{"id":"bgbl1-1957-66-2","kind":"bgbl1","year":1957,"number":66,"date":"1957-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/66#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-66-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_66.pdf#page=4","order":2,"title":"Erste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Überleitungs-Verordnung)","law_date":"1957-12-27T00:00:00Z","page":1886,"pdf_page":4,"num_pages":16,"content":["1886                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\n„Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. l                           FUNFTER ABSCHNITT\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952                         Schlußvorschriften\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\"\n§ 21\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des_ § 13 Abs. 1\n§ 20                            des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts-\nFolgende Vorschriften werden gedndert:                    verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er-\n1. In Artikel 3 des Gesetzes über Kassenarztrecht         lassen wurden oder werden, gelten im Land Berlin\nvom 17. August 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 513)         nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes.\nund in Artikel 4 Buchstabe a des Gesetzes über                                  § 22\ndie Verbände der gesetzlichen Krankenkassen ·\nDieses Gesetz tritt am 1. Januar 1958 in Kraft.\nund der Ersatzkassen vom 17. August 1955\n(Bundesgesetzbl. I S. 524) wird das Wort „Kran-\nkenversicherungsanstalt\" durch die Worte „All-           Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\ngemeine Ortskrankenkasse\" ersetzt.                     Bonn/Lörrach, den 26. Dezember 1957.\n2. § 27 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwaltung\nDer Bundespräsident\nder Deutschen Bundespost (Postverwaltungs-\nTheodor Heuss\ngesetz) vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I\nS. 676) fällt weg.                                                   Der Bundeskanzler\n3. Artikel 3 Nr. 4 des Gesetzes über Krankenver-                              Adenauer\nsicherung der Rentner vom 12. Juni 1956 (Bun-                 Der Bundesminister für Arbeit\ndesgesetzbl. I S. 500) erhält folgenden Satz 2:\nund Sozialordnung\n.,Der Antrag ist bis zum 30. Juni 1958 zulässig.\"                              Blank\nErste Verordnung\nzur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958\n(Oberleitungs-Verordnung).\nVom 27. Dezember 1957.\nAuf Grund des § 49 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Zollgesetzes vom 20. März\n1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Fünften Zolländerungs-\ngesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1671) verordnet die\nBundesregierung, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-\nnahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des Bundestages:\n§ 1\nOberleitung\nder Vierten Konjunkturpolitischen Zollsenkung\n(69. Verordnung über Zollsatzänderungen)\n- autonome Zollsätze -\nDer Deutsche Zolltarif 1958 (Bundesgesetzbl. 1957 I S. 1395) wird mit\nWirkung vom 1. Januar 1958 wie folgt geändert:\nDie am 1. Januar 1958 zur Anwendung kommenden autonomen Wert-\nzollsätze der in den Kapiteln 14, 25 und 28 bis 98 erfaßten Waren der\ngewerblichen Wirtschaft - ausgenommen die in den §§ 4 und 5 auf-\ngeführten Waren und ausgenommen die Waren, für die in den §§ 6, 8\nund 9 Zollsätze festgesetzt werden - werden wie folgt ermäßigt:\na) Die Zollsätze von 1,50/o des Wertes und von 20/o des Wertes auf\n1 °/o des Wertes;\nb) die Zollsätze von 2,5°/o des Wertes bis 210/o des Wertes um 250/o.\n§ 2\nOberleitung\nder Vierten Konjunkturpolitischen Zollsenkung\n(69. Verordnung über Zollsatzänderungen)\n- vertragsmäßige Zollsätze -\nDie am 1. Januar 1958 zur Anwendung kommenden vertragsmäßigen\nWertzollsätze der in den Kapiteln 14, 25 und 28 bis 98 .erfaßten Waren\nder gewerblichen Wirtschaft - ausgenommen die in den §§ 4 und 5","Nr. 66 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1957                    1887\naufgeführten Waren und ausgenommen die Waren, für die in den §§ 6,\n8 und 9 Zollsätze festgesetzt werden -         werden mit Wirkung vom\n1. J,muar 1958 wie folgt ermäßigt:\na) Die ZoJlsätze von 1,5 0/o des Wertes und von 2 0/o des Wertes auf 1 0/o\ndes Wertes;\nb) die Zollsätze von 2,50/o des Wertes bis 210/o des Wertes um 250/o.\n§ 3\"\nAbrundungs-Vorschrift\nDie Bruchteile der nach § 1 Buchstabe b und nach § 2 Buchstabe b er-\nmäßigten Zollsätze werden entsprechend der Anlage bis 5 /10 auf volle\nZahlen nach unten und von mehr als 5 /io auf volle Zahlen nach oben\nabgerundet.\n§ 4\nListe der von der Zollsenkung nach §§ 1 und 2 ausgenommenen Waren\nder gewerblichen Wirtschaft\nAusgenommen von der Zollsenkung nach den §§ 1 und 2 sind die\nZollsätze der nachstehend aufgeführten Waren:\nLfd.  Tarif-\nNr.   nummer                                     Warenbezeichnung\n28.04     aus C - andere Nichtmetalle:\n4 - andere\n2     28.56     A - Siliziumkarbid\n3     33.04     A - Aromastoffe für die Lebensmittelindustrie, unmittelbar verwendbar\n4     35.01     A - Kasein\n5     35.04     A - Eiweißstoffe der Hülsenfrüchte\n6     35.05     Dextrine; lösliche oder geröstete Stärke; Klebstoffe aus Stärke\n7     35.06     aus A - 1 - pflanzliche Leime:\nb - andere\n40.07     A - Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk\n9     40.07     B - Fciden und Kordeln aus Weichkautschuk, mit Spinnstofferzeugnissen über~\nzogen\n10 aus 41.02     Rind- und Kalbleder (einschließlich Büffelleder), Roßleder und Leder von ande-\nren Einhufern, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08 und ausge-\nnommen Abfälle von zugerichtetem Leder, die zum Herstellen von Waren aus\nLeder verwendbar sind (Anmerkung zu den Tarifnrn. 