{"id":"bgbl1-1957-8-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":8,"date":"1957-03-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/8#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-8-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_8.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus)","law_date":"1957-03-16T00:00:00Z","page":213,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["213\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1957                    Ausgegeben zu Bonn am 19. März 1957                                                                                                         Nr. 8\nTag                                                                Inhalt                                                                                          Seite\n16.3.57   Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbs-\nlebens (Mikrozensus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    213\n14.3.57   Neunte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            214\n14.3.57   Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Fünften Verordnung zur Durchführung des\nFeststellungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   231\n15.3.57   Verordnung zur Ergänzung der Anlage 2 (Einrichtungen der öffentlichen Hand) zu § 2 a\nAbs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen\nUnrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             2f.7\n14.3.57   Erste Verordnung zur Durchführung des Kindergeldergänzungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      268\n16.3.57   Verordnung über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein des Jahrgangs 1956 . . . .                                                                    268\nGesetz\nüber die Durchführung einer Repräsentativstatistik\nder Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus).\nVom 16. März 1957.\nDer Bundestag hat das folgende                   Gesetz be-                                                                       § 4\nschlossen:                                                                             (1) Die Erhebungen werden durch persönliche\noder schriftliche Befragung durchgeführt.\n§ 1\n(2) Die Auskunftspflichtigen sind berechtigt, auf\nIm Geltungsbereich dieses Gesetzes wird in den\nbesonderen Vordrucken erfragte Angaben in ver-\nJahren 1956 bis einschließlich 1959 eine Statistik der\nschlossenem Umschlag an das Statistische Landes-\nBevölkerung und des Erwerbslebens auf repräsen-                                   amt einzusenden.\ntativer Grundlage (Mikrozensus) vierteljährlich als\nBundesstatistik durchgeführt, und zwar einmal jähr-                                    (3) Die mit der Befragung zu betrauenden Per-\nlich mit einem Auswahlsatz von 1 vom Hundert und                                  sonen sind von den zuständigen Landesbehörden\ndreimal jährlich mit einem Auswahlsatz von 0,1 vom                                auszuwählen; sie müssen Gewähr für Zuverlässig-\nHundert der Bevölkerung.                                                          keit und Verschwiegenheit bieten.\n§ 5\n§ 2                                                         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nFür diese Statistik werden folgende Tatbestände                               des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nerfaßt:                                                                           (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n1. Anzahl und Namen der zur Haushaltung, ge-\n§ 6\nhörenden Personen, deren Geschlecht, Alter,\nStellung zum Haushaltungsvorstand, Familien-                                    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nstand, Kinderzahl, Staatsangehörigkeit. Ver-                                dung in Kraft.\ntriebenen(Flüchtlings-)eigenschaft,               Wohnsitz\nund Wohnsitzveränderungen, Körperbehinde-                                        Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nrung und ihre Ursachen, landwirtschaftliche                                 sind gewahrt.\nNutzfläche der Haushaltung;                                                      Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n2. Beteiligung oder Nichtbeteiligung am Erwerbs-\nund Berufsleben, im besonderen Beschäftigung                                Bonn, den 16. März 1957.\nund Arbeitslosigkeit, Beruf, Arbeitsstätte, be-                                                        Der Bundespräsident\nschäftigte Arbeitskräfte, Arbeitszeit und Ver-                                                                 Theodor Heuss\nsicherungsschutz.\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\n§ 3                                                                                                 Blücher\nAuskunftspflichtig sind die volljährigen Mitglie-                                            Der Bundesminister des Innern\nder der Haushaltungen.                                                                                                   Dr. Schröder"]}