{"id":"bgbl1-1959-23-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":23,"date":"1959-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/23#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_23.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht","law_date":"1959-06-26T00:00:00Z","page":297,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["297\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                      Ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1959                                                                                                     Nr. 23\nTag                                                             Inhalt:                                                                                          Seite\n26, 6. 59  zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesveriassungsgeridlt . . . . . . . . . . . .                                                       297\n26. 6. 59 Gesetz über Preise illr Getreide inländisdler Erzeugung illr das Getreldewirtsdlaitsjahr\n1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtsdlait (Ge-\ntreidepreisgesetz 1959/60) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   298\n26. 6. 59  Zweite Verordnung zur Änderung der Sedlsten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz                                                                   309\n26. 6. 59  Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften\nauf dem Gebiete des Saatgutwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                310\n26. 6. 59  Dritte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             311\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •                           312\nZweites Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes über das\nBundesverfassungsgericht.\nVom 26. Juni 1959.\n, Der Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                          3. in Artikel 2 Abs. 3 Satz 2 wird die Jahreszahl\nsdJ.lossen:                                                                                .,1959\" durch die Zahl „1963\" ersetzt.\nArtikel 1\nIn § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesver-                                                                         Artikel 3\nfassungsgeridJ.t vom 12. März 1951 (Bundesgesetzbl. I                                Soweit das Grundgesetz für das Land Berlin gilt\nS, 243) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom                                oder die Zuständigkeit des Bundesverfassungsge-\n21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) wird hinter                             richts durdJ. ein Gesetz Berlins in Dbereinstimmung\ndem ersten Satz folgender Satz eingefügt:                                       mit diesem Gesetz begründet wird, findet dieses\n.,Die Regelung gilt auch für anhängige Verfah-                               Gesetz auch auf Berlin Anwendung .\nren, bei denen nodJ. keine mündliche Verhandlung\noder Beratung der Entscheidung stattgefunden\nhat.\"                                                                                                                   Artikel 4\nArtikel 2                                                    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.·\nDas Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das\nBundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 (Bun-\ndesgesetzbl. l S. 662) wird wie folgt geändert:                                      Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\n1. in Artikel 2 Abs. 1 wird die Jahreszahl \"1959\"\ndurch die Zahl \"1963\" ersetzt;                                                 Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n2. Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fas-                              Bonn, den 26. Juni 1959.\nsung:\n„Als Nachfolger für die im September 1959                                                            Der Bundespräsident\nTheodor Heuss\nwegen Ablaufs ihrer Amtszeit ausscheidenden\nRichter wird je ein RidJ.ter vom Bundestag\nund vom Bundesrat in jeden der beiden Se-                                                              Der Bundeskanzler\nnate für eine Amtsdauer bis zum 31. August                                                                          Adenauer\n1963, je ein weiterer Richter in jeden der\nbeiden Senate für eine Amtsdauer bis zum                                                 Der Bundesminister der Justiz\n31. August 1967 gewählt.\";                                                                                           Schäffer"]}