{"id":"bgbl1-1958-6-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":6,"date":"1958-02-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/6#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-6-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_6.pdf#page=1","order":1,"title":"Siebzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Harmonisierte Eisen- und Stahlzölle)","law_date":"1958-02-10T00:00:00Z","page":85,"pdf_page":1,"num_pages":12,"content":["85\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1958                    Ausgegeben zu Bonn am 14. Februar 1958                                                                                                                 Nr. 6\nTag                                                                          Inhalt:                                                                                          Seite\n10. 2. 58  Siebzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen\nMarktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Harmonisierte Eisen- und\nStahlzölle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   85\nIn Teil II Nr. 4, aus,gegeben am 12. Februar 1958, sind veröffentlicht: B,ek,anntmachung i1be,r die .Änderungen der Ver-\nfahrensordnung der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interes,sen 1n Deutschland. - Bekanntmachung über\nden Geltungsber•eich der vier Genfe'r Rotk,r euz-Abkommen (Inkrafttrie-t•en für das V.e,r,einigte Köni,girekh von Groß-\n1\nbrit,annien und Nordirland). - Berichtigung zum Gesietz vom 8. Oktober 1957 über den Beit'fitt der rBundiesrepublik\nDeutschland zu dem Ubereinkommen über ein erinhe.itliches Syst,em der Schiffsvennessung. - Bekanntmachung über\nden Geltung•sberekh des Protokolls zur Änderung des Abkommens über Internrationale, Ausstellungen (Inkraf,ttre,t.en\nfür Kanada).\nSiebzehnte Verordnung\nüber Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl\n(Harmonisierte Eisen- und Stahlzölle).\nVom 10. Februar 1958.\nAuf Grund des § 1 Abs. 1 des Sechsten Gesetzes zur Anderung des\nZolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen\nGemeinschaft für Kohle und Stahl) vom 24. November 1955 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 728) in der Fassung des § 3 des Zolltarifgesetzes vom\n27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1395) verordnet die Bundesregierung:\n§ 1\nDer Deutsche Zolltarif 1958 (Bundesgesetzbl. 1957 I S. 1395) wird wie\nfolgt geändert:\n1. Die Vorschrift 7 zu Kapitel 73 (Eisen und Stahl) wird gestrichen.\n2. Die Vorschrift 8 zu Kapitel 73 wird Vorschrift 7 und erhält folgende\nFassung:\n7. Zollkontingent der Tarifnr. 73.15.\nDer ermäßigte Zollsatz von 40/o des Wertes für Waren aus legiertem\nStahl mit einem Gehalt an Kohl,ensrtoff von 0,90 bis 1,15 Gewichtshundert-\nteilen, an Chr-om von 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem\nGehalt an Molybdän von 0,50 Gewichtshundertteilen oder weniger (Wälz-\nlagerstahl) der Tarifnr. 73.15 Abs. B-4- b-1 (Anmerkung), 2 (Anmerkung),\n3 - a und b (Anmerkung) und Abs. B - 5- a (Anmerkung) im Rahmen des\nZollkontingents gilt für eine Gesamtmenge von 4000 t je Halbjahr.\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der Finanzen zu\nbestimmenden Zollstellen zulässig.\n3. Die Tarifnrn. 73.01 bis 73.16 erhalten folgende Fassung:","86                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus              für andere\ndem freien Verkehr             Waren\nTarif-                                                                        der®)\nnummer                       Warenbezeichnung\ntarif-     zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig     weilig      mäßig       weilig\n1                       1\n1           2          3           4\n1                       1\n73.01  Roheisen (einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Masseln,\nFlossen oder dergleichen, auch in formlosen Stücken:\nA - Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen) und\nphosphorhaltiges Roheisen (einschließlich Ferrophos-\nphor):\n1 - Stahlroheisen mit einem Gehalt an Silizium von\n1,5 Gewichtshundertteilen oder weniger und an\nMangan von mehr als 1,5 Gewichtshundertteilen\nfrei                   frei\n®···········································\n2 - anderes @      .................................. .       frei                      3\nB - Spiegeleisen @                                                 frei                      3\nC - anderes:\n1 - mit einem Gehalt an Vanadin von 0,5 bis 1 Ge-\nwichtshundertteil und an Titan von 0,3 bis 1 Ge-\nwichtshundertteil @ ......................... .           frei                      1\n2 - anderes    ®                                              frei                      3\n73.02  Ferrolegierungen:\nA- Ferromangan:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von mehr als 2\nGewichtshundertteilen (hochgekohltes Ferroman-\ngan)@ ..................................... .             frei        -             2        -\n2 - anderes     ..................................... .        12           7         12            7\nB - Ferroaluminium,         Ferrosiliziumaluminium,     Ferro-\nsiliziummanganaluminium ....................... .               8            3          8          3\nC - Ferrosilizium .................................... .            12         10          12         10\nD - Ferrosiliziummangan ............................ .             frei        -          frei        -\nE - Ferrochrom und Ferrosiliziumchrom ............... .             12            7        12           7\nFerrosilizi.umchrom .................................. .                   6        -             6\nF - Ferrotitan und Ferrosiliziumtitan ................. .           12           7         12            7\n'                                                                         6\nG - Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram .......... .               8           6           8\nH - Ferromolybdän; Ferrovanadin .................... .               