41.02 bis 41.08)\n11     41.03     Schaf- und Lammleder, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08:\naus B - zugerichtet, ausgenommen Abfälle, die zum Herstellen von Waren aus\nLeder verwendbar sind (Anmerkung zu den Tarifnrn. 41.02 bis 41.08)\n12     41.04     Ziegen- und Zickelleder, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08:\naus B - zugerichtet, ausgenommen Abfälle, die zum Herstellen von Waren aus\nLeder verwendbar sind (Anmerkung zu den Tarifnrn. 41.02 bis 41.08)\n13 aus 41.05     Leder aus Häuten oder Fellen von anderen Tieren, ausgenommen Leder der\nTarifnrn. 41.06 bis 41.08 und ausgenommen Abfälle von zugerichtetem Leder,\ndie zum Herstellen von Waren aus Leder verwendbar sind (Anmerkung zu\nden Tarifnrn. 41.02 bis 41.08)","1mm                        Bundesgesetzblatt., Jahrgang 1957, Teil I\nLfd.  Tarif-\nNr.   nummer                                  Warenbezeichnung\n14 aus 41.08 Lackleder und metallisiertes Leder, ausgenommen Abfälle, die zum Herstellen\nvon Waren aus Leder verwendbar sind (Anmerkung zu den Tarifnrn. 41.02\nbis 41.08)\n15     43.02 A - aus 2 - Schaf- und Lammfelle, nicht zu Platten, Säcken, Vierecken, Kreuzen\noder ähnlichen Formen zusammengesetzt\n16     51.01 Kunstseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf\n17     51.04 Gew(~be aus Kunstseide (einschließlich Gewebe aus Monofilen oder Streifen der\nTarifnr. 51.01 oder 51.02)\n18     52.02 Gewebe aus Metallfäden, Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten\nGarnen der Tarifnr. 52.01, zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen\nZwecken:\nA - mit Kette ganz aus Kunstseide\n19     53.06 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - ungezwirnt\nB - gezwirnt:\n1 - im Strang:\na - mit Paralle]haspelung\nb - mit Kreuzhaspelung:\n2 - andere\n2- andere\n20     53.10 aus A. - Streichgarne aus WolJe, ungezwirnt, in Aufmachungen für den Einzelver-\nkauf\n21     53.11 Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren\n22      54.03 Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf\n23     54.05 Gewebe aus Flachs oder Ramie\n24      55.09 Andere Gewebe aus Baumwolle:\nA - mit Kette ganz aus Kunstseide\n25     56.02 Spinnkabel\n26      56.07 Gewebe aus Zellwolle\n27      57.05 Hanfgarne\n28      57.10 Gewebe aus Jute\n29      58.02 B - Nadelflorteppiche\n30      58.04 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe, ausgenommen Gewebe der\nTarifnrn. 55.08 und 58.05:\nC - aus Wolle oder Tierhaaren\n31      58.09 B - handgefertigte Spitzen:\n2 - andere (als Häkelspitzen)\n32      58.10 Stickereien als Meterware oder als Motiv\n33      59.04 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten\n34      62.01 Decken","Nr. 66 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1957                             1889\nLfd.    Tarif-\nNr.     nummer                                      Warenbezeichnung\n35       70.19       Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen\nund ähnliche Glaskurzwaren; Würfel, Steinchen, Plättchen, Bruch und Splitter,\naus Glas (auch auf Unterlagen). für Mosaike und zu ähnlichen Zierzwecken;\nGlasaugen (einschließlich Augen für Spielzeug), ausgenommen Prothesen; Er-\nzeugnisse aus Glaskurzwaren; Phantasiewaren aus lampengeblasenem (gespon-\nnenem) Glas\n36       73.02       C - Ferrosilizium\n37       73.02       G - Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram\n38       73.02       II - Ferromolybdän; Ferrovanadin\n39       73.35       A - 2 - Blattfedern, auch einzelne Federblätter, andere als für Kraftfahrzeuge\n40       73.35       ß - Blattspiralfedern\n41       73.35       D - andere Federn aus Stahl\n42       84.25       B - 1 - handbetriebene Rasenmäher\n43       84.52       A - Rechenmaschinen\n44       87.12       aus B - Teile und Zubehör für Fahrräder ohne Motor oder mit Hilfsmotor\n§ 5\nWaren der Montan-Gemeinschaft\nAusgenommen von der Zollsenkung nach den §§ 1 und 2 sind die ~oll-\nsätze der auf Grund des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft\nfür Kohle und Stahl mit (EG) bezeichneten Waren der Tarifnrn. 73.01\nbis 73.16.\n§ 6\nOberleitung der individuellen Zollsenkungen\n- gewerbliche Wirtschaft -\n(62., 63., 64., 66., 68., 70. und 72. Verordnung über Zollsatzänderungen)\nDer Deutsche Zolltarif 1958 wird mit Wirkung vom 1. Januar 1958\nwie folgt geändert:\nZollsatz\nLfd.                                                                                         0/o des Wertes\nNr.                               Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\nIn der Tarifnr. 11.08 - B (Inulin) wird der zeitweilige Zollsatz „21\" ersetzt\ndurch den zeitweiligen Zollsatz „ 16\".\n2  In der Tarifnr. 15.09 - B (anderer Degras) wird der zeitweilige Zollsatz „ 19\"\nersetzt durch den zeitweiligen Zollsatz „ 14\".\n3  In der Tarifnr. 15.10 - B (technische Fettalkohole) wird in der letzten Zoll-\nsatzspalte der ,,-\" gestrichen. Folgende BesUmmung wird angefügt:\ngesättigte ........., .................................................... · I                '1\nungesättigte ........................................................... .                    9","1890                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nLfd.                                                                                                   0/o de,s Wertes\nNr.                                  Warenbezeichnung\ntarif-    1  zeit-\nmäßig       weil.ig\n4 In der Tarifnr. 15.11 (Glyzerin usw.) wird im Absatz B (anderes) der zeit-\nweilige Zollsatz „ 15\" ersetzt durch den zeitweiligen Zollsatz „ 11 \".\n5 In der Tarifnr. 21.06 - B (zubereitete künstliche Backtriebmittel) wird der\nzeitweilige Zollsatz „21\" ersetzt durch den zeitweiligen Zollsatz „ 16\".\n6 In der Tarifnr. 27.03 (Torf usw.) wird der zeitweilige Zollsatz „7,5\" ersetzt\ndurch „frei\".\n7 In der Tarifnr. 