{"id":"bgbl1-1958-46-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":46,"date":"1958-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/46#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-46-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_46.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954","law_date":"1958-12-21T00:00:00Z","page":949,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["949\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1958                  Ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 1958                                                                                                                  Nr. 46\nTag                                                                         Inhalt:                                                                                          Seite\n21. 12. 58  Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954                                                                  ...........             949\n21. 12. 58  Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       950\n21. 12 58   Erstes Rentenanpassungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        956\n19. 12. 58  Zweite Verordnung über Änderungen der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in\nden Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in der knappschaftlichen\nRE-!ntenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         958\n19. 12. 53  Verordnung zur Ergänzung der Beitragsklassen in den Rentenversicherungen der Arbeiter\nund der Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               962\n19. 12. 5ß  Zweite Verordnun9 zur Ergänzung der Verordnung über das Verfahren bei Anwendung des\n§ 1255 der Reichsversicherungsordnung und des § 32 des Angestelltenversicherungsgesetzes                                                                             963\n19. 12. 58  Verordnung über die Berechnung des Kapitalwerts bei Abfindungen nach § 1295 der Reichs-\nversicherungsordnung und nach § 72 des Angestelltenversicherungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . .                                                                 964\n19. 12. 58  Verordnung zur Änderung der Neubaumietenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   966\n19. 12. 58  Zweite Verordnung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Mit-\nwirkung des Bundes bei der Verwaltung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer                                                                                 967\n20. 12. 58  Elfte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz                                                                                   968\n20. 12. 58  Verordnung zur Oberleitung des Lohnsteuerverfahrens auf die Vorschriften des Gesetzes\nzur Änderung stenerl ich er Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und\nErtrag und des Verfahrensrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      969\n20. 12. 58  Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich........................................                                                                               972\n20. 12. 58  Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   979\nGesetz zur Verlängerung\nder Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954.\nVom 21. Dezember 1958.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                   (2) Die,ses Gesetz gilt nicht im Saarland.\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1                                                                                                      Artikel 3\nDas Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirt-                                                Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nschaftsstrafrechts (Wirtschaflsstrafgesetz 1954) vom                                          dung in Kraft.\n9. Juli 1954 (Bunde,sgesetzbl. I S. 175) in der Fassung\ndes Gesetzes zur Anderung des Wirtschaftsstraf-\ngesetzes 1954 vom 19. Dezember 1956 (Bundesge-                                                    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nsetzbl. I S. 924) wird wie folgt geändert:\n1. In § 1 erhält die Nummer 8 folgende Fassung:                                               Bonn/Lörrach, den 21. Dezember 1958.\n„8. § 98 des Güterkraftverkehrsgesetze.s vom\n17. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 697) in                                                                  Der Bundespräsident\nder Fassung des Gesetzes vorn 3. Juni 1957                                                                            Theodor Heuss\n(Bundesgesetzbl. I S. 593), \".\n2. In § 23 erhält Satz 2 folgende Fassung:                                                       Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\n,,Es tritt am 31. Dezember 1962 außer Kraft.\"                                                                                Ludwig Erhard\nArtikel 2                                                                          Der Bundesminister der Justiz\n(1) Diese,s Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13                                                                                         Schäffer\nAbs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Ja-\nnuar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land                                                        Der Bundesminister für Wirtschaft\nBerlin.                                                                                                                          Ludwig Erhard"]}