8           6           8          6\nI - andere ......................................... .              8            4          8          4\nFerronickel ......................................... .               frei         -         frei\nFerrosiliziumalurniniumka]zium ...................... .                   3        -             3\n73.03  Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Eisen oder Stahl:\nA - nicht sortiert oder klassiert ((G)                             frei                   frei\nB - sortiert oder klassie.rt:\n1 - aus Gußeisen @         ............................. .   frei                   frei\n2 - aus verzinntem Stahl @         ..................... .    frei                  frei\n3 - andere@ ................................... .             frei                   frei","Nr. 6-Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Februar 1958                                  87\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus             für andere\ndem freien Verkehr             Waren\nTarif-                                                                       der@\nnummer                      Warenbezeichnung\ntarif-   1  zeit-      tarif-  1 zeit-\nmäßig       weilig     mäßig      weilig\n1     1    2          3     1\n4\n73.04  Eisen und Stahl, gekörnt, auch zerkleinert oder nach\nKorngröße sortiert:\nA - nach Korngröße sortiert:\n1 - aus Gußeisen oder aus schmiedbarem Guß                     8          3          8          3\n2 - anderes    ..................................... .       15           4         15          4\nB - anderes    ........................................ .        12           4         12          4\n73.05  Eisenpulver und Stahlpulver; Eisenschwamm und Stahl-\nschwamm:\nA - Eisenpulver und Stahlpulver:\n1 - grob   ........................................ .          5          3          5          3\n2 - anderes    ..................................... .       15           9         15          9\nB - Eisenschwamm und Stahlschwamm ............... .                5        frei          5       frei\n73.06  Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke (Ingots), auch form-\nlose Stücke, aus Eisen oder Stahl:\nA - Rohluppen, Rohschienen@                                      frei                     3\nB - Rohblöcke (Ingots):\n1 - nicht plattiert @                                       frei                     3\n2 - plattiert @     .................................. .    frei                     3\nC - formlose Stücke @        .............................. .    frei                     3\n73.07  Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen,\naus Stahl; Stahl, nur vorgeschmiedet oder gehämmert\n(Schmiedehalbzeug):\nA - Vorblöcke (Blooms) und Knüppel:\n1 - gewalzt:\na - nicht plattiert @ .......................... .      frei                     4\nb - plattiert @ ............................... .       frei                     4\n2 - geschrniedet     ................................. .     15           9         15          9\nB - Brammen und Platinen :\n1 - gewalzt:\na - nicht plattiert @ .......................... .     frei                      4\nb - plattiert (tG) ............................... .   frei                      4\n2 - geschmiedet      ................................. .     15           9         15          9\nC - Schmiedehalbzeug ............................... .            15           9         15          9\n73.08  Warmbreitband aus Stahl. in RolJen:\nA - nicht plattiert, mit einer Bn~ite:\n1 - von weniger als 1,5 m (EG) ••...................•      frei                    frei\n2 - von 1,5 m oder mehr@ ...................... .           frei                   frei\nB - plattiert @     ..................................... .      frei                     5","88                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nfür andere\ndem freien Verkehr\nTarif-                                                                                                Waren\nder@\nnummer                      Warenbezeichnung\ntarif-     zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig      weilig      mäßig       weilig\n1                       1\n1          2          3      1\n4\n1\n73.09  Breitflachstahl:\nA - nicht plattiert @     ................................ .       frei                     5\nB - plattiert @      .................................... .       frei                      5\n73.10  Stabstahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder ge-\nschmiedet (einschließlich Walzdraht); Stabstahl, kalt her-\ngestellt oder kalt fertiggestellt; Hohlbohrerstäbe aus\nStahl, zum Herstellen von Bohrern und Bohrstangen für\nBergwerke geeignet:\nA - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\n1 - Walzdraht @         ............................... .     frei                      6\n2 - Stabstahl, massiv @       ......................... .     frei                      5\n3 - Hohlbohrerstäbe @        .......................... .     frei                      5\nB - nur geschmiedet ................................ .              18        10           18         10\nC - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt                   18        10          18          10\nD - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B. po-\nliert, überzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\n1 - Walzdraht @       ......................... .     frei        -              6        -\n2 - anderer @                                         frei        -             5         -\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ...... .      18           7         18            7\n2 - anderer     ..................................... .         18        10           18         10\n73.11  Profile aus Stahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt,\ngeschmiedet, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt;\nSpundwandeisen aus Stahl, auch gelocht oder aus zusam-\nmengesetzten Elementen hergestellt:\nA - Profile:\n1 - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\na - U-, 1- oder H-Profile mit einer Höhe von:\n1 - weniger als 80 mm:\na - nicht gelocht @ ..................... .       