{"id":"bgbl1-1958-21-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":21,"date":"1958-07-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/21#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-21-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_21.pdf#page=1","order":1,"title":"Siebzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Harmonisierte Eisen- und Stahlzölle)","law_date":"1958-07-04T00:00:00Z","page":425,"pdf_page":1,"num_pages":12,"content":["425\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1958                        Ausgegeben zu Bonn am 11. Juli 1958                                                                                                                Nr. 21\nTag                                                                          Inhalt:                                                                                          Seite\n4. 7. 58   Siebzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen\nMarktes der Europliischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Harmonisierte Eisen- und\nStahlzölle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   425\nIn Teil II Nr. 16, ausgcgl ben am 10. Juli 1958, sind veröffentlicht: Gesetz über die Anwendung der mit den Gesetzen\n0\nüber das Zweite bis Pünfte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen\nZoll- und Handelsabkommens (GATT) veröffentlichten Listen XXXIII (Anwendungsgesetz). - Gesetz über den\nBeitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Zusatzübereinkommen vom 7. September 1956 über die Abschaffung\nder Sklaverei, des Sklavenh,rndcls und sklaverciähnlicher Einrichtungen und Praktiken. - Bekanntmachung über das\nInkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien\nüber die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg betroffenen gewerblichen Schutzrechte und Urheber-\nrechte. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Ubereinkommen über den Eisenbahnfracht-\nverkehr und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Inkrafttreten für die Republik Libanon). - Bekannt-\nmachung über die Änderung der Satzung des Europarates.\nSiebzehnte Verordnung\nüber Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl\n(Harmonisierte Eisen- und Stahlzölle).\nVom 4. Juli 1958.\nAuf Grund des § 1 Abs. 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des\nZolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen\nGemeinschaft für Kohle und Stahl) vom 24. November 1955 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 728) in der Fassung des § 3 des Zolltarifgesetzes vom\n27. Juli 1957 (Bunclesgesetzbl. I S. 1395) verordnet die Bundesregierung,\nnachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben\nworden ist, mit Zustimmung des Bundestages:\n§ 1\nDer Deutsche Zolltarif 1958 (Bundesgesetzbl. 1957 I S. 1395) wird wie\nfolgt geändert:\n1. Die Vorschrift 7 zu Kapitel 73 ·(Eisen und Stahl) wird gestrichen.\n2. Die Vorschrift 8 zu Kapitel 73 wird Vorschrift 7 und erhält folgende\nFassung:\n7. Zollkontingent der Tarifnr. 73.15.\nDer ermäßigte Zollsatz von 4 0/o des Wertes für Waren aus legiertem\nStahl mit einem Gehalt an Kohlens<toff von 0,90 bis 1,15 Gewichtshundert-\nleilen, an Chrom von 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem\nG(~halt an Molybdän von 0,50 Gewichtshundertteilen oder weniger (Wälz-\nlugerstahl) der Tarifnr. 73.15 Abs. B -4- b-1 (Anmerkung), 2 (Anmerkung),\n3 - a und b (Anmerkung) und Abs. B - 5 - a (Anmerkung) im Rahmen des\nZollkontingents gilt für eine Gesamtmenge von 4000 t je Halbjahr.\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der Finanzen zu\nbestimmenden Zollstellen zulässig.\n3. Die Tarifnrn. 73.01 bis 73.16 erhalten folgende Fassung:","426                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus               für andere\ndem freien Verkehr               Waren\nTarif-                                                                            der@\nnumn1er                     Warenbezeichnung\ntarif-      zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig       weilig      mäßig       weilig\n1                       1\n1\n1           2          3          4\n1                       1\n73.01  Roheisen (einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Masseln,\nFlossen oder dergleichen, auch in formlosen Stücken:\nA - Hümatitroheisen        (einschließlich Stahlroheisen) und\nphosphorhc1ltiges Roheisen (einschließlich Ferrophos-\nphor):\n1 - Stüh lroheiscm mit einem Gehalt an Silizium von\n1,5 Gewichtshundertteilen oder weniger und an\nMangan von mehr als 1,5 Gewichtshundertteilen\n([G) ....................................•......             frei                    frei\n2 - anderes @) .................................. .             frei                        3\nB - Spiegeleisen C[G)                                                 frei                       3\nC - anderes:\n1 - mit einem Gehalt an Vanadin von 0,5 bis 1 Ge-\nwichtshundertteil und an Titan von 0,3 bis 1 Ge-\nwichtshundertteil @ ......................... .             frei                        1\n2 - anderes @     .................................. .          frei                        3\n73.02  Ferrolegierungen:\nA - Ferromangan:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von mehr als 2\nCewichtshundertteilen (hochgekohltes Ferroman-\ngan)@ ..................................... .               frei          -             2        -\n2 - anderes    ..................................... .            12            7         12           7\nB - Ferroaluminium,         Ferrosiliziumaluminium,        Ferro-\nsiliziummanganaluminium ....................... .                   