{"id":"bgbl1-1958-38-2","kind":"bgbl1","year":1958,"number":38,"date":"1958-10-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/38#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-38-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_38.pdf#page=15","order":2,"title":"Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger","page":735,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 38-Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1958                       735\nVerkündungen im Bundesanzeiger.\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im        Tag des\nBezeichnung der Verordnung                               Bundesanzeiger       Inkraft-\nNr.        vom         tretens\nBerichtigung zur Verordnung TS Nr. 7/58 über Tarife für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen. Vom 16. September\n1958.                                                                     185     26. 9.58\nVerordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der\nAchten Verordnung zur Durchführung der Interzonen-\nhandelsverordnung -      8. Interzonenhandels-DVO -. Vom\n25. September 1958.                                                       187     30. 9.58        1.10.58\nVerordnung über die Festsetzung von Entgelten für Ver-\nkehrsleistungen der Binnenschiffahrt. Vom 25. September\n1958.                                                                     189      2. 10.58  Inkrafttreten\ngemäß§ 4\nVerordnung TS Nr. 10/58 über Tarife für den Güterfern-\nverkehr mit Kraftfahrzeugen. Vom 4. Oktober 1958.                         192      7. 10.58     13. 10. 58\nFünfte Verordnung zur Angleichung der Dienstbezüge -\nReisekostenvergütung - der in § 13 Abs. 1 und 5 des Ge-\nsetzes über die Eingliederung des Saarlandes genannten Be-\namten des Bundes. Vom 3. Oktober 1958.                                    193      8. 10. 58     9. 10.58\nSchiffahrtspolizeiliche Anordnung der Wasser- und Schiff-\nfahrtsdirektion Kiel über die Annahme von Schlepperhilfe\nauf der Trave. Vom 6. Oktober 1958.                                       197     14. 10.58    15. 10. 58","736                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nHOHE BEHORDE\nSoeben erschienen:\nDie Stabilität des Arbeitsverhällnisses\nnadt dem Remf der Mitgliedstaalen\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl\nDieser Band gehört zu einer Reihe von Veröffentlichungen über das Arbeitsrecht in den Mit-\ngliedstaaten der Gemeinschaft, die auf Anregung der Hohen Behörde von einer Gruppe von\nFachleuten ausgearbeitet wird.\nDiese Arbeitsgruppe, die unter dem Vorsitz von Professor Paul DURAND von der Rechts-\nund Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Paris steht, setzt sich aus folgenden Persönlich-\nkeiten zusammen:\nG. BOLDT, Richter am Bundesarbeitsgericht in Kassel,\nP. HORION, Professor an der Universität Lüttich,\nA. KA YSER, Präsident des .Office des Assurances Sociales\" in Luxemburg,\nL. MENGONI, Professor für Arbeitsrecht an der Katholischen Universität Mailand,\nA. N. MOLENAAR, Professor an der Universität Leiden.\nNach einer ersten einführenden Studie über die .Quellen des Arbeitsrechts in den Ländern\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl\" haben die sechs Juristen mit dieser\nStudie über die Stabilität des Arbeitsverhältnisses die Untersuchung eines der wesentlichen\nund aktuellsten Probleme des Arbeitsrechts in Angriff genommen.\nDas Arbeitsrecht scheint sich in der Tat mehr und mehr auf den Schutz der Lohnempfänger\ngegen willkürliche Entlassungen auszurichten und strebt danach, dieses Recht auf Arbeit fest\nzu verankern, wie es in einigen neueren Verfassungen bereits geschehen ist, -durch die es\nseinen feslen Platz im Zeilbewußtsein gefunden hat.\nIn den Berichten der sechs Länder werden sowohl die in Gesetzen und Verordnungen ent-\nhaltenen als auch die vertraglich festgelegten Bestimmungen analysiert, in denen diese Ent-\nwicklung ihren Niederschlag gefunden hat. Es wird ferner eine Darstellung des Schutzes\ngegeben, zu dem diese Entwicklung bis heute geführt hat.\nln dem zusammenfassenden Bericht legt Professor DURAND dar, wie trotz der Unterschiede\nzwischen den angewandten Verfahren die Tendenz zur Stabilität des Arbeitsverhältnisses\nallen sechs Ländern qemeinsam ist. Er hebt die Hauptprobleme hervor, die mit der Ver-\nwirklichung der Stabilität des Arbeitsverhältnisses verbunden sind. Dabei weist er vor allem\nauf die Gefohr der Starrheit, der Inelastizität des Arbeitsverhältnisses hin, die seiner An-\nsicht nach ein Hindernis für die Beweglichkeit der Arbeitnehmer darstellt. Diese Beweglichkeit\naber sei eine der Forderungen der auf dem technischen Fortschritt beruhenden modernen\nWirlschaft.\nDiese Veröffentlichung· (328 Seiten) ist in den vier Sprachen der Gemeinschaft, deutsch,\nfranzösisch, italienisch und niederländisch, erhältlich.\nVerkaufspreis: DM 8,40 zuzügl. Porto- und Verpackungskosten.\nBestellungen erbeten an:            V E R LAG D E S B U N D E S A N Z E I G ER S, K O LN 1, .Postfach\nI-I er ausgebe r: Der 13undei;ininister der Justiz. -     Ver! a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nDas Bundesqesetzb!att erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.\nLaufend er B c zu g nur durch die Post. ß e zu g s preis: vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.\nEin z e Ist ü c k e je anqefanqcne 24 Seilen DM 0,40 geqen Voreinsendunq des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt•\nKöln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10."]}