27.07 (Ole und andere Erzeugnisse der Destillation von\nSteinkohlenteer usw.) wird die folgende Anmerkung 2 a eingefügt:\n2,a. Waren der Tarifn!. 27.07 Abs. B - 1 und C, nach Herstellung im Ausland ein-\ngeführt oder herge,stellt aus Erdöl, das im Geltungshe,reich diese,s Tarifs ver-\nzollt worden ist, zur Herstellung von leitungsgebundenem Leucht- oder\nFerngas, sowe,it dabei nicht Waren de,r Tarifnrn. 27.07 Abs. A bis C, 27.10\nAbs. A, 27.11, 27.12, 27.13, 27.14 Abs. C- 2, 29.01 Abs. A bis C und 38.19\nAbs. A - 3 anfallen, unte,r Zollsicherung ................................. .                         frei\n8 In der Tarifnr. 27.09 (Erdöl und Schieferöl, unbearbeitet) wird die folgende\nAnmerkung 1 a eingefügt:\n1a. Unbearbeitetes Erdöl unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-1\nmerkung 2a zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung ........................ .\n9 In der Tarifnr. 27.10 (Erdöle und Schieferöle, bearbeitet; Zubereitungen\nmit einem Gehalt an Erdöl oder Schieferöl von 70 Gewichtshundertteilen\noder mehr usw.) werden die folgenden Anmerkungen 2 a und 3 a einge-\nfügt:\n2a. Schweröle, die allen in der Anmerkung 1 bezeichneten Anforderungen ge-\nnügen, zum Vermischen mit de1r mindestens gleichen Gewichtsmenge von\nWaren der Tarifnr. 27.07 - D und E unte,r Zollsicherung ................... .                         frei\n3a. Waren der Tarifnr. 27.10 Abs. A unter den Voraussetzungen und Bedingungen\nder Anmmkung 2a zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung .................. .                             frei\n10  In der Tarifnr. 27.11 (Erdgas und andere gasförmige Kohleriwasserstoffe)\nwird das Wort „Anmerkung\" durch „Anmerkungen\" ersetzt; die im Zoll-\ntarif bereits enthaltene Anmerkung erhält die Bezeichnung „ 1.\"; die fol-\ngenden Anmerkungen 2 und 3 werden eingefügt:\n2. Waren der Tarifnr. 27.11 unter den Voraussetzungen und Bedingungen der\nAnmerkung 2a zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung ...................... .                            frei\n3. Waren der Tarifnr. 27.11, nach Herstellung im Ausland eingeführt oder her-\ngestellt aus Erdöl, das im Geltungsbernich dieses Tarifs verzollt worden ist,\nzum unmittelbaren Verheizen, wenn sie im herstellenden Betrieb verwendet\noder dem Verbrauche,r leitungsgebunden zugeführt werden, unte,r Zoll-\nsicherung .............................................................. .                             frei\n11  In der Tarifnr. 28.32 (Chlorate und Perchlorate) werden im zweiten Unter-\nabsatz die Worte „Ammonium- und Kaliumperchlorat\" ersetzt durch das\nWort „Perchlorate\".\n12   In der Tarifnr. 28.55 (Phosphide) wird folgende Bestimmung angefügt:\nFerrophosphor mit einem Gehalt an Phosphor von 15 Gewichtshundertteilen 1\n~~1~nm-~~~ -~~,~. ~·~~~~ -~~~-~!~. ~~- :~~~~- -~~~. ~~~~~:~~~. ~•.2. -~~~i~~:~~u~~-e:r:~\n13  In der Tarifnr. 29.01 (Kohlenwasserstoffe) werden die folgenden                           An-\nmerkungen 1 a und 2 a eingefügt:\n1a. (zu Tarifnr. 29.01 Abs. B)\nGasförmige Kohlenwasse,rstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. B unter den Voraus-                frei         frei\nsetzungen und Bedingungen der Anme,rkung 3 zu Tarifnr. 27.11 unte,r Zoll-\nsicherung . , ........ , ................................................... .","Nr. 66 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember rn57                                        1891\nZollsatz\nLfd.                                                                                                       O/o de,s Wertes\nNr.                                    Warenbezeichnung                                                                zeit-\ntarif- 1\nmäßig       weilig\n2a. (zu Tarifnr. 29.01 Abs. B und C)\nKohlenwasserstoffe der Ta.rifnr. 29.01 Abs. B und C unter den Voraus-\nsetzungen und Bedingungen der Anmerkung 2a zu Tarifnr. 27.07 unter Zoll-\nsicherung .......................................................... ., . • • • .                          frei\n14 In der Tarifnr. 29.09 (Epoxyde usw.} wird folgende Bestimmung angefügt:\nEpichlorhydrin      ............................................ , ..... , . , • • • • • • ·    1               frei\n15 In der Tarifnr. 29.39 (Natürliche oder synthetische Hormone) wird im Ab-\nsatz B in der Bestimmung „Cortison usw.\" hinter dem Wort „Dehydro-\nhydrocortison,\" eingefügt „9-alpha-Fluorhydrocortisonacetat,\".\n16 In der Tarifnr. 31.03 - B (Superphosphate) wird der zeitweilige Zollsatz „ 15\"\nersetzt durch den zeitweiligen Zollsatz „7\".\n17 In der Tarifnr. 38.03 (Aktivkohle usw.) wird im Absatz B (andere) fol-\ngende Bestimmung angefügt:\naktivierte Kie,selgur mit einem Werte von SO DM oder mehr für 100 kg                                        4\n18 In der Tarifnr. 38.19 (Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der che-\nmischen Industrie usw.) wird im Absatz A - 3 (flüssige Alkylengemische)\ndie fo]gende Anmerkung 1 a eingefügt:\nta. Flüssige Alkylengemische unter den Voraussetzungen und Bedingungen der 1\nAnmerkung 2a zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung ....................... .                               frei\n19 Die Tarifnr. 46.01 (Geflechte usw.) wird wie folgt geändert:\na) im Absatz A (aus Papierstreifen usw.) wird der zeitweilige Zollsatz\n,, 8\" ersetzt durch „frei\";\n11\nb) im Absatz B (aus Monofilen usw.) wird der zeitweilige Zollsatz ,, 6\nersetzt durch „frei\".\n20 Die Tarifnr. 46.02 (Fle<;::htstoffe, in Flächenform verwebt usw.) wird wie\nfolgt geändert:\na) im Absatz A (Chinamatten usw.) wird in der Bestimmung „andere\"\nder zeitweilige Zollsatz „8\" ersetzt durch den zeitweiligen Zollsatz ,,4\";\nb) im Absatz C - 1 (aus Papierstreifen usw.) wird der zeitweilige Zollsatz\n,, 14\" ersetzt durch „frei\";\nc) im Absatz C - 2 (aus Monofilen usw.) wird der zeitweilige Zollsatz „15\"\nersetzt durch „frei\";\nd) im Absatz C - 3 (andere) werden die drei Unterabsätze durch folgende\nUnterabsätze ersetzt:\nganz oder teilweise aus Schilf ....................................... ,                               10\nandere ............................................................ .                                 frei\n21 In der Tarifnr. 47.01 (Halbstoffe usw.) wird im Absatz B - 2 - b - 2 - a (... an-\ngebleicht) der zeitweilige Zollsatz „6\" ersetzt durch „frei\".\n22 In der Tarifnr. 48.09 (Bauplatten usw.) erhalten die Unterabsätze folgende\nFassung:\n~~~ .~~-1~~~~~,~~.::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::\n10\n::::r:d~~ ·t·e·i~~-e:i~~.                                                                    1                 6","1892                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nUd.                                                                                                           0/o des Wertes\nNr.                                Warenbezeichnung                                                         tarif- 1 zeit-\nmäfög \\ weUig\n23   In der Tarifnr. 53.07 (Kammgarne aus Wolle usw.) wird in der Anmerkung\nzu Tarifnr. 53.07 der zeitweilige Zollsatz ,,4\" ersetzt durch den zeitweiligen\nZollsatz „2\".\n24   In der Tarifnr. 56.02 (Spinnkabel) wird folgende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung zu Tarif n r. 56.02 - B\nSpinnkabel aus künstlichen Spinnfäden, roh oder gebleicht, mit einem Gewicht 1\nvon 15 g oder mehr je m, zum Herstellen von Garnen aus Zellwolle von der\nArt der Schappeseidengarne unter Zollsicherung ............................. .                                    5\n25   In der Tarifnr. 56.03 {Abfälle von Kunstseide usw.) wird folgende Be-\nstimmung angefügt:\nA n m er k u n g zu T a r i f n r. 56.03 - B\n~ifi~f!f;;~~9a~~ . ~~~-s~~i~~~~- -~~i-~~,~t_o_f:~~. ~~~- ~~~s.t~~l-~~ . ~~~- -~~t·z·~~~l-~ -~~:~~ 1               frei\n26   In der Tarifnr. 58.05 (Bänder usw.) wird am Schluß des Absatzes A hin-\nter der Bestimmung „aus Baumwolle . . . (sogenannte Tiroler Borten)\"\nfolgende Bestimmung angefügt:\ngeschnittene StreHen von ungemusterten M,ischgeweben aus Baum-\nwolle und künstlichen Spinnstoffen, vorwiegend Baumwolle ent-\nhaltend, ungefalzt, mit unechten (geklebten) Webekanten, mit\neiner Breite von 23 mm bis 27 mm ............................ .                                   7\n26 a In der Tarifnr. 58.07 (Chenillegarne usw.) wird im Absatz B - 1 - a (Ge-\nflechte aus Monofilen usw.) der zeitweilige Zollsatz „6\" ersetzt durch\n,,frei\".\n27   In der Tarifnr. 59.17 (technische Gewebe usw.) wird im Absatz B {Müller-\ngaze usw.) folgende Bestimmung angefügt:\nA n m er k u n g zu Ta r i f n r. 59.17 Abs. B\nDie Zollsätze von 3 °/o und 4 °/o des Werte,s gelten für Müllergaze in Bahnen\nunbestimmter Länge und für Müllergaze in quadratischen oder rechteckigen\nStücken mit einer Größe von mehr als 1,5 qm, auch gesäumt, nur dann, wenn sie\nmit einem Aufdruck gekennzeichnet sind. Form und Anbringungsart des Auf-\ndrucks bestimmt die Bundesrngierung durch Rechtsverordnung ................ .\n28   In der Tarifnr. 65.02 (Hutstumpen usw., geflochten usw.) wird der zeit-\nweilige Zollsatz „8\" ersetzt durch „frei\".\n29   In der Tarifnr. 65.04 (Hüte usw., geflochten usw.) erhält der Absatz A\n{nicht ausgestattet) folgende Fassung:\nA - nicht ausgestattet ...................................................... .                         25           11\nnfcht ausgestattete Hutstumpen, die wie Hüte zu behandeln sind .......... .                                 frei\nHü~_e m_1d a1:?ere Kopfbedeckungen mit einem Werte von 150 DM oder mehr\nfur ein Stuck ........................................................ .                                    6\n30   In der Tarifnr. 68.16 (Waren aus Steinen usw.) wird im Absatz B (feuer-\nfeste Waren usw.) in der letzten Zollsatzspalte der Strich ersetzt durch „3\".\n31   In der Tarifnr. 70.03 (Glas in Stangen usw.) wird folgende Bestimmung\nangefügt:\nGlas in massiven Kugeln, nicht bearbeitet (ausgenommen optisches Glas) ..... j                                 frei","Nr. 66 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1957                               1893\nZollsatz\n0/o des Wertes           Zollsatz\nLfd.                                                                   für Waren aus        0/o des Wertes\nWarenbezeichnung                               dem freien Verkehr   für andere Waren\nNr.\nder@\ntarif-    1   zeit-  tarif-    1   zeit-\nmäßig        weilig  mäßig        weilig\n32   In der Tarifnr. 73.15 (Qualitätskohlenstoffstahl usw.)\nwird im Absatz B - 5 - b (nur kalt gewalzt, auch ent-\nzundert usw.) folgende Bestimmung angefügt:\nElektrobänder mit einem Ummagnetisie-\nrungsverlust von 0,75 Watt oder weniger\nje kg, unabhängig von ihrer Dicke ..... .                     frei                 frei\nZollsatz\nLfd.                                                                                         0/o des Wertes\nNr.                               Warenbezeichnung                                         tarif- 1      zeit-\nmäßig I weilig\n33 In der Tarifnr. 75.03 (Bleche, Platten, Tafeln usw. aus Nickel; Pulver, Flit-\nter, aus Nickel) wird im Absatz C - 2 (feines Pulver) der zeitweilige Zoll-\nsatz „8\" ersetzt durch „frei\".\n34 In der Tarifnr. 76.01 (Rohaluminium· usw.) wird folgende Anmerkung an-\ngefügt:\nA n m e r k u n g zu T a r i f n r. 76.01 Abs. A - 1\nRohaluminium, nicht legiert der Tarifnr. 76.01 Abs. A - 1 und grobes Pulver, nicht\nlegiert, aus Tarifnr. 76.05 Abs. A, im Rahmen des Zollkontingents bis zu einer\nGe,samtmenge von 40 000 t, in der Zeit vom 1. Januar 1958 bis 31. Dezember 1958                    frei\nVon de.,r Kontingentsmenge dürfen in den einzelnen Kalendervierteljahren nicht\nmehr als je 10 000 t zollfrei eingeführt werden.