8            3          8          3\nC - Ferrosilizium .................................... .               12          10          12         10\nD - Ferrosiliziummangan ............................ .               frei          -          frei        -\nE - Ferrochrom und Ferrosiliziumchrom ............... .                12             7        12           7\nPerrosiliziumchro1n   ................•...................      --             6         ·--         6\nF - Fcrroti tan und Ferrosiliziumtitan ................. .             12             7        12           7\nG - Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram .......... .                   8           6           8          6\nH - Ferromolybdi::i.n; Ferrovanadin .................... .               8           6           8          6\nI - andere ......................................... .                  8           4           8          4\nFcrronickcl                                                     -          frei         -         frei\nFcrrw;iliziumaluminiumkalzium      ...................... .     -              3        -            3\n73.03  Becubcitungsabfülle und Schrott, von Eisen oder Stahl:\nA - nicht sortiert oder klassiert (([)                                frei                    frei\nB - sortiert oder klassiert:\n1 - aus Cußeisen CfG) ...............•.....•........            frei                    frei\n2 - aus verzinntem Stahl @         ..................... .       frei                   frei\n3 - andere   ®) ................................... .           frei                    frei","Nr. 21 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Juli 1958                                     427\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus              für andere\ndem freien V er kehr            Waren\nTarif-                                                                            der@\nn u mrner                    Warenbezeichnung\ntarif-      zeit-      tarif-      zeit-\nmäßig       weilig     mäßig       weilig\n1                      1\n1          2           3          4\n1                      1\n73.04   Eisen und Stahl, gekörnt, auch zerkleinert oder nach\nKorngröße sortiert:\nA - nach Korngröße sortiert:\n1 - aus Gußeisen oder aus schmiedbarem Guß ..... .                  8          3           8          3\n2 - anderes    .................................... • •           15           4         15           4\nB - anderes    ....................................... • •            12           4         12           4\n73.05   Eisenpulver und Stahlpulver; Eisenschwamm und Stahl-\nschwamm:\nA - Eisenpulver und Stahlpulver:\n1 - grob   ................................ • • • • • • • • •       5          3           5          3\n2 - anderes    ..................................... .            15           9         15           9\nB - Disenschwamm und Stahlschwamm          ............... .            5       frei           5       frei\n73.06   Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke (Ingots), auch form-\nlose Stücke, aus Eisen oder Stahl:\nA - Rohluppen, Rohschienen @                                         frei        -              3       -\nB - Rohblöcke (Ingots):\n1 - nicht plattiert  ®) ............................. .          frei        -             3        -\n2 - plattiert @) ........, .......................... .          frei        -             3        -\nC - formlose Stücke ®) .............................. .              frei        -             3        -\n73.07   Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen,\naus Stahl; Stahl, nur vorgeschmiedet oder gehämmert\n(Schmiedehalbzeug):\nA - Vorblöcke (Blooms) und Knüppel:\n1 - gewalzt:\na - nicht plattiert @   .......................... .         frei                      4\nb - plattiert ® ............................... .            frei                      4\n2 - geschrn iedet   ................................. .           15           9         15           9\nB - Brammen und Platinen :\n1 - gewalzt:\na - nicht plattiert @ .......................... .           frei                      4\nb - plattiert @ ............................... .            frei                      4\n2 - geschmiedet     ................................. .           15           9         15           9\nC - Schmiedehalbzeug ............................... .                15           9         15           9\n73.08   Warmbreitband aus Stahl, in Rollen:\nA - nicht plattiert, mit einer Breite:\n1 - von weniger als 1,5 m@ ..................... .               frei                   frei\n2 - von 1,5 m oder mehr @ ...................... .               frei                   frei\nB - plattiert @    ..................................... .           frei                      5","428                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus               für andere\ndem freien Verkehr              vVaren\nTarif-                                                                        der@\nnummer                      Warenbezeichnung\ntarif-     zeit-        tarif-      zeit-\nmäßig     weilig       mäßig       weilig\n1                        1\n----\n1    1\n2            3     1\n4\n73.09  Breitflachstahl:\n1\nA - nicht plattiert ®     ................................ .      frei        -               5        -\nB - plattiert  ®     .................................... .        