{"id":"bgbl1-1957-63-4","kind":"bgbl1","year":1957,"number":63,"date":"1957-12-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/63#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1957-63-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1957/bgbl1_1957_63.pdf#page=7","order":4,"title":"Fünfzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl","law_date":"1957-12-11T00:00:00Z","page":1837,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 63 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Dezember 1957                         183'1\nFünfzehnte Verordnung\nüber Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle. und Stahl.\nVom 11.Dezember 1957.\nAuf Grund des § 1 Abs, 1 des Sechsten Gesetzes\nzur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des\nGemeinsamen Marktes der Europäischen Gemein-.\nschaft für Kohle und Stahl) vom 24. November 1955\n(Bundesgesetzbl. I S. 728) verordnet die Bundes-\nregierung:\n§ 1\nDer Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 527) in der\nzur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:\n1. Die Allgemeine Anmerkung 1 Buchstabe s zu Kapitel 73 (Eisen und Stahl) erhält folge::.1de\nFassung:\ns) Weißband und Weißblech (Nrn.7312 und 7313):\nWeißband und Weißblech sind Bandstahl und Blech aus Stahl mit einer Uberzugsschicht aus Zinn\nmit einem Gehalt an Zinn von gewichtsmäßig 97 °/o oder mehr, ohne Rücksicht darauf, ob sie verniert\noder nicht verniert sind.                                                                •\n2. In der Tarifnummer 7315 (Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle usw.) erhält im\nAbsatz A - 4 (Stabstahl und Profile) der Unterabsatz d folgende Fassung:\n7315     A - 4 - d - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung          (z. B. poliert,\nüberzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt (EG) .....              frei   18\nzeitweilig .......................................... .            10\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 °/o bis 1,6 °/o ... .          6\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ........... .       18    18\nzeitweilig                                                   10    10\n2 - andere:\na - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet.            15    15\nzeitweilig .......................................... .       9     9\nmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,60 °/o bis 1,6 0/o ..•.     4     4\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ........... .       15    15\nzeitweilig .......................................... .       6     6\n3. In der Tarifnummer 7315 (Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle usw.) erhält im\nAbsatz B - 4 (Stabstahl und Profile) der Unterabsatz d folgende Fassung:\n7315     B - 4 - d - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung          (z. B. poliert,\nüberzogen):\n1 - nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt (EG) .....              frei   18\nzeitweilig .......................................... .            10\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonderstahl               6\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ........... .       18    18\nzeitweilig                                                   10    10\n2 - andere:\na - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet              15   15\nzeitweilig .......................................... .        9    9\naus sogen. ,,Baustahl\" oder aus legiertem Sonderstahl          4    4\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ........... .        15   15\nzeitweilig .......................................... .        6    6"]}