{"id":"bgbl1-1959-44-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":44,"date":"1959-11-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/44#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_44.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes","law_date":"1959-11-03T00:00:00Z","page":677,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["677\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                  Ausgegeben zu Bonn am 11. November 1959                                                                           Nr. 44\nTag                                              Inhalt                                                                                Seite\n3. 11. 59  Drilles Gesetz zur i\\nderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse\nder Polizeivollzugsbeamten des Bundes ........................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  677\n7. 11. 59  Gesetz zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts                                          678\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   679\nIn Teil II Nr. 44, ausgegeben am 4. November 1959, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1958\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr. - Gesetz zu dem\nAbkommen vom 29. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die ge-\nmeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde. - J3ekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungs-\ninstitut Saint-Louis. --- Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen. - Bekannt-\nmachung über die Ausübung der Befugnisse der Europäischen Kommission für Menschenrechte gemäß Artikel 25\nder Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Anerkennung der Zuständigkeit der Kom-\nmission durch die Regierung des Königreichs Belgien für weitere zwei bzw. fünf Jahre).\nDrittes Gesetz zur Änderung\ndes Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhäl~nisse\nder Polizeivollzugsbeamten des Bundes.\nVom 3. November 1959.\nDer Bundestag hat          das   folgende  Gesetz be-     S. 1387) wird die Zeitbestimmung „30. September\nschlossen:                                                  1959\" durch 31. August 1960\" ersetzt.\n11\n§ 1                                                                         § 2\nIn § 23 Abs. 1 zweiter Halbsatz des Gesetzes zur             Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nvorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der             des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nPolizeivollzugsbeamten des Bundes vom 6. August             1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n1953 (Bundesgesetzbl. I S. 899) in der Fassung der\n§ 3\nGesetze· vom 12. August 1955 (Bundesgesetzbl. I\nS. 530) und 23. September 1957 (Bundesgesetzbl. I             Dieses Gesetz tritt am 30. September 1959 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind g,ewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 3. November 1959.\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister des Innern\nDr. Schröder"]}