frei       -               5        -\n73.10  Stabstahl, warm gewalzt, warm strancrgepreßt oder ge-\nschmiedet (einschließlich Walzdraht); Stabstahl, kalt her-\ngestellt oder kalt fertiggestellt; Hohlbohrerstäbe aus\nStahl, zum Herstellen von Bohrern und Bohrstancren für\nBergwerke geeignet:\nA - nur warm gewalzt oder nur warm strangcrepreßt:\n1 - Walzdraht     ®    ............................... .       frei                       6\n2-  Stabstahl, massiv ® ......................... .            frei                      5\n3 - Hohlbohrerstäbe ®) .......................... .            frei                      5\nB - nur geschmiedet       ................................ .        18        10            18         10\nC - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt                   18        10            18         10\nD - plattiert oder mit Ober!1ächenbearbeitung (z. B. po-\nliert, überzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\n1 - Walzdraht @) ......................... .          frei                       6\n2 - anderer (IG:' .......•.................•...       frei                       5\nb - kalt hergestellt oder kalt fertigcrestellt ...... .     18           7          18           7\n2 - anderer     ..................................... .         18        10            18         10\n73.11  Profile aus Stahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt,\ngeschmiedet, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt;\nSpundwandeisen aus Stahl, auch gelocht oder aus zusam-\nmengesetzten Elementen hergestellt:\nA - Profile:\n1 - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\na - U-, I- oder H-Profile mit einer Höhe von:\n1 - weniger als 80 mm:\na - nicht gelocht ® ..................... .       frei                       5\nb - gelocht ®) .......................... .       frei                        6\n2 - 80 mm oder mehr:                                          1\na - nicht gelocht © ..................... .       frei    1                   5\nb - gelocht @ .......................... .        frei    i                  6\nb - Zoreseisen:\n1 - nicht gelocht @ ........................ .         frei                       5\n2 - gelocht C@ ............................. .         frei                       6\nc - andere Profile:\n1 - nicht gelocht ®) ....................... .         frei                       5\n2 - gelocht ® ............................. .          frei                       6\n2 - nur geschmiedet .............................. .            18         10           18         10\nnicht gelocht ..................................... .                  9                        9","Nr. 21 -  Tüg der Ausgabe: Bonn, den 11. Juli 1958                                   429\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus               für andere\ndem freien Verkehr               Waren\nTarif-                                                                                     der@\nnummer                                    W,1renbc!zeichnung\ntarif-    1  zeit-       tarif-     zeit-\nmäßig        wei.lig     mäßig      weilig\n------------\n- -1     -  1     2 --- - - -\n-----------··-- --·-- ------------- -----··----------------------------'-------:-------;-------,--~--\n(noch        3 - nur keilt hergestellt oder kalt fertiggestellt:\n73.11)              a-kült gewulzt .............................. .                     22          13           22        13\nb - andere ................................... .                    18           10          18        10\n4 - plattiert oder mit Oberfldchenbearbeitung                 (z. B.\npoliert, überzogen):\na - nur plattiert:\n1 - wcHm gewalzt oder warm stranggepreßt:\na - nicht gelocht @ ..................... .          frei                       5\nb - gelocht. ®) .......................... .         frei                       6\n2 - kult hergestellt oder kalt fertiggestellt ... .          18             7         18          7\nb - andere:\n- kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt, nicht\nplattiert ............................... .           22           13          22        13\n2 - andere                                                   18           10          18        10\nB - Spun<lwandeisen CIID ........................... •. •                       frei                       5\nAnmerkung zu TMifnr.73.11 Abs.A-1-a\nBei den U-, J- und H-Profilen ist die Höhe der Abstand\nzwischen den parill lelc~n Außenflächen der beiden Flanschen.\n73.12  Bandstahl. warm oder kalt gewalzt:\nA - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert)                  ®            frei                       8\nB - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\n1 - in Rollen,                 zum Herstellen von Weißband unter\nZollsichorunq @ ............................. .                    frei                       8\n2 - anderer ..................................... .                       25           13          25         13\nmit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-\nhundertteilen Schwefel und Phosphor,           jedoch\nwcniqer als 0,07 Gewichtshundertteilen Schwefel\nund Phosphor insgesamt ........................ .                          7                     1\nm i1 einem Gehalt an Kupfer von weniger als 0,05\nCewichtshundertteilen und an Schwefel und Phos-\nphor von je weniger als 0,04 Gewichtshundertteilen                         9                     9\nC - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-\nbearbeitung:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert ............ .                  