{"id":"bgbl1-1958-36-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":36,"date":"1958-09-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/36#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-36-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_36.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken","law_date":"1958-09-22T00:00:00Z","page":669,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["669\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1958               Ausgegeben zu Bonn am 26. September 1958                                                                                         Nr. 36\nTag                                               Inhalt:                                                                                          Seite\n22. 9. 58 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewichtsbezeichnung an schweren, aui Schiffen\nbeförderten Frachtstücken ............. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   669\n23. 9. 58 Neufassung des· Einkommensteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         672\n22. 9. 58 Achte Verordnung über Anderung der Ausgleichsteuerordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             670\n22. 9. 58 Verordnung zur Anderung der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen . . . . . . . .                                                 672\nHinweis auf Verkündungen i~1 Bundesanzeiger . . . . ................................... .                                                   707\nGesetz zur Änderung\ndes Gesetzes über die Gewichtsbezeichnung\nan schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken.\nVom 22. September 1958.\nDer Bundestag hat das folgende                              Gesetz be-\nschlossen:\nArtikel 1\nDas Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an\nschweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken\nvom 28. Juni 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 412) wird\nwie folgt geändert:\n1. In § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 werden die Worte\n„Gebiet des Deutschen Reichs\" durch die Worte\n,, Geltungsbereich dieses Gesetzes\" ersetzt.\n2. § 2 wird aufgehoben.\nArtikel 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 22. September 1958.\nDer Bundespräsident\nHeuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nBlank"]}