{"id":"bgbl1-1958-5-2","kind":"bgbl1","year":1958,"number":5,"date":"1958-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/5#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-5-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_5.pdf#page=1","order":2,"title":"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1958-01-27T00:00:00Z","page":69,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["69\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1958                    Ausgegeben zu Bonn am 11. Februar 1958                                                                                                           Nr. 5\nTag                                                                    Inhalt:                                                                                          Seite\n18. 1. 58   Bekanntmachung über die Weitergeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundes-\ntages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Ver-\nmittlungsausschuß) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   69\n27. 1. 58   Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ................................ , . . . . . .                                                                 69\n7. 2. 58   Zweite Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung . . . . . . . .                                                                     70\nIn Teil II Nr. 3, ausgegeben am 5. Februar 1958, sind veröffentlicht: Bekanntmachung übe,r das Inkrafttreten des All-\ngemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates und des Zusatzprotokolls zu diesem\nAbkommen. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 56 der Internationalen Arbeitsorga-\nnisation über die Krankenversicherung der Schiffsleute. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welt-\nurhebc~rrcchtsabkomrnens. - Bekanntmachung über das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954 über\ndie nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deutschen Schulden.\nBekanntmachung über die Weitergeltung\nder Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates\nfür den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (VermitUungsausschuß).\nVom 18. Januar 1958.\nDer Deutsche Bundestag hat am 12. Dezember 1957                                          vom 11. Februar 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 31)\nden folgenden Beschluß gefaßt, dem der Bundesrat                                            gilt auch für die 3. Wahlperiode des Deutschen\nam 20. Dezember 1957 zugestimmt hat:                                                        Bundestages.\"\n,,Die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundes-\ntages und des Bundesrates für den Ausschuß nach                                     Bonn, den 18. Januar 1958.\nArtikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermitt-\nlungsausschuß) vom 19. April 1951 (Bundesgesetz-                                                  Der Bundesminister des Innern\nblatt II S. 103) in der Fassung der Bekanntmachung                                                                         Dr. Schröder\nBekanntmachung zu§ 35 des Warenzeichengesetzes.\nVom 27. Januar 1958.\nAuf Grund des § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 des                                         Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen\nWarenzeichengesetzes in der Fassung vom 18. Juli                                       in den britischen Besitzungen Singapur und Nord-\nl 953 (Bundesgesetzbl. I S. 645) wird gemäß einer                                      borneo oder im Malaiischen Bund anmelden,\nErklärung des für die britischen Besitzungen Singa-                                    brauchen nicht den Nachweis zu erbringen, daß sie\npur und Nordborneo und für den Malaiischen Bund                                        für das Zeichen in dem Staat, in dem sich ihre\nzuständigen Rcgistrnrs für Warenzeichen bekannt-                                       Niederlassung befindet, den Markenschutz nach-\ngemacht:                                                                               gesucht und erhalten haben.\nDeutsche Warenbezeichnungen werden in der briti-\nBonn, den 27. Januar 1958.\nschen Besitzung Nordborneo und im Malaiischen\nßund in demscHJ<.:n Umfcrng wie inldndische zum                                                       Der Bundesminister der Justiz\ngesetzlichen Schutz zugelassen.                                                                                                    Schäffer"]}