{"id":"bgbl1-1958-1-1","kind":"bgbl1","year":1958,"number":1,"date":"1958-01-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/1#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1958-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1958/bgbl1_1958_1.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die vertragsmäßige Zollbehandlung als Saatgut anerkannter Kartoffeln (Nummer 07.01 Absatz F des Zolltarifs)","law_date":"1957-12-20T00:00:00Z","page":1,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1958                    Ausgegeben zu Bonn am 4.Januar 195-S,                                                                   Nr.1\nTag                                               Inhalt:                                                                       Sei_te\n20. 12. 57 Verordnung über die vertragsmäßige Zollbehandlung als Saatgut anerkannter Ka:rtoffeln,\n(Nummer 0'1.01 Absatz F des ·zolltarifs) ..•...... ; ..................................... .\n20. 12. 51 Verordnung über die vertragsmäßige Zollbehandlu:qg von Gemüsesamen ,(Nummer 12.03 des\nZolltarifs) ....................•...................•............ _. -. . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . .      2\n2. 1. 58 Verordnung zur Anpassung_ von Verbrauc:hsteuergesetzen undr- von Durchführungsverord-\nnungen zu Verbrauchsteuergesetzen an den Zolltarif 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    3\n2. 1. 58 Verord'nung zur Durchführung. des § 39 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes . . . . . . . . . . . .                       1\nVerordnung über die vertragsmäßige Zollbehandlung                                      .\nals Saatgut anerkannter Kartoffeln (Nummer 07.01 Absatz F_des Zolltarifs).\nVom 20. Dezember 1957.\nAuf Grund der Vertragsanmerkung zu Nummer                 sichert sein, daß die Kartoffeln ohne seine Lösung\n07 01 Absatz F des Zolltarifs (Gesetz vom 10. August        oder ohne leicht wahrnehmbare Beschädigung des\n1951 über das Protokoll von Torquay vom 21. April           Sackes nicht vertauscht werden können. Die Plombe\n1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutsch-           muß von de:r:, Stelle stammen, die das Zeugnis aus-\nland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkom-                gefertigt hat.\nmen - Bundesgesetzbl. II S. 173 -, Anlage B zum\n§ 3\nProtokoll von Torquay vom 21. April 1951 Liste\nXXXIII Teil I - Anlagenband III zum Bundes-                    Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.\ngesetzbl. 1951 II S. 2695) verordnet · die Bunde-s-\nregierung:                                                                                       §   4\n§ 1\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1958 in Kraft.\nDie vertragliche Zollbehandlung genießen frische          Die Verordnung über die vertragsmäßige Zoll-\nKartoffeln (Nummer 07.01 Absatz F des Zolltarifs)           behandlung von als Saatgut anerkannten Kartof-\nder Sorte Erstling, die im Vertragsland als Saatgut         feln - Erstlinge der Klassen A und B - der NummeT\nder Klass.en A oder B, einschließlich ihrer Unter-          07 01 Absatz F des Zolltarifs vom 5. Juli 1954 (ßun-\nklassen E und AB, anerkannt sind. Bei der Abferti-          desanzeiger Nr. 128 vom 8. Juli 1954) tritt mit\ngung jeder Sendung zum freien Verkehr muß ein               Ablauf des 31. Dezember 1957 außer Kraft.\nmit der Regierung des Vertragslandes vereinbartes\nZeugnis der für die Anerkennung der Kartoffeln              Bonn, den 20. Dezember 1957.\nals Saatgut zuständigen amtlichen oder amtlich an-\nerkannten Stelle des Vertragslandes in doppelter\nAusfertigung für jeden Versandsack vorliegen. Das             Der Stellvertreter, des Bup.deskanzlers\nZeugnis muß die Anerkennungsstufe für das Saat-                                   Ludwig Erhard\ngut, die Größensortierung und die Herkunft des\nSaatgutes aus dem Vertragsland angeben. Eine                   Für den Bundesminister der Finanzen\nAusfertigung muß sich im Versandsack befinden,                               Der Bundesminister\ndie andere als Anhänger am Versandsack befestigt              für wirtschaftlichen Besitz des Bundes\nsein.                                                                                    Lindrath\n§ 2\nDas Zeugnis wird nur für verschlußsicher · in                   Der Bundesminister für Ernährung,\nSäcken verpackte Kartoffeln anerkannt. Der Ver-                        Landwirtschaft und Forsten\nschluß muß so angelegt und mit einer Plombe ge-                                              Lübke"]}