25           11          25        11\n2 - emailliert                                                            25           11          25        11\n3 - verzinnt:\na - Weißband@ ............................. .                      frei                       6\nb - anderer ........ ·.......................... .                  18           13          18        13\n4 - verzinkt oder verbleit ........................ .                     25          14           25        14\n5 - anderer (z.B. verkupfert, künstlich oxydiert, lak-\nkiert, vernickelt, verriiert, plattiert, parkerisiert,\nbedruckt):\na - nur plattiert:\n1 - warm gewalzt @ ....................... .                frei                       8\n2 - kalt gewalzt ........................... .               18           10          18        10\nb - anderer .................................. .                    25           14          25        14\nD - anders bearbeitet tz. B. perforiert, abgeschrägt, gebör-\ndelt) ........................................... .                       25           11         25         11","430                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus              für andere\ndem freien Verkehr\nTarif-                                                                                                                       Waren\nder@\nnummer                        Warenbezeichnung\ntarif-     zeit-       tarif-      zeit-\nmäßig      weilig      mäßig       weilig\n1                       1\n1    1\n2           3          4\n1\n73.13  Bleche ans Stahl, warm oder kalt gewalzt:\nA - Elektrobleche:\n1 - mit einem Ummagnetisierungsverlust von 0,75 Watt\noder weniger je kg, unabhängig von ihrer Dicke\n(Ec;) .•••••••••••••••.••••••••••••••••••••••••••                                frei                     12\n2 - andere:\na - mit einer Dicke von mehr als 1 mm @ ..... .                                  frei                      5\nb - andere @ ................................ .                                  frei                       6\nB - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert),\nmit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr@ .................... .                                   frei                       5\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm\n(fG) ....................................... .                              frei                       5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als\n2mm:\n1 ·· mit einer Dicke von mehr als 1 mm @ ...                               frei                       5\n2 - andere !Jß) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • . . . •   frei                       6\nd - von weniger als 0,50 mm ® ............... .                                  frei                      6\n2 - nm warm gewalzt und entzundert (dekapiert), mit\neiner Dicke:\na - von 3 mm oder mehr ® ................... .                                   frei        -              5\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm\n@ ....................................... .                                 frei        -             5\nc - von 0,50 mm od(~r mehr, jedoch weniger als\n2 mm:\n1 - mit einer Dicke von mehr als 1 mm @                             ... .   frei        -              5\n2 - andere@ ............................. .                                 frei        -              6\nd - von weniger als 0,50 mm @ ............... .                                  frei        -             6\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit\neiner Dicke:\na - von 3 mm oder mehr ....................... .                                   28        10          28          10\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm\nctG) .........•...•.•...............•.....•.•                               frei        -             5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als\n2 mm:\n1 - mit einer Dicke von mehr als 1 mm @ ...                                 frei        -              5\n2 - andere (tQ) ....................•.........                              frei        -              6\nd - von weniger als 0,50 mm ®) ............... .                                 frei        -              6\n4 - nur glünzend gemacht, poliert oder hochglanz-\npoliert ctID .................. • .. •. • • • • • • • • · · · · ·                frei        -              6\n5 - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflüchcnbearbeilung:\na - versilbert, vergoldet oder platiniert ......... .                              28           9        28.           9\nb - e1nailliert ................................. .                                28           9        28            9\nc - verzinnt:\n1 - Weißblech ®) ......................... .                                 frei       -              6        -\n2 - andere @ ............................. .                                frei        -              6        -\nd - verzinkt oder verbleit ® .................. .                                frei        -              6        -","Nr. 21 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Juli 1958                                  431\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\ndem freien Verkehr          für andere\nTarif-                                                                          der@                    Waren\nnummer                      Warenbezeichnung                                                               1\ntarif-      zeit-      tarif-  j  zeit-\nmäßig      weilig     mäßig    ! weilig\n,----\n(noch         e - andere (z. B. verkupfert, künstlich oxydiert,\n73.13)             lackiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkeri-\nsiert, bedruckt):\n1 - nur plattiert @ ........................ .          frei                      6\n2 - andere:\na - verzinnt und bedruckt @ ............ .          frei                      8\nb - andere@ .......................... .             frei                     6\n6 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig\nzugeschnitten:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert ..... .         28          9         28          9\n2 - emailliert ............................. .            28          9         28          9\n3 - andere@ ............................. .              frei                     8\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert,\ngraviert, guillochiert oder anders bearbeitet,\nausgenommen nur durch Vv alzen verformte\nBleche ................................... .              28          9          28         9\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.13 Abs.B\nDurch Pressen hergestellte \\\\Teilbleche werden wie durch\nWalzen hergestellte gleichartige Bleche behandelt.\n73.14  Draht aus Stahl, auch überzogen, ausgenommen isolierte\nDrähte für die Elektrotechnik ........................ .              18    !     9          18         9\noberflächenveredelt    ..................................... .            1     6                     6\ni\nQualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle, in den in\ni'\n73.15\nden Tarifnrn. 73.06 bis 73.14 aufgeführten Formen:                          1\ni\nA - Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüppel,\nBrammen, Platinen:\na - geschmiedet      .............................. .         15          9          15         9\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\n1,6 Gewichtshundertteilen ................... .                  4                     4\nb - andere:\n1 - Rohblöcke (Ingots) @ .................. .           frei                      3\n2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,\nPlatinen@ ............................ .             frei                     4\n2 - Schmiedehalbzeug ............................ .               15          9          15         9\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis\n1,6 Gewichtshundertteilen ................... .                  4                     4\n3 - Warmbreitband, in Rollen; Breitflachstahl:\na - Warmbreitband, in Rollen @ .............. .             frei                      6\nb - Breitflachstahl @ ......................... .            frei                     6\n4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohlboh-\nrerstäbe, zum Herstellen von Bohrern und Bohr-\nstangen für Bergwerke geeignet) und Profile:\na - nur geschmiedet ........................... .             15    '     9         15          9\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis                 1\n1,6 Gewichtshundertteile:1 ................... .                 4                      4\nb - nur warm gewalzt oder nur warm strang-\ngepreßt @ ............................... .              frei   1\n6","432                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus               für andere\ndem freien Verkehr              Waren\nTarif-                                                                                        der@\nnummer                                    VJarenbezeichnung\ntarif-  1  zeit-        tarif-   1    zeit-\nmäßig    j weili\\:]      mäßig    j   weilig\n-    3 . - 1 -   ·;--·--\n-----···-······-·-·-·-····-- ~-----------------'----'----:---~--                                    1\n(noch                    c - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ...            15          6           15            6\n73.15)                    d - plcltlicrt oder mit OberHächenbearbeitung (z. B.\npoliert, überzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt\n([G) ............................... .           frei                       6\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt           18         10           18            10\n2 - andere:\na - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet       ............ ......... ..       15           9           15            9\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von\n0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen .....                 4                          4\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt           15           6          15             6\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert)\n@ ...................................... .                 frei                        6\nb - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert)               15           6          15             6\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nfüichenbearbeitung: ·\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt @ ................... .               frei                       6\nb :.. kalt gewalzt ........................ .           18         10           18            10\n2 - anderer ............................... .               15          9            15            9\nwarm gewalzt, mit einem Gehalt an Kohlen-\nstoff von 0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen                  4                          4\nkalt qewalzt ............................... .                     