{"id":"bgbl1-1958-44-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":44,"date":"1958-12-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/44#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_44.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie","law_date":"1958-12-09T00:00:00Z","page":913,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["913\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1958                 Ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 1958                                                                                                        Nr. 44\nTag                                                              Inhalt:                                                                                           Seite\n9. 12. 58 Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Einschränkung der Verwendung von Maschinen\nin der Zigarrenindustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   913\n13. 12. 58 Verordnung über Sicherheitskinefilme (Sicherheitsfilmverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           914\n13. 12. 58 Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über\nArbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Verordnung zu§ 164 Abs. 2 Nr. 3 A VAVG).                                                                  916\nGesetz zur Aufhebung des Gesetzes\nüber die Einschränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarrenindustrie.\nVom 9. Dezember 1958.\nDer Bundestag hat das folgende                                              Gesetz            be-\nschlossen:\n§ 1\nDas Gesetz über die Einschränkung der Verwen-\ndung von Maschinen in der Zigarrenindustrie vom\n15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 493) in der Fas-\nsung der Verordnung zur Änderung des Gesetzes\nüber die Einschränkung der Verwendung von Ma-\nschinen in der Zigarrenindustrie vom 26. Januar\n1940 (Reichsgesetzbl. I S. 348) sowie die auf Grund\ndes Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnun-\ngen vom 28. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 565) und\nvom 5. August 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 571) wer-\nden aufgehoben.\n§ 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n§ 3\nDieses Gesetz tritt am 1. Juli 1958 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 9. Dezember 1958.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}