{"id":"bgbl1-1959-37-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":37,"date":"1959-08-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/37#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-37-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_37.pdf#page=1","order":1,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen","law_date":"1959-07-31T00:00:00Z","page":621,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["621\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                  Ausgegeben zu Bonn am 13. August 1959                                                                                                                    Nr. 37\nTag                                                                          Inhalt:                                                                                          Seite\n31. 7. 59 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die Tilgung von Ausgleichs-\nforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      621\n5.8.59   Verordnung zur Änderung der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung . . . . . . . . . . . . . .                                                                     622\n5.8.59   Neufassung der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung ........ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             625\n10.8.59   Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   632\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nzum Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen.\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 16. Juni 1959 - 2 BvF 5/56 - wegen\nverfassungsrechtlicher Prüfung des Gesetzes über\ndie Tilgung von Ausgleichsforderungen vom\n14. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 507)\nauf Antrag                                                                                                                                        •\nder Bayerischen Staatsregierung\nwird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über\ndas Bundesverfassungsgericht in der Fassung des\nGesetzes vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I\nS. 297) nachfolgend der Entscheidungssatz veröffent-\nlicht:\nDas Gesetz über die Tilgung von Ausgleichs-\nforderungen vom 14. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I\nS. 507) in der Fassung des § 11 des Gesetzes zur\nAufbesserung von Leistungen aus Renten- und\nPensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangs-\nversicherungen vom 24. Dezember 1956 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1074) und des § 26 des Gesetzes\nüber die Ergänzung von Vorschriften des Umstel-\nlungsrechts (Zweites Umstellungsergänzungsge-\nsetz) vom 23. März 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 285)\nist mit Artikel 120 des Grundgesetzes unvereinbar\nund daher nichtig.\nDer vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-\nverfassungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 31. Juli 1959.\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nStrauß"]}