{"id":"bgbl1-1958-17-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":17,"date":"1958-06-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/17#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-17-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_17.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung","law_date":"1958-06-10T00:00:00Z","page":385,"pdf_page":1,"num_pages":6,"content":["385\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1958                         Ausgegeben zu Bonn am 13. Juni 1958                                                                                                            Nr. 17\nTag                                                                      Inhalt:                                                                                           Seite\n10.6.58   Verordnung zur Änderung der Pilanzenbeschauverordnung                                                                                                               385\n29. 5. 58 Sechzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen\nMarktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Oberleitung in den Deutschen\nZolltarif 1958) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   392\n29. 5. 58  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 21 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die\nVerbreitung jugendgefährdender Schriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                395\n30. 5. 58  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 9 Nr. 1 und 3 des rheinland-pfälzischen\nLandesgesetzes zur vorläufigen Neuordnung von Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             395\n4. 6. 58  Berichtigung zur Allgemeinen Zulassungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          391\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        396\nIn Teil II Nr. 10, ausgegeben am 31. Mai 1958, sind veröffentlicht: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Uber-\neinkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des\nVereinigungsrechtes. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über den Zollwert der Waren\n(Inkrafttreten für Haiti). - Bekcmntmachung über den Geltungsbereich der dem Protokoll über die Bedingungen für\nden Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen als Anlage A beigefügten Liste VII (Inkrafttreten\nfür Chile). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Königreich der Niederlande über den Luftverkehr. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkom-\nmens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über den Luftverkehr. - Bekannt-\nmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich\nNorwegen über den Luftverkehr. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über den Luftverkehr. - Bekanntmachung über das Inkraft-\ntreten des Protokolls vom 15. Juni 1955 zur Berichtigung des französischen Wortlauts des Allgemeinen Zoll- und\nHandelsabkommens.\nVerordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung.\nVom 10. Juni 1958.\nAuf Grund des § 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutze der Kultur-\npflanzen in der Fassung vom 26. August 1949 (WiGBl. S. 308) und des\n§ 1 Nr. 2 der Zweiten Verordnung über die Erstreckung von Land-\nwirtschaftsrecht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes\nauf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und\nden bayerischen Kreis Lindau vom 12. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 180)\nin Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes wird mit Zu-\nstimmung des Bundesrates verordnet:\nArtikel\nDie Pflanzenbeschauverordnung vom 23. August 1957 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1258) wird wie folgt geändert:\n1. § 23 Abs. 2 erhält folgende Fassung:\n.. (2) § 6 und Anlage 5 treten am 1. Juli 1958, § 7 Abs. 3 am 1. März\n1959 in Kraft.\"\n2. In Ziffer I der Anlage 5 werden vor der Tabelle folgende Worte\neingefügt:\n.. Lebende Tiere in allen Entwicklungsstadien\".\n3. In Ziffer I der Anlage 5 werden in der Spalte „Befallsgegenstand\"\nin Nummer 1 die Worte „Soja Moench\" sowie in Nummern 1 und 2\nbis 10 jeweils die Worte ,,- mit Ausnahme von Saatgut -\"\ngestrichen.","386                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\n4. Die Tabelle unter Ziffer I der Anlage 5 erhält folgenden Nachsatz:\n,,Als Befallsgegenstand sind ausgenommen: Saatgut sowie Muster,\nwelche die Beschaffenheit ausländischer Waren kennzeichnen, und\nProben, die deren Prüfung ermöglichen sollen, wenn sie nach\nBeschaffenheit und Menge nur zum Gebrauch als Muster oder\nProben geeignet sind.