{"id":"bgbl1-1959-40-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":40,"date":"1959-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/40#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-40-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_40.pdf#page=1","order":1,"title":"Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen","law_date":"1959-08-21T00:00:00Z","page":661,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["661\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                Ausgegeben zu Bonn am 16. September 1959                                                                                                         Nr. 40\nTag                                                                Inhalt:                                                                                          Seite\n21. 8. 59  Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienst-\nkleidung der Amtsgehilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         661\n29. 8. 59  Zweite Verordnung zur Änderung der Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung 1955\n(BefStÄndDV 1959) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   662\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                663\nIn Teil II Nr. 35, ausgegeben am 15. August 1959, sind veröffentlicht: Bekanntmachung über das Inkrafttreten der\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten König-\nreichs von Großbritannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nordatlantik-\nVertrages). - ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959. - Zweite Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Deut-\nschen Zolltarif 1959. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 62 der Internationalen\nArbeitsorganisation über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten (Inkrafttreten für Tunesien). - Bekannt-\nmachung über das lnkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen\nVolksrepublik Jugoslawien über den Luftverkehr.\nIn Teil II Nr. 36, ausgegeben am 18. August 1959, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen\nim deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg-Brüggen. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung\ndes deutsch-belgischen Abkommens betreffend die Ausübung der Heilkunst in den Grenzgemeinden. - Bekannt-\nmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 12 der Internationalen Arbeitsorganisation über die\nEntschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen (Inkrafttreten für Panama). - Bekanntmachung über den Gel-\ntungsbereich des tJbereinkornmens Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit\n(lnkrafttreten für Polen). -      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der\nInternationalen Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft\n(Inkrafttreten für Tunesien). - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100 der Internatio•\nnalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige\nArbeit (Inkrafttreten für Indien).\nAnordnung des Bundespräsidenten\nüber den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen.\nVom 21. August 1959.\nGemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage\nich dem Bundesminister des Innern die Befugnis,\nBestimmungen über die Dienstkleidung der Amts-\ngehilfen zu erlassen.\nFür die Dienstkleidung der Amtsgehilfen bei der\nVerwaltung des Bundestages, des Bundesrates und\ndes Bundesverfassungsgerichts, beim Bundespräsi-\ndialamt, beim Bundeskanzleramt, beim Auswärtigen\nAmt, bei der Bundesverkehrsverwaltung und bei\nder Deutschen Bundespost verbleibt es bei der bis-\nherigen Regelung.\nBonn, den 21. August 1959.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundesminister des Innern\nDr. S c h r öder"]}