{"id":"bgbl1-1959-45-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":45,"date":"1959-11-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Elfte Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung","law_date":"1959-11-10T00:00:00Z","page":681,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["681\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                 Ausgegeben zu Bonn am 14. November 1959                                                                                            Nr.   45\nTag                                                   Inhalt:                                                                                          Seite\n10, 11. 59 Elfte Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung ................ , . . . . . . . . . . .                                             681\n10. 11. 59 Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds\n(Endgültige Verwaltungsabgabe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   682\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . • . • . . . . . . . . • . . . . . . . • . . . . . . . . . . . •                   684\nElfte Verordnung\nüber Änderung der Ausgleichsteuerordnung.\nVom 10. November 1959.\nAuf Grund des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fas-\nsung vom 1. September 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 791) verordnet die\nBundesregierung:\n§ 1\nDie Ausgleichsteuerordnung (Durchführungsbestimmungen zum Um-\nsatzsteuergesetz - AStO) in der Fassung vom 8. Oktober 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 671), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 1959\n(Bundesgesetzbl. I S. 294), wird wie folgt geändert:\nDie Liste der Durchschnittswerte -                 Anlage 1 (zu § 4 Abs. 2) -                                  wird\nwie folgt geändert:\n1. Bei der Tarifnummer aus 09.01 wird der in Spalte 3 bestimmte\nDurchschnittswert „490\" geändert in „440\".\n2. Die Tarifnummer aus 22.05 erhält die folgende Fassung:\n,,aus 22.05 aus B -1 - a - Wein und mit Alkohol stumm-\ngemachter Most, aus frischen Wein-\ntrauben, mit einem Gehalt an\nÄthylalkohol von 180 g oder weni-\nger in 1 1, in Behältnissen mit einem\nFassungsvermögen von mehr als\n21:\nWeißwein und Rotwein 3), ausg,e-\nnommen solche der Anmerkungen 1\nund 4 .......................... 75\nQualitätsdessertwein 3), insbeson-\ndere Sherry, Port, Madeira, To-\nkayer, Ruster, Ausbruchwein, Sza-\nmorodner ...................... 200\nanderer Dessertwein 3), ausgenom-\nmen solche der Anmerkungen 2\nund 3 .......................... 75\nWein zur Herstellung von Wermut-\nwein unter Zolisicherung (Anmer-\nkung 3) ....................... 50\nWein zur Herstellung von Wein-\nessig unter Zollsicherung (Anmer-\nkung 4) . . . . . . . . . . . . . . . .                                     30\"."]}