6                          6\nd - anders bearbeitet (z. B. perforiert. abgeschrägt,\ngebördelt) ................................ .               15           9           15            9\nwurm gewalzt, mit einem Gehalt an Kohlenstoff\nvon 0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen ....... .                    4                         4\nkalt gewalzt ................................. .                      6                          6\n6 - Bleche:\na - mu warm gewalzt, nicht entzundert (dekapiert)\n@ ....................................... .                frei                        6\nb - nur warm gewalzt und entzundert (dekapiert)\n@ ....................................... .                frei                        6\nc - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert),\nmit einer Dicke:\n1 - von 3 mm oder mehr ................... .                28           6          28             6\n2 - von weniger als 3 mm @ .............. .                frei                        6\nd - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer\nOberflächenbearbeitung @ ............. .               frei                        6\ne - anders bearbeitet:\n1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig\nzugeschnitten ®) ....................... .             frei                        6\n2 - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert,\ngraviert, guillochiert oder anders bearbeitet,\nausgenommen nur durch Walzen verformte\nBleche ................................. .              28         16           28            16\nwarm gewalzt, mit einem Gehalt an Kohlen-\nstoff von 0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen                  4                          4\nkcJlt newalzt ............................... ·                   6                          6","Nr. 21 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Juli 1958                                             433\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus                   für andere\ndem freien Verkehr                  vVaren\nTarif-                                                                                   der@\nnummer                            Warenbezeichnung\ntarif-  1   zeit-           tarif-    1   zeit-\nmäßig     weilig            mäßig        weilig\ni---- 1______ 2_______ ,_ _ _\n3  --1        4\n------------'--------------------------------------------------------___!----.,------,-----';----\n(noch         7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen                    isolierte\n73.15)             Drühtc für die Elck trotechnik:\na nicllt plattiert ............................. .                 15             6            15             6\nb - plal:t:icrt .................................. .                18          10             18           ·10\nB - legierte SUihlc:\n1 - Rohblöcke (Inuots). Vorblöcke (Blooms), Knüppel,\nBrammen, Plc1Urwn:\na - geschmiedet:\n1   mit einem Cehalt an Kohlenstoff von 0,90\nbis 1, 15 Cewichtshundertteilen, an Chrom\nvon 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch\nmit ejncm Gohalt an Molybdän von 0,50 Ge-\nwich ts]i urn](~rttPi lcn oder weniger ....... .          15             2            15             2\n2 - andere       ................................ .           15             9            15             9\n,ms soq. ,,Bilustcihl\" oder aus legiertem Sonder-\nslt11ll ...................•.......•.........         -             4            -               4\nb - andere:\n1   Ruhblöckc (Ingots) ((G) .................. .             frei        -                  3          -\n2 - Vorblöck('       (Blooms),    Knüppel,    Brammen,                                             1\nPli:11inen                                               frei        --                 4      !   -\n2 - Scbmiedchalbzeug                                                    15    1\n9            15             9\nous so9 . .,BdusLihl\" oder aus legiertem Sonderstahl ..           -             4            -               4\n3 - Warmbrc!itband, in Rollen; Breitflachstahl:\na - \\f\\/arrnbreitbc1nd, in Rollen @ .............. .              frei         -                 6          --\nb - Breitfü1chstahl @ ......................... .                  frei        -                  6          -\n4 - Sta hstah l (einsch lid3lich Walzdraht und Hohlboh-\nrerstiibe ztnn f--fers1 ellen von Bohrern und Bohr-\nstanqen fii r Berqwerk e geeignet) und Profile:\na - nur gesd1mir:!det:\n1 - mi1 einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90\nbis 1,15 Cewichtshundertteilen, an Chrom\nvon 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch\nmit einc,rn Gehalt an Molybdän von 0,50\nGewichtshundertteilen oder weniger ..... .                15             2            15              2\n2 - anderer                                                   15             4            15              4\nb - nur warm ~rewü lzt oder nur warm strang-\ngepH!ßt:\n1 - Walzdrnht @ ......................... .                  frei                           6\nAnmerk       l1 ng  z11 Tcirifnr. 73.15 Abs. B - 4 - b - 1\nWalzdrnht ous Wcilzlaqers!ahl, im Rilhmen des Zollkontin-\ngenls .................................................. .                                                4\n2 - Stabstahl (einschließlich HohlbohrersU-ibe)\n@ .................................... .                 frei                           6\n'\nAnmerk       ll ng  z11 TMifnr. 73.15 Abs. B - 4 - b - 2\nSta.bsltihl (einschließlich Hohlbohrerstäbe) aus Wälzlager-\nsta.hl, im Rahmen des Zollkonl.ingents .................... .                                            