\"\n5. Ziffer II der Anlage 6 erhält folgende Fassung:\n„II\nZeugnis des letzten Abgangslandes\nGetreide (Avena L., Hordeum Tourn., Panicum L., Secale L., Setaria\nP. B., Sorghum Adans., Triticum L. und Zea L.),\ntrockene Hülsenfrüchte (Samen und Früchte von Cicer (Tourn.) L.,\nLathyrus (Tourn.) L., Lens (Tourn.) L., Lupinus L., Phaseolus L.,\nPisum L. und Vicia (Tourn.),\npflanzliche Preßrückstände der Olgewinnung.\nVon der Zeugnispflicht sind ausgenommen: Saatgut sowie Muster,\nwelche die Beschaffenheit ausländischer Waren kennzeichnen, und\nProben, die deren Prüfung ermöglichen sollen, wenn sie nach Be-\nsd1affenheit und Menge nur zum Gebrauch als Muster oder Proben\ngeeignet sind.\"\n6. Anlage 9 erhält die folgende Fassung:\n„Anlage 9\n(zu§ 8)\nZollstellen\nHZA   = Hauptzollamt\nZA   = Zollamt\nZZ =  Zollzweigstelle\nBezeichnung                                             Besondere Bedingungen\n1. HZA Aachen                       -  Bahnhofsplatz                    nur für Postverkehr\n2. ZA  Aachen                       -  Hauptbahnhof\n3. ZA  Aachen                       -  Bahnhof-West\n4. ZA  Achterberg                   -  Springbiel\n5. ZA  Am Bildchen                                                      nur für Einfuhren der in der Bundes-\nrepublik Deutschland stationierten\nausländischen Sfreitkräfte\n6. ZA  Basel                        -  Bad. Eilgüterbahnhof\n7. ZA  Basel                        -· Bad. Personenbahnhof\n8. ZA  Basel                        -  Bad. Rangierbahnhof\n9. ZA  Bentheim\n10. ZA  Berlin                       -  Flughafen                        nur für Luftverkehr\n11. ZA  Berlin                       -  Post Luckenwalder Straße         nur für Postverkehr\n12. ZA  Bonn                                                             nur für Postverkehr\n13. ZA  Borken (Westf)               -  Bahnhof\n14. ZA  Borkum (Nordseebad)\n15. ZA  Brake (Unterweser)                                               nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte","Nr. 17 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1958                            387\nBezeichnung                                             Besondere Bedingungen\n16. ZA Bremen                        -   Bahnhof\n17. ZA  Bremen                           Flughafen                      nur für Luftverkehr\n18. ZA  Bremen                           Holzhafen\n19. ZA  Bremen                       -   Gröpelingen                    nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n20. ZA  Bremen                           Post                           nur für Postverkehr\n21. ZA  Bremen                           Europahafen\n22. ZA  Bremen                           Uberseehafen\n23. ZA  Bremen                           W eserbahnhof                  nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n24. ZA  Bremerhaven                  -   Rotersand\n25. ZA  Bruchmühlbach\n26. ZA Bunderneul and\n27. ZA Burgstaaken                                                      nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n28. ZA Dortmund                      -   Post                           nur für Postverkehr\n29. ZA Düsseldorf                    -   Flughafen                      nur für Luftverkehr\n30. ZA Düsseldorf                    -   Post                           nur für Postverkehr\n31. ZA Echterdingen                  -   Stuttgart-Flughafen            nur für Luftverkehr\n32. ZA  Eckernförde                                                     nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n33. ZA  Elmshorn\n34. ZA  Elten-Babberich\nin Hüthum\n35. zz  Emden                        -   Alter Außenhafen               nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n36. zz  Emden                        -   Drehbrücke                     nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n37. zz  Emden                        -   Industriehafen                 nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n38. zz  Emden                        -   Neue Seeschleuse               nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nH üls enfrüch te\n39. zz  Emden                        -   Nesserlander-Schleuse          nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n40. ZA  Emmerich                         Bahnhof\n41. ZA  Emmerich                         Hafen\n42. zz  Eschebrügge                      Kanal\n43. ZA  Flensburg                        Bahnhof\n44. ZA  Flensburg                    -   Hafen\n45. ZA  Flensburg-Weiche\n46. HZA Frankfurt (Main)             -   Domplatz                       nur für