\nDie Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister de,r Finanzen zu bestim-\nmenden Zollstellen zulässig.\n35 In der Tarifnr. 76.05 (Pulver und Flitter, aus Aluminium) wird folgende\nAnmerkung angefügt:\nA n m e r k u n g zu T a r i f n r. 76.05 Abs. A\nGrobes Pulver, nicht legiert, im Rahmen des Zollkontingents siehe Anmerkung\nzu Tarifnr. 76.01 Abs. A - 1\n36 Im Abschnitt XVI (Maschinen usw.; elektrotechnische Waren) wird in\nden Vorschriften zum Abschnitt folgende Vorschrift 9 angefügt:\n9. ~us vollem Materia,l gedrehte Stücke (Drehteile), mit einem Durchmesse,r von 1\nnicht mehr als 25 mm, aus unedlen Metallen .............................. .                     3\n37 In der Tarifnr. 84.17 (Apparate usw. zum Trocknen usw.) wird im Ab-\nsatz C (andere Apparate usw.) folgende Bestimmung angefügt:\nTe,igwarentrockner ...................................................... ,                   frei\n38 In der Tarifnr. 84.28 (Andere Maschinen usw. für die Landwirtschaft usw.)\nwird folgende Bestimmung angefügt:\nSchlacht- und Rupfmaschinen für Geflügel ................................. -1 '                 frei\n39 In der Tarifnr. 84.30 (Maschinen usw. zum Herstellen von gewöhnlichen\nBackwaren usw.) wird folgende Bestimmung angefügt:\nfrei","1.394                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsaitz\nLfd.                                                                                                                   O/o des Wertes\nNr.                                     Warenbezeichnung\ntarif- 1      zeit-\nmäßig        weilig\n40 [n der Taritnr. B4.59 (Maschinen usw., in Kapitel 84 anderweit weder ge-\nnannt noch inbegriffen) wird im Absatz D (andere) folgende Bestimmung\nangefügt:\nKernreaktoren         .............................................. , , ..... , , , . ,                               frei\n41 In der Tarifnr. 84.61 (Armaturen usw.) wird folgende Bestimmung an-\ngefügt:\nAnmerkung\nDruckrninderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile, zur Verwendung in 1\nl(ernreaktoren-Anlacren unter Zollsicherung ................................. .                                              frei\n42 In der Tarifnr. 84.65 (Teile von Maschinen usw.) wird am Schluß die An-\nmerkung zu Tarifnr. 84.65 Abs. A gestrichen.\n43 In der Tarifnr. 85.01 (Elektrische Generatoren, Motoren usw.) wird fol-\ngende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung\nWaren der Tarifnr. 85.01, sowe,it sie nicht zollfrei sind, zur Verwendung in                        Kern-1\nreaktoren-Anlaqen unter Zollsicherung ...................................... .                                               frei\n44 In der Tarifnr. B5.15 (Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprech- oder\nFunktclegrnphieverkehr usw.} wird folgende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung\nra~;s~:'n::~n~bs_fü~e- ~ -~~d-c_ ~~-'. ~~'.~~~-d~~g- '.~ -~~'.~~~~'.~'.~~:~~1-~ge~ _unter                    1                frei\n45 In der T<-1rilnr. 85.19 (Elektrische Geräte zum Schließen usw. von elek-\ntrischen Stromkreisen usw.} wird folgende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung\n:;';;;::r -~~d.f~'.: 85:1. 9 -~~~ _v~'.~.e-~d'.1~g- '.~ Ke'.~'.~~k-t~'.~\":~.~1_a_g~~ -~~'.e~ ~oll:           1                frei\n46 In der Tarifnr. 85.21 (Elektronenröhren usw.) wird folgende Bestimmung\nangefügt:\nAnmerkung\n:%~':;~:r -~~'.i'.~'.·.    85:~1- _z_\".'. ~~'.~~~-d_''.~g. in -~~'.~'.~~~'.~'.~~:~.~l~:.e.~ -~~'.~'. -~~1_1: 1                frei\n47 In der Tarifnr. 85.22 (Elektrische Maschinen usw., im Kapitel 85 ander-\nweit weder genannt noch inbegriffen} wird folgende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung\n;;;~r;,;~,:;' _T~'.if~'.: 8~:~2 _z_~'. ~~'.~.e-~~~~g- '.~ -~~'.~'.~~:~'.~~:A.~l_a_g_e_~ -~~'.~'. ~-~l'.'.   1\nfrei\n48 In der Tarifnr. 85.24 (Waren aus Kohle usw. wird im Absatz' C (andere)\nder Unterabsatz (Kohle für Elektrolyse usw.} mit den Angaben in den Zoll-\nsatzspalten durch folgende Bestimmung ersetzt:\nKohlen für Elektrolyse. nicht graphitiert:\nin Blöcken mit quadratischem                                                                        1\nOt_i_erschni_tt von 290 mm \">:, 290 mm bis zu 330 mm X 330 mm und einem\nStuckqew1cht von 40 kg bis 100 kg                                   ...... ...... .. ..                            frei\nin Blöcken mit rechteckigem Querschnitt. von 720 mm X 290 mm bis zu                                 1\n880 mm X 350 mm und einem Stückgewicht von 130 kg bis 320 kg .....                                                 frei","Nr. 66 -       Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1957                                               1895\nZollsatz\nUd.                                                                                                            6 /o des Wertes\nNr.                                 Warenbezeichnung\nta~-i~- 1      ze~t.-\nmaßig         we1hg\n49 In der Tarifnr. 85.28 (Elektrische Teile von Maschinen usw.) wird folgende\nBestimmung angefügt:\nAnmerkung\n:c~:~~nd;r  -~~~i:~~·. ~~:~~   .z.~r. ~~~~-e-~~~~:. ~~ -~~~~~~~~:~~~~~~-~l~?.e.~ -~~t-~r. ~-~l:~ 1                     frei\n50 Im Abschnitt XVII (Beförderungsmittel) wird in den Vorschriften zum Ab-\nschnitt folgende Vorschrift 8 angefügt:\n8. Aus '-_'ollem Materia.l gedrehte Stücke (Drehteile), mit einem Durchme,sser 1\nvon mcht mehr als 25 mm, aus unedlen Metallen ......................... .                                            3\n51 In der Tarifnr. 87 .06 (Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge usw.) wird\nfolgende Bestimmung angefügt:\nDreiachs-Baggerfahrgestelle ohne Hinterachsfode,rung, mit e•inem Stückgewicht 1\nvon 4000 bis 10 500 kg ................................................. .                                          9\n52 In der Tarifnr. 