frei                      5         -\nb - ge_locht @ .......................... .       frei                      6         -\n2 - 80 mm oder mehr:\na - nicht gelocht ® ..................... .       frei                      5         -\nb - gelocht @ .......................... .        frei                      6         -\nb - Zoreseisen:\n1 - nicht gelocht ® ........................ .        frei                      5         -\n2 - gelocht @ ............................. .         frei                      6         -\nc - andere Profile:\n1 - nicht gelocht ® ....................... .         frei                      5         -\n2 - gelocht@ ............................. .          frei                      6         -\n2 - nur geschmiedet .............................. .            18        10           18         10\nnicht gelocht ..................................... .                  9         -              9","Nr. 6 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Februar 1958                                    89\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus             für andere\ndem freien Verkehr             Waren\nTarif-                                                                         der@\nnummer                      Warenbezeichnung\ntarif-  1   zeit-      tarif-     zeit-\nmäßig     weilig      mäßig      weilig\n1\n1    1     2                1    4\n(noch      3 - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt:\n73.11)         a - kalt gewalzt .............................. .            22         13          22        13\nb - andere ................................... .             18         10          18        10\n4 - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B.\npoliert, überzogen):\na - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\na - nicht gelocht ®) ..................... .        frei                     5\nb - gelocht@ .......................... .           frei                     6\n2 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ... .      18           7         18          7\nb - andere:\n1 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt, nicht\nplattiert ............................... .          22         13          22        13\n2 - andere                                               18         10          18        10\nB - Spundwandeisen @ ............................. .                frei                     5\nAnmerkung zuTarifnr.73.11 Abs.A-1-a\nBei den U-, 1- und H-Profilen ist die Höhe der Abstand\nzwischen den parallelen :Außenflächen der beiden Flanschen.\n73.12  Bandstahl, warm oder kalt gewalzt:\nA - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) @           ..    frei                     8\nB - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\n1 - in Rollen, zum Herstellen von Weißband unter\nZollsicherung @ ............................. .             frei                     8\n2 - anderer ..................................... .              25         13          25         13\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-\nhundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch\nweniger als 0,07 Gewichtshundertteilen Schwefel\nund Phosphor insgesamt ........................ .                     7                      7\nmit einem Gehalt an Kupfer ,von weniger als 0,05\nGewichtshundertteilen und an Schwefel und Phos-\nphor von je weniger als 0,04 Gewichtshundertteilen                    9                      9\nC - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert ............ .         25         11          25        11\n2 - emailliert                                                   25         11          25        11\n3 - verzinnt:\na - Weißband ®) ............................. .             frei                     6\nb - anderer .................................. .             18         13          18        13\n4 - verzinkt oder verbleit ........................ .            25         14          25        14\n5 - anderer (z.B. verkupfert, künstlich oxydiert, lak-\nkiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkerisiert,\nbedruckt):\na - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt ®) ....................... .           frei                     8\n2 - kalt gewalzt ........................... .           18         10          18        10\nb - anderer .................................. .             25         14          25        14\nD - anders bearbeitet (z.B. perforiert, abgeschrägt, gebör-\ndelt) ........................................... .              25         11          25        11","90                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus\nfür andere\ndem freien Verkehr\nTarif-                                                                                                                      Waren\nder@\nnummer                       Warenbezeichnung\ntarif-     zeit-        tarif-     zeit-\nmüßig     weilig       mäßig      weilig\ni                       1\n1           2           3          4\n'         1                       1\n73.13 Bleche aus Stahl, warm oder kalt gewalzt:\nA - Elektrobleche:\n1 - mit einem Ummagnetisierungsverlust von 0,75 Watt\norler weniger je kg, unabhängig von ihrer Dicke\n@    .......................................... .                              frei                     12\n2 - andere:\na - mit einer Dicke von mehr als 1 mm @ ..... .                                frei                       5\nb - andere @ ............................. • • • •                             frei                       6\nB - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt,        nicht entzundert (dekapiert),\nmit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr@ .................... .                                 frei        -              5\nb - von 2 mm oder mehr; jedoch weniger als 3 mm\n@      ....................................... .                           