{"id":"bgbl1-1958-13-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":13,"date":"1958-04-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/13#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_13.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes","law_date":"1958-04-15T00:00:00Z","page":217,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["217\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1958                     Ausgegeben zu Bonn am 25. April 1958                                                                                                      Nr. 13\nTag                                                            Inhalt:                                                                                           Seite\n15. 4. 58 Vierte Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Dritten Verordnung zur Durchführung\ndes Feststellungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     217\n15. 4. 58  Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Fünften Verordnung zur Durchführung\ndes Feststellungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     219\n15. 4. 58  Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Sechsten Verordnung zur Durchführung\ndes Feststellungsgesetzes.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   250\n16. 4. 58  Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Neunten Verordnung zur Durchführung\ndes Feststellungsgesetzes .......... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              251\n15. 4. 58  Zehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes...........................                                                                   279\n18. 4. 58  Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits-\nlosenversicherung (Verordnung zu § 197 Abs. 3 und 4 AVAVG} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            304\nVierte Verordnung zur Änderung und Ergänzung\nder Dritten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes.\nVom 15. April 1958.\nAuf Grund des § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und                               zur Durchführung des Feststellungsgesetzes vom\nAbs. 2 des Feststellungsgesetzes in der Fassung des                              19. Februar 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 161} wird ent-\nVierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichs-                              sprechend der beigefügten Anlage geändert und\ngesetzes vom 12. Juli 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 403)                            ergänzt.\nund des Achten Gesetzes zur Änderung des Lasten-\nausgleichsgesetzes vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetz-                                                                                 § 2\nblatt I S. 809) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des                                                        Anwendung in Berlin (West)\nFeststellungsgesetzes verordnet die Bundesregie-\nrung mit Zustimmung des Bundesrates:                                                 Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit§ 44 des Feststellungs-\ngesetzes, Artikel VI des Vierten und § 15 des Achten\n§ 1\nGesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes\nÄnderung und Ergänzung                                           auch in Berlin (West).\ndes Verzeichnisses der Kreis-Hektarsätze\n§ 3\nDie Anlage (Verzeichnis der Kreis-Hektarsätze) zu                                                              Geltung im Saarland\n§ 2 Abs. 1 der Dritten Verordnung zur Durchführung\ndes Feststellungsgesetzes (3. FeststellungsDV) vom                                   Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.\n24. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 518) in der\nFassung der Ersten Verordnung zur Ergänzung der                                                                                     § 4\nDritten Verordnung zur Durchführung des Fest-\nInkrafttreten\nstellungsgesetzes vom 17. Dezember 1955 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 809) und der Dritten Verordnung zur                                   Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom Inkraft-\nÄnderung und Ergänzung der Dritten Verordnung                                   treten der 3. FeststellungsDV in Kraft.\nBonn, den 15. April 1958.\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Justiz\nSchäffer\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes\nDr. Lind rat h","218                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I\nAnlage\n(zu§ 1)\nKreis-Hektarsä tze\nI. Ergänzung\nKreis-                                                    Kreis-\nHektarsatz                                                Hektarsatz\nRM                                                        RM\nRegßez Danzig                                                 Rappoltsweiler                              1800\nKreis                                                       Schlettstadt                                1780\nGotenhafen Stadtkreis                        640          Straßburg Stadtkreis und Landkreis          2680\nTann                                        1300\nRegßez Oppeln                                                 Weißenburg                                  1850\nKreis                                                       Zabern                                      1440\nRatibor Landkreis, soweit 1937 nicht zum\nDeutschen Reich gehörend                    1050      Vertreibungsgebiet Lothringen\nKreis\nRegBez Dresden-Bautzen                                                                                    1450\nDiedenhofen\nKreis                                                       Metz Stadtkreis und Landkreis               1490\nZittau Stadtkreis                           1550          Saarburg (Lothringen)                       1150\nZittau Landkreis                            1310          Saargemünd                                  1280\nSalzburgen                                  1010\nGebiet der Heimatauskunftsteile für das In-\ndustriegebiet Ostoberschlesien                                St. Avold                                   1060\nKreis                                                   Vertreibungsgebiet Polen I\nBendsburg                                    690        Kreis\nllkenau                                      610                                                       960\nKutno\nWarthenau                                    610          Lask                                         610\nGebiet der Heimatauskunftsteile Böhmen und                    Lentsdiütz                                   690\nMähren                                                        Leslau                                       770\nKreis                                                       Mack.eim                                     350\nOstenburg                                    490\nGmünd                                        520\nPraschnitz                                   660\nHorn                                        1240\nSchröttersburg                               690\nNeu Bistritz                                 920\nSichelberg                                   520\nWaidhofen (Thaya)                            960\nWaldrode                                     560\nVertreibungsgebiet Elsaß                                      Zichenau                                     580\nKreis\nAltkirch                                    1770\nGebweiler\nII. Änderung\n2250\nHagenau                                     1560      Regßez Allenstein\nKolmar Stadtkreis und Landkreis             1720        Kreis\nMolsheim                                    1640          Lyck.                                        450\nMülhausen Stadtkreis und Landkreis          2080                                             statt bisher 350"]}