88.05 (Katapulte usw.) wird in der letzten Zollsatzspalte\nder Strich ersetzt durch „ 16\".\n53 In der Tarifnr. 89.03 (Feuerschiffe usw.) wird im Absatz A (Schwimmbag-\nger usw.) der zeitweilige Zollsatz „8\" ersetzt durch „frei\".\n54 Im Abschnitt XVIII (Optische usw. Instrumente usw.) wird nach der Uber-\nschrift zum Abschnitt folgende Vorschrift eingefügt:\nVorschrift\nAus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile), mit e,inem Durchmesser von\nnicht mehr als 25 mm, aus unedlen Metallen ................................ .\nl                   3\n55 In der Tarifnr. 90.23 (Dichternesser usw., Thermometer usw.) wird fol-\ngende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung\n!fi:~:nd;r -~~~i.f~~-.  :~:~~ -~~~ :~~~-~~~~~:. ~~ -~~~~~~·~~:~~~~~~-~l·a·g·e·~ -~~~~r. ~-~l:~       1                 frei\n56 In der Tarifnr. 90.24 (Instrumente usw. zum Messen usw. von Durchfluß\nusw.) wird folgende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung\n:Yc~~:~:t   -~~:i.f~~-. :~.-:~ -~~~ :~~~-~~,~~~~- ~~ -~~~~~~~~-t~~~~~~~l_a.9.~~ -~~~~r. ~~l:~        1                 frei\n57 In der Tarifnr. 90.25 (Instrumente usw. für physikalische oder chemische\nUntersuchungen usw.) wird folgende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung\n:c~re~::;r -~~~i.f~~:   :?.'~~ -~~~ :~~~-e-~~~~?. ~~ -~ei~~~~~~:~~~~~~-~I_a.9.e_~ -~~~~r. ~.~l~~     1                 frei\n58 In der Tarifnr. 90.26 (Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler usw.) wird\nfolgende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung\n:c~~~:nd;r -~~~i.f~~: :~::~ .z.~~     :~,~~-e-~~1~~:. ~~ -~~~~~~~~:~~~~~~-n_1_a.9.e.~ -~~~~r. ~-~1~~ 1                 frei","1896                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZollsatz\nLfd.                                                                                                          0/o de,s Wertes\nNr.                                   Waren bez eich n.u n g\ntarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\n59 In der Tarifnr. 90.28 (Elektrische oder elektronische Instrumente usw. zum\nMessen usw.) wird folgende Bestimmung angefügt:\nAnmerkung                                                                                             1\nWaren der Tarifnr. 90.28, sowe_it sie nicht zollfrei sind, zur Verwendung in Ke,rn-\nreaktoren-Anlagen unter Zollsicherung . . . . . . . ....................... • • • • • • • ·                         frei\n60 In der Tarifnr. 90.29 (Teile und Zubehör usw.) wird folgende Bestimmung\nangefügt:\nAnmerkung                                                                                             1\n~ic~~er:ndt -~~~i-f~~--- ~~--~~ -~1~~ -~~~~.e-~~1~~:. ~1~ -~~·~~~~~~-t~~~~~~-~1_a?~~ -~~~~r. ~~I:~                  frei\n61 Im Kapitel 93 (Waffen und Munition usw.) wird in den Vorschriften fol-\ngende Vorschrift 5 angefügt:\n5. Aus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile), mit einem Durchmesser von 1\nnicht mehr als 25 mm, aus unedlen Metallen .............................. .                                        3\n62 Im Abschnitt XX (Verschiedene Waren usw.) wird nach der Uberschrift\nzum Abschnitt folgende Vorschrift eingefügt:\nVorschrift                                                                                            1\nAus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile), mit einem Durchmesser von\nnicht mehr als 25 mm, aus unedlen Metallen ....... , ....................... .                                        3\n63 In der Tarifnr. 97.06 (Geräte für Freiluftspiele usw.) wird im Absatz C\n(andere) folgende Bestimmung angefügt:\nFederbälle mit 14 bis 16 Naturfedern ..................................... 1                                   frei\n§ 7\nOberleitung der individuellen Zollsenkungen\n- Agrarwirtschaft -\n(71. Verordnung über Zollsatzänderungen -                      Obstzölle)\nDer Deutsche Zolltarif 1958 wird mit Wirkung vom 1. Januar 1958\nwie folgt geändert:\nZollsatz\nLfd.                                                                                                           0/o des Wertes\nNr.                                    Warenbezeichnung\ntarif- 1 zeit-\nmäßig        weilig\nDie Tarifnr. 08.02 (Zitrusfrüchte usw.) wird wie folgt ergänzt:\na) Im Absatz A (Pomeranzen usw.) wird folgende Bestimmung angefügt:\nPampelmusen und Grapefruits, vom 1. Januar bis 30. April 1958 ........... -1                                   frei\nb) im Absatz C (andere) wird folgende Bestimmung angefügt:\nvom 1. Januar bis 30. April 1958 ................................. • ...... • 1                                frei\n2 In der Tarifnr. 08.04 (_Weintrauben, -~sw.) wird im Absatz A - 1 (Tafel- Zollsatz für 100 kg\ntrauben) folgende Bestimmung angefugt:\nvom 1. Januar bis 30. April 1958 ..................................... I                              1  5 DM","Nr. 66 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1957                                          1897\nZollsatz\nLfd.                                                                                                 O/o de,s Werte,s\nNr.                            Warenbezeichnung\ntarif- 1       zeit-\nmäßig          weil.ig\n3 Die Tarifnr. 08.06 (Äpfel, Birnen usw.) wird wie folgt ergänzt:\na) Im Absatz A - 1 (Mostäpfel, usw.) wird folgende Bestimmung ange-\nfügt:\nvom 1. Januar bis 30. April 1958  ................................... . 1                         frei\nb im Absatz A - 2 (andere) wird folgende Bestimmung angefügt:                               Zollsatz für 100 kg\nvom 1. Januar bis 15. März 1958 ..................................... ·        I                 6DM\nvom 16. März bis 30. April 1958 ........... ! ••••••••••••••••••••••••••                      1 3DM\nc) im Absatz B - 1 (Mostbirnen, usw.) wird folgende Bestimmung ange-                                Zollsatz\nfügt:                                                                                       0/o de,s W erte,s\nvom 1. Januar bis 30. April 1958  ................................... . 