frei        -              5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als\n2mm:\n1 - mit einer Dicke von mehr als 1 mm @ .. .                               frei        -              5\n2 ..: andere @ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .    frei        -              6\nd - von weniger als 0,50 mm @ ............... .                                frei        -              6\n2 - nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert), mit\neiner Dicke:\na - von 3 mm oder mehr @ ................... .                                 frei        -              5\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm\n@      ....................................... .                           frei        -              5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als\n2 mm:\n1 - mit einer Dicke von mehr als 1 mm@) ... .                              frei        -              5\n2 - andere@ ............................. .                                frei        -              6\nd - von weniger als 0,50 mm @ ............... .                                frei        -              6\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit\neiner Dicke:\na - von 3 mm oder mehr ....................... .                                28         10           28         10\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm\n@      ....................................... .                           frei        -             5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als\n2 mm:\n1 - mit einer Dicke von mehr als 1 mm @ .. .                               frei        -              5\n2 - andere@ ............................. .                                frei        --             6\nd - von weniger als 0,50 mm @ ............... .                                frei        -              6\n4 - nur glänzend gemacht, poliert oder hochglanz-\npoliert @ ................................... .                                frei        -              6\n5 - plattiert,    überzogen oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\na - versilbert, vergoldet oder platiniert ......... .                           28           9          28           9\nb - emailliert ................................. .                              28           9          28          9\nc - verzinnt:\n1 - Weißblech @ ......................... .                                frei        -              6\n2 - andere@ ............................. .                                frei        -              6\nd - verzinkt oder verbleit @ .................. .                              frei        --             6","Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Februar 1958                                         91\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus             für andere\ndem freien Verkehr             Waren\nTarif-                                                                              der@\nnummer                      Warenbezeichnung\ntarif- i zeit-         tarif-     zeit-\nmäßig     weilig      mäßig      weilig\n1    2\n(noch         e - andere (z. B. verkupfert, künstlich oxydiert,\n73.13)             lackiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkeri-\nsiert, bedruckt):\n1 - nur plattiert @ ........................ .              frei                      6\n2 - andere:\na - verzinnt und bedruckt @ ............ .              frei                      8\nb - andere @                                            frei                      6\n6 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig\nzugeschnitten:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert ..... .             28          9         28          9\n2 - emailliert ............................. .                28          9         28          9\n3 - andere @ ............................. .                frei                      8\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert,\ngraviert, guillochiert oder anders bearbeitet,\nausgenommen nur durch Walzen verformte\nBleche ................................... .                  28          9          28         9\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.13 Abs. B\nDurch Pressen hergestellte Wellbleche werden wie durch\nWalzen hergestellte gleichartige Bleche behandelt.\n73.14  Draht aus Stahl, auch überzogen, ausgenommen isolierte\nDrähte für die Elektrotechnik ........................ .                  18          9          18         9\noberflächenveredelt    ..................................... .                      6                      6\n73.15  Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle, in den in\nden Tarifnrn. 73.06 bis 73.14 aufgeführten Formen:\nA - Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüppel,\nBrammen, Platinen:\na - geschmiedet     .............................. .              15          9          15         9\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\n1,6 Gewichtshundertteilen ................... .                      4                      4\nb - andere:\n1 - Rohblöcke (Ingots) @ ................. ..                frei                     3\n2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen@ ............................ .                 frei                     4\n2 - Schmiedehalbzeuq ............................ .                   15          9          15         9\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\n1,6 Gewichtshundertteilen     . . . . . .......... .                 4                      4\n3 - Warmbreitband, in Rollen; Breitflachstahl:\na - Warmbreitband, in Rollen @ .............. .                  frei                     6\nb - Breitflachstahl @ ......................... .                frei                     6\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlboh-\nrerstäbe, zum Herstellen von Bohrern und Bohr-\nstangen für Bergwerke geeignet) und Profile:\na - nur geschmiedet ........................... .                 