4","434                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nfür andere\ndem freien Verkehr\nTarif-                                                                                                     Waren\nder@\nnummer                       Warenbezeichnung\ntarif-  1  zeit-       tarif-       zeit~\nmäßig      weilig      mäßig        weilig\n1    1      2          3            4\n1\n(noch             3 - Profile:\n73.15)                 a - nicht gelocht @ ..................... .                                                 -\nfrei                      6\nb - gelocht @ .......................... .             frei                      8         -·\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B -4-b-3- a und b\nProfile aus Wälzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents                                       4         -\nc - nur kült hergestellt oder kalt fertiggestellt ...           15            6       15              6\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis\n1,15 Gf~wichtshundertteilen, an Chrom von 0,50\nbis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem\nGehalt an Molybdän von 0,50 Gewichtshundert-\n1:eilen oder weniger ........................ .                      4                       4\nd - plattiert oder mit Oberfläcl1enbearbeitung (z.B.\npoliert, überzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\n1 - gelochte Profile @ ............... .         frei         -             8         -\n2 - andere @ ....................... .           frei         -             6         -\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt           18         10         18           10\n2 - andere:\na - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder\ngeschmiedet ......................... .            15           9        15              9\naus sog . .,Baustahl oder aus legiertem Son-\nM\nderstahl ............................. .       -             4        -              4\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt           15            6       15              6\n5 - Bandstahl:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert)\n®) ········································                frei                      6\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs.B-5-a\nBandstahl, nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert).\naus Wülzlagerstahl, im Rahmen des Zollkontingents ....... .                                     4\nb - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert)                15           6        15              6\nElektrobänder mit einem Ummagnetisierungsver-\nlust von 0,75 Watt oder weniger je kg, unab-\nhängig von ihrer Dicke ..................... .                   frei                    frei\nc - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-\nflächenbearbeitung:\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt @ ................... .              frei         -             6        -\nb - kalt gewalzt ........................ .             18         10         18           10\naus sog. ,,Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl ......................... .       -             6        -              6\n2 - anderer                                                 15           9        15             9\naus sog. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Son-\nderstahl, warm gewalzt ................. .          -            4       -               4\nkalt uewalzt ............................... .       -             6        -              6\n<l - anders bearbeitet (z.B. perforiert, abgeschrägt,\ngebörcl<~lt) ................................ .             15           9        15             9\nuus sog. ,,Baustuhl\" oder aus legiertem Sonder-\nsta.hl, warm gewalzt ........................ .        -             4        -              4\nkalt gev.ralzt ................................. .       -             6        -              6","Nr. 21 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Juli 1958                                      435\nZollsatz 0 /o des Wertes\nfür Waren aus\nfür andere\ndem freien Verkehr\nTarif-                                                                                                   Waren\nder@\nnummer                      Warenbezeichnung                                                                 1\ntarif-     zeit-        tarif- , zeit-\nmäßig     weilig       mäßig 1 weilig\n----\n3      I\n(noch    6 - Bleche:\n73.15)\na - Elektrobleche:\n1 - mit einem Ummagnetisierungsverlust von\n0,75 Watt oder weniger je kg, unabhängig\nvon ihrer Dicke @ ..................... .          frei                      12\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B - 6- a - 1\nElektrobleche mit einem Ummagnetisierungsverlust von\n0,75 Watt oder weniger je kg, unabhängig von ihrer Dicke,\nim Rahmen eines Zollkontingents bis zu einer Gesamtmenge\nvon 5 000 t je Halbjahr .................................. .                               frei\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der\nFinanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.\n2 - andere@ ............................. .             frei                       6\nb - andere Bleche:\n1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (deka-\npiert) @ .............................. .           frei                       6\n2 - nur warm gewalzt und entzundert (deka-\npiert) @ .............................. .           