Postverkehr\n47. ZA  Frankfurt (Main)                 Flughafen                      nur für Luftverkehr\n48. ZA  Freiburg                     -   Post                           nur für Postverkehr","388                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nBezeichnung                                            Besondere Bedingungen\n49. ZA  Friedrichshafen               Güterbahnhof\n50. zz  Friedrichshafen               Hafen\n51. ZA  Furth i Wald                  Bahnhof\n52. ZA  Gangelt                                                        nur für Erzeugnisse aus dem Gebiet\ndes Kreises Geilenkirchen-Heinsberg,\ndas unter vorläufiger niederländischer\nAuftragsverwaltung steht\n53. ZA Gronau (Westf)               - Glanerbrücke\n54. ZA Gronau (Westf)                 Bahnhof\n55. ZA Großenbrode\n56. ZA Hamburg                      - Brooktorhaf en\n57. ZA Hamburg                      - Entenwerder\n58. ZA Hamburg                     -  Ernst-August-Schleuse            nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n59. ZA  Hamburg                        Flughafen                        nur für Luftverkehr\n60. ZA  Hamburg                        Kornhausbrücke\n61. ZA  Hamburg                      - Kuhwerder                        nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n62. ZA  Hamburg                        Meyerstraße\n63. ZA  Hamburg                        Müggenburg\n64. ZA  Hamburg                        Niederbaum\n65. ZA  Hamburg                        Niederhafen                      nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n66. ZA  Hamburg                        Niedernfelde\n67. ZA  Hamburg                        Post                             nur für Postverkehr\n68. ZA  Hamburg                        Reiherstieg                      nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n69.  zz Hamburg                        Rethe\n70. ZA  Hamburg                        Südbahnhof\n71. ZA  Hamburg                        Veddel\n72. ZA  Hamburg                        Wilhelmsburg                     nur für Getredie, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n73. ZA  Hamburg                     -  Zweibrückenstraße\n74. ZA  Hamburg-Altona              -  Hafen\n75. ZA  Hamburg-Harburg                Hafen\n76. ZA  Hannover                       Post                             nur für Postverkehr\n77. ZA  Hannover-Langenhagen           Flughafen                        nur für Luftverkehr\n78. ZA  Heidelberg                     Post                             nur für Postverkehr\n79. ZA  Heidenend\n80. HZA Heilbronn                                                       nur für Postverkehr\n81. HZA Husum                                                           nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte und für Postverkehr\n82. ZA  Igel\n83. ZA  Kaldenkirchen               -  Bahnhof\n84. ZA  Kappeln (Schlei)                                                nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n85. ZA  Karlsruhe                      Post                             nur für Postverkehr\n86.  zz Kassel                         Post Opernplatz                  nur für Postverkehr\n87. ZA  Kehl                        -  Bahnhof\n88. ZA  Kehl                        -  Rheinbrücke","Nr. 17 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1958                             389\nBezeichnung                                          Besondere Bedingungen\n89. ZA    Kehl                        - Rheinhafen                     nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n90. ZA    Kiefersfelden                                                Untersuchung von Getreide, pflanz-\nlichen Preßrückständen der Olgewin-\nnung und trockenen Hülsenfrüchten\nbeim HZA Rosenheim, von allen übri-\ngen Gegenständen beim ZA Mün-\nmen-Großmarkthalle oder beim ZA\nMünchen-Südbahnhof\n91. HZA Kiel\n92. ZZ    Kiel                        - Post                           nur für Postverkehr\n93. ZA    Kiel-Wik\n94. ZZ   Kiel                           Nordhafen\n95. ZA   Kleve                          Hafen                          nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n96. zz    Koblenz                       Post                           nur für Postverkehr\n97. ZA   Köln                           Post                           nur für Postverkehr\n98. ZA   Köpfchen bei Aachen\n99. ZA   Konstanz                     - Güterbahnhof\n100. zz   Konstanz                     - Schweiz. Personenbahnhof\n101. zz   Konstanz                       Post                           