15          9         15          9\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\n1,6 Gewichtshundertteilen .............. .                           4                      4\nb - nur warm gewalzt oder nur warm strang-\ngepreßt @ ............................... .                 frei                      6","92                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür. Waren aus             für andere\ndem freien Verkehr             Waren\nTarif-                                                                        der@\nnummer                   Warenbezeichnung\ntarif-  1  zeit-        tarif-     zeit-\nmäßig   J weilig       mäßig      weilig\n1\nl    1    2                  1    4\n(noch      c - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ...          15          6          15           6\n73.15)     d - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B.\npoliert, überzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt\n@    ................................. .          frei                      6\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt          18        10           18         10\n2 - andere:\na - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet ........................ .             15          9          15           9\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von\n0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen .....                  4                       4\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt          15          6           15          6\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert)\n®········································                 frei                      6\nb - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert)              15          6          15           6\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt @ ................... .              frei                      6\nb - kalt gewalzt ........................ .            18         10          18         10\n2 - anderer ............................... .              15          9           15          9\nwarm gewalzt, mit einem Gehalt an Kohlen-\nstoff von 0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen                    4                       4\nkalt gewalzt .............................. .                     6                       6\nd - anders bearbeitet (z.B. perforiert, abgeschrägt,\ngebördelt) ................................ .              15          9           15          9\nwarm gewalzt, mit einem Gehalt an Kohlenstoff\nvon 0,60. bis 1,6 Gewichtshundertteilen ....... .                 4                       4\nkalt gewalzt ................................. .                     6                       6\n6 - Bleche:\na - nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert)\n@    ....................................... .            frei                      6\nb - nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert)\n@    ....................................... .            frei                      6\nc - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert),\nmit einer Dicke:\n1 - von 3 mm oder mehr ................... .               28          6           28          6\n2 - von weniger als 3 mm ® .............. .              frei                       6\nd - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer\nOberflächenbearbeitung @ ............. .              frei                      6\ne - anders bearbeitet:\n1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig\nzugeschnitten @ ....................... .             frei                      6\n2 - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert,\ngraviert, guillochiert oder anders bearbeitet,\nausgenommen nur durch Walzen verformte\nBleche ............................... • • •           28         16          28         16\nwarm gewalzt, mit einem Gehalt an Kohlen-\nstoff von 0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen                   4                        4\nkalt gewalzt .............................. .                    6                        6","Nr. 6 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Februar 1958                                    93\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus             für andere\ndem freien \"erkehr             Waren\nTarif-                                                                           der@\nnummer                      Warenbezeichnung                                         1\ntarif-  i\nzeit-       tarif-     zeit-\nmäßig     weilig      mäßig      weilig\n1                      1\n1         2           3     1\n4\n1\n(noch     7 - Draht,    auch überzogen, ausgenommen isolierte\n73.15)         Drähte für die Elektrotechnik:\na - nicht plattiert ............................. .            15          6         15          6\nb - plattiert .................................. .             18        10          18         10\nB - legierte Stähle:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüpp~l,\nBrammen, Platinen:\na - geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90\nbis 1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom\nvon 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch\nmit einem Gehalt an Molybdän von 0,50 Ge-\nwich tsh undertteilen oder weniger ....... .           15          2          15         2\n2 - andere ................................ .              15          9          15         9\naus sog. ,, Baustahl\" oder ans legiertem Sonder-\nstahl .................................... .                    4                     4\nb - andere:\n1 - Rohblöcke (Ingots) @ .................. .             frei                     3\n2 - VorblöckP (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen (IG' ........................... .           frei                     4\n2 - Schmiedehalbzeug ............................ .                15          9          15         9\naus sog. ,,Baustnhl\" oder aus legiertem Sonderstahl ..                   