1                          frei\nd) im Absatz B - 2 (andere) wird folgende Bestimmung angefügt:                               Zollsatz für 100 kg\nvom 1. Januar bis 30. April 1958  ..................... , , ....... , .. , , . 1                 3DM\ne)  im Absatz C (Quitten) wird folgende Bestimmung angefügt:                                        Zollsatz\n0/o des Wertes\nvom 1. Januar bis 30. April 1958 , ....................•..•...............                         \\    frei\n4 In der Tarifnr. 08.09 (Andere Früchte, frisch) wird folgende Bestimmung\nangefügt:\nMelonen, vom 1. Januar bis 30. April 1958 ..............................           1                   frei\n§ 8\nNeue Zollsatzänderungen\nDie Zollsätze des Deutschen Zolltarifs 1958 werden mit Wirkung vom\n1. Januar 1958 wie folgt geändert:\nNachrichtlich:\nNeuer                  Zollsatz\nZollsatz            0/o de,s Wertes\nLfd.    Tarif-                   Warenbezeichnung                                 0/o des\nNr.     nummer                                                                    Wertes         Zolltarif\nzeit-           1958        Zolltarif\nweilig            zeit-         1951\nweilig\n28.15     A - Schwefelkohlenstoff ............................ .             8              12           frei\n2     38.19     Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der che-\nmischen Industrie oder verwandter Industrien usw.:\nA - unvermischte Erzeugnisse und Rückstände:\naus b - Salze der Naphthensäuren, bis 31. 12. 1958              frei              12           frei\nB - vermischte Erzeugnisse und Rückstände; andere\nZubereitungen:\naus 13 - gefärbte ungehärtete Abfälle aus der Ver-\narbeitung von Kasein, ungenießbar oder\nungenießbar gemacht ...................... .           frei             21              30\nz 16","1898                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nNachrichtlich:\nNeuer            Zollsatz\nZollsatz     0/o des Wertes\nLfd.   Tarif-                                                                  0\n/o des\nNr.\nWarenbezeichnung                                        Zolltarif\nnummer                                                                 Wertes\nzeit-   1958       Zolltarif\nweilig    zeit-        1958\nwe11ig\n3     68.13    aus B - Asbestfasern mit Zusatz von Bindemitteln\nfür Spritzisolierung ........................ .         frei    21         35 z 21\nbis\n31. 12.\n1957\nz 16\n4     68.16    aus C - Splitt aus weißgebranntem, quarzhaltigem\nGestein, auch bituminiert (sog. weißer\nGesteinsplitt) .............................. .          6      15        20 z 15\nbis\n31. 12.\n1957\nz 11\n5     84.48    aus B - Schleifaggregate und Polieraggregate, für\nkontinuierlich arbeitende Flachglas-Schleif-\nund -Poliermaschinen ...................... .           frei      5            10\nz6\nbis\n31. 12.\n1957\nz4\n6     84.52    aus A - elektronische Rechenmaschinen     •••• 1 •• ; •••••     frei     12             22\nz 12\n7     84.55    aus C - Teile von elektronischen Rechenmaschinen                frei     12             22\nz 12\nbis\n31. 12.\n1957\nz9\n8 aus 84.61    Schwimmerventile zum Konstanthalten des Olzu•\nflusses in Ofen, Raumheizungen, Warmwasserberei-\ntern und dergleichen mit Olfeuerung (Olregulie-\nrungsventile) ...................................... .          frei     10             10\nz8\nbis\n31. 12.\n1957\nz6\n9 aus 85.22    Ozonerzeuger ...................................... .           frei     10         15 z 10\nbis\n31. 12.\n1957\nz7\n§ 9\nÄnderung. des Zolltarif-Schemas\nDer Deutsche Zolltarif 1958 wird mit Wirkung vom 1. Januar 1958\nwie folgt geändert:","Nr. 66 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1957                                       1899\nZollsatz\nLfd.                                                                                                 O/o des Wertes\nNr.                             Warenbezeichnung                                                   tarif- 1      zeit-\nmäßig        weilig\nIn der Vorschrift 2 Buchstabe c zu Kap. 29 wird hinter den Worten „ und\nandere\" das Wort „rohe\" gestrichen.\n2  Die Tarifnr. 29.43 erhält folgende Fassung:\n29.43        Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose:\nA- Glukose, Laktose ........................................... .                  30\n30           frei\nB - Rhamnose, Raffinose, Mannose ............................ .\n30            16\nC- andere ..................................................... .\n3  Die Tarifnr. 32.07 - F - 1 erhält folgende Fassung:\n1 - Kasseler Erde; Ocker, auch künstlich ..........•..................... 1                 30           14\n4  Die Uberschrift der Tarifnr. 33.04 - B - 1 erhält folgende Fassung:\n1 - ohne Gehalt an Äthylalkohol oder mit einem Gehalt an Äthylalko-\nhol von 5 Gewichtshundertteilen oder weniger:\n5  Die Tarifnr. 38.12 erhält folgende Fassung:\n38.12        Zubereitete Zurichtemittel, zubereitete Appreturen und zube-\nreitete Beizmittel aller Art, wie sie in der Textilindustrie, Pa-\npierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien ge-\nbraucht werden:\nA-Glanzstärke ........................................ , ....... .                 25\nB - andere ...................................................... .                25           14\nAnm er k u n g zu T a r i f n r. 38.12 Abs. B\n/\nZubereitete Hilfsmittel für die Spinnstoffindustrie, die Papierher-\nstellung und die Gerbe,rei aus den Tanfnrn. 