{"id":"bgbl1-1959-22-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":22,"date":"1959-06-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/22#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_22.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweiter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen","law_date":"1959-06-15T00:00:00Z","page":293,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["293\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                        Ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 1959                                                                                                                 Nr. 22\nTag                                                                            Inhalt:                                                                                         Seite\n15. 6. 59 Z~cilcr Erlaß über die. Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehren-\nzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   293\n18. 6. 59 Zehnte Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            294\n18. 6. 59 Enlscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 38 Abs. 2 Satz 1 des Feuerwehrgesetzes\nfür Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   296\nZweiter Erlaß über die Genehmigung\nder Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen.\nVom 15. Juni 1959.\nArtikel 1\nAuf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel,\nOrden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 844) genehmige ich die Stiftung und\nVerleihung der folgenden Ehrenzeichen der Balley\nBrandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis\nvom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniter-\norden:\n1. Herrenmeisterkreuz,\n2. Kreuz der Ehrenmitglieder,\n3. Kommendatorenkreuz,\n4. Rechtsritterkreuz,\n5. Ehrenritterkreuz.\nArtikel 2\nIch genehmige die Stiftungsbestimmungen und\ndie Verleihungsbedingungen der in Artikel 1 ge-\nnannten Ehrenzeichen.\nArtikel 3\nDie Stiftungsbestimmungen und die Verleihungs-\nbedingungen sowie die Abbildungen und die Be-\nschreibungen der nach Artikel 1 genehmigten Ehren-\nzeichen werden vom Bundesminister des Innern im\nBundesanzeiger veröffentlicht.\nArtikel 4\nJede Änderung der Stiftungsbestimmungen und\nder Verleihungsbedingungen der nach Artikel 1\ngenehmigten Ehrenzeichen und jede Änderung ihrer\nForm und ihrer Benennung bedarf meiner Geneh-\nmigung.\nBonn, den 15. Juni 1959.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundesminister des Innern\nDr. S c h r öder"]}