4                      4\n3 - Warmbreitband, in Rollen; Breitfla.chstahl:\na - Warmbreitband. in Rollen @ .............. .               frei                     6\nb - Breitflachstahl @ ......................... .            frei                      6\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlboh-\nrerstäbe zum Herstellen von Bohrern und Bohr-\nstangen für Bergwerke geeignet) und Profile:\na - nur geschmiedet:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90\nbis 1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom\nvon 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch\nmit einem Gehalt an Molybdän von 0,50\nGewichtshundertteilen oder weniger ..... .             15          2          15         2\n2 - anderer ............................... .              15          4          15         4\nb - nur warm gewalzt. oder nur warm strang-\ngepreßt:\n1 - Walzdraht @ ......................... .               frei                     6\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B - 4 - b - 1\nWalzdraht aus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontin-\ngents ................................................... .                                    4\n2 - Stabstahl     (einschließlich Hohlbohrerstäbe)\n@    .................................... .           frei                     6\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B - 4 - b - 2\nStabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) aus Wälzlager-\nstahl, im Rahmen des Zollkontingents .................... .                                    4","94                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus              für andere\ndem freien Verkehr             Waren\nTarif-                                                                                        der@\nnummer                      Warenbezeichnung\ntarif-   1  zeit-      tarif-      zeit-\nmäßig       weilig     mäßig       weilig\n1\n1     1     2          3           4\n1\n(noch              3 - Profile:\n73.15)                 a - nicht gelocht @ ..................... .                        frei                      6        -\nb - gelocht @ .......................... .                         frei                      8        -\nAnmerkung zu Tarifnr.73.15 Abs.B-4-b-3-a und b\nProfile aus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents                                                   4        -\nc - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ...                       15            6       15             6\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis\n1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom von 0,50\nbis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem\nGehalt an Molybdän von 0,50 Gewichtshundert-\nteilen oder weniger ........................ .                                   4                      4\nd - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z. B.\npoliert, überzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\n1 - gelochte Profile @ ............... .                     frei         -             8        -\n2 - andere®) ....................... .                        frei         -             6        -\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt                       18         10         18          10\n2 - andere:\na - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet ......................... .                         15            9        15            9\naus sog . .,Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl ............................. .                   -             4        -              4\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt                       15            6        15            6\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert)\n@    ....................................... .                        frei                       6\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B - 5 - a\nBandstahl, nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert),\naus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents ....... .                                                 4\nb - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert)                            15            6        15            6\nElektrobänder mit einem Ummagnetisierungsver-\nlust von 0,75 Watt oder weniger je kg, unab-\nhängig von ihrer Dicke . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...               frei                   frei\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflächen be ar bei tung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt @ ................... .                          frei         -             6        -\nb - kalt gewalzt ........................ .                         18         10         18          10\naus sog. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl ......................... .                   -             6        -             6\n2 - anderer     ............................... .                       15            9       15             9\naus sog . .,Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, warm gewalzt ................. .                     -             4        -              4\nkalt gewalzt ............................... .                    -             6        -             6\nd - anders bearbeitet (z.B. perforiert, abgeschrägt,\ngebördelt) ................................ .                           15            9        15            9\naus sog . .,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl, warm gewalzt ........................ .                     -    .        4        -             4\nkalt gewalzt ................................. .                     -             6        -             6","Nr. 6 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Februar 1958                                   95\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus             für andere\ndem freien Verkehr             Waren\nTarif-                                                                        der@\nnummer                       Warenbezeichnung\ntarif-  1  zeit-       tarif-     zeit-\nmäßig      weilig      mäßig      weilig\n1\n1     1    2                 1    4\n(noch     6 - Bleche:\n73.15)\na - Elektrobleche:\n1 - mit einem Ummagnetisierungsverlust von\n0,75 Watt oder weniger je kg, unabhängig\nvon ihrer Dicke @ ..................... .          