38.12 Abs. B sowie\n32.05 Abs. C, 34.02 Abs. A - 1 - b und 2 und B - 1, 38.11, 38.19\nAbs. B - 11, 39.01 Abs. B und 39.02 Abs. B und C, bis zu einer Ge-\nsamthöchstmenge im Kalenderjahr von 225 v H. der nach dem\nWert berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr\n1950, geqen Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten\nUrsprungszeugnisses . . . . . . . . . . . .................. ·............ .                   4\n6  In der Tarifnr. 38.19 - A (unvermischte Erzeugnisse usw.) wird folgender\nneuer Absatz 7 eingefügt:\n7 - geglühte natürliche Kalziumphosphate, nicht aufgeschlossen ...... 1                   frei\nDer bisherige Absatz A - 1 (andere) wird Absatz A - 8. Die bisherige An-\nmerkung zu Tarifnr. 38.19 Abs. A -1 wird Anmerkung zu Tarifnr. 38.19\nAbs. A- 8.\n7  In der Tarifnr. 54.03 (Leinengarne usw.) wird die Anmerkung wie folgt ge-\nändert:\nIm Absatz a wird hinter dem Wort „Wachsmaschinenzwirnen\" eingefügt „nicht\nin Aufmachungen für den Einzelverkauf\";\nim Absatz b wird in der zweiten Zeile hinter dem Wort „Einzelverkauf\" die\nAngabe ,,(Tarifnr, 54.04)\" ersetzt durch die Angabe ,,(Tarifnrn. 54.04 und 59.04)\"\nund in der letzten Zeile werden die Worte ,, ,bis 31. Dezember 1958\" gestrichen.\n8  In der Tarifnr. 73.29 (Ketten jeder Größe und Teile davon usw.) werden\nim Absatz E (Teile und Zubehör) die Worte „und Zubehör\" gestrichen.\n9  Die Tarifnr. 83.09 (Verschlüsse, Verschlußbügel usw.) erhält nach der Uber-\nschrift folgende Fassung:\n~~:: : eun~ -~~~~~!-~~~~-- .!~.'. -~~~~~-t~s-~~~-.:::::::::::::::::::::::::::::             1\n6\n15\n4\n1","1900                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I\nZolls,atz\nLfd.                                                                                           0/o des Wertes\nNr.                               Warenbezeichnung\ntarif-\nmäßig\nl    zeit-\nweilig\n10  Im Kapitel 85 werden in der Uberschrift „Elektrotechnische Maschinen\nusw.\" die Worte „Elektrotechnische Maschinen\" geändert in „Elektrische\nMaschinen\".\n11  In der Tarifnr. 90.26 (Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler, usw.) er-\nhält die Bestimmung (Maximum-Elektrizitätszähler, usw.) folgende Fas-\nsung:\nMaximum-Elektrizitätszähler, auch mit Registriereinrichtung, Eich-, Spitzen-,\nBlindverbrauch- und Kontaktgeber-Elektrizitätszähler, Münz-Elektrizitäts-\n!\nzi:ihler, Fern-Elektrizitätszähler, auch mit Registriereinrichtung .......... .                   4\n12  In der Tarifnr. 90.29 (Teile und Zubehör) erhält die Bestimmung (Teile und\nZubehör für Maximum-Elektrizitätszähler usw.) folgende Fassung:\nTeile und Zubehör für Maximum-Elektrizitätszähler, auch mit Registrierein-\nrichtung, für Eich-, Spitzen-, Blindverbrauch- und Kontaktgeber-Elektrizi-\ntätszähler, für Münz-Elektrizitätszähler und für Fern-Elektrizitätszähler;\nFernregistriereinrichtungen und Teile davon ........................... .                         4\n13  In der Tarifnr. 96.02 (Bürstenwaren usw.) wird das Wort „Bürstenwaren,\"\nersetzt durch die Worte „Bürstenwaren und\".\n14  In der Tarifnr. 97.06 (Geräte für Freiluftspiele usw.) erhält der Absatz C\nfolgende Fassung:\nC - andere:\n20           11\n~: ::::::älle. :: ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::         1   20            9\n15   In der Tarifnr. 98.11 (Tabakpfeifen usw.) werden im Absatz E (andere\nTeile und Zubehör) die Worte „und Zubehör\" gestrichen.\n16   Im Kapitel 99 wird in der Vorschrift 5 ü1 der ersten Zeile das Wort „Bil-\nder,\" gestrichen.\n§ 10\nBerlin-Klausel\nDiese Verordnung gilt nach § 4 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom\n4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2 des\nFünften Zollsatzänderungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 11\nSaar-Klausel\nDiese Verordnung gilt nicht im Saarland.\n§ 12\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.\nBonn, den 27. Dezember 1957.\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesm-inister der Finanzen\nEtzel","Nr. 66 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1957                 1901\nAnlage\n(zu § 3)\nTabelle\nder abgerundeten Zollsätze\nNeuer Zollsatz nach                                   Neuer Zollsatz nach\nBisheriger Zollsatz                                    Bisheriger Zollsatz\n0/o des Wertes               Abrundung                 0/o des Wertes             Abrundung\n/ o des V✓ ertes\n0                                                    0 /o des Wertes\n2,5                        2                          12                        9\n3                          2                          12,5                      9\n3,5                        3                          13                       10\n4                          3                          13,5                     10\n4,5                        3                          14                       10\n5                          4                          14,5                     11\n5,5                        4                          15                       11\n6                          4                          15,5                     12\n6,5                        5                          16                       12\n7                          5                          16,5                     12\n7,5                        6                          17                       13\n8                          6                          17,5                     13\n8,5                        6                          18                       13\n9                          7                          18,5                     14\n9,5                        7                          19                       14\n10                          7                          19,5                     15\n10,5                        8                          20                       15\n11                          8                          20,5                     15\n11,5                        9                          21                       16"]}