-\n1. Nach Artikel 74 Nr. 11 wird folgende Nummer 11 a                                                   rates bestimmen, daß sie von den Ländern im\neingefügt:                                                                                         Auftrage des Bundes ausgeführt werden.\"\n,, 11 a. die Erzeugung und Nutzung der Kern-\nenergie zu friedlichen Zwecken, die Errich-                                                                                   Artikel II\ntung und den Betrieb von Anlagen, die                                                    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndiesen Zwecken dienen, den Schutz gegen                                             dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 23. Dezember 1959.\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Atomkernenergie und Wasserw.irtschaft\nBalke\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder\nFür den Bundesminister der Justiz\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder"]}