frei                     12\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B - 6- a - 1\nElektrobleche mit einem Ummagnetisierungsverlust von\n0,75 Watt oder weniger je kg, unabhängig von ihrer Dicke,\nim Rahmen eines Zollkontingents bis zu einer Gesamtmenge\nvon 5 000 t je Halbjahr .................................. .                              frei\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der\nFinanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.\n2 - andere@ ............................. .            frei                      6\nb - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (deka-\npiert) @ .............................. .          frei                      6\n2 - nur warm gewalzt und entzundert (deka-\npiert) @ .............................. .          frei                      6\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (deka-\npiert), mit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr                              28          6           28          6\nb - von weniger als 3 mm @        ........... .    frei                      6\n4 - plattiert, überzogen, poliert oder mit an-\nderer Oberflächenbearbeitung @ ........ .          frei                      6\n5 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder recht-\neckig zugeschnitten @ .............. .         frei                      6\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, zise-\nliert, graviert, guillochiert oder anders\nbearbeitet, ausgenommen nur durch\nWalzen verformte Bleche ............ .          28         16          28         16\naus sog. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, warm gewalzt .......... .                 4                       4\nkalt gewalzt .......................... .                6                       6\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Ahs. B - 6\nDurch Pressen hergestellte Wellbleche werden wie durch\nWalzen hergestellte gleichartige Bleche behandelt.\n7 - Draht,    auch überzogen, ausgenommen isolierte\nDrähte für die Elektrotechnik:\na - nicht plattiert ............................. .         15          6           15          6\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis\n1,15 Gewic:htshundertteilen, an Chrom von 0,50\nbls 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem\nGehalt an Molybdän von 0,50 Gewichtshundert-\nteilen oder weniger ........................ .                  4                      4\nb - plattiert .................................. .          18         10           18        10\naus sog. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl ....................................... .                 6                      6","96                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus                für andere\ndem freien Verkehr               Waren\nTarif-                                                                                         der@\nnummer                         Warenbezeichnung\ntarif-   1  zeit-        tarif- 1 zeit-\nmäßig       weilig       mäßig       weilig\n1     1     2           3      1    4\n73.16     Oberbaumaterial für Bahnen, aus Stahl: Schienen, Leit-\nschienen, Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Wel-\nchen, Zungenv~rbindungsstangen, Zahnstangen; Bahn-\nschwellen, Laschen, Unterlagsplatten, Klemmplatten,\nSpurplatten und Spurstangen für die Verlegung und\nBefestigung von Schienen:\nA - Schienen:\n1 - Stromschienen mit einem Leiter aus NE-Metall ..                          18         10           18         10\n2 - andere:\na-neu ® ................................... .                           frei        -              6        -\nb - gebraucht @ ............................. .                        frei         -              6        -\nB - Leitschienen @                                                             frei         -              6        -\nC - Zahnstangen .................................... .                            15           1          15           7\nD - Bahnschwellen@ ............................... .                            frei         -              7        -\nE - Laschen und Unterlagsplatten:\n1 - gewalzt @       .................................. .                   frei         -              7        -\n2 - andere                                                                   18         10           18         10\nF - andere:\n1 - Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Weichen\nund Zungenverbindungsstangen ............... .                           15           7          15           7\n2 - andere ...................................... .                          18           1          18           7\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungs~esetzes\nvom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 2 des\nSechsten Gesetzes zur Anderung des Zolltarifs (Durchführung des Ge-\nmeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und\nStahl) vom 24. November 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728) und § 4 des\nZolltarifgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1395) auch im\nLand Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung gilt nicht im Saarland.\n§ 4\nDiese Verordnung tritt am 10. Februar 1958 in Kraft.\nBonn, den 10. Februar 1958.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister der Finanzen\nEtzel\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Verlag 1 Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.\nLaufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.\nEinzelstücke je annefannene 24 Seilen DM 0,40 geqen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt•\nKöln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10."]}