{"id":"bgbl1-1957-67-1","kind":"bgbl1","year":1957,"number":67,"date":"1957-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/67#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-67-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_67.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz","law_date":"1957-12-30T00:00:00Z","page":1907,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1907\nBundesgesetzblatt\nTeill\n1957                  Ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1957                                                                                      Nr. 67\nTag                                                 Inhalt:                                                                                       Seite\n30. 12. 57   Erste Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichs-\nabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1907\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1908\nIn Teil II Nr. 39, aus g·eg,ehen am 30. Dezember 1957, ist veröffentlicht: Vermdnung über Erläuterungen zum Deut-\n1\nschen ZollitarH 1958.\nIn Teil II Nr. 40, aus,qegeben am 31. Dezember 1957, siind v,e,röffenUicht: Achttunids,echzigste Verordnung zur Eisen-\nbahn-Verk,ehrsordnung. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dberninkommens Nr. 17 der Internatio-\nnalen Arbe1i tsmganisation üher die En:tschäd:i,gung beri Betr1i,ebsunfällen (Inkmfttreten für Mar,okko und Tunes:ien). -\n1\nBekannitmachung über den Geltungsberekh des Genfier Protokolls über di,e Schiedsklaus,eln im Ha1ndelsverkehr und\ndes Genfe.r Abkommens zur VoHsüeckung ausländischer Sch'iedssprüche (InkrafHr•eitien für I.srnel). -                                                   Bekannt-\nmachung über den Geltungsbereich der vier Genf.er Rotkreuz-Abkommen (Inkrafttreten für den Sudan und die\nDemokriatische Volksrepublik Korea). -         Bekanntmachung über den Ge11hmgsihereiich des Europä:ischen Kultur-\nabkommens (Beitritt Sipan:i,ens). - Bekanntmachung über den GeHungsbereiich de,r Konvention über die Ve,rhütung\nund Beistrnfung des Völkermordes (Inkrnfttr-eit,en für P,akist,an). - Bekanntmad:mng über den Geltungsbereiich des\nIntiernational,en Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr von War,enmust,ern und W,erhema,t,er1ial (InkrafHreten\nfür Israel). - Bekanntmachung über das Inkrafttrnten des ZuS1atzprotokolls zum Abkommen zwischen dem Deut-\nschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbest,euerung auf dem Gebiete\nder düekten St,euern und der Erbschaftsteuern. - Bekanntmachung über das Inkmfüüeit1en der V,er,eiinbarung zwi-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republiik über Patente für g,ewerbliche Erfindungen.\nErste Verordnung zur Änderung\nder Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben\nnach dem Lastenausgleichsgesetz.\nVom 30. Dezember 1957.\nAuf Grund des § 202 Abs. 1 und des § 367 Abs. 1                                                                  § 2\ndes Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952                     Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n{Bundesgesetzbl. I S. 446) in der Fassung des Achten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nGesetzes zur Anderung des Lastenausgleichsgesetzes               gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 374 des Lasten-\nvom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 809) verord-             ausgleichsgesetzes und § 15 des Achten Gesetzes\nnet die Bundesregierung mit Zustimmung des\nzur Anderung des Lastenausgleichsgesetzes auch im\nBundesrates:\nLand Berlin.\n§ 1                                                                                   § 3\nDie Eingliederungsverordnung vom 25. April 1955                   Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.\n(Bundesgesetzbl. I S. 209) wird wie folgt geändert:\n§ 4\nIn § 1 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte „bis zum\n31. Dezember 1957\" ersetzt durch die Worte „bis                      Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nzum 31. März 1964\".                                            . kündung in Kraft.\nBonn, den 30. Dezember 1957.\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Familien- und Jugendfragen\nDr. Wuermeling\nDer Bundesminister der Finanzen\nEtzel"]}