{"id":"bgbl1-1958-33-2","kind":"bgbl1","year":1958,"number":33,"date":"1958-08-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/33#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-33-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_33.pdf#page=31","order":2,"title":"Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger","page":643,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 33 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. August 1958                      643\nVerkündungen im Bundesanzeiger.\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im        Tag des\nBezeichnung der Verordnung                              Bundesanzeiger       Inkraft-\nNr.       vom        tretens\nVerordnung TS Nr. 8/58 über Tarife für den Güterfernverkehr\nmit Kraftfährzeuqcn (Militi:irgütcrverkehr). Vom 13. August\n1958.                                                                   158     20.8.58         1. 9. 58\nVerordnung TS Nr. D/58 über Tarifbestimmungen für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeu9en zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und Berlin. Vom 21. August 1958.                   161      ~3.8.58        1. 9. 58","644                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nSammlung des Bundesremfs\n(Bundesgesetzblatt Teil III)\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\ngemäß Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958\n(Bundesgesetzbl. I S. 437)\nNeuveröffentlichung aller Rechtsvorschriften, die bei der Bereinigung\ndes Bundesrechts als fortgeltend erachtet werden, nach Sachgebieten\ngeordnet, in der jeweils gültigen Fassung.\nDie Sammlung wird in folgende 9 Hauptsachgebiete gegliedert:\n1. Staats- und Verfassungsrecht\n2.  Verwaltung\n3.  Rechtspflege\n4.  Zivil- und Strafrecht\n5.  Verteidigung\n6.  Finanzwesen\n7.  Wirtschaftsrecht\n8. Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versorgung\n9. Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen\nJedes I Iauptsach~:1ebiet wird aus mehreren Teillieferungen zusammengehöriger Unter-\ngruppen bestehen. Die Untergliederung des jeweiligen Hauptsachgebiets ist auf der\nletzten Umschlagseile jeder Lieferung abgedruckt.\nAus9d1end von der ursprünglichen Fassung jeder Vorschrift sind alle Änderungen,\nNeufossungen und Teilaufhebungen im Text berücksichtigt. Jede solche Änderung ist\n. in einer Fußnote unter Angabe der Verkündungsstelle der ändernden Vorschrift belegt.\nJst eine Vorschrift amtlich neu gefaßt, so geht die Bearbeitung von dieser Neufassung aus.\nVoraussichtlicher Umfang der Sammlung etwa 4000 bis 5000 Blatt. Die Sammlun,9\" wird\nauch nach Abschluß der Bereinigung durch Obersichten fortgeführt, die die Verände-\nrungen in dem einzelnen Sachgebieten jeweils zum 1. Januar des laufenden Kalender-\njahres darstellen, bei wesentlichen Änderungen des Inhalts einzelner Lieferungen auch\ndurch Neuauflagen nach dem jüngsten Stand.\nBestellungen si.nd zu richten an:\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzblatt Teil III, Köln 1, Postfach\nDie Sammlung kann im Abonnement nur für alle Rechtsgebiete bezogen werden. Der\nPreis beträgt 5 Pfg. pro geliefertes Blatt im Format DIN A 4 einsclil. Umschlag und Ver-\nsandkosten. Eine Abonnementsbestellung bei der Post ist nicht möglich. Rechnungsertei-\nlung erfolgt postnumerando durch den Verlag nach dem Umfang der gelieferten Hefte.\nHefte einzelner Rechtsgebiete können bezogen werden zum Preise von 7 Pfg. pro Blatt\neinschl. Umschlag zuzüglich Versandkosten gegen Voreinsendung des entsprechenden\nBetrages auf Postscheckkonto K ö 1 n 11 2 8 „ Sam m 1u n g des Bundesrechts,\nBundesgesetzblatt. Teil 111\" oder nach Bezahlung auf Grund einer Voraus-\nberechnung.\nBisher erschienen:\n1. Folge, 1. Lieferung:\nGerichtsverfassung und Berufsrecht der Rechtspflege\n(44 Seiten; Einzelbezug 1,54 DM zuzüglich 0,15 DM Versandgebühren)\n2. Folge, 2. Lieferung:\nVerfahren vor den ordentlichen Gerichten\n(206 Seiten; Einzelbezug 7,21 DM zuzüglich 0,25 DM Versandgebühren)\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.\nDas Bundesricsetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.\nLaufend er l3 e zu q nur durch die Post. l3 e zu g b preis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.\nEin z e Ist ü c k e je anqcfctnqenc 24 Seiten DM 0,40 qeqen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt•\nKöln 39D oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15."]}