{"id":"bgbl1-1959-20-1","kind":"bgbl1","year":1959,"number":20,"date":"1959-06-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/20#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1959-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1959/bgbl1_1959_20.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Uniform der Soldaten","law_date":"1959-06-08T00:00:00Z","page":281,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["281\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1959                        Ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 1959                                                                                                           Nr. 20\nTag                                                                    Inhalt:                                                                                          Seite\n8, 6. 59   Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Uniform der Soldaten . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       281\n9. 6. 59   Neufassung des Mühlengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  282\n9. 6. 59   Erste Verordnung zur Durchführung des Länderfinanzausgleichs im Ausgleichsjahr 1959 . . . .                                                                    286\n9. 6. 59   Siebente Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits-\nlosenversicherung (Verordnung zu § 162 AVAVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    287\n25. 5. 59    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 59 bis 61 des Bremischen Personal-\nverlretungsge'selzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   288\nDritte Anordnung des Bundespräsidenten\nüber die Uniform der Soldaten.\nVom 8. Juni 1959.\nAuf Grund des § 4 Ahs. 3 des Soldatengesetzes                                                           olivfarben; im übrigen ist er bei der Ma-\nvom 19. März 1956 (Bundesgcsetzbl. I S. 114) ordne                                                         rine weiß.\nich an:                                                                                              3. Der Kampfanzug ist einfarbig.\"\nArtikel 1                                                     2. In Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt III Nr. 2 Buchstabe t\nMeine Anordnung über die Dienstgradbezeich-                                               werden die Worte „ goldene Eichenlaubstickerei\nnungcn und die Uniform der Soldaten vom 7. Mai                                               auf dem Mützenschirm,\" gestrichen.\n1956 (Bundesgesetzbl. I S. 422) wird wie folgt ge-\nändert:                                                                                                                            Artikel 2\n1. Im Heer und in der Luftwaffe tragen\n1. Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt I erhält folgende Fas-                                          die Unteroffiziere aller Dienstgrade zusätzlich\nsung:                                                                                     eine Borte als Schulterabzeichen.\n,,1. Anzugsarten:                                                                         In der Marine tragen\ndie Unteroffiziere vom Bootsmann an aufwärts\n1. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug                                             statt der Ärmelwinkel die Winkel in entsprechen-\nbeim Heer ist grau, bei der Luftwaffe blau-                                    der Anordnung sowie eine Borte als Schulter-\ngrau und bei der Marine dunkelblau oder                                        abzeichen, soweit Bekleidungsstücke mit Schul-\nweiß; in bestimmten Gebieten ist der                                           terabzeichen vorgesehen sind.\nDienstanzug einheitlich sandfarben.\n2. In der Marine tragen\n2. Der Arbeitsanzug beim Heer, bei der Luft-                                       die Offiziere eine Stickerei auf dem Mützen-\nwaffe und bei den Land-Marineteilen ist                                        schirm.\nBonn, den 8. Juni 1959.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Verteidigung\nStrauß"]}