frei                       6\n3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (deka-\npiert), mit einer Dicke:\na - von 3 mm ode.r mehr                              28          6           28           6\nb - von weniger als 3 mm @        ........... .     frei                       6\n4 - plattiert, überzogen, poliert oder mit an-\nderer Oberflächenbearbeitung @       ........ .     frei                       6\n5 - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder recht-\neckig zugeschnitten @ .............. .          frei                       6\nb - perforiert, gebogen, tiefgezogen, zise-\nliert, graviert, guillochiert oder anders\nbearbeitet, ausgenommen nur durch\nWalzen verformte Bleche ............ .           28        16           28           16\naus sog. \"Baustahl\" oder aus legiertem\nSonderstahl, warm gewalzt .......... .                  4                        4\nkalt gewalzt .......................... .                 6                        6\nAnmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B-6\nDurch Pressen hergestellte \\,Vellbleche werden wie durch\nWalzen hergestellte gleichartige Bleche behandelt.\n1 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte\nDrähte für die Elekt.rotech:iik:\na - nicht plattiert ............................. .          15          6           15           6\nmit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis\n1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom von 0,50\nbis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem\nGehalt an Molybdän von 0,50 Gewichtshunuert-\nteilen oder weniger ........................ .                  4                         4\nb - plattiert .................................. .           13         10           18          10\naus sog .• Baustahl\" oder aus legiertem Sonder-\nstahl ....................................... .                 6                        6","436                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958,, Teil I\nZollsatz 0/o des Wertes\nfür Waren aus\nfür andere\ndem freien Verkehr\nT<1rif-                                                                                                                            Waren\nder@\n1ummer                                     Warenbezeichnung\ntarif-  1   zeit-      tarif-   1  zeit-\nmäßig      weilig       mäßig      weilig\n1            2         3            4\n--------------------------------------'-----+----~----'----\n1                       1\n73.16            Oberbaumaterial für Bahnen, aus Stahl: Schienen, Leit-\nschienen, Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Wei-\nchen, Zungenverbindungsstangen, Zahnstangen; Bahn-\nsch wellen, Laschen, Unterlagsp]atten, Klemmplatten,\nSpurplatten und Spurstangen für die Verlegung und\nBefestigung von Schienen:\nA - Schienen:\n1 - Stromsdlienen mit einem Leiter aus NE-Metall ..                              18          10         18          10\n2 - andere:\na - neu@ ................................... .                              frei         -           6         -\nb - gebraucht CfiD ............................. .                          frei         -           6          -\nB - Leitschienen ([Ci)                                                                frei         -           6         -\nC - Zahnstangen .................................... .                                 15            7        15            7\nD - Bahnschwellen @               ............................... .                   frei        -            7         -\nE - Laschen und Unterlagsplatten:\n1 - gewalzt @            .................................. .                    frei         -           7         -\n2 - andere                                                                        18          10         18          10\nF - andere:\n1 - Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Weichen\nund Zungenverbindungsstangen ............... .                              15            7        15            7\n2 - andere ...................................... .                               18            7        18            7\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes\nvom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. l) in Verbindung mit § 2 des\nSechsten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des Ge-\nmeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)\nvom 24. November 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728) und § 4 des Zolltarif-\ngesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1395) auch im Land\nBerlin.\n§ 3\nDiese Verordnung gilt nicht im Saarland.\n§ 4\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.\nGleichzeitig tritt die Siebzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen\nzur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemein-\nschaft für Kohle und Stahl (Harmonisierte Eisen- und Stahlzölle) vom\n10. Februar 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 85) außer Kraft.\nBonn, den 4. Juli 1958.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister der Finanzen\nEtzel\nrr c raus gebe r       : Der nund(:sminisl <'.r der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.\nDcts nundcsw'.selzblall erscheint: in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.\nLauf c n der Bez u \\1 nur durch dit: Post. D c zu 9 s p r c i s: vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,-- zuzüglich Zustellgebühr.\nEin z e I s 1. ü c k e je un11clu11q<,ne 21 St;iLcn DM 0,10 qegen VoreinsendLlll\\J des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 390 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10."]}