{"id":"bgbl1-1958-45-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":45,"date":"1958-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Tara-Ordnung und des Taratarifs","law_date":"1958-12-15T00:00:00Z","page":917,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["911\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1958                Ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 1958                                                                                             Nr. 45\nTag                                                  Inhalt:                                                                                           Seite\n15. 12.58  Verordnung zur Anderung der Tara-Ordnung und des Taratarifs                                                                                    917\n15. 12. 58 Verordnung zur .Änderung der Zollvormerk-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       919\n19. 12. 58 Neunte Verordnung über Änderung der Ausgleichsteuerordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                920\n18. 12. 58 Gesetz zur Ausführung des Haager Ubereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß                                                         939\n16. 12. 58 Verordnung zur Änderung der Ersten, Zwe,iten und Dritten Verordnung zur Durchführung\ndes Bundesentschädigungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   941\n19. 12. 58 Achtzehnte Verordnung i.iber Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen\nMarktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ................ _. . . . . . . . . . . . .                                          947\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   948\nIn Teil II Nr. 26, ausgegeben am 12. Dezember 1958, sind veröffentlicht: Bekanntmachung über den Geltungsbereich\ndes Obereinkommens Nr. 8 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gewährung einer Entschädigung für\nArbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch. - Verordnung über die Änderung und Ergänzung der Anlage I des Inter-\nnationalen Ubereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr. - Bekanntmachung über den Beitritt Norwegens zur\nSatzung der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland. - Bekanntmachung über den Gel-\ntungsbereich des Internationalen Zuckernbkommens (Inkrafttreten für Nicaragua). - Bekanntmachung über den\nGeltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial\n(Inkrafttreten für Malaya). -- Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutze von\nWerken cler Literatur und Kunst (l nkraftlreten fü:r Indien). - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ober-\neinkommens zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen (Beitritt der Dominika-\nnischen Republik). - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens zur einheitlichen Feststellung\nvon Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot (Beitritt der Dominikanischen Republik). - Bekanntmachung\nüber eine Ergänzung der Anlage III Absatz IV des Protokolls Nr. III zum revidierten Brüsseler Vertrag.\nVerordnung zur Änderung\nder Tara-Ordnung und des Taratarifs.\nVom 15. Dezember 1958.\nAuf Grund des § 62 Abs. 6 und des § 109 Abs. 1                     1. § 5 erhält die Bezeichnung ,, § 1\" und wird wie\ndes Zollgesetzes vom 20. März 1939 (Reichsge-                              folgt geändert:\nsetzbl. I S. 529) in der Fassung des Gesetzes zur                          a) Nummer 2 wird gestrichen,\nÄnderung des Zollgesetzes und der Verbrauch~\nb) in Nummer 3 werden die Worte „anderen\"\nsteuergesetze vom 23. Mai 1952 (Bundesgesetzbl. I\nsowie „und Körbchen\" gestrichen,\nS. 317), des Dritten Zolländerungsgesetzes vom\n9. August 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 735) und des                          c) die Nummern 3 bis 7 erhalten die Bezeich-\nVierten Zolländerungsgesetzes vom 10. September                                   nungen 2 bis 6.\n1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1331) wird verordnet:\n2. Als § 2 wird eingefügt:\n§ 1                                                                                             ,,§ 2\nRohgewicht\nDie Tara-Ordnung vom 21. März 1939 (Reichs-\nministerialblatt S. 545) in der Fassung der Verord-                             (1) Zum Rohgewicht gehören die in § 137 Ab-\nnung über Änderung der Tara-Ordnung vom 14. De-                            satz 1 Satz 1 der Allgemeinen Zollordnung be-\nzember 1939 (Reichsministerialblatt S. 1511), der                        , zeichneten Umschließungen.