nur für Postverkehr\n102. ZA   Konstanz                       Emmishofer Tor\n103. ZA   Kranenburg (Niederrhein)\n104. ZZ   Krefeld                      - Post                           nur für Postverkehr\n105. Deutsch. ZA Kufstein                                               Untersuchung von Getreide, pflanz-\nlichen Preßrückständen der Olge-\nwinnung und trockenen Hülsenfrüch-\nten beim HZA München-Landsberger\nStraße oder beim HZA Rosenheim,\nvon allen übrigen Gegenständen beim\nZA München-Großmarkthalle           oder\nbeim ZA München-Südbahnhof\n106. ZA    Kupfermühle\n107. ZZ    Laarwald\n108. HZA Leer (Ostfriesland)\n109. ZA    Lindau                      - Hafen\n110. ZA    Linda u-Reu tin\n111. ZA    Lindau-Ziegelhaus\n112. ZA    Lörrach-Stetten\n113. ZA    Ludwigshafen                  Post                            nur für Postverkehr\n114. ZA    Lübeck                        Wahmstraße                      nur für Postverkehr\n115. ZA    Lübeck                      - Hafen\n116. zz    Mainz                         Post                            nur für Postverkehr\n117. ZA    Mannheim                      Post                            nur für Postverkehr\n118. ZA    München                       Großmarkthalle                 ausgenommen für Getreide, pflanzliche\nPreßrückstände der Olgewinnung und\ntrockene Hülsenfrüchte\n119. I-IZA München                     - Landsberger Straße              nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n120. ZA    München                     - Post                            nur für Postverkehr\n121. ZA    München                     - Südbahnhof                      ausgenommen für Getreide, pflanzliche\nPreßrückstände der Olgewinnung und\ntrockene Hülsenfrüchte","390                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nBezeichnung                                           Besondere Bedingungen\n122. ZA   München-Riem                 - Flughafen                       nur für Luftverkehr\n123. ZA   Münster (Westf)                                                nur für Postverkehr\n124. ZA   Neubrücke (Nahe)             - Bahnhof\n125. ZA   Neuenburg (Baden)\n126. zz   Neuenburg (Baden)            - Rheinbrücke\n127. ZA   Niederdorf (Niederrhein)\n128. ZA   Nordenham                                                      nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n129. ZZ   Nordenham                    - Pier                            nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n130. ZA   Nürnberg                     - Flughafen                        nur für Luftverkehr\n131. ZA   Oeding (Bz Münster)\n132. ZA   Offenbach (Main)                                                nur für Postverkehr\n133. HZA Oldenburg (Oldenburg)                                           nur für Postverkehr\n134. ZA   Passau                       - Bahnhof\n135. ZA   Passau                       - Donaulände\n136. ZA   Pinneberg                                                       nur für Postverkehr\n137. ZA   Rendsburg                                                       nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n138. ZZ  Rendsburg                     - Kreishafen                       nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n139. HZA Rosenheim                                                       nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n140. ZA   Saarburg (Bz Trier)          - Bahnhof\n141. ZA   Saeffelen                                                      nur für Erzeugnisse aus dem Gebiet\ndes Kreises Geilenkirchen-Heinsberg,\ndas unter vorläufiger niederländischer\nAuftragsverwaltung steht\n142. Deutsch. ZA Salzburg                                                Untersuchung von Getreide, pflanz-\nlichen Preßrückständen der Olge-\nwinnung und trockenen Hülsenfrüch-\nten beim HZA München-Landsberger\nStraße oder beim HZA Rosenheim,\nvon allen übrigen Gegenständen beim\nZA München-Großmarkthalle oder\nbeim ZA München-Südbahnhof\n143. ZA   Schirncling                  - Bahnhof\n144. ZA   Schwanenhaus (Rheinl)\n145. ZA   Schwarzbach                  - Autobahn                        Untersuchung von Getreide, pflanz-\nlichen Preßrückständen der Olgewin-\nnung und trockenen Hülsenfrüchten\nbeim HZA Rosenheim, von allen übri-\ngen Gegenständen beim ZA Mün-\nchen-Großmarkthalle oder beim ZA\nMünchen-Südbahnhof\n146. ZA   Simbach (Inn)                - Bahnhof                          nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-\nstände der Olgewinnung und trockene\nHülsenfrüchte\n147. ZA Singen (Hohentwiel)            - Bahnhof"]}