{"id":"bgbl1-1959-43-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":43,"date":"1959-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/43#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-43-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_43.pdf#page=1","order":1,"title":"Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1959 gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht","law_date":"1959-10-15T00:00:00Z","page":673,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["613\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                  Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1959                                                                                                      Nr. 43\nTag                                                             Inhalt:                                                                                          Seite\n15. 10. 59   Besdlluß des Bundesverfassungsgeridlts vom 13. Oktober 1959 gemäß § 14 Abs. 4 des Geset-\nzes über das Bundesverfassungsgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                673\n20. 10, 59   Anordnung zur Durdlführung der Bundesdisziplinarordnung für die Deutsdle Bundespost\nund die Bundesdruckerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   674\nBeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1959\ngemäß§ 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgeric:ht.\nDas Plenum des Bundesverfassungsg,erichts hat                                               Verletzung von Grundrechten geltend ge-\ngemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundes-                                               mac:ht wird; überwiegen Frag•en der Aus-\nverfassungsgericht vom 12. März 1951 (Bundes-                                                 legung der Artikel 1 bis 17 des Grundgeset-\ngesetzbl. I S. 243) in der Fassung der Änderungs-                                             zes, so ist der Erste Senat zuständig;\ngesetze vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)                                    2. in jedem Fall für Normenkontrollverfahren\nund vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) be-                                          und Verfassungsbeschwerden aus dem Be-\n. sc:hlossen:                                                                                   reich des Rechts des öffentlichen Dienstes;\nMit Wirkung vom 1. Januar 1960 ist abweichend\n3. im übrigen für Verfassungsbeschwerden, bei\nvon § 14 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über das Bun-\ndenen andere Fragen als solche der Aus-\ndesverfassungsgericht der Zweite Senat des Bun-\nlegung der Artikel 1 bis 17 des Grundgeset-\ndesverfassungsgerichts auch Ln folgenden Fällen\nzes überwiegen;\nzuständig:\n4. in den Fällen des § 13 Nr. 10 und Nr. 13 des\n1. für Normenkontrollverfahren (§ 13 Nr. 6 und\nGesetzes über das Bundesverfassungsgericht\nNr. 11 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nentsprechend den vorstehenden Regeln.\nsungsgericht) und Verfassungsbeschwerden,\nin denen die Verletzung der Artikel 19                                     Vorstehender Beschluß wird gemäß § 14 Abs. 4\nAbs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des                          Satz 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-\nGrundgesetzes allein oder zusammen mit der                            gericht hiermit bekanntgemacht.\nKarlsruhe, den 15. Oktober 1959.\nDer Präsident\ndes Bundesverfassungsgerichts\nDr. Gebhard Müller"]}