\nVerordnung über Änderung von Zollordnungen vom                                  (2) Zum Rohgewicht gehören nicht\n11. August 1941 (Reichsministerialblatt S. 201), der\nVerordnung über Änderung der Tara-Ordnung vom                                           1. die in § 137 Absatz 1 Satz 2 der Allge-\n14. November 1944 (Reichsministerialblatt S. 79) und                                          meinen Zollordnung bezeichneten Ver-\nder Verordnung zur Anderung der Allgemeinen                                                   packungsmittel,\nZollordnung und der Tara-Ordnung vom 15. März                                           2. Fahrzeuge, Behälter und Schutzdecken\n1958 (Bundesgesetzbl. I S. 146) wird wie folgt ge-                                            (§ 137 Absail:z 2 Nummern 1 bis 3 der\nändert und ergänzt:                                                                           Allgemeinen Zollordnung).\"","918                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\n3. § 6 Abs. 2 wird gestrichen; im bisherigen Absatz 1            ,,aus weichem Holz, von 1,75 dz oder darunter:\nwird die Bezeichnung ,, (1)\" gestrichen.                         mit vier inneren Rahmenhölzern, mit 01-\npapier ausgelegt, durch starke Drähte\n4. In§ 9 Satz 2 werden die Worte „und Pappkasten\"                     oder zwei Bandeisen verschloss,en, mit\ngestrichen.\nnicht entrippten Tabakblättern aus USA\n5. In § 16 Abs. 2 erhält der Klammerhinweis hinter\n(sogenannte Broadleaf-Kisten) 26,\ndem Wort „Ballenverpackungen\" folgende Fas-                      andere 15,\".\nsung: ,, (§ 1 Nummer 3)\".                               2. Die Bestimmungen zu Tarifnummer 24.02 werden\n6. Nach § 22 wird folgender § 22 a eingefügt:                 durch folgende Fassung ersetzt:\n,,§ 22a\n„aus 24.02 Tabak verarbeitet; Tabakauszüge\nEigengewicht                                                              und Tabakso·ßen:\nDas Eigengewicht von Waren wird aus Urkun-                             Tarasatz:\nden, insbesondere kaufmännischen 'Büchern und                               für Tabak, gepreßt ·oder gesoßt,\nihren Belegen, entnommen oder geschätzt (Zoll-                              zur Herstellung von Schnupf-\ngesetz § 80 Absatz 3), wenn es durch Wiegen nur                             tabak (Abs. E):\nmit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermit-                                Umschließungen aus Tierhäu-\ntelt und - bei Flüssigkeiten - auch nicht durch                               ten 8.\"\nMess,en der Raummenge und Feststellung des\nspezifischen Gewichts (beides bei gleicher Tem-\n§ 3\nperatur) an Hand wissenschaftlich erstellter\nTabellen berechnet werden kann.\"                           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesge-\n7. In § 25 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „findet\nsetzbl. I s·. 1) in Verbindung mit Artikel 5 des\n§ 22\" durch „finden §§ 22, 22 a\" ersetzt.\nGesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der\nVerbrauchsteuergesetze vom 23. Mai 1952 (Bundes-\n\"§ 2                              gesetzbl. I S. 317), Artikel 6 des Dritten Zollände-\nDer Taratarif (§ 62 Abs. 5 des Zollgesetzes) in         rungsgesetzes vom 9. August 1956 (Bundesgesetzbl. I\nder Fassung der Verordnung über den Taratarif              S. 735) und Artikel 6 des Vierten Zolländerungs-\nvom 10. Dezember 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1839)          gesetzes vom 10. September 1957 (Bundesgesetzbl. I\nwird wie folgt geändert und ergänzt:                       S. 1331) auch im Land Berlin.\n1. In den Bestimmungen zu der Tarifnummer 24.01\nwird bei den Tarasätzen für nicht entrippte                                       § 4\nTabakblätter (Abs. A - 1) und Abfälle von un-\nverarbeiteten Tabakblättern, andere - als Rip-             Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.\npen und Stengel -         (Abs. B - 1 - b) im Absatz\n,,Kisten\" der Unterabsatz „aus weichem Holz,                                      § 5\nvon 1,75 dz oder darunter 15\" durch folg,ende\nFassung ersetzt:                                           Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1959 in Kraft.\nBonn, den 15. Dezember 1958.\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nHartmann"]}