{"id":"bgbl1-1958-42-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":42,"date":"1958-12-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/42#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-42-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_42.pdf#page=1","order":1,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 644 der Zivilprozeßordnung","law_date":"1958-11-26T00:00:00Z","page":889,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["889\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1958                 Ausgegeben zu Bonn am 1. Dezember 1958                                                                                                    Nr. 42\nTag-                                                        Inhalt:                                                                                           Seite\n28. 11. 58 Zweite Verordnung zur Einführung von Bundesrecht im Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          891\n26. 11. 58 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 644 der Zivilprozeßordnung . . . . . . . . . . . . .                                                  889\n26. 11. 58 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschußgesetz vom 7. Juni 1939 und seinen\nDurchführungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   890\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nzu § 644 der Zivilprozeßordnung.\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 23. Oktober 1958 - 1 BvL 45/56 - in dem Ver-\nfahren wegen\nverfassungsrechtlicher Prüfung des § 644 der Zivil-\nprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur\nWiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Ge-\nbiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen\nRechtspfle,ge, des Strafverfahrens und des Kosten-\nrechts vom 12. September 1950 (Bundesgesetzbl. I\nS. 455)\nauf Antrag\ndes Landgerichts Marburg\nwird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über\ndas Bundesverfassungsgericht in der Fassung des\nGesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)\nnachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht:\n§ 644 der Zivilprozeßordnung ist mit dem Grund-\ngesetz vereinbar.\nDer vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31\nAbs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-\nsungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 26. November 1958.\nDer Bundesminister _der Justiz\nIn Vertretung\nStrauß"]}